Weiter Weg bis zur Grundrechtecharta

Wertebasis der EU Weiter Weg bis zur Grundrechtecharta

Am 1. Dezember 2009 wurde ein ehrgeiziger Plan Wirklichkeit: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union trat in Kraft. Bis dahin war es ein schwieriger Weg. Die Mitgliedsstaaten rangen um ihre gemeinsamen Werte, um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

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Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon

Foto: Council of the EU

So richtig begannen die Arbeiten an der Grundrechtecharta Anfang des Jahres 2000. Die Europäische Union besteht da noch aus 15 Mitgliedsstaaten. Erst 2004 wird die große Erweiterungsrunde zehn neue Staaten in die Gemeinschaft aufnehmen - darunter acht mittel- und osteuropäische Staaten, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nun mit dem westlichen Europa zusammenwachsen.

Wertebasis vor der großen Erweiterung

Gemeinsame Werte, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte - nun will man die Wertebasis der so stark wachsenden Gemeinschaft festschreiben. Es soll klar sein: Die EU ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern zugleich eine Wertegemeinschaft.

Anfang 2000 wird ein Konvent einberufen. Es ist der erste in der Geschichte der EU. Bisher wurden Änderungen der europäischen Verträge nur zwischen den Regierungen ausgehandelt. Nun soll eine breiter aufgestellte Gruppe von Akteuren, auch aus dem parlamentarischen Raum, diesen grundlegenden Text erarbeiten.

Roman Herzog als Präsident

Präsident des Konventes ist Roman Herzog. Bis Mitte 1999 war er deutscher Bundespräsident gewesen, nun kommt eine neue Rolle auf ihn zu. Er soll dafür sorgen, dass am Ende des Prozesses ein konsensfähiger Text der EU-Grundrechtecharta vorliegt.

Es ist keine einfache Aufgabe. Nicht deshalb, weil die Konventsmitglieder Grundrechte nicht wichtig finden. Doch die Charta kann Teil einer europäischen Verfassung werden. Und dies ist - neben vielem anderen - in etlichen Staaten bei der Bevölkerung hoch umstritten. Soll die EU eine Verfassung haben? Bewegen wir uns damit weg vom Nationalstaat?

Katalog von unveräußerlichen Rechten

Insgesamt 62 Menschen beraten im Konvent unter Leitung von Herzog. Darunter sind Vertreterinnen und Vertreter der 15 EU-Regierungen, der Abgeordneten der 15 nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments. Sie beraten in Gruppen und im Plenum.

Es geht dabei um einen Katalog von unveräußerlichen Rechten für hunderte von Millionen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der EU. Das Handeln aller Organe und Einrichtungen der EU muss sich nun an diesen Grundrechten messen lassen - und das der nationalen Behörden, wenn sie EU-Recht ausüben.

Ausnahmeregelung für Polen

Es ist schwierig, alle nationalen Interessen unter einen Hut zu bringen. Insbesondere in Polen und Großbritannien, das damals noch EU-Mitglied ist, gibt es große Vorbehalte. 

Letztlich bestehen beide Länder auf ein sogenanntes "Opt-out". In Polen ist die Grundrechtecharta daher bis heute nur teilweise anwendbar.

Langer Prozess bis zum Inkrafttreten

Nach etwa neun Monaten intensiver Diskussion hat der Konvent einen Entwurf erarbeitet. 54 Artikel liegen nun den Staats- und Regierungschefs vor. Diese und auch das Europäische Parlament stimmen dem Entwurf zu.

Dann stockt der Prozess. Es sollte noch fast ein Jahrzehnt vergehen, bis die Grundrechtecharta in Kraft tritt. Dazwischen: die gescheiterte Verfassung der EU, die große Erweiterungsrunde. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Grundrechtecharta in Kraft treten und künftig ein Wertefundament für die Europäische Union sein.