„Keine neuen Verteilungsspielräume“

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Bundesfinanzminister zur 165. Steuerschätzung „Keine neuen Verteilungsspielräume“

Mit 916,1 Milliarden Euro fallen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen in diesem Jahr niedriger aus als erwartet. Das belegen die Ergebnisse der 165. Steuerschätzung, die am Donnerstag vorgestellt wurden. In den Jahren 2024 bis 2027 ist mit nur begrenzten Mehreinnahmen zu rechnen.

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Steuerschätzung

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden dürften in den kommenden Jahren etwas stärker steigen als bislang erwartet. Bis zum Jahr 2027 liegt das Plus laut aktueller Steuerschätzung bei 23,3 Milliarden Euro, so Bundesfinanzminister Lindner am Donnerstag.

Foto: picture alliance/dpa

„Das Schätzergebnis ist ein klarer Handlungsauftrag“, so Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Vorstellung der Ergebnisse. „Wir müssen weiterhin die Inflation bekämpfen, unsere Wachstumskräfte stärken und die Transformation vorantreiben.“ Nur so werde es gelingen, nachhaltiges Wachstum zu schaffen.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Infolge schwacher Konjunktur wird für 2023 mit nur 916,1 Milliarden Euro an Steuereinnahmen für den Gesamtstaat gerechnet - 4,5 Milliarden Euro weniger als im Mai geschätzt. Während der Bund ein Minus von 3,6 Milliarden Euro verbuchen soll, dürfte sich für die Länder ein Plus von 2,7 Milliarden Euro und für die Kommunen ein Plus von 100 Millionen Euro ergeben.

Für 2024 geht die Steuerschätzung von lediglich 1,9 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen aus. In den Folgejahren dürften die Mehreinnahmen etwas höher liegen. Daraus „ergeben sich keine neuen Verteilungsspielräume“, sagte der Bundesfinanzminister. Nun gehe es mehr denn je darum, „klug zu haushalten und zu priorisieren“.

Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung können Sie beim Bundesministerium der Finanzen nachlesen.

Grundlagen der Steuerschätzung

Grundlage für die 165. Steuerschätzung ist die Herbstprojektion 2023 der Bundesregierung. Die Herbstprojektion und die 165. Steuerschätzung finden Berücksichtigung in den abschließenden parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024. Dieser soll am 1. Dezember 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF).  Ihm gehören neben dem federführenden BMF das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an.