Schleuserkriminalität bekämpfen, Migration besser steuern

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Im Kabinett Schleuserkriminalität bekämpfen, Migration besser steuern

Zugewanderte sollen leichter in den Arbeitsmarkt kommen, Schleuserkriminalität soll härter bestraft und der Datenaustausch zwischen Behörden verbessert werden: Die Bundesregierung hat im Kabinett ein Maßnahmenpaket zur Migration beschlossen. Ein Überblick über die einzelnen Punkte.

3 Min. Lesedauer

Polizeikontrollen an der Grenze.

Schleuserkriminalität entwickelt sich immer mehr zu einem profitablen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung hat daher die Mindestrafe bei Schleusung angehoben.

Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Im Kabinett ist ein Maßnahmenpaket zur Migration beschlossen worden. Darin enthalten sind Regelungen zur Begrenzung von Schleuserkriminalität und irregulärer Migration, zur Digitalisierung sowie Entlastungen für die Ausländerbehörden. Das Maßnahmenpaket ist eine Ergänzung zum bereits beschlossenen Rückführungspaket der Bundesregierung.

Weiterhin wird mit dem beschlossenen Paket der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und -bewerberinnen mit Bleibeperspektive verbessert. Auch soll die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer angepasst werden.

Die Neuerungen im Überblick: 

Begrenzung von Schleuserkriminalität

Die Schleusungskriminalität entwickelt sich immer mehr zu einem profitablen Geschäftszweig der organisierten Kriminalität. Die Schleuser agieren zunehmend rücksichtsloser gegenüber geschleusten Personen und Polizeibeamten und gefährden durch den verkehrswidrigen und rücksichtslosen Einsatz von Fahrzeugen auch unbeteiligte Dritte.

Konkret sieht der Entwurf daher Verschärfungen der bisherigen Strafandrohungen für Schleusungsdelikte vor:

  • Eine Anhebung der Mindeststrafe bei Schleusung in den Fällen des § 96 Abs. 1 AufenthG von drei auf sechs Monate und auf ein Jahr bei § 96 Abs. 2 AufenthG. 
  • Die Schaffung eines neuen sogenannten Qualifikationstatbestandes für die besonders brutalen und rücksichtslosen „Durchbruchsfälle“, bei denen sich Täter grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle entziehen. Ein solcher Durchbruchsfall gilt künftig als strafverschärfendes Tatbestandsmerkmal. 
  • Eine Anhebung des Strafrahmens der Schleusung mit Todesfolge und bei mindestens leichtfertig herbeigeführter Todesfolge auch die Möglichkeit der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe.

Bislang war auch in Fällen, in denen in einem Kühl-Lkw oder in einem nicht seetüchtigen Boot eine große Zahl von Menschen zu Tode gebracht worden ist, keine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Zudem sehen die Neuerungen eine Änderung der Strafprozessordnung vor, um den Ermittlungsbehörden bei allen Schleusungsdelikten auch die Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, um die Strukturen der organisierten Schleusungskriminalität wirksam bekämpfen und zerschlagen zu können.

Verbesserte Arbeitsmarktintegration 

Die neuen Regelungen sollen auch die Arbeitsmarktintegration von gestatteten und geduldeten Personen verbessern. Die Notwendigkeit dieser Regelung hat auch der Kanzler Ende Oktober betont: „Wir eröffnen einen dringend notwendigen legalen Weg für die Zuwanderung von Arbeitskräften und Talenten nach Deutschland, die wir brauchen , damit unsere Wirtschaft nicht schrumpft, sondern wächst.“

So sehen die Regelungen im Einzelnen aus:

  • Ein Ende des Arbeitsverbotes für Asylbewerber während ihres Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen nach sechs statt bisher neun Monaten.
  • Bestehende Ausschlussgründe, wie beispielsweise für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten, bleiben dabei erhalten.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bezüglich der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis wird als gebundenes Ermessen ausgestaltet, um eine bundeseinheitliche Praxis in der Regelungsanwendung zu erreichen. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde künftig in ihren Entscheidungen zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis enger an den Inhalt der Vorschrift gebunden ist, und nur bei besonderen Umständen davon abweichen darf. Ihrem Abweichen sind damit also engere Grenzen gesetzt. 
  • Eine Beschäftigungserlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.
  • Anpassungen bei der Beschäftigungsduldung.

Besserer Datenaustausch zwischen Behörden

Auch ein besserer Austausch von Daten ist in dem Maßnahmenpaket enthalten. Dadurch soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländer- und Leistungsbehörden verbessert und die Behörden durch die Digitalisierungsmaßnahmen entlastet werden. Der Gesetzentwurf setzt damit die Beschlüsse des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Mai 2023 und 15. Juni 2023 in wesentlichen Punkten um.  

Anpassungen der Aufenthaltserlaubnis

Zum 1. März 2024 wird die Ausbildungsduldung für ausreisepflichtige Ausländer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.