Regierungspressekonferenz vom 19. November 2025

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Im Wort Regierungspressekonferenz vom 19. November 2025

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Weltraumsicherheitsstrategie
•    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
•    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
•    politische Vereinbarung zur deutschen Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele
•    Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes
•    Rentenversicherungsbericht 2025
•    Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
•    Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zur Aufhebung der Quote für erneuerbaren, nicht biogenen Flugturbinenkraftstoff
•    Organisation des Ludwig-Erhard-Gipfels 2026 durch die Weimer Media Group
•    Äußerungen des Bundeskanzlers zu Brasilien in einer Rede anlässlich des Handelskongresses Deutschland
•    Platzierung Deutschlands im Climate Change Performance Index 2026
•    Forderung nach einer Steuer auf Luxusflüge
•    Teilnahme des Bundesaußenministers an einer Sitzung des Rats „Auswärtige Angelegenheiten“ sowie an einem Treffen der Außenminister der EU und der Staaten der Indopazifikregion in Brüssel
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
•    Teilnahme der Bundesentwicklungsministerin an einem Treffen der Palestine Donor Group in Brüssel
•    EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher Desinformation
•    Krankheitsfälle auf dem Einsatzgruppenversorger „Berlin“
•    Verzögerungen beim Bahnprojekt Stuttgart 21
•    Rückgabe der Kontrolle über den Halbleiterhersteller Nexperia an die chinesischen Eigner
•    Personalie

45 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 19. November 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Müller (BMVg)

  • Bowinkelmann (BMI)

  • Kirschner (BMJV)

  • Martens (BMAS)

  • Alexandrin (BMV)

  • Zimmermann (BMUKN)

  • Schöneck (BMZ)

  • Giese (AA)

  • Dr. Queck (BMWE)

  • Dr. Schneidewindt (BMFTR)

  • Hauck (BMLEH)

 

(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Vorsitzender Szent-Iványi

Herr Kornelius und Herr Giese müssen nachher pünktlich fort, Herr Kornelius bereits um zehn Minuten vor zwei Uhr. Das ist zu entschuldigen. Es gibt Staatsbesuche.

StS Kornelius

Ich bitte um Nachsicht dafür, dass ich etwas früher gehen muss, weil der schwedische Ministerpräsident um 14 Uhr kommt.

Zum Kabinett: Die Bundesregierung hat heute ihre Weltraumsicherheitsstrategie beschlossen. Das ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das damit umgesetzt ist. Deutschland ist aufgrund seiner datenbasierten und vernetzten Industrie in großem Maße von einer funktionierenden Weltrauminfrastruktur abhängig. Auch die Bundeswehr ist natürlich auf die Weltraumfähigkeit angewiesen. Die Weltraumsicherheitsstrategie beschreibt die Herausforderungen in diesem Bereich und zieht Schlussfolgerungen für die Sicherheit unseres Landes. Im Sinne der integrierten Sicherheit bauen wir entlang dieser Strategie eine wehrhafte, resiliente und nachhaltige Weltraumsicherheitsarchitektur auf. Das wird sich auch in der industriellen Umsetzung widerspiegeln mithilfe ziviler, kommerzieller und militärischer Weltraumakteure. Die Bundesregierung setzt sich für ein verantwortliches Verhalten im Weltraum ein. Sie baut auf internationale Kooperationen und stärkt das nationale und internationale Weltraumrecht.

Wir haben heute im Bundeskabinett außerdem den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Sie erinnern sich: Nach der Drohnendebatte war das Bedürfnis groß, die Rechtslage dazu zu ändern. Das ist heute bereits geschehen. Es gibt also eine sehr, sehr schnelle Umsetzung. Am 8. Oktober hat das Kabinett bereits eine umfassende Änderung des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht. Damit wurde die Bundespolizei mit neuen Befugnissen bei der Drohnenabwehr ausgestattet.

Nun folgt das Luftsicherheitsgesetz. Dieses Gesetz erweitert die Befugnisse der Streitkräfte. Sie dürfen zukünftig zur Unterstützung der Landespolizeien zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles bei der Drohnenabwehr im Wege der Amtshilfe als letztes Mittel auch Waffengewalt anwenden. Sie dürfen dies tun, wenn ohne diese Unterstützung die Gefahrenabwehr nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.

Das Kabinett hat mit dem Beschluss außerdem das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte vereinfacht und beschleunigt. Die Entscheidung ist nunmehr dem Bundesministerium der Verteidigung übertragen ‑ bisher war es der Bundesminister ‑ und kann somit delegiert werden. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Inneren entfällt.

Diese neuen Regelungen können in außergewöhnlichen Situationen zur Anwendung kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu geurteilt und spricht von einem Ereignis von katastrophischen Ausmaßen. Diese Regelungen ändern gleichwohl nichts an den gegebenen Zuständigkeiten im Normalfall. Wir stellen das vorsätzliche und unberechtigte Eindringen auf das Gelände eines Flughafens, das bisher nach dem Luftsicherheitsgesetz nur mit Bußgeldern geahndet werden konnte, unter Strafe.

Personen und Personengruppen wie Polizeibeamte und Zöllner können zukünftig von der Zuverlässigkeitsprüfung ausgenommen werden, da sie bereits eine gleichwertige Überprüfung durchlaufen haben.

Der nächste Tagesordnungspunkt ist die elektronische Fußfessel und das Antigewalttraining. In der Gesetzessprache heißt es Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Das Bundeskabinett hat dieses Gesetz heute beschlossen. Angesichts der alarmierenden Zunahme häuslicher Gewalt handeln wir. Der Entwurf stärkt den Schutz der Betroffenen, insbesondere von Frauen, und ermöglicht das schnelle Eingreifen.

Kern sind insbesondere zwei Maßnahmen: Es wird nun eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Anordnung der elektronischen Fußfessel geben sowie verpflichtende Antigewalttrainings, die angeboten werden. Familiengerichte können in Hochrisikofällen die elektronische Fußfessel anordnen. So werden Abstandsgebote verlässlich überwacht, Annäherungen früh erkannt, und die Polizei kann bei einem Verstoß unmittelbar eingreifen. Die Antigewalttrainings und die Gewaltpräventionsberatungen unterbrechen die Gewaltmuster. Zusätzlich verschärfen wir die Ahndung von Verstößen mit einem Höchstmaß von drei Jahren Freiheitsstrafe und ermöglichen auch Auskünfte aus dem Waffenregister. Ich darf darauf hinweisen, dass etwa Spanien mit dieser Maßnahme enorme Erfolge erzielt hat, vor allem beim Thema Femizid.

Das Bundeskabinett hat heute außerdem eine politische Vereinbarung zur deutschen Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele und eine Nationale Vision gezeichnet. Diese politische Vereinbarung wird am 4. Dezember vom Bundeskanzler, dem Deutschen Olympischen Sportbund und den politischen Spitzen der vier Bewerberregionen unterzeichnet.

Beschlossen wurde heute auch die Nationale Vision. Darin formulieren Bundesregierung und DOSB das strategische Fundament und das Leitbild der Olympiabewerbung. Mit diesem Olympiapaket stellt sich die Bundesregierung als verlässlicher Partner an die Seite des DOSB und unterstützt auch den Bewerbungsprozess: Deutschland will und Deutschland kann die Spiele.

Schließlich noch der Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, auch bekannt als Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die ursprüngliche Rechtslage für Schutzbedürftige aus der Ukraine, die vor dem 31. Mai 2022 gegolten hat, wiederhergestellt. Das heißt, Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsrecht nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie ‑ also die ukrainischen Flüchtlinge ‑ sollen wieder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Das soll für Menschen gelten, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind. Die Koalition setzt damit auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. Juni 2022 sind die ukrainischen Geflüchteten in den Anwendungsbereich des SGB II und SGB XII einbezogen. Das heißt, sie erhalten Bürgergeld bzw. Sozialhilfe und nicht die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das war damals der praktikablere Weg, um den hohen Zuzugszahlen gerecht zu werden und den Menschen Unterstützung zu gewähren. Das wird nun geändert und im Gesetz umgesetzt.

Das Kabinett hat heute außerdem den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich erstellt. Er gibt Auskunft darüber, wie sich die Rentenfinanzen in den kommenden 15 Jahren voraussichtlich entwickeln. Ich ahne, dass Sie ein großes Interesse an diesem Bericht haben werden, weil er natürlich auch die Sachgrundlage für viele Debatten ist, die momentan geführt werden. Die Berechnungen gehen immer vom geltenden Recht aus und berücksichtigen Gesetzentwürfe, die bereits vom Kabinett beschlossen wurden.

Nach den Modellrechnungen dieses Rentenversicherungsberichts wird die Nachhaltigkeitsrücklage für das Jahresende 2025 auf rund 41,5 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht gut 1,4 Monatsausgaben. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. 2028 liegt er bei 19,8 Prozent, 2029 bei 20 Prozent, und bis 2030 steigt er auf 20,1 Prozent. Bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums 2039 steigt er auf 21,2 Prozent. Mit der Verlängerung der Haltelinie bis 2031 ‑ auch diese kennen Sie aus der aktuellen Debatte ‑ bleibt das Rentenniveau bis zu diesem Zeitpunkt stabil bei 48 Prozent. Danach sinkt es bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums auf 46,3 Prozent ab. Der Beitragssatz und das Sicherungsniveau vor Steuern bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte bis 2030.

