Ausreisepflicht besser durchsetzen

Abgelehnte Asylbewerber Ausreisepflicht besser durchsetzen

Die Bundesregierung erleichtert die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Zudem verschärft sie die Regeln für sogenannte Gefährder. Diese können verpflichtet werden, eine "elektronische Fußfessel" zu tragen. Das entsprechende Gesetz ist nun in Kraft getreten.

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Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug.

Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abgeschoben werden.

Foto: picture-alliance/dpa/Maurer

Das Gesetz erfasst Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht. Sind diese sogenannten Gefährder ausreispflichtig, gelten zukünftig strengere Regeln: Diese Personen können leichter in Abschiebehaft genommen oder vor ihrer Abschiebung stärker überwacht werden.

Überwachung und Feststellung der Identität

In manchen Fällen ist eine Abschiebung nicht möglich. Dann kann ein Gefährder verpflichtet werden, eine sogenannte elektronische Fußfessel zu tragen. Es sei "nicht zu viel verlangt", dass in Deutschland Schutz suchende Auskunft über ihren Namen und ihre Staatsangehörigkeit geben, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Mit der Gesetzesänderung erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Das gilt, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt. In diesem Falle kann das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträger verlangen und diese auswerten. Ziel ist es, beispielsweise Hinweise auf die Staatsangehörigkeit zu finden. Ausländerbehörden haben eine solche Befugnis bereits.

Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung

Die Bundesländer können neu ankommende Asylsuchende verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bei guter Bleibeperspektive werden sie auf die Kommunen verteilt.

Für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive gilt: Die Bundesländer können die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, verlängern. Die Person kann dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt werden.

Freiwillige Ausreise

Die Bundesregierung setzt stark auf freiwillige Ausreisen. Menschen, die wissen, dass es keine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt, reisen jedoch oft nicht freiwillig aus. Bei einer freiwilligen Rückkehr können sie eine Starthilfe erhalten. Die deutschen Behörden arbeiten hier eng mit der Internationalen Organisation für Migration zusammen.

Vorrang hätten die Angebote für eine freiwillige Rückkehr, betonte de Maizière. Doch für Ausreisepflichtige, die den Angeboten nicht nachkämen, müsse die Abschiebung "ein mögliches und richtiges Mittel sein". In Anbetracht der für dieses Jahr zu erwartenden hohen Zahl an Ablehnungen sei es wichtig, die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Weitere Regelungen

Künftig darf das BAMF Informationen über mögliche Gefährder an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Außerdem beinhaltet das Maßnahmenpaket räumliche Beschränkungen für Asylbewerber, die falsche Angaben über ihre Identität machen. Zudem soll das Ausreisegewahrsam von vier auf zehn Tage verlängert werden. Jugendämter sollen schneller als bisher für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asylanträge stellen. So kann frühzeitig geklärt werden, wie sich ihr Aufenthaltsstatus entwickelt.

Um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 9. Februar 2017 einen Beschluss gefasst. Eine der Maßnahmen, auf die man sich verständigt hatte, ist die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.