Bund-Länder-Beschluss
Bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie kommt es weiter darauf an, Kontakte zu reduzieren, Hygieneregeln einzuhalten. Zugleich haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungen verständigt. Die nächste Konferenz ist für den 6. Mai geplant.
1 Min. Lesedauer

Kirchen können wieder für Gottesdienste geöffnet werden.
Foto: picture alliance / Sven Simon
Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sollen bundesweit unter Auflagen wieder möglich sein. Darauf haben sich Bund und Länder am Donnerstag verständigt. Auch Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und botanische Gärten sollen unter Auflagen in ganz Deutschland wieder öffnen können. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. Außerdem soll ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen freigegeben werden.
Weitere Beratungen am 6. Mai
Es bleibe die große Verantwortung, alles zu tun, damit es keinen Rückfall gebe, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer. Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 10. Mai bestehen bleiben. Details regeln die Länder. Über weitere Öffnungsschritte wollen Bund und Länder am 6. Mai entscheiden.
Den Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag im Wortlaut lesen Sie hier PDF, 218 KB, barrierefrei . Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.

Der Bund-Länder-Beschluss vom 30. April
Foto: Bundesregierung