Mobilfunkmessung per App
Ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher nachweisen, wenn die gebuchte mobile Internetverbindung deutlich zu langsam ist. Dafür hat die Bundesnetzagentur eine neue App und eine Handreichung mit konkreten Vorgaben veröffentlicht.
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Prüfung und Nachweis einer zu langsamen mobilen Internetverbindung ist jetzt per App möglich.
Foto: Shutterstock/progressman
Schlechtes Handynetz oder Funklöcher erleben viele Menschen in ihrem Alltag. Bisher war es schwer, dies gegenüber dem Anbieter rechtssicher nachzuweisen. Mit der neuen App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur wird das nun leichter. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit Geschwindigkeitsmessungen ihrer Verbindung vornehmen. Im Fall großer Abweichungen vom gebuchten Tarif lassen sich so auch Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte geltend machen.
Was muss beim Verfahren beachtet werden?
Die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Sie leitet Schritt für Schritt von Start und Durchführung der Messung bis hin zu einem Messprotokoll. Dieses wird für den Nachweis einer Minderleistung benötigt. Weiter gilt:
- Es sind grundsätzlich 30 Messungen notwendig, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag.
- Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird.
- Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig.
Weitere Informationen und die Downloadlinks zur App finden Sie hier. Hintergründe zur Regelung für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk lesen Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Beschleunigter Ausbau von Mobilfunk- und Glasfaser
Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Infrastrukturen voran. Denn schnelles Internet und neuester Mobilfunkstandard sind entscheidend für die nötige Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Bereits im Jahr 2025 hat die Bundesregierung deshalb den Ausbau von Mobilfunk und Glasfaser als „im überragenden öffentlichen Interesse liegend“ definiert. Grundlage dafür war eine Änderung im Telekommunikationsgesetz.
Der Bau von Mobilfunkmasten oder Glasfaserleitungen erhält seither bei behördlichen Genehmigungsverfahren ein stärkeres Gewicht. Dies soll dazu beitragen, den Ausbau zu beschleunigen – und die Erschließung von bisher unversorgten Gebieten zu erleichtern.