Besser informiert bei Schwangerschaftskonflikt

Debatte über Abtreibungs-Werbeverbot Besser informiert bei Schwangerschaftskonflikt

Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch soll auch künftig verboten verbleiben. Ärzte und Krankenhäuser sollen jedoch darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Auf diesen Vorschlag zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a hat sich die Bundesregierung verständigt.

1 Min. Lesedauer

Erarbeitet wurde der Vorschlag gemeinsam von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundesjustizministerin Katarina Barley, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Kanzleramtsminister Helge Braun. Hauptziel ist, Frauen in Schwangerschaftskonfliktlagen besser zu informieren und zu versorgen. Konkret geht es darum, Maßnahmen weiter auszubauen, die helfen,

  • ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden
  • Schwangerschaftskonfliktlagen zu bewältigen
  • den Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts voranzutreiben.

Werbeverbot soll beibehalten werden

Die Bundesregierung ist sich einig, dass es Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch auch in Zukunft nicht geben darf. Deshalb wird an dem Werbeverbot festgehalten. Wichtig ist jedoch, dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, umfassende Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch erhalten.

Informationen von staatlicher Stelle

Neben der Beratung in den Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind heute Informationen und Bewertungen unterschiedlichster Qualität auch über das Internet breit verfügbar. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass darüber hinaus neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zur Verfügung stehen.

Kontakthinweise für betroffene Frauen

Frauen, die sich letztlich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, sollen einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung finden können, in der sie den Eingriff vornehmen lassen können. Die Bundesregierung will die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragen, für Betroffene entsprechende Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt haben. Der Informationsauftrag soll gesetzlich verankert werden.      

Mehr Rechtssicherheit für Ärzte

Darüber hinaus will die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser schaffen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Zur rechtlichen Umsetzung aller Punkte ist laut Vorschlag eine Ergänzung des §219a Strafgesetzbuch und eine Änderung des §13 Schwangerschaftskonfliktgesetz geplant.