Das Kabinett hat den MasterplanLadeinfrastruktur 2030 beschlossen. Kern dieses Masterplans ist, dass die E-Mobilität ausgeweitet und die Ladeinfrastruktur weiterhin zielgenau unterstützt wird. Es handelt sich um eine ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung, einen Fahrplan für das Ladennetz der Zukunft. Das sind 41 Maßnahmen, die die Elektromobilität für alle Bürgerinnen und Bürger, aber natürlich auch für Unternehmen einfacher, zuverlässiger und vor allem bezahlbar machen sollen. Die Rahmenbedingungen für das Laden aller Elektrofahrzeuge ‑ Pkw, Lkw und Busse ‑ werden verbessert. Es geht um ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Ladenetz.

Diese Strategie sieht sich auch als Element einer Wettbewerbsstrategie. Das heißt, die Marktelemente wirken. Sie wird die Wettbewerbsfähigkeit auch dadurch fördern, dass transparente Preise und faire Vergaberegeln stärker sichtbar gemacht werden. Vorgesehen sind auch Programme für Ladepunkte in Mehrparteienhäusern, Depots und an Autobahnen. Es geht um straffere Genehmigungsprozesse, um weniger Berichtspflichten und die bessere Nutzung der bundeseigenen Flächen. Zudem wird die Bundesregierung die Integration der Ladeinfrastruktur in das Strom- und Energiesystem verbessern.

Schließlich hat das Kabinett einem Entwurf für eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Aufhebung der Quote für erneuerbaren, nicht biogenen Flugturbinenkraftstoff zugestimmt. Das Kabinett hat diese Formulierungshilfe beschlossen. Der Änderungsantrag der Koalitionsparteien, der damit unterstützt wird, zielt darauf ab, die nationale Quote für erneuerbaren, aber nicht biogenen Kraftstoff für Flugturbinen aufzuheben. Durch die Aufhebung der nationalen Quote wird das Recht an das Unionsrecht angepasst. Dies dient der Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union.

Zum Kontext: Diese Maßnahme dient dem Ziel, das auch der Koalitionsausschuss in der vergangenen Woche beschlossen hat, die Luftfahrtbranche zu entlasten. Dazu gab es die vorbereitenden Beschlüsse im Koalitionsausschuss. Damit wird die ReFuelEU-Aviation-Verordnung auch hierzulande umgesetzt. Die nationale Regelung ist nicht mehr anwendbar und musste entsprechend angepasst werden.

Frage

Herr Müller, können Sie erläutern, wie das BMVg auf die neuen Zuständigkeiten für die Bundeswehr schaut, die jetzt im Luftsicherheitsgesetz enthalten sind?

Müller (BMVg)

Ja, das kann ich tun. Der Minister hat sich gerade dazu geäußert. Es gab von uns gerade ein kleines Pressestatement zur Weltraumsicherheitsstrategie, bei dem diese Teilfrage tangiert wurde. Das Gesetz liegt in der Federführung des BMI. Zu den Einzelheiten der Regelungen kann gerne das BMI noch etwas sagen.

Für die Abwehr von möglicherweise hybriden Bedrohungen wird eine Lücke geschlossen. Nachdem eine einfachgesetzliche Regelung für den Einsatz kinetischer Mittel nicht gegeben war, wird jetzt mit dem neuen § 15 im Luftsicherheitsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch kinetische Mittel ‑ Jammer, Netzwerferdrohnen oder auch Rohrwaffen ‑, also autonome Systeme, abgewehrt werden können. Die Bundeswehr wird dies weiter subsidiär tun; der Kernauftrag der Bundeswehr bleibt weiterhin die Landes- und Bündnisverteidigung.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Detailfrage an das Innenministerium. Herr Bowinkelmann, in § 13 stand bislang „im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern“. Das ist herausgefallen. Jetzt trifft die Entscheidung nur noch das Verteidigungsministerium. Warum ist das so?

Bowinkelmann (BMI)

Ich glaube, dazu hat sich der Regierungssprecher gerade geäußert.

Zusatz

Ich dachte, das bezog sich nur auf die Frage nach Minister und Ministerium.

Bowinkelmann (BMI)

Ich müsste nachreichen, ob es dazu eine hinreichende Begründung gibt.

Müller (BMVg)

Wenn Sie vor Ort eine solche Lage haben und die Bundeswehr nach Artikel 35 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes zur Unterstützung gebeten und über den neuen § 15 des Luftsicherheitsgesetzes ermächtigt wird, auch kinetische Mittel anzuwenden, dann kann sie durch diese neue Regelung schnellere Kommandoentscheidungen erwirken, als wenn die Entscheidungen auf höherer Ebene zwischen zwei Ministern getroffen werden müssen. Es wird ja vor Ort eine Lage festgestellt, und dann muss schnell eine Entscheidung darüber getroffen werden, wie vor Ort gehandelt wird. Dafür wird die Möglichkeit geschaffen, dass diese Entscheidung an diesem Ort getroffen werden kann. Die genauen Prozesse werden aktuell noch ausgearbeitet.

Bowinkelmann (BMI)

Ich kann nur ergänzen, was der Kollege gesagt hat. Es geht schlichtweg darum, dass die Entscheidungswege schneller erfolgen. Das ist der Grund.

Frage

Herr Bowinkelmann, die Ausnahme ist ja nur für katastrophische Ausmaße geplant, wenn ich es richtig sehe. Können Sie ein Beispiel nennen, wann das gegeben sein könnte? Denn „katastrophisch“ kommt mir jetzt nicht wie eine fliegende Drohne vor, bei der man nicht weiß, ob sie möglicherweise einen Angriff startet oder nur fotografiert. Wer beurteilt das, und welche Fälle könnten das sein?

Bowinkelmann (BMI)

Gerade mit möglichen Szenarien und Fällen wird sich unter anderem auch die Innenministerkonferenz beschäftigen, bei der es auch um das gemeinsame Drohnenabwehrzentrum gehen wird. Einen hypothetischen Fall zu schildern, ist in diesem Fall schwierig. Sie müssen sich vorstellen, dass für die Polizeien, die eigentlich für die Gefahrenabwehr zuständig sind, ganz klar ist: Wenn diese Drohne irgendwo einschlägt oder im Begriff ist, irgendwo einzuschlagen, dann ist tatsächlich eine Gefahr vorhanden, die mit den Mitteln, die der Polizei oder anderen zur Verfügung stehen, nicht verhindert werden kann. ‑ Genau das ist ein entsprechender Fall, bei dem gegebenenfalls ein Amtshilfeersuchen über die Länder an die Bundeswehr erfolgt.

Zusatzfrage

An das Justizministerium: Von der Opposition gibt es die Kritik, dass man für eine solche Regelung eigentlich das Grundgesetz ändern und dies klarstellen müsste. Ist das Justizministerium auch der Meinung, dass das nicht notwendig ist, und warum nicht?

Kirschner (BMJV)

Das ist ein Vorhaben in der Federführung des Innenministeriums. Wir waren wie immer mit eingebunden. Auch für das Staatsorganisationsrecht im Grundgesetz ist das Innenministerium zuständig. Insofern habe ich für das Justizministerium nichts hinzuzufügen.

Frage

Der Begriff war ja „katastrophische Ausmaße“, mit dem Sie das Verfassungsgericht zitieren. Wer stellt in welchem Verfahren fest ‑ das müsste ja irgendwie festgestellt werden ‑, wann eine Situation katastrophischer Dimensionen gegeben ist?

Bowinkelmann (BMI)

Natürlich handelt es sich bei der Gefahrenabwehr zunächst größtenteils um eine landespolizeiliche Angelegenheit. Die Feststellung ist nicht anders als auf anderen Wegen. Grundlegend kann man, wie wir gerade auch schon an einem Beispiel gesehen haben, davon ausgehen, dass ein solcher Fall gegebenenfalls eintritt, wenn etwas auf einer kritischen Infrastruktur mit entsprechend möglichen Kollateralschäden landet. Ein rechtssicheres Beispiel kann ich Ihnen jetzt nicht liefern, weil das ja ein hypothetisches Szenario ist.

Zusatzfrage

Das Verfassungsgericht hat mit der Formulierung, wie Sie sie zitiert haben, „katastrophisches Ausmaß“ eine relativ hohe Hürde gelegt. Ist damit nicht die Anforderung verbunden, dass definiert werden muss, wer wann das Erreichen bzw. Überschreiten dieser Hürde feststellen darf? Im Moment habe ich den Eindruck: Es passiert irgendetwas, und dann entscheidet irgendwie jemand. ‑ Das kann doch aber nicht im Sinne der Vorgaben des Verfassungsgerichts sein.

