Einmaleins und ABC nur noch mit PC

Digitalpakt für Schulen Einmaleins und ABC nur noch mit PC

Die "Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft" ist gestartet. Das Bundesbildungsministerium will in Schule, Berufsschule, Hochschule und Weiterbildung Breitband, WLAN und PC zum Standard machen. Dafür will der Bund ab 2017 fünf Milliarden Euro geben.

2 Min. Lesedauer

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka will mehr Digitalisierung in der Bildung: "Zu guter Bildung im 21. Jahrhundert gehören IT-Kenntnisse und der souveräne Umgang mit der Technik und den Risiken moderner Kommunikation." Dafür hat sie den "DigitalPakt#D" vorgeschlagen.

Fünf Milliarden Euro über fünf Jahre

Das Bildungsministerium bietet an, ab 2017 über fünf Jahre 40.000 Schulen aller Art mit Breitband, WLAN und Geräten zu versorgen. Die Bundesländer sollen sich verpflichten, die notwendigen pädagogischen Konzepte, die Weiterbildung für das Lehrpersonal sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen.

Die Bildungshoheit liegt bei den Bundesländern. Mit dem Artikel Artikel 91 c des Grundgesetzes wird allerdings das Zusammenwirken auf dem Gebiet der Informationstechnik ermöglicht.

Primat der Pädagogik

Natürlich müssten Grundfertigkeiten - dazu zählen Einmaleins und Alphabet - nach wie vor in der Schule vermittelt werden, so Wanka. Doch hinzu komme schon in einer frühen Phase der Umgang mit Computer, Whiteboard oder Online-Lernprogrammen in der Cloud.

Zudem stellte die Ministerin fest: "Es gilt das Primat der Pädagogik." Ohne pädagogisches Konzept sei die "tollste Technik rausgeschmissenes Geld". Digitale Bildung könne dazu beitragen, mehr Bildungsgerechtigkeit zu erlangen. Digitale Angebote seien stärker personalisierbar. Sie selbst habe das - obwohl Liebhaberin von Tafel und Kreide - mit einer Lernsoftware Mathematik 8. Klasse - "Satz des Pythagoras" - probiert. Wanka ist promovierte Mathematikerin. "Man kann besser auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus eingehen", stellte sie nach diesem Test fest.

Schul-Cloud zum IT-Gipfel im November

Beim IT-Gipfel am 16. November in Saarbrücken solle erstmals eine "Schul-Cloud" präsentiert werden: Qualitativ gesicherte Lernmaterialien für Schulen sollen in der "elektronischen Wolke" zur Verfügung stehen. Als Pilotprojekt sollen dies 200 MINT-orientierte Gymnasien testen.

Für wichtig hält Wanka auch die Absteckung des rechtlichen Rahmens, wenn das Lernen digitaler wird. Lerninhalte, auch Übungen, wo Schüler Schwächen zeigen, müssten jederzeit vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Dazu werde derzeit geforscht.

Rechtliche Grundlagen
Die Zuständigkeiten im Schulbereich für digitale Bildung und digitale Infrastruktur verteilen sich zwischen Schulträger und Land. Diejenigen Maßnahmen, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung unabdingbar sind (Anpassung von Lehrplänen und Organisation von Lehreraus- und -fortbildungen), fallen in die Kultushoheit der Länder. Zugleich will der Bund die Umsetzung digitaler Bildung an den Schulen befördern und ist bereit, dafür in digitale Infrastruktur zu investieren. Um beide Aspekte sinnvoll miteinander zu verknüpfen, bedarf es einer geeigneten, rechtsverbindlichen Regelung.
Artikel 91c des Grundgesetzes ist die geeignete Kompetenznorm für eine derartige Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Es sollten grundsätzlich alle Schulen, von der Grundschule über die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen gefördert werden. Antragsberechtigt sollen die Schulträger sein: So kann der Aufbau sinnvoller zentralisierter Strukturen bei den Schulträgern mit den entsprechenden Skalenerträgen gefördert und zugleich vermieden werden, dass einzelne Schulen mit der Erstellung eines Medienentwicklungskonzeptes überlastet sind. Voraussetzung für eine Förderung ist ein überzeugendes Konzept der Schulen oder der Schulträger zur Umsetzung digitaler Bildung auf Basis vorab festgelegter Kriterien.