Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

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Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

Die Bundesregierung senkt 2021 die Stromkosten als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Das Prinzip: Steigen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, wird der Strompreis weiter gesenkt. Auch Wohngeldempfänger werden ab 2021 bei den Heizkosten unterstützt.

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Grafik zeigt die Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft

Zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung werden Bürger und Wirtschaft entlastet, etwa beim Strompreis.

Foto: Bundesregierung

Strom wird ab 2021 für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger.  Die EEG-Umlage wird ab 2021 mit der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung sinken. Dies wird Bürgerinnen und Bürger – vor allem Familien – und kleine Unternehmen bei den Stromkosten entlasten. Bundesregierung und Bundestag haben die Änderung der EEG-Verordnung beschlossen.
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert. Die EEG-Umlage wird knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von den privaten Haushalten bezahlt. Der Rest entfällt zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.

Billiger Bahn fahren ab 2020

Auch Kunden der Bahn werden entlastet: Die Mehrwertsteuer auf Tickets im Fernverkehr wird ab 2020 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent sinken. Im Gegenzug steigt ab April 2020 die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Flüge.

Höhere Entfernungspauschale für Fernpendler

Berufspendler sollen ab Januar 2021 eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer erhalten. Vor allem Pendler aus ländlichen Regionen ohne ausgebautes ÖPNV-Netz sollen damit zunächst entlastet werden. Pendlerinnen und Pendler mit niedrigem Einkommen – zum Beispiel Auszubildende – können alternativ die neue Mobilitätsprämie beantragen. Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss stimmten Bundestag und Bundesrat am 19. und 20.12.2019 einer zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale zu: Sie wird in den Jahren 2024 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöht.

Höheres Wohngeld

Um soziale Härten durch steigende Heizkosten zu vermeiden, werden Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen . Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 13. November beschlossen. Die Bundesregierung will außerdem eine Änderung des Mietrechts prüfen, um die Umlage der CO2-Bepreisung für Mieter zu begrenzen.