Bowinkelmann (BMI)

Ich verweise noch einmal auf das geplante gemeinsame Drohnenabwehrzentrum, in dem genau diese Entscheidungswege mit den Beteiligten noch einmal festgezurrt und verschiedene Szenarien diskutiert werden sollen sowie ein Einvernehmen erzielt werden soll. Es geht darum, welche Arten von Drohnen es gibt, welche Bedrohungslagen gegebenenfalls vorherrschen und wie darauf reagiert wird.

Frage

Herr Müller, „katastrophische Ausmaße“ sind in einem Spionagefall üblicherweise nicht gegeben. Zumindest wären sie verfassungsrechtlich schwer zu rechtfertigen. Heißt das, dass Sie jetzt tatenlos zusehen müssen, wenn beispielsweise ‑ ganz hypothetisch gesprochen ‑ eine russische Spionagedrohne Deutschland überfliegen würde?

Müller (BMVg)

Es geht weniger darum, dass Deutschland überflogen wird, sondern um konkrete Fälle an bestimmten Liegenschaften oder Standorten, die wir schon hatten, zum Beispiel in Brunsbüttel. Wir erinnern uns alle. Es wurde ganz klar dargestellt, dass natürlich ein zeitlicher Zusammenhang zu einem möglichen Eintritt eines katastrophalen Schadensereignisses bestehen muss. Das ist weiterhin gegeben. Darüber hinaus wird die Beobachtung vor Ort ‑ das bloße Sichten, ohne dass diese Feststellung getroffen wird; das wollte ich zur vorherigen Frage noch einmal sagen ‑ unglaublich viel ausmachen: Was beobachtet die Truppe vor Ort? Wie schätzt sie die Lage ein? Was wird nach oben gemeldet? Dann wird die Entscheidung über die noch festzulegenden Verfahren getroffen. Wenn dieses katastrophale Schadensereignis potenziell nicht eintritt, wäre diese Abwehrmöglichkeit weiterhin nicht gegeben. Dafür spannen Artikel 35 Abs. 1, 2 und 3 des Grundgesetzes weiterhin den übergeordneten Rahmen auf.

Zusatzfrage

Herr Bowinkelmann, was tun Sie zur Spionageabwehr, wenn Herr Müller nicht darf?

Bowinkelmann (BMI)

Noch einmal: Es kommt darauf an, wo gegebenenfalls Spionage erfolgt. Die Betreiber von kritischer Infrastruktur, die gegebenenfalls ausspioniert werden könnte, sind natürlich für den grundlegenden Schutz zunächst selbst verantwortlich. Sie können sich natürlich an die jeweiligen Polizeien der Länder wenden. Genau hierfür gibt es auch einen Abstimmungsprozess zwischen den Ländern, die angekündigt haben, dass sie ihre Ressourcen und Kapazitäten verstärken wollen.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMAS. Der Rechtskreiswechsel verursacht enorme Kosten für die Länder. Können Sie einen ungefähren finanziellen Rahmen nennen, mit welcher Kostenerstattung die Länder rechnen können?

Martens (BMAS)

Zum finanziellen Rahmen kann ich Ihnen sagen, dass im Kalenderjahr 2026 im Bürgergeld und in der Sozialhilfe zusammen durch diesen Rechtskreiswechsel Minderausgaben in Höhe von 831 Millionen Euro entstehen werden. Im zukünftig zuständigen Asylbewerberleistungsgesetz entstehen im gleichen Zeitraum Mehrausgaben in Höhe von 862 Millionen Euro. Die Differenz, die dabei entsteht, ist auf den höheren Verwaltungsaufwand im Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen.

Zusatzfrage

Gehen Sie davon aus, dass solche Zahlen reichen werden, um die Mehrheit im Bundesrat sicherzustellen?

Martens (BMAS)

Im Moment kann ich nur sagen, dass wir zufrieden sind, dass wir dieses Gesetz jetzt möglichst bürokratiearm auf den Weg gebracht haben. Das Weitere müssen wir dem Verfahren überlassen.

Frage

Wie viele Ukrainer, die seit Ende April eingereist sind, betrifft das konkret?

Martens (BMAS)

Ich habe die Zahl nicht dabei. Das müsste ich nachreichen.

Bowinkelmann (BMI)

Momentan gibt es rund 672 000 Bürgergeldempfänger aus der Ukraine. Das ist der Stand von Juli 2025. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September dieses Jahres sind über 83 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit eingereist. Nach hiesiger Kenntnis haben rund 28 000 dieser Personen einen Bürgergeldantrag gestellt.

Noch einmal der Hinweis: Für alle Ukrainerinnen und Ukrainer gilt natürlich, dass sie hier für 90 Tage visafrei einreisen können, ohne dass sie irgendwo registriert werden oder eine Meldepflicht haben.

Zusatzfrage

Da momentan so gut beobachtet wird, wer in unsere Grenzen einreist: Verzeichnet das BMI innerhalb der vergangenen Monate eine Zunahme oder eher eine Abnahme der Einreisen von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland?

Bowinkelmann (BMI)

Ich müsste noch einmal nachgucken, wie sich die Zahlen genau entwickeln.

StS Kornelius

Im Detail kann man sagen, dass in der Gruppe der jungen Männer ein deutlicher Zuwachs im zweistelligen Prozentbereich zu verzeichnen ist. Das liegt an der Gesetzesveränderung in der Ukraine, die nun die Ausreise dieser Personengruppe ermöglicht. Die Bundesregierung und speziell der Bundeskanzler haben mehrfach in der Ukraine und gegenüber Präsident Selenskyj darauf hingewiesen, diese Rechtsproblematik anzuerkennen und die Lücke zu schließen.

Ich möchte, was den Rechtskreiswechsel angeht, auch darauf hinweisen, dass die Personengruppe, von der wir sprechen, nach wie vor in der Pflicht steht, sich um Arbeit zu bemühen, und dass sie nach wie vor den sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt hat.

Frage

Frau Martens, Sie haben gerade angesprochen, dass der Rechtskreiswechsel bürokratiearm stattgefunden habe. Gleichzeitig haben Sie aber gesagt, dass die Kosten von 831 Millionen auf 862 Millionen Euro steigen würden. Hinzu kommt, dass die Bezüge für die jeweils Betroffenen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geringer sind. Das heißt, die Betroffenen haben weniger davon, und es kostet mehr Geld. Worin liegt jetzt die Bürokratiearmut?

Martens (BMAS)

Beispielsweise sind die Übergangsregelungen für die Personen, die nach dem 1. April bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eingereist sind, tatsächlich sehr bürokratiearm gestaltet. Sie können sich das heute Mittag online anschauen. Dort werden Sie einiges sehen, worin sich diese Bürokratiearmut zeigt. Dazu, dass diese Einsparungen nicht stattfinden, möchte ich Sie noch einmal auf die Regierungsbefragung in der letzten Woche hinweisen. Dort wurde das thematisiert, und Ministerin Bas hat sich auch dazu geäußert. Ihre Worte würde ich einfach für sich stehen lassen.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMV zum Masterplan Ladeinfrastruktur. Können Sie noch einmal zwei Worte zum Thema Preistransparenzstelle sagen, wie genau das Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen soll und inwieweit sich das von den bestehenden Regelungen abhebt?

Alexandrin (BMV)

In der Tat ist die Preistransparenz beim Laden einer der Punkte, die wir als nachbesserungswürdig erachten, um die Attraktivität der E-Mobilität in unserem Land zu steigern. Dabei geht es insbesondere um das Ad-hoc-Laden und die Übersicht der abgerufenen Preise. Laden soll so einfach wie Tanken werden. Auf Grundlage der europäischen AFIR-Richtlinie wird dafür ein nationaler Zugangspunkt geschaffen, in dem all diese Daten gebündelt und in einem offenen Format zur Verfügung gestellt werden. So können beispielsweise App-Anbieter oder Vergleichsportale diese Daten abrufen und in ihre Angebote einpflegen.

Zusatzfrage

Ab wann soll das zur Verfügung stehen?

Alexandrin (BMV)

Möglichst zeitnah. Den nationalen Zugangspunkt gibt es schon. Die AFIR-Richtlinie gibt es auch. Das heißt, die Anbieter sind dazu verpflichtet. Jetzt gilt es, das sehr schnell umzusetzen.

Frage

Herr Kornelius, ich habe eine Detailfrage zu den Olympiabewerbungen. Mit wie viel Geld möchte die Bundesregierung die Bewerbungsverfahren unterstützen?

StS Kornelius

Die Bundesregierung wird dafür eine Summe zur Verfügung stellen. Es handelt sich nicht um eine riesige Summe. Ich werde sie Ihnen nachreichen.

Frage

Zu dem legendären TOP „Möglicherweise besprochene, aber hier nicht aufgeführte Themen“: Angesichts der Involvierung von drei Bundesministern in der sich zuspitzenden Causa Weimer Media Group interessiert mich, ob die Involvierung dieser drei Minister im Rahmen des Ludwig-Erhard-Gipfels 2026 auch Thema am Kabinettstisch war.

StS Kornelius

Nein.

