Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bleiben nicht ohne Folgen: Unternehmen geraten unverschuldet in Liquiditätsengpässe, Arbeitsplätze sind bedroht. Deshalb hat die Bundesregierung die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen, der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
Um ausreichend Liquidität für die Unternehmen sicherzustellen, wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
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Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist es, Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Der WSF ergänzt die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält folgende Instrumente:
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.
Adressiert werden Wirtschaftsunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
1) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
2) mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
3) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Geprüft werden kann im Einzelfall auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.