Neue Regeln erhöhen die Qualität

Ausländerzentralregister Neue Regeln erhöhen die Qualität

Das Ausländerzentralregister soll weiterentwickelt werden. Die ersten Regelungen sind in Kraft getreten. Weitere folgen Schritt für Schritt. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und das Register zu einer zentralen Datei für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiter zu entwickeln.

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Register

Die Bundesregierung hat das sogenannte Ausländerzentralregister weiterentwickelt.

Foto: ColourBox/Micha Klootwijk

Das Ausländerzentralregister wird aussagekräftiger und aussagefähiger. Das verbessert auch die gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Um die Dauer der Verfahren zur Erteilung der Visa zu Ausbildungs- oder Beschäftigungsweckenzwecken deutlich zu verkürzen, soll das Ausländerzentralregister genutzt werden.

Doppelspeicherung entfällt

Mit dem Gesetz wird zudem die Voraussetzung geschaffen, dass Daten, die bisher dezentral erfasst wurden, künftig zentral gespeichert werden. Dadurch werden die relevanten Daten nur einmal erhoben und zentral gespeichert. Anliegen von Ausländern können so schneller bearbeitet werden. Zudem verbessert sich die Qualität der Daten, da alle Behörden auf denselben einheitlichen und aktuellen Datenbestand zugreifen können. Um den Bundesländern mehr Zeit für die technischen Umsetzung zu geben, wird diese Regelung erst später in Kraft treten.

Zentrale Ablage

Das Ausländerzentralregister soll zu einer zentralen Dokumentenablage gerüstet werden. Dokumente, die von einem Ausländer bereits im Original vorgelegt wurden, sollen künftig von allen zuständigen Behörden eingesehen werden können. Dabei geht es um Ausweis- und Identifikationsdokumente, die regelmäßig von anderen Ämtern benötigt werden. Durch die zentrale Ablage entfällt mittelfristig auch eine Doppelspeicherung der Daten. Das macht auch einen aufwändigen Aktentausch beim Wechsel der Zuständigkeit überflüssig.