Betriebliche Mitbestimmung wird gestärkt

Mehr Rechte und mehr Schutz und für Betriebsräte Betriebliche Mitbestimmung wird gestärkt

Mehr Mitbestimmung, besserer Kündigungsschutz, vereinfachte Wahlen eines Betriebsrats – das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der daran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Betirebsräte

Der Gesetzentwurf sieht auch umfassende digitale Angebote für die Arbeit der Betriebsräte vor.

Foto: mauritius images / Alamy RF

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung Betriebsräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen die Arbeit erleichtern und deren Wahlen fördern und vereinfachen. Das Gesetz stärkt zudem den Kündigungsschutz von Beschäftigten, die sich für die Gründung oder die Wahl von Betriebsräten engagieren, senkt das Mindestalter für Wahlberechtigte auf 16 Jahre und ermöglicht, Betriebsratssitzungen virtuell abzuhalten – per Video oder Telefon.

Betriebliche Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Betriebsräte haben zudem künftig Mitbestimmungsrechte, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Unternehmen eingesetzt werden soll. Sie sollen bei der Einführung von KI sowie Informations- und Kommunikationstechnik frühzeitig eingebunden werden und mitberaten können. Soll Personal mit Hilfe von KI ausgewählt werden, dürfen Betriebsräte nicht übergangen werden. 

Ist es für ihre Aufgabenerledigung notwendig, können sie leichter externe Sachverständige einbinden. Die Bundesregierung wolle damit sicherstellen, „dass die betriebliche Mitbestimmung ihre wichtige Aufgabe auch im Zeitalter der Digitalisierung erfüllen kann“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ausgeweitet

Führt der Arbeitgeber mobile Arbeit ein, haben Betriebsräte künftig ein Mitbestimmungsrecht bei deren Ausgestaltung. Betriebsräte können so für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen im Unternehmen eintreten, der für alle Mitarbeiter im Homeoffice gilt. Das neue Gesetz regelt jedoch keinen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit oder Homeoffice. Es regelt das „Wie“, nicht das „Ob“. 

Gleichzeitig wird der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ausgeweitet – von sogenannten Betriebswegen, wie zum Drucker, auch auf Wege etwa zur Kaffeemaschine oder außer Haus zur oder von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Betriebsrat als Sprachrohr

Betriebsräte sind Ohr und Sprachrohr der Beschäftigten. Sie bündeln die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Doch auch Arbeitgebern profitieren: Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten, lassen sich Vereinbarungen schneller und einfacher treffen. „Dort, wo Betriebsräte tätig sind , ist mehr Raum für Innovationen, sind die Arbeitsbedingungen oft besser und wirtschaftliche Erfolge stabiler. Krisen können besser bewältigt werden“, so Heil.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl von Betrieben mit Betriebsrat gesunken. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt: Im Jahr 2020 arbeiteten nur noch 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Potenzielle Ursachen dafür sind beispielsweise die starren Formalien des Wahlverfahrens aber auch Blockadeversuche von Arbeitgebern. Dem soll das Gesetz entgegenwirken.