Kontakte auf ein Minimum beschränken

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Bund-Länder-Beschluss vom 16. November Kontakte auf ein Minimum beschränken

Noch immer gibt es jeden Tag viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, betont Bundeskanzlerin Merkel. Deshalb ist es wichtig, Kontakte weiter zu reduzieren. Am Montag zog die Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine Zwischenbilanz der bisherigen Maßnahmen. 

3 Min. Lesedauer

Der Beschluss von Bund und Ländern

Der Beschluss von Bund und Ländern

Foto: Bundesregierung

Die Gesprächspartner waren sich einig: Inwieweit die Maßnahmen ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen zügig zu senken, ist zurzeit noch nicht präzise vorherzusagen. Deshalb werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am kommenden Mittwoch, 25. November, erneut beraten.

Dann wollen Bund und Länder über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für Dezember und Januar diskutieren und entscheiden. Man wolle - soweit möglich - ein Stück Berechenbarkeit und Planbarkeit auch über den Jahreswechsel hinaus geben, sagte Merkel.

Kontakte reduzieren

Eine Trendumkehr sei noch nicht erreicht, so Merkel, aber die Dynamik der Neuinfektionen sei gebrochen. Ein hohes Infektionsrisiko besteht überall dort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+A+L Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, Corona-Warn-App, Lüften) stets einzuhalten. Die seit dem 2. November geltenden Beschränkungen bleiben bestehen. Kontaktbeschränkungen seien ein Erfolgsrezept, so Merkel. "Jeder Kontakt, der nicht stattfindet, ist gut für die Bekämpfung der Pandemie."

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Video "Jeder Kontakt, der nicht stattfindet, ist gut"

Bund und Länder appellieren deshalb im neuen Beschluss an die Bürgerinnen und Bürger,

  • sich bei Atemwegserkrankungen telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben zu lassen und zu Hause zu bleiben, bis die akuten Symptome abklingen. Die Mediziner besprechen mit den Betroffenen, ob die Krankheitszeichen so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind.
  • auf private Feiern gänzlich zu verzichten
  • private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand zu beschränken. Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.
  • auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren zu verzichten
  • auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln zu verzichten
  • Besuche insbesondere bei älteren und besonders gefährdeten Personen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben
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Video Die Pressekonferenz nach den Bund-Länder-Beratungen

Schulen und Kitas offenhalten

Bund und Länder hatten am 28. Oktober beschlossen, Schulen und Betreuungseinrichtungen trotz des dynamischen Infektionsgeschehens nicht zu schließen. Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation. Deshalb genießt die Offenhaltung von Einrichtungen im Präsenzunterricht mit hohem Infektionsschutzniveau in diesem Bereich nach wie vor hohe politische Priorität.

Angela Merkel dankte allen, die im Schuldienst, in Kitas und Kindergärten arbeiten, dafür, dass sie dies möglich machen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina habe eine Stellungnahme abgegeben, wie die Infektionsgefahren im Schulbereich reduziert werden können, erklärte Merkel. Bund und Länder werden auf der nächsten Konferenz darüber beraten, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich insbesondere in Hotspots weiter reduziert werden können.

Risikogruppen schützen

Die gestiegenen Infektionszahlen haben auch zu einem Anstieg der Infektionen und Infektionsrisiken bei den über 65-Jährigen und bei besonders gefährdeten Gruppen geführt. Deren Schutz ist seit Beginn der Pandemie eines der Kernanliegen der Politik. Um das Risiko einer Ansteckung für sie zu reduzieren, wird der Bund ab Anfang Dezember für besonders gefährdete Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Die Kosten für diese einmalige Abgabe übernimmt der Bund.

Corona-Warn-App nutzen

Um die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt.

Auch die Corona-Warn-App wird in den kommenden sechs Wochen weitere Updates erhalten. Sie ist, gerade in der zweiten Welle des Infektionsgeschehens, eine wertvolle Ergänzung zur Arbeit der Gesundheitsämter. Denn sie hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und zu unterbrechen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die Corona-Warn-App gerade in diesen Zeiten aktiv zu nutzen.

Im Wortlaut: Lesen Sie hier den Beschluss vom 16. November 2020 PDF, 206 KB, barrierefrei .