Frage

Ich habe noch eine Detailfrage zum Rechtskreiswechsel. Was passiert mit den Sprachkursen? Werden die Kosten vollständig, teilweise oder gar nicht übernommen? Was ist mit der Krankenversicherung? Habe ich richtig verstanden, dass die Bundesregierung erwartet, dass Ukrainer weiterhin nach Arbeit suchen müssen, und dass diejenigen, die dies nicht tun, als Asylbewerber zu Tätigkeiten wie zum Beispiel Straßenkehren für 80 Cent pro Stunde herangezogen werden könnten?

Martens (BMAS)

Zu den Sprachkursen: Integrationskurse bleiben für die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zentral. Die Ukrainer haben nicht nur sofort den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch der Zugang zu den Integrations‑ und Berufssprachkursen bleibt im Übrigen bestehen. Das ist auch schon seit Ende 2022 für alle Asylbewerberinnen und ‑bewerber so geregelt. Diese Zugriffsmöglichkeiten bleiben bestehen.

Zusatzfrage

Was ist mit der Gesundheitsversorgung, also der Krankenversicherung?

Martens (BMAS)

Ich kann Ihnen Einzelinformationen dazu geben, wie es ausgestaltet werden soll. Das Asylbewerberleistungsgesetz, das dann einschlägig ist, sieht eine Basisgesundheitsversorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Geburt vor. Darüber hinaus sieht das Asylbewerberleistungsgesetz sonstige Leistungen vor, wenn diese im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit bzw. zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern unerlässlich geboten sind. Beispielsweise steht dahinter der Mehrbedarf bei werdenden Müttern und die Behandlung chronischer Erkrankungen.

Zu der Gruppe, über die wir schon gesprochen haben und die jetzt in genau diese Übergangsphase hineingeht: Mit dem sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz wird zudem sichergestellt, dass Behandlungen und Therapien von Geflüchteten, die noch während des Leistungsbezugs nach SGB II oder SGB XII begonnen wurden, im Einzelfall auch unbürokratisch zu Ende geführt werden. Es wird sichergestellt, dass es nicht zu Abbrüchen kommt.

Zusatzfrage

Können sie herangezogen werden, wenn sie keine Arbeit finden?

Martens (BMAS)

Das ist relativ simpel gesagt: Ja, das ist so.

Zusatzfrage

Ich habe eine Grundsatzfrage an Stefan Kornelius. Wie umstritten war diese Entscheidung in der Bundesregierung? Man kann einige Aussagen, zum Beispiel von Bärbel Bas, so deuten, dass die SPD dagegen war oder kritisch eingestellt war. Wie war das im Kabinett?

StS Kornelius

Das war im Kabinett in keiner Weise umstritten. Es ist im Koalitionsvertrag festgehalten und jetzt umgesetzt worden.

Frage

Herr Kornelius, zum Rentenbericht: Sie haben die steigenden Beiträge angesprochen. Aber welche politischen Konsequenzen ergeben sich daraus? Aus Sicht vieler Arbeitgeber sind die Beiträge jetzt schon zu hoch.

StS Kornelius

Deswegen hat die Bundesregierung beschlossen, [in diesem] Jahr eine Rentenkommission einzusetzen, die sich exakt mit diesen verschiedenen Stellschrauben der Rentenberechnung und des Rentensystems beschäftigen und daraus einen Reformvorschlag entwickeln wird, der bis 2031 wirkt.

Zusatzfrage

Wie bringen sich die Bundesregierung oder Mitglieder der Bundesregierung in den aktuellen Prozess im Bundestag ein, was die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Rentenpakets angeht?

StS Kornelius

Im Bundeskabinett wurde von allen Beteiligten festgestellt, dass das vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz auch zeitnah umgesetzt werden soll. Die Diskussion, die diese Verabschiedung begleitet, wird natürlich weitergeführt. Es wird nach konstruktiven Lösungen gesucht. Es wird sich um eine Versachlichung der Debatte bemüht. Das machen Koalitionspartner aus dem parlamentarischen Bereich, wahrscheinlich aber auch die Fachexperten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir sehr zeitnah zu einer Lösung kommen.

Frage

Zur Weltraumstrategie: Herr Kornelius, steht die Bundesregierung für eine ausschließlich friedliche Nutzung des Weltraums ein?

StS Kornelius

Ich glaube, dass sich die Weltraumsicherheitsarchitektur auf alle Variablen, die wir momentan im Weltraum feststellen, bezieht. Das ist die zivile, die kommerzielle und die militärische Planung. Das heißt, wir müssen uns mit unserer zivilen Nutzung in der Weltraumstrategie auch vor nicht friedfertigen Eingriffen in unsere Weltraumaktivitäten schützen. Das heißt, die Weltraumsicherheitsstrategie wird auch zum Schutz unserer Infrastruktur dienen.

Zusatzfrage

Aber man könnte ja ausschließen, dass man selbst die Infrastruktur für Angriffe installiert.

Eine Fachfrage an Herrn Müller: Es wird wieder einmal von angeblichen Störversuchen seitens Russlands oder Chinas gegen Satelliteninfrastrukturen, deutsche Satelliten, auch im Orbit gesprochen. Unternimmt auch Deutschland Störversuche gegenüber Satelliten anderer Staaten, oder sind wir nur Opfer?

Müller (BMVg)

Wir haben das Thema mehrfach angesprochen. Der Minister hat sich zum Beispiel beim Weltraumkongress der BDI geäußert. Deswegen stimme ich absolut zu. Es gibt zunehmend eine sozusagen aggressive Nutzung des Weltraums und der Weltrauminfrastruktur. Das sehen wir besonders bei den von Ihnen genannten Ländern. Die Details zu diesen Vorfällen, was wie passiert, sind natürlich eingestuft. Weder über die Fähigkeiten anderer noch über unsere Fähigkeiten reden wir. Aber wenn Sie sich mit unseren Fähigkeiten beschäftigen ‑ wir haben sie offiziell auch auf unseren Webseiten ‑, sehen Sie, dass wir im Weltall Kommunikationssysteme und Aufklärungssysteme, aber keine offensiv nutzbaren Systeme betreiben. Ich wiederhole noch einmal den letzten Teil:

„Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist der Einsatz für eine friedliche, nachhaltige und regelbasierte Nutzung des Weltraums.“

Das ist in der PM von heute, um Ihre erste Frage vielleicht zu ergänzen. Unsere Nutzung ist für die Sicherheit und für den Frieden im Weltall.

Zusatz

Wir können gar nicht stören.

Müller (BMVg)

Wir haben heute dargestellt, dass unsere Strategie für die nächsten Jahre darauf ausgerichtet ist, dass wir uns und unsere Systeme schützen wollen. Wir alle nutzen das Weltall jeden Tag, fast jede Minute: Handys, Autos, Schiffe. Wenn diese Systeme angegriffen, zerstört oder gestört werden, haben wir in der westlichen Welt, vor allen Dingen in hoch technisierten Organisationsstrukturen, massive Probleme. Deswegen zielt diese Strategie darauf ab, in den nächsten Jahren Fähigkeiten zu entwickeln, um unsere Systeme ganz gezielt zu schützen, und zwar nicht im Alleingang, sondern mit anderen Nationen im Rahmen von EU und NATO, in Europa, auch als starke Säule der NATO in Europa. Dazu gehören ‑ Minister Pistorius hat es heute betont ‑ defensive Systeme, also die Härtung unserer Systeme, aber dazu kann auch gehören, dass wir offensive Fähigkeiten im Weltall schaffen, zum Beispiel mit Wächtersatelliten, um Annäherungen an unsere eigenen Systeme zu verhindern und sie im All aktiv zu schützen. Denn das, was dort oben passiert, kann uns alle betreffen, unsere Sicherheit, unseren Wohlstand, den Frieden.

Frage

Herr Kornelius, die Äußerungen des Kanzlers auf dem Handelskongress letzte Woche zieht immer weitere Kreise. Auch Präsident Lula hat sich dazu geäußert und Tanzempfehlungen gegeben. Folgt der Kanzler der Aufforderung einiger, sich für die Bemerkung zu entschuldigen? Sehen Sie einen Schaden für Deutschlands Ansehen zumindest in Brasilien?

StS Kornelius

Lassen Sie mich noch einmal den Rahmen ziehen, weil ich eine gewisse Erregungsbereitschaft bei diesem Thema feststelle, die mit den Tatsachen wenig zu tun hat.

Der Bundeskanzler hat während seiner sehr kurzen Reise nach Belém die Klimapolitik der Bundesregierung erläutert. Er hat einen namhaften Beitrag für den Waldfonds in Aussicht gestellt. Er hat ein sehr produktives und vorwärts‑ bzw. zukunftsgewandtes Gespräch mit dem brasilianischen Präsidenten Lula da Silva geführt. Er hat bedauert, dass er aus Zeitgründen keine Möglichkeit hatte, an den Rand des Amazonas zu reisen, wie es der Umweltminister gestern getan hat. Er wollte dort auch die überwältigende Natur der Region besser kennenlernen. Das ging aus Zeitgründen leider nicht. Er hat allerdings dennoch einen kleinen Eindruck von der Dimension der Landschaft erfahren, als er am Abend bei einem Besuch einer kleinen Insel mit einem Schnellboot den Rio Guajará überquert hat. Das ist der große Arm im Mündungsdelta des Amazonas.

