Alterssicherung: zukunftsfest und gerecht

Bericht der Rentenkommission Alterssicherung: zukunftsfest und gerecht

Die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag hat ihren Bericht zur Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2025 übergeben. Er zeigt Handlungsoptionen auf und setzt dabei Grenzen, um einseitige Belastungen zu verhindern. "Sie können Richtschnur für eine künftige Alterssicherungspolitik sein", sagte Karl Schiewerling, Vorsitzender der Kommission.

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Foto zeigt Rentner auf einer Bank

Mit dem aktuellen Rentenpaket garantiert die Bundesregierung, dass das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten wird.

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Das Vertrauen in die Alterssicherung ist in unserem Sozialstaat ein hohes Gut. "Die Menschen müssen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können, nach einem Leben voll Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Vorstellung des Berichts am Freitag. 

Schutz vor Altersarmut

Im Mai 2018 hat die Bundesregierung die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag eingesetzt. Sie hat den Auftrag, sich mit Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der zusätzlichen Altersvorsorge ab dem Jahr 2025 zu befassen.

Die Kommission hat ihre Empfehlungen in einem Bericht niedergeschrieben und an Bundesarbeitsminister Heil sowie Kanzleramtschef Helge Braun übergeben. "Wir brauchen auch in Zukunft eine verlässliche Rente, die Lebensleistung belohnt und vor Altersarmut schützt", so Braun. Die Bundesregierung werde die Vorschläge der Kommission umgehend prüfen und in die Weichenstellungen für die Zeit nach 2025 einbeziehen.

"Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit"

Langfristige Vorhersagen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich von Unsicherheiten geprägt. Dennoch muss eine Lösung gefunden werden, die auch über einen längeren Zeitraum Verlässlichkeit gewährleistet. Die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag schlägt vor, gesetzlich verbindliche Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz mittelfristig für einen Zeitraum von sieben Jahren festzulegen. Perspektivisch sollen die Haltelinien für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren definiert werden.

Dieser Ansatz biete einerseits "die notwendige Flexibilität, um sich an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen". Andererseits vermittelt er "sowohl Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als auch Rentnerinnen und Rentnern ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit", so die Vorsitzende der Kommission, Gabriele Lösekrug-Möller.

Haltelinien über 2025 hinaus definieren

Mit dem aktuellen Rentenpaket garantiert die Bundesregierung, dass das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten wird. Zudem wird der Beitragssatz bis 2025 20 Prozent nicht übersteigen. Die Rentenkommission empfiehlt, diese "doppelte Haltelinie" über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Langfristig sollte das Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent gehalten, der Beitragssatz zwischen 20 und maximal 24 Prozent garantiert werden. Laut Bericht wird das dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin an der Wohlstandsentwicklung teilhaben können. Zudem werde damit die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler begrenzt.

Neue Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht

Beitragssatz und Rentenniveau zeigen nur einen kleinen Teil der Gesamtlast von Beitragszahlerinnen, Beitragszahlern sowie Rentnerinnen und Rentnern. Mit Blick auf den Beitragssatz empfiehlt die Kommission daher, eine weitere Bezugsgröße einzuführen, die sich am Gesamtsozialversicherungsbeitrag orientiert. Zudem sollte eine Bezugsgröße definiert werden, die sich am Abstand der verfügbaren Standardrente zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter bemisst.

Alterssicherungsbeirat einsetzen

Die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag schlägt vor, den Sozialbeirat weiterzuentwickeln und einen Alterssicherungsbeirat einzusetzen. Er soll alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen. Die wirtschaftliche Lage älterer Menschen sowie die voraussichtliche demografische Entwicklung sollen dabei besonders berücksichtigt werden. Der Alterssicherungsbeirat "soll eine unabhängige und pluralistische Instanz sein, die das Rentengeschehen kontinuierlich beobachtet und kommentiert", so Lösekrug-Möller.

Betriebliche und private Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung kann sowohl betrieblich als auch privat zusätzlich vorgesorgt werden. Die Kommission empfiehlt dazu eine Erhöhung und Dynamisierung der Förderung von arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge für Niedrigverdiener. Darüber hinaus sollte die zusätzliche Vorsorge mit einer Digitalplattform für Riester-Produkte und die Schaffung eines Standardvorsorgeprodukts verbessert und vereinfacht werden.

Den kompletten Bericht der Kommission finden Sie hier .