Unterhaltsvorschuss für mehr Kinder

Reform zeigt Wirkung Unterhaltsvorschuss für mehr Kinder

Immer mehr Kinder und Jugendliche profitieren vom Unterhaltsvorschuss. Ihre Zahl hat sich seit der Reform des Gesetzes vor einem Jahr um 300.000 erhöht. Das zeigt ein Bericht, den das Kabinett jetzt beschlossen hat. Nun rücken die säumigen Elternteile verstärkt in den Blick.

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Alleinerziehende haben mit das höchste Armutsrisiko im Land. Erhalten sie keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil, können sie Unterhaltsvorschuss beantragen. In diesem Fall springt der Staat ein und zahlt einen Vorschuss. Je nach Alter des Kindes beträgt der Unterhaltsvorschuss monatlich zwischen 154 und 273 Euro

Nach einer Einigung von Bund und Ländern wurde zum 1. Juli 2017 der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet: Seither ist die Bezugsdauer nicht mehr auf sechs Jahre befristet und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses stieg die Zahl der berechtigten Kinder von 414.000 auf fast 714.000 Ende März. Darunter knapp 200.000 Kinder im Alter von über zwölf Jahren, die nun anspruchsberechtigt sind. "Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist", betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Keine Entlastung des säumigen Elternteils

"Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen", betont Giffey. Viele von ihnen seien tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gebe es aber "die Unwilligen", die zahlen könnten, sich aber davor drücken. "Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen", so Giffey.

Im vergangenen Jahr hat der Staat rund 1,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss gezahlt. Nur rund 209 Millionen Euro konnten wieder eingetrieben werden. Die sogenannte Rückgriffquote - überwiegend bei säumigen Vätern - lag damit bei knapp 20 Prozent.

Rückgriffquote soll gesteigert werden

Der Bericht zeigt, dass die zuständigen Ämter nach der Reform zunächst die gestiegene Zahl der Anträge bewältigen mussten. Dies ist zum großen Teil gelungen. Nun gilt es, das zweite Ziel der Reform in Angriff zu nehmen - die Verbesserung des sogenannten Rückgriffs.

Bund und Länder werden gemeinsame Standards entwickeln, um mehr säumige Unterhaltspflichtige zur Zahlung zu bewegen. "Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft", so Giffey. Im Herbst wird das Bundesfamilienministerium dem Bundestag über die Entwicklungen berichten.