In einer Pressekonferenz hat er Brasilien als wichtigstes Partnerland Deutschlands bezeichnet. Ich kann ihn zitieren. Ich kann es Ihnen aus Zeitgründen aber auch gern nachreichen. Insofern glaube ich, dass kein Zweifel daran besteht, dass Brasilien geostrategisch und wirtschaftlich unser wichtigster Partner in Südamerika ist. Wir wollen die Beziehungen zu Brasilien einschließlich der Wirtschaft und des Handels weiter stärken. Dem dient übrigens im kommenden Jahr auch die Hannover Messe, deren Besuch Präsident Lula in Aussicht gestellt hat. Deutschland unterhält eine strategische Partnerschaft mit Brasilien. Die bilaterale Zusammenarbeit ist eng und vertrauensvoll. Insofern war der Eindruck des Bundeskanzlers von dieser sehr kurzen Lateinamerikareise durchaus sehr positiv.

Lassen Sie mich vielleicht noch etwas zu dem Satz, der als inkriminierend dargestellt wird, sagen. Die Bemerkung bezog sich im Kern auf den Wunsch der Delegation, nach einem sehr anstrengenden Nachtflug und einem langen Tag in Belém die Rückreise anzutreten. Wenn der Bundeskanzler sagt, wir lebten in einem der schönsten Länder der Welt, dann heißt das nicht, das andere Länder nicht auch sehr schön sind. Aber ich glaube, dem deutschen Bundeskanzler steht es ganz gut an, wenn er Deutschland auch als eines der schönsten Länder der Welt bezeichnet.

Zusatz

Das war noch keine Antwort auf die Frage, ob er sich entschuldigt, wozu er aufgefordert wurde, und ob Sie einen Schaden in den Beziehungen sehen.

StS Kornelius

Zweimal nein.

Frage

Waren die mitreisenden Minister auch so angewidert von der Stadt? Umweltministerium, Entwicklungsministerium, bitte!

StS Kornelius

Der Bundeskanzler ist ohne mitreisende Minister nach Brasilien geflogen.

Zusatz

Aber sie waren ja auch da.

StS Kornelius

Da müssen Sie die ‑ ‑ ‑

Zusatz

Da haben die wahrscheinlich … (akustisch unverständlich)

StS Kornelius

Außerdem glaube ich, dass Ihre Kategorisierung falsch ist. Sie unterstellen, der Bundeskanzler sei von der Stadt angewidert gewesen. Das ist nicht richtig.

Zusatz

Das ist meine Interpretation.

StS Kornelius

Das habe ich festgestellt.

Zusatz

Das müssen Sie mir überlassen. Das sagen Sie auch immer, und Sie waren ja auch nicht gefragt.

StS Kornelius

Sie wollen trotzdem von mir Dinge hören.

Zusatz

Wenn sich jemand abfällig über eine Stadt äußert, dann kann man fragen, ob die anderen Mitglieder der Bundesregierung, die auch vor Ort waren, das ebenso erlebt haben. Dann haben wir vielleicht ein besseres Meinungsbild der Bundesregierung. ‑ Das BMZ auch noch!

Zimmermann (BMUKN)

Ich kann gern etwas für das Bundesumweltministerium sagen, möchte aber vorwegschicken, dass ich das nicht im Kontext des gerade besprochenen Komplexes sehen will. Aber wenn ich die Frage so verstehen darf, dass es darum geht, wie es Bundesumweltminister Schneider und auch insgesamt der deutschen Delegation in Belém gerade geht, dann würde ich sagen: Die Eindrücke und Gespräche vor Ort sind sehr positiv und, soweit ich weiß, in keiner Weise belastet. Die Kooperation mit der brasilianischen COP-Präsidentschaft ist sehr gut. Bundesumweltminister Schneider hat sich kürzlich auch schon selbst geäußert, wie es ihm in Belém im Austausch mit den brasilianischen Partnern und Menschen vor Ort geht.

Schöneck (BMZ)

Ich kann einen ähnlichen Eindruck von Ministerin Alabali Radovan mitteilen. Sie hatte vor Ort sehr interessante und spannende Gespräche, gerade auch mit der indigenen Bevölkerung. Insofern habe ich nichts weiter hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Sollte sich der Kanzler aus Sicht der Ministerin entschuldigen? Das könnte ja die Entwicklungszusammenarbeit belasten.

Schöneck (BMZ)

Wie der Regierungssprecher bereits ausgeführt hat, sehen wir keine Belastung der Beziehungen.

Frage

Sie haben den Beitrag zur Klimaschutzpolitik angesprochen. Deutschland wurde im Klimaschutzindex um sechs Plätze zurückgestuft. Wie bewerten Sie diesen Index?

Vor allem die nationale Klimapolitik wurde schlecht bewertet. Sehen Sie das als Ansporn, dafür mehr zu tun?

StS Kornelius

Ich denke, die Bundesregierung leistet einen beachtlichen Beitrag in Sachen des Klimaschutzes. Wir sehen Klimaschutz auch als Zeichen einer regelbasierten internationalen Ordnung. Deutschland hat sich zur Klimafinanzierung bekannt. Die Bundesregierung hat einen signifikanten Beitrag für die TFFF in Aussicht gestellt. Ich denke, dass ich jetzt nicht einzelne Rankings kommentieren kann. Aber die Bundesregierung muss sich für ihre Klimapolitik nicht entschuldigen.

Frage

Auch zur COP: Dort forderten neun Staaten, dass es eine Steuer auf Luxusflüge geben solle, also auf Business- und First-Class-Flüge. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu? Ist das nach Auffassung der Bundesregierung eine Möglichkeit?

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat in den Fachressorts diese Forderung vermutlich zur Kenntnis genommen. Aber dazu gibt es keine Festlegung der Bundesregierung.

Frage

(zu Äußerungen des Bundeskanzlers zu Brasilien in einer Rede anlässlich des Handelskongresses Deutschland) Der Kanzler hat in Belém keine 20 Stunden verbracht. Vor dem Hintergrund würde mich interessieren, was er außer Hotel und Tagungsort in Belém gesehen hat, das sein Missfallen so provoziert hat, dass er sich entsprechend geäußert hat. War es das allgemeine Stadtbild? Vielleicht könnten Sie das noch konkretisieren.

StS Kornelius

Ich muss wiederholen, dass sich der Bundeskanzler nicht mit Missfallen geäußert hat. Er hat gesagt, wir lebten in einem der schönsten Länder der Welt. Das hat er auf Deutschland bezogen. Ich kann noch einmal sagen, dass Brasilien sicherlich auch zu den schönsten Ländern der Welt gehört. Aber dass der deutsche Bundeskanzler hierbei eine kleine Hierarchisierung vornimmt, ist, glaube ich, nicht verwerflich.

Was er gesehen hat, habe ich vorhin geschildert. Es war ein sehr kurzer Tag. Er war sehr lange Zeit in dem Konferenzzentrum. Am Abend gab es tatsächlich noch einen kurzen Abstecher über das Amazonasdelta in ein Restaurant, wo er übrigens auch, dem Rat des brasilianischen Präsidenten folgend, brasilianisch gegessen hat. Das war sehr gut.

Zusatzfrage

Dass Sie das jetzt ein bisschen nonchalant behandeln, ist klar. Aber die Kollegen haben ausgeführt, dass das in Brasilien zu einem veritablen diplomatischen Eklat geführt hat. Lula hat sich noch halbwegs abwägend geäußert, aber es gibt sehr wohl viel kritischere Stimmen, auch aus der Zivilgesellschaft, die ‑ ich greife dieses Thema noch einmal auf ‑ eine Entschuldigung von Herrn Merz gefordert haben. Auch dieses Thema haben Sie bisher umgangen. Das lässt sich ja relativ leicht mit „Ja, er wird sich entschuldigen“ oder „Nein, er wird sich nicht entschuldigen“ beantworten.

StS Kornelius

Ich habe das Thema vorhin beantwortet. Außerdem denke ich, dass es allen Teilnehmern in dieser Diskussion ganz gut anstünde, den Kontext dieses Zitats zu sehen. Ich habe es mehrfach erklärt und kann es nur noch einmal wiederholen: Dem Bundeskanzler liegt es fern, sich abfällig über Brasilien zu äußern. Er hat sich in einem Vergleich geäußert. Nebenbei hat er diese sehr kurze Reise nach Brasilien sehr intensiv genutzt, um die exzellenten Beziehungen, die Deutschland zu Brasilien hat, zu vertiefen.

Zuruf

Er hat ja auch noch eine entsprechend konnotierte Frage an die betreffenden Journalisten gestellt.

Frage

Jenseits der Frage einer möglichen Entschuldigung, die Sie beantwortet haben: Bedauert der Kanzler, dass er diesen aus seiner Sicht wohl doch so missverständlich interpretierbaren Satz gesagt hat?

