OECD lobt Qualität der deutschen Gesetzgebung

Bericht übergeben OECD lobt Qualität der deutschen Gesetzgebung

Die OECD hat die Qualität von Gesetzgebung und Regulierung in ihren 36 Mitgliedsstaaten untersucht - auch in Deutschland. Ihren Bericht übergab sie im Kanzleramt an Staatsminister Hoppenstedt. "Uns freut, dass unsere Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung und zur Evaluierung im internationalen Vergleich beispielgebend sind", sagte er.

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 Ludger Schuknecht, stellvertretender Generalsekretär der OECD übergibt den Bericht zur Qualität von Gesetzgebung und Regulierung an Staatsminister Hendrik Hoppenstedt, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.

Staatsminister Hoppenstedt (rechts) nahm den Bericht vom stellvertretenden OECD-Generalsekretär Schuknecht entgegen.

Foto: Bundesregierung/Koall

Positiv sei auch die Anerkennung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Verfahren, mit dem geprüft wird, ob kleine und mittlere Unternehmen von den Gesetzesentwürfen der Bundesregierung besonders betroffen sind. Das erklärte Hendrik Hoppenstedt, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, in Berlin. Die Wirtschaft nehme den Wandel wahr: In keinem anderen OECD-Land berichten die Unternehmen von einer stärkeren Verringerung regulatorischer Lasten.

Bundesregierung bereitet Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung vor

Der stellvertretende OECD-Generalsekretär Ludger Schuknecht übergab den Bericht zur Qualität von Gesetzgebung und Regulierung in deutscher Fassung am Dienstag an die Bundesregierung. Deutschland habe in den vergangenen Jahren "viel in eine bessere Rechtsetzung investiert", erklärte er.

Aktuell bereitet die Bundesregierung ein neues Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung vor. Darin wird sie sich auch das Ziel setzen, die Beteiligung Betroffener an der Gesetzgebung systematisch zu stärken. Als Koordinator werde Hoppenstedt mit den Bundesministerien auch über die Empfehlungen der OECD zur Beteiligung Betroffener an der Vorbereitung von Gesetzentwürfen sprechen. "Gute Gesetzgebung kann von den konkreten Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen nur profitieren", sagte er.