Erfolgskontrolle für den Klimaschutz
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetzes auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Für alle Sektoren sind jährliche Budgets für den Ausstoß von Treibhausgasen gesetzlich festgeschrieben. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

Das Klimaschutzgesetz schreibt jährliche Budgets für den Ausstoß von Treibhausgasen fest. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.
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Die Grafik zeigt auf, wie die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm ihre Klimaschutzziele erreichen will.
Klimaschutzziele verlässlich erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990.
Bestandteile des Klimaschutzgesetzes sind feste Minderungsziele, Transparenz und Erfolgskontrolle und eine jährliche Evaluation
Foto: Bundesregierung
Klimaschutz ist Gesetz
Im Klimaschutzgesetz ist das Ziel verankert, die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030 zu verringern Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Bundesregierung ermittelt jährlich zum 15. März, wie viele Treibhausgase im Vorjahr in Deutschland insgesamt und in den Sektoren ausgestoßen wurden. Der mit Fachleuten besetzte Expertenrat für Klimafragen überprüft die Daten und begleitet die Bundesregierung beim schnellstmöglichen Beschluss von Sofortprogrammen, falls eine Nachsteuerung notwendig ist.
Der Rat prüft auch die Annahmen, die den Abschätzungen zur Minderungswirkungen einzelner Maßnahmen zugrunde liegen. Zudem nimmt er Stellung zu neuen Klimaschutzprogrammen zur Fortschreibung der deutschen Langfriststrategie, des Klimaschutzplans 2050, sowie zu den unter bestimmten Voraussetzungen möglichen Änderungen der jährlichen Budgets der Sektoren. Schließlich können Bundestag und Bundesregierung den Expertenrat mit Sondergutachten beauftragen.