Steuerung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeits-Governance Steuerung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Die Nachhaltigkeitsstrategie braucht Institutionen, ein Managemementkonzept und ein Monitoringsystem. Das ist notwendig, um die mit der Strategie verbundenen Ziele auch zu erreichen, aber auch, um bei negativen Tendenzen entgegen steuern zu können.  

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Foto: Getty Images/iStockphoto

Die Nachaltigkeitsstrategie ist auf eine breite Beteiligung von verschiedenen Akteuren angewiesen. Denn diese zielt auf eine Verbesserung fast aller Lebensbereiche. Die Ziele, Unterziele und Indikatoren, die in der Strategie enthalten sind, können nur erreicht werden, wenn alle staatlichen Ebenen, gesellschaftliche Gruppen, die Wirtschaft und die Wissenschaft sich beteiligen. 

Institutionelle Architektur

Nachhaltigkeit umfasst alle Aufgabenbereiche der Politik. Aufgrund dieses Querschnittscharakters und der besonderen Bedeutung des Themas liegt die Zuständigkeit für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beim Bundeskanzleramt. Die Zuständigkeiten der Ressorts bleiben davon unberührt. 

Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das wichtigste Steuerungsorgan der Nachhaltigkeitsstragie. Es ist gleichzeitig das hochrangigste Gremium der Regierung und hat die Aufgabe, dass die Leitprinzipien der Nachhaltigkeit zur Anwendung kommen. An den bis zu vier Mal im Jahr stattfindenden Sitzungen nehmen Staatsserkretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien teil. Die Leitung übernimmt Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler.

Die Ausschusssitzungen enden jedes Mal mit Beschlüssen zu unterschiedlichen Aspekten der Nachhaltigkeitspolitik. Neben Regierungsvertretern nehmen auch die Vorsitzenden des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (PBnE) und des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) teil. Je nach Thema werden auch Expertinnen und Experten eingeladen.

Zur Umsetzung der DNS und der 17 Nachhaltigkeitsziele dienen auch die regelmäßigen Berichte einzelner Ressorts, die unmittelbar nach einer Sitzung des Staatssekretärsauschusses veröffentlichen werden.

Dialoggruppe 

Um gesellschaftlichen Gruppen ein Mitspracherecht bei der Vorbereitung der Staatssekretärssitzungen zu geben, ist 2018 die Dialoggruppe gebildet worden. Mitglieder der Dialoggruppe wie beispielsweise der Deutsche Naturschutzring oder der Deutsche Bauernverband nehmen an Fachgesprächen mit den Ressorts teil.  

Weitere Akteure 

Weitere wichtige Institutionen sind der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE).

Der RNE berät die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik. Er ist in seiner Tätigkeit unabhängig und wird seit 2001 alle drei Jahre von der Bundesregierung berufen. Der Rat führt auch eigene Projekte durch, mit denen die Nachhaltigkeit praktisch vorangebracht wird. Zudem setzt er Impulse für den politischen und gesellschaftlichen Dialog. 

2004 hat der Deutsche Bundestag zum ersten Mal die Einsetzung des PBnE beschlossen. Seitdem wird er zu Beginn jeder Legislaturperiode neu eingesetzt und konstituiert. Der Beirat trägt das Thema Nachhaltigkeit in den Bundestag und nutzt die von der DNS und der Agenda 2030 ausgehenden Impulse für die politische Arbeit im Bundestag. Der PBnE für die 20. Legislaturperiode ist am 17. Februar 2022 vom Deutschen Bundestag eingesetzt worden. 

Darüber hinaus ist die Vernetzung und Kooperation zwischen den staatlichen Ebenen im Föderalismus von enormer Wichtigkeit. Ein Bund-Länder-Erfahrungsaustausch bildet das Scharnier zwischen der Bundesregierung und den Ländern. Die Kommunen beteiligen sich zusammen mit dem RNE an einem Oberbürgermeisterdialog. 

Die institutionelle Struktur von Nachhaltigkeit wird durch die Rolle der Wissenschaft ergänzt. Die Wissenschaftsplattform 2030 hilft mit ihren Stellungnahmen wissenschafts- und faktenbasierte politische Entscheidungen zu treffen. 

Managementkonzept der Nachhaltigkeit                                           

Der Managementgedanke in der Nachhaltigkeitsstrategie ist durch die umfassende Einbeziehung aller politischen Akteure und Bereiche gekennzeichnet. Dazu gehören die Prinzipien nachhaltiger Entwicklung, die Indikatoren und Ziele, das Monitoring und weitere Elemente. 

Prinzipien nachhaltiger Entwicklung

2018 wurden sechs Prinzipien nachhaltiger Entwicklung eingeführt und in die damalige Fassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie übernommen. Die Prinzipien beschreiben den Gehalt einer nachhaltigen Politik und werden von den Ministerien berücksichtigt, zum Beispiel bei der Gesetzesfolgenabschätzung zu Nachhaltigkeit. 

Das sind die Prinzipien: 

  • Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und bei allen Entscheidungen anwenden, 
  • Global Verantwortung übernehmen, 
  • Natürliche Lebensgrundlagen erhalten,
  • Nachhaltiges Wirtschaften stärken,
  • Sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern, 
  • Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen.

Indikatoren und Ziele 

75 Indikatoren und Ziele in 39 Bereichen stellen das Steuerungsinstrument der Strategie dar. Zusammen bilden sie den Stand der nachhaltigen Entwicklung ab und stellen die Grundlage für das Management der Strategie dar. 

Die Indikatoren der Strategie stehen für Themen, die bei der Umsetzung der Agenda 2030 für Deutschland besonders relevant sind. Jedem globalen Nachhaltigkeitsziel (SDG) ist mindestens ein Indikator zugeordnet. Darüber hinaus wurde zu jedem SDG ein politisches Ziel ausgewiesen, das Handlungsbedarf in dem betreffenden Themenfeld identifiziert. 

Im Zuge der letzten Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie sind 2021 neue Indikatoren hinzugekommen: Globale Pandemie, Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes, Väterbeteiligung beim Elterngeld, Breitbandausbau, Zugang zum Kulturerbe, weltweiter Bodenschutz. 

Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen ist der Blick auf die sogenannten Off-Track-Indikatoren von großer Bedeutung. Das sind Bereiche, wo Deutschland die gesetzten Ziele deutlich verfehlen könnte oder sich sogar in die falsche Richtung bewegt. Dabei geht es beispielsweise um gleiche Bildungschancen, Energieverbrauch im Verkehr oder um den Verlust der Artenvielfalt.

Die aktuelle Strategie greift diesen Ansatz auf und benennt insgesamt mehrere Maßnahmen, um eine Kurskorrektur zu bewirken. 

Monitoring der Nachhaltigkeitsstrategie

Die Bundesregierung ist bestrebt die Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Indikatoren und Ziele einer krtiischen Prüfung zu unterziehen. 

Alle vier Jahre wird die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit auf den neuesten Stand gebracht. Alle zwei Jahre berichtet das Statistische Bundesamt über den Stand der Indikatoren und die Erreichung der Ziele. Diese sogenannten Indikatorenberichte dienen als Grundlage für die Steuerung nachhaltiger Politik. Damit können Neujustierungen vorgenommen werden. 

Nachhaltigkeitsprüfung 

Seit 2009 besteht eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung fragt hier nach, welche Auswirkungen das Gesetzesvorhaben auf eine nachhaltige Entwicklung haben könnte. 

Seit 2018 wird diese Prüfung nunmehr als eNAP, also elektronisch durchgeführt. Sie steht den Ministerien für die Nachhaltigkeitsprüfung zur Verfügung. 

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