Bundesregierung erleichtert Wechsel der Rechtsform

Brexit Bundesregierung erleichtert Wechsel der Rechtsform

Es ist wichtig, dass die Unternehmen noch vor dem Brexit tätig werden. Die Bundesregierung hatte deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Firmen nach britischem Recht die Niederlassungsfreiheit in Deutschland auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens sichert. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

1 Min. Lesedauer

Das Umwandlungsgesetz regelt inländische wie auch grenzüberschreitende Umwandlungen von Unternehmen in andere Rechtsformen: z.B. von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft.

Anlass ist das bevorstehende Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – der Brexit. Vom Brexit betroffen sind vor allem Unternehmen in der britischen Rechtsform einer sog. "Limited", einer "private company limited by shares", mit Verwaltungssitz in Deutschland. Davon existieren schätzungsweise 8.000 bis 10.000 in Deutschland.

Unternehmen können Rechtsform wechseln

Das Gesetz schafft die Möglichkeit eines geordneten Wechsels einer "Limited" in eine deutsche Gesellschaftsrechtsform mit beschränkter Haftung. Die neue Gestaltungsoption einer "grenzüberschreitenden Verschmelzung" von Gesellschaften kann insbesondere kleinen Unternehmen den Übergang in eine deutsche Rechtsform erleichtern. Laut Gesetz reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Umwandlungspläne vor dem Brexit notariell beurkunden lassen. Der Vollzug durch das Handelsregister muss spätestens nach zwei Jahren beantragt werden.

Mit dem Vorhaben erfüllt das federführende BMJV dem Auftrag aus dem Brexit-Kabinettausschuss vom 18. Juli 2018, wonach zeitnah eventuell erforderliche Gesetzesanpassungen vorzubereiten sind – sog. "Brexit-Preparedness".

Vorbereitung auch auf "harten" Brexit

Das Gesetz enthält zudem eine Übergangsvorschrift für alle zum Zeitpunkt des Brexit bereits begonnenen Umwandlungsvorgänge. Die Übergangsvorschrift soll sowohl im Fall eines sog. harten Brexit im März 2019 als auch im Fall eines Austrittsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gelten.

Unter einem "harten" Brexit versteht man den klaren Bruch mit der EU. Das Verhältnis zwischen Großbritannien und den verbliebenen 27 EU-Staaten wäre vergleichbar mit der Beziehung der EU zu Kanada. EU-Bürger müssten eine Arbeitserlaubnis beantragen, um in dem Land leben und arbeiten zu dürfen. Nötig wäre auch ein Freihandelsabkommen, damit auf Waren und Dienstleistungen keine Zölle erhoben werden.

Das Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.