Homeoffice bleibt eine Option

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Arbeitsschutz in der Pandemie Homeoffice bleibt eine Option

Bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Das Bundeskabinett hat die neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen.

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Foto zeigt eine Frau im Homeoffice

Arbeitgeber können den Beschäftigten weiterhin die Arbeit im Homeoffice anbieten.

Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Trotz eines mittelfristig erwarteten Rückgangs ist davon auszugehen, dass die Infektionszahlen in nächster Zeit signifikant hoch bleiben. Da die aktuellen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 19. März enden, soll bis zum 25. Mai 2022 eine angepasste Verordnung gelten.

Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssten für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Verlängerung der Regelung . Er mahnte: „Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln.“

Unternehmen müssen Beschäftigte schützen

Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, die Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen treffen sie künftig jedoch eigenverantwortlich - abhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen und den tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren.

Ab 20. März müssen die Unternehmen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung prüfen:

  • die Umsetzung der AHA+L-Regel,
  • die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte,
  • Angebote für betriebliche Testungen.

Nach der Gefährdungsbeurteilung werden die Maßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept festgeschrieben. Die Instrumente sind bekannt und bewährt und können jederzeit angewandt werden. So können Arbeitgeber den Beschäftigten weiterhin die Arbeit im Homeoffice anbieten und – um Infektionseinträge in den Betrieben rechtzeitig zu erkennen – weiterhin Testangebote machen. Bei der Wahrnehmung von Impfangeboten müssen Arbeitgeber die Beschäftigten zudem weiterhin unterstützen. Die Bundesregierung will so Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten und wirtschaftlichen Einbußen der Unternehmen entgegenwirken.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet die häufigsten Fragen zum Arbeitsschutz und die Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin informiert über weitere Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz . Ziel aller Maßnahmen ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu vermeiden. Mit der Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird dem Ergebnis der Bund-Länder-Beschlüsse PDF, 149 KB, barrierefrei vom 16. Februar Rechnung getragen, nachdem die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückzunehmen sind.