Bessere Vergütung für Berufsbetreuer

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung Bessere Vergütung für Berufsbetreuer

Die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer wird um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachtes Gesetz vor, das am 27. Juli 2019 in Kraft tritt. Darüber hinaus ist eine Modernisierung des Systems vorgesehen. Künftig sind monatliche Fallpauschalen möglich, die im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zulassen.

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Insbesondere den unterschiedlichen Anforderungen innerhalb der Betreuung kann so künftig besser Rechnung getragen werden. Und auch in der Vergütung kann angemessener und flexibler reagiert werden.

Die seit ihrer Einführung unverändert gebliebenen Stundensätze für Berufsvormünder werden um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. Diese Erhöhung gilt entsprechend auch für die Vergütung von Pflegern und Verfahrenspflegern. Und auch der zur Differenzierung der Betreuervergütung verwendete Begriff "Heim" wird modernisiert und an die Vielfalt der Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst.

Das Gesetz setzt die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um, "die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern [zu] stärken" und "für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer […] ebenfalls zeitnah Sorge [zu] tragen".