Berufsanerkennung weiter vereinfachen

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Fachkräftesicherung Berufsanerkennung weiter vereinfachen

Bund und Länder haben eine Reihe von konkreten Maßnahmen beschlossen, damit ausländische Berufsabschlüsse künftig schneller und einfacher anerkannt werden können. Dies ist für die Arbeitsmarkintegration und die Fachkräftesicherung von großer Bedeutung.

5 Min. Lesedauer

Ausländische Pflegerin an einem Krankenbett.

Ausländische Pflegekräfte werden in Deutschland dringend gebraucht. Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.

Foto: Getty Images

 

Wie soll die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schneller und einfacher werden?

In vielen Branchen und Unternehmen macht sich der Fachkräftemangel deutlich bemerkbar. Deshalb ist Deutschland auch auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Ausländische Fachkräfte leisten etwa im Gesundheitswesen einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und sind mittlerweile auch in anderen Bereichen unverzichtbar.

Aus diesem Grund haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine ganze Reihe von konkreten Maßnahmen beschlossen, um die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen.

So werden Bund und Länder Regelungen schaffen, die dafür sorgen, dass künftig beispielsweise:

  • erforderliche Unterlagen auch elektronisch eingereicht und bearbeitet werden können,
  • auch englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden,
  • ein weitgehender Verzicht auf Beglaubigungen eingeführt wird,
  • eine Onlinebeantragung von Visa grundsätzlich ermöglicht wird und 
  • die Möglichkeiten für berufsbegleitende Anerkennungsprozesse verbessert und ausgeweitet werden.

Bund und Länder wollen auch einen Vorschlag vorlegen, wie die Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten schneller und einfacher möglich ist. Zudem soll die Zahl der Anerkennungsstellen weiter reduziert werden, um Kompetenzen und Erfahrungen zu bündeln und die Anerkennungsregelungen weiter harmonisiert werden.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die zuständigen Fachministerkonferenzen und Bundesministerien mit der Umsetzung der Maßnahmen. Über die erreichten Fortschritte soll bis Ende September 2025 berichtet werden.

Welche Entwicklungen gibt es bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?

Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse steigt weiter an: Allein im Jahr 2023 wurden etwa 65.300 Anträge positiv beschieden – das sind 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit war der Zuwachs auch deutlich größer als im Jahr 2022 mit elf Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2016 hat sich der Zuwachs sogar mehr als verdoppelt. In diesem Jahr hatte das Statistische Bundesamt die Anerkennungen sowohl nach bundes- als auch nach landesrechtlich geregelten Verfahren erstmals erfasst.

Berufsanerkennung in Deutschland ist weiterhin stark gefragt und die Gesamtzahl der Anträge steigt stetig an. Die hohe Gesamtzahl und die steigende Nachfrage zeigen die große Bedeutung des etablierten Prüfverfahrens für die Fachkräftesicherung in Deutschland.

Warum ist das Anerkennungsgesetz wichtig?

Das Anerkennungsgesetz gibt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Es ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland.

Das Gesetz erleichtert es ausländischen Fachkräften, ihre berufliche Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen und erhöht damit den Anreiz, nach Deutschland zu kommen. Es ist somit auch wichtig für die Arbeitsmarktintegration.

Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes

Diese sind:
• nicht reglementierte Berufe – dazu gehören die rund 330 dualen Ausbildungsberufe, wie beispielsweise zur Elektronikerin oder zum Koch. 
• reglementierte Berufe –  dazu gehören Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie z.B. Ärztin oder Physiotherapeut.

Das Anerkennungsgesetz gilt nicht für landesrechtliche Berufe wie z. B. Lehrerin oder Erzieher. Für diese Berufe wird die Anerkennung durch entsprechende Gesetze der Bundesländer geregelt.

Werden auch Anträge aus dem Ausland gestellt?

Etwas mehr als die Hälfte der Anträge auf Anerkennung wird von ausländischen Fachkräften gestellt, die sich bereits in Deutschland befinden. Ebenso werden auch viele Anträge aus dem Ausland gestellt. Berufsanerkennung wird also immer öfter als Türöffner für gezielte Fachkräftezuwanderung genutzt. An der Spitze der häufigsten Herkunftsländer mit positiv beschiedenem Anerkennungsverfahren stehen die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen.

Welche Rolle spielt die berufliche Anerkennung beim Fachkräftemangel?

Angesichts des demografischen Wandels steht die deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen. Offene Stellen zu besetzen, sei es im Handwerk, in den Heilberufen oder in der IT, wird immer schwieriger. Viele Unternehmen sind daher auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben der Bundesregierung.

Insgesamt spielt das Gesundheitswesen weiterhin die größte Rolle im Anerkennungsgeschehen. Auf Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich entfielen im Jahr 2023 gut zwei Drittel (69 Prozent) aller Anerkennungsanträge. Das zeigt: Die berufliche Anerkennung trägt dazu bei, unseren Fachkräftebedarf an medizinischem Personal und vor allem an Pflegekräften langfristig zu decken.

Macht das neue Einwanderungsrecht das Anerkennungsgesetz nicht überflüssig?

Die aktuelle Reform des Einwanderungsrechts eröffnet unter bestimmten Bedingungen neue Möglichkeiten zur Einreise ohne vorherige Anerkennung. Trotzdem bleibt die Anerkennung für die Integration von ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Sie verbessert die Chancen der Fachkräfte auf adäquate Beschäftigung und Entlohnung. Zudem schafft sie Transparenz über ausländische Qualifikationen und unterstützt so Arbeitgeber bei der Fachkräftesicherung und Personalentwicklung.

Insbesondere für Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich – hier bleibt die Anerkennung obligatorisch – gibt es mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nunmehr die Möglichkeit einzureisen und parallel zu einer qualifikationsnahen Tätigkeit den Anerkennungsprozess zu durchlaufen.

Welche Beratungs- und Hilfsangebote gibt es?

Das offizielle Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“  der Bundesregierung mit dem Online-Tool „Anerkennungs-Finder“  zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – auf Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Arabisch sowie Ukrainisch.

Die „IQ-Anlaufstellen bieten zudem in allen Bundesländern – auf regionaler Ebene – Erstberatung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung – IQ“, das gemeinsam von den Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit getragen wird.

Das „BQ-Portal  unterstützt zuständige Stellen und Arbeitgeber bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse. Es wird vom Institut der deutschen Wirtschaft betrieben. 

Geringverdiener können auch Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Förderfähig sind die Kosten, die bei der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten, bis zu maximal 600 Euro pro Person.

Bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland  werden Interessierte zu den Themen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise und Aufenthalt, Jobsuche und Deutsch lernen aus dem In- und Ausland in Deutsch und Englisch beraten. Sie ist unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und am Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.