Gemeinsame Strategie bei der Bekämpfung der Pandemie

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Bund-Länder-Konferenz vom 30. April Gemeinsame Strategie bei der Bekämpfung der Pandemie

Bundeskanzlerin Merkel hat mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder über die Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen: Gottesdienste sollen möglich sein und Spielplätze wieder öffnen. Eine weitere Schaltkonferenz ist für den 6. Mai geplant.

3 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt Kanzlerin Merkel im Kanzleramt

Kanzlerin Merkel nach der Telefonkonferenz am Donnerstag.

Foto: Bundesregierung/Denzel

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am Donnerstag nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.

Vorsichtig auf die Gesamtlage blicken

Die Kanzlerin bedankte sich ausdrücklich bei denen, die sich beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Gedanken darüber machten, wie dies geschehen könne, und umsichtige Konzepte entwickelten.

Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es wieder losgehen könne. "Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen", betonte Merkel. Man müsse jedes Mal vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt vorankomme.

Einige Lockerungen beschlossen

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. "Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.

Konkrete Lockerungen und Anpassungen haben Bund- und Länder für diese Bereiche beschlossen: 

  • Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein.
  • Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können. 
  • Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen können.
  • Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten - bei finanziellem Ausgleich - freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss.

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

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Video Die Verantwortung, alles zu tun, damit es keinen Rückfall gibt

Bei der nächsten Konferenz am 6. Mai werde man die vorliegenden Konzepte der Kultus-, Jugend- und Sportminister auswerten und klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und welcher Art und Weise Schule, Kita und unter gegebenen Bedingungen bestimmte sportliche Betätigung möglich sein sollen, betonte die Kanzlerin.

Auch anderen Branchen müsse man Perspektiven eröffnen, so Merkel. Man habe die zuständigen Fachministerkonferenzen beauftragt, bis zu der Konferenz, die auf den 6. Mai folge, Perspektiven und Rahmenbedingungen für die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiterer Kultureinrichtungen vorzubereiten. "Immer vorausgesetzt natürlich, dass das Infektionsgeschehen das zulässt", betonte die Kanzlerin. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bestehen bleiben. Details regeln die Länder. 

Vorsicht das oberste Gebot

Die Kanzlerin erinnerte an die am Donnerstag veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen und verwies auf die tiefgehenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. "Wir haben diese Dinge im Blick, aber ich bin der festen Überzeugung, auch die Interessen der Wirtschaft, auch die Interessen der sozialen Kontakte verfolgen wir dann am besten, wenn wir einen Blick darauf werfen, dass wir Schritte vorangehen können, aber nicht wieder zurückgehen müssen. Und deshalb bleibt Vorsicht das Gebot - und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch."

Lesen Sie hier den Beschluss vom 30. April PDF, 218 KB, barrierefrei .

Am 15. April hatten sich Bund und Länder zuletzt auf weitere Maßnahmen und einzelne Öffnungen verständigt. Den Beschluss dazu lesen  hier PDF, 90 KB, barrierefrei  .

Die Bund-Länder-Verständigung zu Kontaktbeschränkungen vom 22. März können Sie hier  nachlesen.