Bestandsschutz beim Betreuungsgeld

Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz Bestandsschutz beim Betreuungsgeld

Familien, die Betreuungsgeld erhalten, beziehen die Leistung auch weiterhin. Neue Anträge können hingegen nicht mehr gestellt werden. Wie die freiwerdenden Haushaltsmittel verwendet werden, will die Koalition Anfang September entscheiden.

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Jerome Korok auf dem Spielplatz in Berlin Schöneberg

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung für das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt.

Foto: Judith Affolter

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juni das Betreuungsgeld aus formalen Gründen "gekippt". Das höchste deutsche Gericht entschied, dass der Bund für das Betreuungsgeld nicht zuständig war. Für ein Betreuungsgeld seien vielmehr allein die Bundesländer verantwortlich.

Das Betreuungsgeld gab es seit August 2013. Es wurde Eltern gezahlt, die für ihre zwei- bis dreijährigen Kinder keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nahmen. Das Betreuungsgeld – 150 Euro pro Monat – konnte maximal 22 Monate lang bezogen werden.

Bestandsschutz für bisherige Bezieher

Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten, können die Leistung weiter beziehen und müssen nichts zurückzahlen. Für sie gilt der sogenannte Bestandsschutz. Das heißt, dass sie das Betreuungsgeld auch für die gesamte Dauer der Bewilligung erhalten werden.

"Niemand muss etwas zurückzahlen, und jene, die es schon beziehen, werden es weiterhin bekommen", sagte eine Sprecherin des Familienministeriums. Neue Anträge auf Betreuungsgeld können allerdings nicht mehr gestellt werden, weil es keine gesetzliche Grundlage mehr dafür gibt.

Entscheidung über freiwerdende Haushaltsmittel

Was mit den Geldern passiert, die im Haushalt bislang für das Betreuungsgeld vorgesehen waren und nun nicht mehr benötigt werden, soll politisch entschieden werden. Anfang September wolle sich die Koalition darauf verständigen, was mit den frei werdenden Mitteln geschehen solle, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz in Berlin.