StS Kornelius

Ich fange jetzt nicht damit an, zu hierarchisieren. Ich denke, zu diesem Thema ist von mir aus alles gesagt.

Zusatzfrage

Das heißt, er bedauert den Satz nicht. Denn wenn er ihn bedauern würde, dann hätten Sie es gesagt. Richtig?

StS Kornelius

Ich denke, Sie können es drehen, wie Sie mögen. Ich habe zu diesem Thema alles gesagt.

Giese (AA)

Außenminister Wadephul wird am Donnerstagmorgen nach Brüssel reisen, um dort am Rat für auswärtige Angelegenheiten teilzunehmen. Dort wird es vor allem um die europäische Unterstützung für die Ukraine, unser gemeinsames Vorgehen gegen die russische Schattenflotte und die Situation in Sudan und im Sahel gehen.

Im Anschluss daran wird er am Freitag in Brüssel am Treffen der EU-Außenministerinnen und ‑Außenminister mit den Außenministerinnen und Außenministern des Indopazifik teilnehmen. Dies ist momentan das wichtigste Forum für den Austausch zwischen Europa und den Ländern des Indopazifiks. Der Indopazifik ist ‑ das kam schon mehrfach zur Sprache ‑ für uns eine strategisch wichtige Region. Denn Sicherheit, Wohlstand und Freiheit Europas und des Indopazifiks sind über Handelsströme eng miteinander verwoben. Herausforderungen und Interessen der Länder beider Regionen liegen eng beieinander. Deswegen wollen wir die Zusammenarbeit mit diesen Partnern im Indopazifik weiter vertiefen.

Die Eröffnungs- und die Schlusssitzung des diesjährigen Außenministerforums können per Livestream, der vom EAD bereitgestellt wird, online verfolgt werden.

Frage

Herr Kornelius und Herr Giese, da Sie noch hier sind, möchte ich zur Ukraine fragen. Wie besorgt oder hoffnungsvoll sind Sie angesichts der Gespräche, die amerikanische Militärs gerade in Kyjiw führen? Ist die Bundesregierung involviert gewesen?

Wie sieht es überhaupt mit der Unterstützung der Ukraine aus? Russland hat heute wieder massive Angriffe auf zivile Ziele in der Ukraine geflogen.

StS Kornelius

Ich denke, dass in der Ukraine ständig Gespräche geführt werden, auch von amerikanischen Militärs. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, was die Inhalte dieser Gespräche sind. Die Lage insgesamt ist sehr angespannt, wie Sie den militärischen Berichten jede Nacht entnehmen können. Die unverminderten Angriffe Russlands setzen die Ukraine sehr unter Druck. Umso stärker sind die Unterstützer der Ukraine aufgerufen, das Land bei seiner Verteidigung zu unterstützen.

Dem diente auch das Gespräch der E3 gestern Abend in Berlin. Es war ein informelles Treffen, bei dem die Ukraine im Zentrum stand. Dem dient auch der Wunsch des Bundeskanzlers und verschiedener anderer europäischer Regierungschefs, die „frozen assets“ zu mobilisieren, um die Finanzierung der Ukraine für die nächsten Monate und Jahre sicherzustellen.

Frage

(zur Teilnahme des Bundesaußenministers an einer Sitzung des Rats „Auswärtige Angelegenheiten“ und an einem Treffen der Außenminister der EU und der Staaten der Indopazifikregion in Brüssel) Zur Ankündigung von Herrn Giese: Sie haben Gaza als Thema in Brüssel nicht genannt. Wie kommt das?

Giese (AA)

Ich habe Ihnen zu den Themen, die von der Hohen Vertreterin für diesen RfAB vorgegeben worden sind, berichtet. Dazu, was dort darüber hinaus besprochen wird, wird es im Nachgang Äußerungen geben. Es wird einen Doorstep des Außenministers zum RfAB geben. Auch zu den Inhalten des Treffens mit den Staaten des Indopazifiks wird es noch Äußerungen geben.

Schöneck (BMZ)

Entwicklungsministerin Alabali Radovan wird ebenfalls am Donnerstag nach Brüssel zur Palestine Donor Group reisen. Die Bundesregierung wird das Thema also auf verschiedenen Treffen behandeln. Bei dem Donor-Group-Meeting, das auf Einladung von Premierminister Mustafa und EU-Kommissarin Šuica stattfindet, wird es um die Zukunft der gesamten palästinensischen Gebiete gehen. Dabei steht vor allem das Thema der Stabilität der palästinensischen Autonomiebehörde im Fokus, die sich derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation befindet, und natürlich auch die Zukunft des Gazastreifens.

Über die letzten Tage haben wir mit dem anhaltenden Waffenstillstand und der UN-Sicherheitsresolution sehr positive Zeichen gesehen. Sie nähren die Hoffnung auf Frieden und damit auf einen Wiederaufbau des Gebiets. Es wird darum gehen, möglichst bald eine große Koalition zusammenzubringen, die sich genau dazu koordiniert. Deshalb gibt es die Bereitschaft und die Hoffnung, dass die Wiederaufbaukonferenz in Kairo so bald wie möglich stattfinden kann.

StS Kornelius

Ich muss mich jetzt entschuldigen und bitte um Verständnis.

(StS Kornelius verlässt die Regierungspressekonferenz.)

Frage

(zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) Meine Frage geht an Herrn Giese. Sie wäre auch an Herrn Kornelius gegangen. Es ist von dem 28-Punkte-Plan zu hören, an dem die US-Seite gemeinsam mit den Russen arbeiten soll und zu dem sich auch schon der russische Beauftragte Kirill Dmitrijew recht positiv geäußert hat. Er hat gesagt, er habe das Gefühl, dass die russischen Interessen dabei wirklich gehört würden.

Hat die Bundesregierung Kenntnis von diesem Plan? Wenn ja, wie bewertet man ihn? Wurde er auch auf dem E3-Abendessen besprochen?

Giese (AA)

Ich denke, der Regierungssprecher hat sich gerade dazu geäußert. Er hat sich nach meinem Verständnis auch zu der Berichterstattung geäußert, auf die Sie Bezug nehmen. Bei dem E3-Treffen war ich nicht dabei; insofern kann ich dazu jetzt nichts sagen. Aber ich denke, die Worte des Regierungssprechers stehen für sich. Das bezog sich auf alle Bemühungen insbesondere auch der US-Administration für einen gerechten Frieden, die wir natürlich begrüßen.

Zusatzfrage

Er hat aber nicht gesagt, ob man Kenntnis von diesen Plänen habe.

Giese (AA)

Wie gesagt, stehen seine Worte für sich. Ich werde sie nicht im Nachhinein interpretieren.

Frage

Im EU-Parlament gab es vergangene Woche eine Anhörung zur Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher Desinformationen in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar.

Sind dem Außenminister diese rechtlichen Einschätzungen bekannt? Plant er vor diesem Hintergrund auf seiner Reise in Brüssel eine Überarbeitung oder vielleicht gar Abschaffung dieses maßgeblich auch von der Bundesregierung angestoßenen EU-Sanktionsregimes?

Giese (AA)

Das ist eher lose mit der Brüsselreise verbunden, würde ich sagen. Sie beziehen sich auf eine Anhörung im EU-Parlament. Das werden wir nicht besuchen.

Das Thema der Sanktionen haben wir hier sehr häufig behandelt. Ich will mich wiederholen: Das ist ein rechtlich geprüftes Instrument, das von den Mitgliedstaaten beschlossen wurde. Dagegen gibt es rechtliche Mittel. Jeder, der es für nicht zulässig hält, ist eingeladen, diese rechtlichen Mittel in Anspruch zu nehmen.

Dabei will ich es heute belassen.

Zusatzfrage

Im Zuge der Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass von den 27 Mitgliedsländern bisher nur Deutschland eigene Staatsbürger und Journalisten auf diese EU-Sanktionsliste wegen angeblicher Desinformation gesetzt hat.

Wie erklärt sich die Bundesregierung dieses Alleinstellungsmerkmal innerhalb der 27 EU-Mitgliedsländer?

Giese (AA)

Das ist kein Alleinstellungsmerkmal. Denn das ist eine gemeinsame EU-Entscheidung. Das ist keine deutsche Entscheidung, sondern das ist eine Entscheidung, die in Brüssel von allen EU-Staaten gemeinsam getroffen wurde.

Zuruf

Sie haben ausschließlich deutsche Staatsbürger … (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Frage

Herr Giese, Maja T. ist immer noch in Ungarn in Haft. Im Januar oder Februar soll wohl der Prozess beginnen. Das kann man jedenfalls vermuten. Wie sieht im Moment die konsularische Betreuung aus? Gibt es Kontakt zu Maja T.? Was erwarten Sie von ungarischer Seite?

Giese (AA)

Auch dieses Thema wurde hier schon sehr häufig besprochen. Es bleibt dabei, dass wir über unsere Botschaft in Budapest in dauerhaftem Kontakt mit Maja T. stehen. Es gibt Haftbesuche und Ansprechpartner in der Botschaft. Daran hat sich nichts geändert.

