Reserve für Stromproduktion nutzen

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Energieversorgungssicherheit Reserve für Stromproduktion nutzen

Braunkohlekraftwerke können als Anlagen der Versorgungsreserve befristet zur Stromproduktion genutzt werden, um Gas einzusparen. So kann auch im Winter 2023/24 Kohle zur Verstromung genutzt werden. 

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Braunkohlekraftwerk Jänschwalde

Durch die befristete Weiternutzung einiger Braunkohlekraftwerke werden die Folgen eines möglichen Gasmangels abgemildert.

Foto: imago/Rainer Weisflog

In Deutschland können Braunkohlekraftwerke weiterhin befristet als Versorgungsreserve zurück an den regulären Strommarkt geholt werden. Damit soll das Stromangebot erhöht werden. Damit soll Versorgungsengpässen in den Wintermonaten vorgebaut werden. Zuletzt erfolgreiche gelungen ist dies von Oktober 2022 bis Juni 2023. 

Durch die zusätzliche Erzeugungskapazität von Braunkohle ist es uns gelungen, vor dem Hintergrund der ausbleibenden russischen Gaslieferungen, Versorgungsengpässe vorzubeugen und Gas einzusparen.

Kohleverstromung auch im Winter 2023/24 möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit einem Bericht zur Evaluierung des Ersatzbereithaltungsgesetzes dargelegt, dass sich der Abruf der Reserve von Braunkohlekraftwerken bewährt hat. Die Braunkohle hat mit zur sicheren Energieversorgung im Winter 2022/23 beigetragen.

Deswegen hat die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 die Versorgungsreserveabrufverordnung geändert , die am 11. Oktober 2023 bereits in Kraft getreten ist. Damit ist es weiterhin möglich, dass Braunkraftwerke befristet bis zum 31. März 2024 am Strommarkt teilnehmen können. So hilft die Kohleverstromung auch im Winter 2023/24, Gas einzusparen. Gleichzeitig gilt dafür die Alarmstufe Gas oder die Notfallstufe Gas, die aktiviert sein muss.

Auch Steinkohle als Netzreserve möglich

Auch Steinkohlekraftwerke können ebenfalls übergangsweise Strom als Netzreserve produzieren. Dafür hat die Bundesregierung mit der Stromangebotsausweitungsverordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen. Ihre Marktteilnahme ist ebenfalls mit der Geltung der Alarmstufe beziehungsweise Notfallstufe Gas verknüpft.

Lage der Energiemärkte stets im Blick 

Für die Bundesregierung ist stets wichtig, die aktuelle Versorgungslage in Deutschland im Blick behalten. Anhand dieser ist zu entscheiden, in welchem Umfang Kohleenergie notwendig sein wird, um eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten.

Die Bundesregierung passt dafür auch immer wieder Gesetze und Verordnungen an, um insbesondere die höhere Stromproduktion während der Wintermonate sicherzustellen. Kohlekraftwerke helfen, Gas einzusparen und die Folgen eines möglichen Gasmangels zu mildern.