Investitionsprüfung überarbeitet

Außenwirtschaftsverordnung Investitionsprüfung überarbeitet

Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung will die Bundesregierung ein transparentes Investitionsprüfungsrecht, Rechtssicherheit beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen durch Investoren von außerhalb der EU durch angepasste Prüf- und Meldepflichten erreichen.

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Die Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung soll mehr Transparenz bei Investitionen auf EU-Ebene sicherstellen.

European (EU) flag and euro bills. Europa, Förderung, Fördermittel, Investitionen

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Das Bundeskanbinett hat am Dienstag mit Beratungen über eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung die im vergangenen Jahr begonnene Überarbeitung des nationalen Investitionsprüfungsrechts abgeschlossen. Es fügt sich nun vollständig in den neuen EU-Rechtsrahmen ein. Diese EU-Screening-Verordnung ist eine Reaktion auf den verschärften geoökonomischen Wettbewerb und seit 11.10.2020 wirksam. Die EU trägt damit der Tatsache Rechnung, dass konkrete Investitionsvorhaben immer häufiger sicherheitsrelevanten politisch-strategischen Interessen dienen.

Anpassung mit Augenmaß

Insbesondere werden die Meldepflichten für Investitionen an den erweiterten Prüfrahmen der EU-Screening-Verordnung angepasst. Künftig lösen deshalb Investitionen in Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie etwa Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie eine Meldepflicht aus. Das gilt allerdings erst ab einem Anteilserwerb von 20 Prozent. Davon profitieren insbesondere Start-ups und Finanzinvestoren.

Durch die konkrete Formulierung des Anwendungsbereichs wird das Investitionsprüfungsrecht transparenter und schafft mehr Rechtssicherheit für die am Erwerb Beteiligten.

Ausländische Direktinvestitionen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von großer Bedeutung. Gleichzeitig nimmt der globale geoökonomische Wettbewerb stetig zu. Konkrete Investitionsvorhaben dienen immer häufiger breiteren politisch-strategischen Interessen. Ein effektives Investitionsprüfungsinstrument schützt die sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deshalb den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).