Frage

Herr Müller, der Einsatzgruppenversorger „Berlin“ liegt, glaube ich, in Bermuda fest. Wie ist der Stand? Warum ist das so? Wie geht es der Besatzung? Wie soll es weitergehen?

Müller (BMVg)

Ich bin ehrlich: Wie es weitergeht, weiß ich nicht genau. Dafür fehlt mir die genaue Lage der Marine.

Dort gab es einen krankheitsbedingten Ausfall eines Teiles der Besatzung. Wenn sich viele Menschen auf engstem Raum befinden, dann kann sich ein Infektionsgeschehen mitunter schnell ausbreiten. Das haben wir nicht nur auf Schiffen. Wir haben in der Coronapandemie gesehen, wie sich das bedingt.

Wir haben nun ein Expertenteam entsandt. Es betreut im Grunde die Crew. Der Auftrag wird fortgesetzt, sobald die Besatzung wieder einsatzbereit ist. Es ist natürlich eine sehr unschöne Sache. Sobald Personen betroffen sind, ist das nicht gut. Wir haben mit dem Marineanteil jetzt alle Maßnahmen eingeleitet, um das zum einen schnell aufzuklären und um zum anderen dafür zu sorgen, dass die Menschen schnell wieder gesund werden.

Frage

Wie muss man sich das vorstellen? Wie viele Soldaten müssen krank sein, damit es nicht weitergeht und man im Bermudadreieck festhängt?

Müller (BMVg)

Die Details liegen mir nicht vor. Wir haben jetzt ein Expertenteam dorthin geschickt, weil sich die Lage schon am nächsten Tag ganz anders darstellen kann, da man, wie ich gesagt habe, auf dem engstem Raum dort kaum Möglichkeiten hat, sich während der Inkubationszeit aus dem Weg zu gehen. Deswegen wäre eine Zahl nicht zutreffend.

Zutreffend ist hingegen, dass man für ein so großes Schiff immer eine Grundbesatzung braucht, die das Schiff am Laufen hält. Von der Kombüse über die ganzen technischen Systeme bis hin zur Navigation und Bordführung, dafür braucht man einen gewissen Personalkörper. Darunter sind Hochqualifikationen. Dabei blicke ich etwa auf die technischen Offiziere oder die Navigationsoffiziere. Wenn dort Personen krank sind, dann kann die Reise nicht weitergehen.

Besatzungen sind natürlich immer doppelt, teilweise auch dreifach ausgebracht, erster Offizier, zweiter Offizier usw. Aber wenn es mehrere erwischt, die eng beieinander leben, essen und sich aufhalten, dann muss ein Zwangsstopp eingelegt werden.

Ich habe gerade die Nachricht bekommen, dass das Auslaufen für demnächst geplant ist.

Frage

Herr Müller, wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um eine der Krankheiten, die durch Impfungen wirksam bekämpft werden können. Müssen wir uns Sorgen über den Impfschutz bei der Bundeswehr machen?

Müller (BMVg)

Sorgen brauchen wir uns nicht machen. In den Verwendungen ‑ speziell auslandsbezogenen Verwendungen, Einsatzverwendungen ‑ gibt es klare Impfschemata, die Pflicht sind und die von den Vorgesetzten auch überwacht werden. Soweit ich weiß, sind gerade auch verschiedenste Erkrankungsmöglichkeiten in der Untersuchung, was diesen Fall betrifft; ich will da gar nicht spekulieren, um was es sich genau handelt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Wenn Sie eine gewisse Spezialverwendung haben, wird sehr genau darauf geachtet, dass Sie Ihre Impfpflicht erfüllen, dass Sie Ihre Impfungen bekommen. Das wird nachgehalten, das wird kontrolliert. Wenn Sie die geforderten Impfungen nicht haben, verlieren Sie Ihren Status, Ihre Einsatzbereitschaft. Es kann auch disziplinarische Konsequenzen geben, weil Sie ja für eine gewisse Aufgabe ausgewählt und ausgebildet wurden, teilweise jahrelang. Insofern hat es auch disziplinarische Konsequenzen, wenn Sie Impfungen platzen lassen. Das ist die maximale Sanktionsstufe; vorher kommt aber schon der Vorgesetzte, kommt der Truppenarzt, der Taucherarzt, der Fliegerarzt, und sagt: Bitte zum Impfen gehen. Vor Auslaufen eines Schiffes werden diese Punkte sehr genau kontrolliert. Das gehört zum Fertigmachen einer Besatzung.

Frage

An das Verkehrsministerium zum Thema Stuttgart 21. Es gab heute Meldungen, dass die Eröffnung dieses Jahr nicht stattfinde und es möglicherweise auch keinen neuen Eröffnungstermin gebe. Die Bahn hat das nicht ganz bestätigt, hat es aber auch nicht ausgeschlossen. Wie bewerten Sie das? Welche Folgen könnte das für die ganze Region in Baden-Württemberg haben?

Alexandrin (BMV)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Lassen Sie mich einmal voranschicken, dass S 21 kein Bedarfsplanprojekt des Bundes ist, sondern ein eigenwirtschaftliches Projekt der DBAG, des Landes Baden-Württemberg, des Projektverbands Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH. Das heißt, der Bund an sich hat keinen Einfluss auf den Verlauf und auf die Planung vor Ort. Gleichwohl ist uns als Eigentümer natürlich sehr daran gelegen, dass es zu einer erfolgreichen und vor allem auch zeitnahen Inbetriebnahme des Projekts kommt. Das werden wir in den kommenden Aufsichtsratssitzungen, in denen das dann auch thematisiert wird, sehr klar machen. Denn es ist ja völlig klar, dass jede weitere Verzögerung gerade aus Fahrgastsicht enorm ärgerlich ist.

Frage

Herr Alexandrin, der digitale Knoten Stuttgart ist eines der Vorzeigeprojekte der Bahn im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik. Dass es dort endlich vorangeht, ist ja etwas, was Ihrem Ministerium in all seinen Vorgängervariationen immer sehr am Herzen lag. Was bedeutet es für die Digitalisierung der Bahn, wenn Stuttgart weiterhin nicht als digitaler Knoten existiert?

Alexandrin (BMV)

Wie Sie wissen, ist der Digitale Knoten Stuttgart, wie das als Gesamtprojekt heißt, das zentrale Projekt im Bereich der Digitalisierung von Schieneninfrastruktur in ganz Europa. Es ist ein Vorzeigeprojekt und es ist auch ein Pilotprojekt. So etwas, also dass man eine komplette Region, einen kompletten Knoten digitalisiert, gibt es noch nicht, und natürlich hat das Einfluss auf die Fertigstellung des Bahnhofs. Die Auswirkungen muss man sich jetzt ganz genau anschauen, und das werden wir auch tun. Wir werden uns hierzu im Aufsichtsrat noch einmal erkundigen und dem auch nachgehen.

Als aufmerksamer Leser der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene ‑ der Sie ja sicher sind ‑, die so ein bisschen die Richtlinie im Bereich der Bahnpolitik für diese Legislaturperiode ist, wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir die DB InfraGO aufgefordert haben, ein Gesamtkonzept für die Digitalisierung des gesamtdeutschen Netzes vorzulegen, welches vorher auch mit den relevanten Bauverbänden und den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmt wird. Denn wir sehen eben bei verschiedenen Projekten ‑ sei es beim Kölner Hauptbahnhof, bei dem wir jetzt eine erhebliche Sperrung aufgrund von Problemen bei der Digitalisierung haben, als auch beim Digitalen Knoten Stuttgart ‑, dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, gleichzeitig aber auch der Bedarf sehr hoch ist. Wir brauchen diese Digitalisierung im Netz, um mehr Kapazitäten zu schaffen, Kapazitäten zu heben. Deswegen muss es hier dringend vorangehen. Die Bundesregierung hat erstmals mehr als zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um diese Digitalprojekte voranzutreiben, sowohl schienenseitig als auch fahrzeugseitig. Da muss es vorwärts gehen, und diese Erwartungshaltung werden wir auch noch einmal klar adressieren.

Zusatzfrage

Haben Sie das Gefühl, dass dem BMV nicht rechtzeitig der reale Stand der Projekte mitgeteilt wurde?

Alexandrin (BMV)

Wie immer kann ich mich zu den internen Kommunikationsabläufen, insbesondere im Vorfeld von Aufsichtsratsbefassungen, nicht äußern.

Frage

Der Bahnhof sollte ursprünglich schon 2019 in Betrieb genommen werden. Das wird jetzt mindestens sieben, acht, neun Jahre später geschehen. Gab es schon einmal ein Infrastrukturprojekt, bei dem es längere Verzögerungen gab?

Alexandrin (BMV)

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage

Können Sie uns das nachreichen?

Alexandrin (BMV)

Deutschland es, wie gesagt, kein Projekt des Bundes ist, weiß ich nicht, ob wir da vergleichbare Daten haben. Bei der Bahn können Sie aber sicherlich auch selber anfragen.

Zusatz

Die Bahn gehört ja Ihnen.

