Bund und Länder einigen sich auf Maßnahmen gegen Corona-Pandemie

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Videokonferenz mit den Regierungschefs der Länder.

Bundeskanzlerin Merkel: "Wir wollen unser Gesundheitssystem in der Pandemie starkhalten, weil dies jedem Einzelnen nutzt, aber eben auch der Wirtschaft und auch dem öffentlichen Leben."

Foto: Bundesregierung/Kugler

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen. Danach gilt die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten weiterhin unverzüglich nach Rückkehr - auch die Testpflicht bleibt zunächst wie bisher bestehen. Rückkehrer aus Risikogebieten sollen zukünftig ihre Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Die Umsetzung dieser Regelung soll möglichst zum 1. Oktober 2020 erfolgen. Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten entfällt ab dem 15. September die Möglichkeit für einen kostenlosen Corona-Test.

Bund und Länder appellieren darüber hinaus an alle Bürgerinnen und Bürger: Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten.

Großveranstaltungen bleiben untersagt

Die Notwendigkeit, grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, bleibt bestehen. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen. Sachsen-Anhalt hat angekündigt, kein Bußgeld einzuführen. 

Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder darauf, Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende dieses Jahres zu verbieten.

Um Familien in der Corona-Pandemie zu entlasten, soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für fünf zusätzliche Tage je Elternteil gezahlt werden, bei Alleinerziehende für zehn zusätzliche Tage. 

Die Beschlüsse im Wortlaut lesen Sie hier PDF, 80 KB, nicht barrierefrei , den ausführlichen Bericht hier .