Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Der Bund legt für Asylbewerber ein Arbeitsmarktprogramm für zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten auf. Die Menschen sollen während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen. Zum Beispiel können sie in den Unterkünften mitarbeiten: bei der Essensausgabe, in der Kleiderkammer oder bei der Reinigung. Zum überwiegenden Teil sollen Flüchtlinge außerhalb der Unterkünfte arbeiten - zum Beispiel dabei helfen, Grünanlagen zu pflegen.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Die FIM können bis zu sechs Monate dauern und bis zu 30 Stunden die Woche umfassen.

Das Programm soll am 1. August 2016 starten. Von 2017 bis 2020 stellt der Bund dafür jährlich 300 Millionen Euro bereit.

Die Flüchtlinge können dabei frühestmöglich die Sprache und gesellschaftliche Grundregeln lernen. Niederschwellige Angebote können helfen, sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Das Programm gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für vollziehbar Ausreisepflichtige. Asylbewerberleistungen können gekürzt werden, wenn Asylbewerber Arbeitsgelegenheiten oder Integrationskurse ohne wichtigen Grund ablehnen oder abbrechen.