"Gestärkt aus der Krise, gemeinsam die Mobilität der Zukunft gestalten" - 3. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität

Die Bundeskanzlerin hat heute Vertreter der Koalition, Mitglieder der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) zur dritten Sitzung der "Konzertierten Aktion Mobilität" eingeladen.

Die Beteiligten stellen gemeinsam fest: Die deutsche Automobilwirtschaft steht vor großen konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen. Die zahlreichen von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen wie das Konjunkturpaket und das verlängerte Kurzarbeitergeld tragen erheblich zur Linderung der negativen Auswirkungen der COVID19-Krise auf die Automobilwirtschaft bei.

Bis zum nächsten Gespräch der Konzertierten Aktion Mobilität werden Arbeitsgruppen prüfen,

  • ob und gegebenenfalls wie ein marktwirtschaftliches Konzept zur Stärkung des Eigenkapitals insb. von Zulieferunternehmen entwickelt werden könnte
  • welche weiteren Aspekte bei den im Konjunkturpaket vorgesehenen "Zukunftsinvestitionen in die Fahrzeugbranche" berücksichtigt werden sollten. 

Im Rahmen des Transformationsdialogs Automobilindustrie werden die Auswirkungen des Strukturwandels bis Anfang November gemeinsam mit Ländern, betroffenen Regionen sowie weiteren relevanten Akteuren intensiv weiter erörtert. Die Vorschläge sollen im Anschluss in die Arbeit der Konzertierten Aktion Mobilität einfließen.

Deutschland soll ein technologieoffener, global führender Standort für die Automobilwirtschaft der Zukunft bleiben. Dafür müssen jetzt von allen an der Konzertierten Aktion beteiligten Akteuren verstärkt die strukturellen Herausforderungen neuer Antriebstechnologien, der Digitalisierung, guter Beschäftigung sowie des Klimaschutzes angegangen werden. Die NPM leistet einen wichtigen Beitrag.

Autonomes Fahren in die Praxis bringen

  • Deutschland soll eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Dafür gilt es, das große Potential des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, seine Forschung und Entwicklung auch gerade mittels Einsatzes von Künstlicher Intelligenz voranzutreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter zu gestalten.
  • Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Mit dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz zum autonomen Fahren will Deutschland das erste Land weltweit sein, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt. Die Anstrengungen zur Ertüchtigung der Infrastruktur sowie zum schnellen Mobilfunkausbau werden weiter gehen.
  • Die Automobilwirtschaft intensiviert ihre Anstrengungen zum autonomen Fahren und wird die Erprobungsmöglichkeiten am Standort Deutschland konsequent nutzen, um automatisierte und autonome Fahrzeuge hierzulande auch "erlebbar" zu machen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen. Dadurch kann auch das Vertrauen in die neue Technologie in die Breite gebracht werden und der Nutzen gerade auch im ländlichen Raum frühzeitig demonstriert werden.

Datenraum Mobilität als Basis für neue Geschäftsmodelle

  • Vertrauenswürdige Datenräume sind ein zentrales Element zur Förderung innovativer Geschäftsmodelle und der Datensouveränität. Der Bereich Mobilität ist hierbei ein besonders relevanter Anwendungsbereich. Deutschland schafft daher, in enger Abstimmung mit europäischen und nationalen Initiativen wie etwa Gaia-X, erstmals einen Datenraum Mobilität für die souveräne und differenzierte Handhabung von Daten als Grundlage moderner Mobilität, auf der Basis von Vertrauen auf dem Boden europäischer Spielregeln.
  • Alle am Datenraum beteiligten Stakeholder bekräftigen das Ziel eines funktionsfähigen Datenraums bis zum ITS Weltkongress im Oktober 2021, der auch als Blaupause für einen europäischen Datenraum Mobilität dienen soll. Zur Zielerreichung soll ein kurzfristig zu erstellender konkreter Zeitplan mit Meilensteinen konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören die Themen Organisation, Finanzierung und Vergütung, Haftung, Teilhabe, Datenschutz und Wettbewerbsrecht sowie Anwendungsfelder (use cases). Hierzu sind bereits wichtige Grundlagen erarbeitet worden, auf deren Basis bis Ende diesen Jahres Vereinbarungen zwischen den Anbietern von Mobilität in Deutschland erreicht werden sollen.
  • Die Automobilwirtschaft wird hierzu aktiv an der weiteren Realisierung des Datenraums mitwirken und im Rahmen der Vertragsfreiheit Mobilitätsdaten zur Verfügung stellen. Sie sieht sich als ein entscheidender Partner für den Erfolg eines gemeinsamen Datenraums in Deutschland und Europa.

Fortsetzung des Markthochlaufs Elektromobilität

  • Wirtschafts- und Verkehrsminister werden zeitnah mit der Energiewirtschaft zu einem zweiten Spitzengespräch zusammenkommen, um konkrete Vereinbarungen hinsichtlich eines einheitlichen Bezahlsystems und der barrierefreien und kundenfreundlichen Nutzung von Ladesäulen zu erreichen.
  • Im Rahmen der anstehenden Novellierung der Ladesäulenverordnung wird die Bundesregierung unter Einbindung der Energiewirtschaft eine einheitliche Bezahlmethode für das sogenannte ad hoc Laden an öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur festlegen.
  • Die Automobilwirtschaft wird quartalsweise den Hochlauf der zugesagten Bereitstellung von 15.000 öffentlich-zugänglichen Ladepunkten bis 2022 an die Leitstelle Ladeinfrastruktur übermitteln.

Alternative Kraftstoffe

  • Alternative Kraftstoffe weisen großes Potenzial für Klimaschutz und Wertschöpfung auf. Mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bei allen Verkehrsträgern wirksam und effizient zu reduzieren, wird die NPM gebeten, unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Bundesregierung bis Ende des Jahres Vorschläge für den Einsatz und Markthochlauf von alternativen Kraftstoffen (d.h. Biokraftstoffe, strombasierter, grüner Wasserstoff) vorzulegen.

Die KAM-Teilnehmer verständigten sich auf ein nächstes Spitzengespräch im November.