Alexandrin (BMV)

Sie machen ja immer wieder deutlich, dass Sie ein Journalist sind. Insofern können Sie bei der Bahn auch selbst anfragen.

Frage

Die niederländische Regierung hat heute entschieden, die Kontrolle überNexperia wieder an die chinesischen Eigner zu übergeben, was jetzt eine Entspannung in der Chipproduktionslieferungskette bringen soll. Ist die Bundesregierung mit diesem Schritt zufrieden? Denken Sie, dass die Probleme bei den Chiplieferungen dadurch beendet werden?

Dr. Queck (BMWE)

Dass es da zu einer Entspannung kommt, ist natürlich ein sehr gutes Signal, das wir grundsätzlich auch sehr begrüßen. Es geht in die richtige Richtung. Nach unserem Kenntnisstand laufen die Gespräche zwischen den Niederlanden und China noch und sind noch nicht abgeschlossen. Es wäre natürlich sehr wünschenswert, dass es da eine belastbare politische Einigung gibt. Wir sind dazu in sehr engem Austausch mit der Kommission und auch mit der niederländischen Regierung, mit den Kolleginnen und Kollegen. Insgesamt hat sich die Lage schon merklich entspannt. Wie man überall nachlesen konnte, gibt es schon seit einigen Wochen wieder Chiplieferungen. Das ist natürlich etwas, was wir sehr begrüßen und unterstützen.

Zusatzfrage

Waren Sie mit dem ursprünglichen Schritt der Niederländer einverstanden? Hat die Bundesregierung also unterstützt, dass man die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt?

Dr. Queck (BMWE)

Ich glaube, auch dazu haben wir und hat sich auch unsere Ministerin schon mehrfach geäußert, und darauf würde ich verweisen. Insgesamt, glaube ich, können wir hier dabei bleiben, dass wir uns zu vertraulichen Gesprächen, die es zwischen uns und der niederländischen Regierung gab, nicht äußern.

Frage

An das Wirtschaftsministerium: Überdenkt die Ministerin angesichts der Diskussionen um den Ludwig-Erhard-Gipfel ihre Teilnahme an diesem Format, und überlegt sie, eventuell nicht hinzureisen?

Daran anschließend: Sieht das Justizministerium ‑ ich frage jetzt Sie, weil Herr Kornelius nicht mehr da ist ‑ angesichts dieser Diskussion einen möglichen Compliancefall, der damit in Verbindung stehen könnte?

Dr. Queck (BMWE)

Ich fange gerne an. ‑ Von unserer Seite kann ich sagen, dass es gar keine Zusage gibt.

Kirschner (BMJV)

Ich fühle mich sehr geehrt, dass Sie mich fragen, muss aber darauf verweisen, dass für das Gesetz bzw. insgesamt für das Rechtsverhältnis der Mitglieder der Bundesregierung, also das sogenannte Ministergesetz, das Bundesinnenministerium zuständig ist und wir da insofern keine Zuständigkeit haben.

Zusatzfrage

Dann kann uns vielleicht Herr Bowinkelmann helfen?

Bowinkelmann (BMI)

Ich kann da leider nichts ergänzen.

Zusatzfrage

Sie sehen keinen Compliancefall?

Bowinkelmann (BMI)

Ich kann das von hier aus nicht beurteilen.

Frage

Ich hätte auch gerne Herrn Kornelius dazu gefragt, aber möchte dann vielleicht noch das Forschungsministerium fragen, weil auf der Webseite auch Frau Bär als Teilnehmerin für nächstes Jahr gelistet wird. Wie sieht es da mit einer möglichen Teilnahme aus? Ändert sich daran noch etwas?

Dr. Schneidewindt (BMFTR)

Auch ich kann Ihnen nur sagen, dass zum jetzigen Zeitpunkt geplant ist, dass die Ministerin eine Rede zu den Themen des BMFTR auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel halten wird.

Zusatzfrage

Dann noch eine Frage an Sie beide: Haben Sie irgendwelche Signale innerhalb der Bundesregierung bekommen, dass eine Teilnahme unerwünscht ist oder ähnliches?

Dr. Schneidewindt (BMFTR)

Die Ministerin ist eingeladen worden und plant, daran teilzunehmen und eine Rede zu den Themen des BMFTR zu halten.

Dr. Queck (BMWE)

Ich kann nur sagen: Es lag und liegt keine Zusage vor. Insofern erübrigt sich die Frage.

Zusatz

Frau Reiche steht auf der Website.

Dr. Queck (BMWE)

Dazu müssten Sie sich bitte an den Veranstalter wenden.

Frage

Erwartet die Ministerin, finanziell beteiligt zu werden, wenn diese Pakete für zum Beispiel 80 000 Euro verkauft werden? Frau Bär ist ja dabei. Hält sie da die Hand auf?

Dr. Schneidewindt (BMFTR)

Diese Formulierung möchte ich sehr deutlich zurückweisen.

Wir hatten auch einige Presseanfragen dazu. Grundsätzlich gilt: Mitglieder der Bundesregierung nehmen regelmäßig an wirtschaftspolitischen Veranstaltungen unterschiedlicher Medienhäuser teil. Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten dafür keine Leistungen oder Zahlungen. Die Ministerin wird für die noch geplante Rede selbstverständlich keine Vergütung erhalten.

Zusatzfrage

Es geht ja um die Treffen danach, die von der Weimer Media Group verkauft werden. Erwartet die Ministerin da eine Gegenleistung?

Dr. Schneidewindt (BMFTR)

Ich kann es gerne noch einmal vortragen: Die Ministerin plant eine Rede zu halten, und sie erhält dafür keine Vergütung. Wie ich gerade beschrieben habe, erhalten Mitglieder der Bundesregierung für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen keine Vergütung.

Frage

Es gibt ja noch einen dritten Minister im Bund, nämlich den Landwirtschaftsminister. Da stellt sich natürlich dieselbe Frage: Können Sie bestätigen, dass er teilnimmt?

Ich würde die Frage des Kollegen auch noch einmal übernehmen: Gibt es da irgendeine Form von Honorarzahlung oder nicht?

Hauck (BMLEH)

Ich schließe mich dem an, was die Kollegin aus dem BFTR gesagt hat. Ich will es auch noch einmal unterstreichen: Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen regelmäßig an wirtschaftspolitischen Veranstaltungen diverser Medienhäuser teil. Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten dafür keine Leistungen und keine Zahlungen.

Unser Minister wurde von der Weimer Media Group eingeladen zu sprechen. Nach jetzigem Stand nimmt er an der Veranstaltung als Redner teil. Es gibt auch noch die im Anschluss stattfindende Executive Night, die hier in Rede steht. Daran wird er nicht teilnehmen. Ich glaube, ansonsten ist dazu alles gesagt.

Frage

An die beteiligten drei Häuser: Kamen die Anfragen dazu von der Weimer Media Group oder kamen die von Wolfram Weimer?

Hauck (BMLEH)

Der Bundeslandwirtschaftsminister wurde direkt von der Weimer Media Group eingeladen. Weil das schon angesprochen wurde, kann ich vielleicht auch noch sagen: Bei der Einladung waren Informationen über Bezahlungen bzw. Honorare anderer Teilnehmer kein Thema.

Zusatzfrage

Wie schaut das bei den anderen beiden Häusern aus?

Dr. Schneidewindt (BMFTR)

Auch bei uns war es so, dass die Einladung durch die Weimer Media Group stattgefunden hat. Das gibt mir die Gelegenheit zu sagen, dass die Ministerin auch nicht an der Executive Night teilnehmen wird.

Dr. Queck (BMWE)

Nach meinem Kenntnisstand ist die Einladung bei uns gleichermaßen erfolgt.

Vorsitzender Szent-Iványi

Dann sind wir damit erst einmal durch. ‑ Frau Queck wollte noch etwas sagen.

Dr. Queck (BMWE)

Ich möchte nur kurz und knapp von Ihnen verabschieden, weil das für mich heute die letzte Regierungspressekonferenz ist. Für mich geht es am Montag in neuer Funktion bei uns im Ministerbüro weiter. Ich durfte jetzt knapp eineinhalb Jahre lang in der Pressestelle im Bundeswirtschaftsministerium tätig sein. Das war eine ganz spannende Zeit, in der ich auch hier immer wieder zu Besuch sein durfte. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken. Ich durfte viel von Ihnen und von Ihren Fragen lernen, und auch von den Kolleginnen und Kollegen hier auf der Bank. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Vorsitzender Szent-Iványi

Ich danke Ihnen ganz herzlich. Wir wünschen Ihnen auch alles Gute und viel Erfolg auf Ihrem weiteren beruflichen Weg. Danke schön! ‑ Es gibt noch eine Nachlieferung vom BMVg.

Müller (BMVg)

Ich habe noch eine Nachlieferung zu dem Einsatzgruppenversorger: Das Auslaufen ist, wie ich jetzt gehört habe, für den Freitag geplant. Die Besatzung und das Schiff sollen Mitte Dezember, also vor Weihnachten, wieder zurück am Heimatstützpunkt Wilhelmshaven sein.