Bei Erkältungssymptomen sind telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Juni. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.
Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich telefonisch krankschreiben lassen.
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Telefonische Krankschreibungen Erkältungsbeschwerden bleiben bundesweit weiterhin möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis Ende Juni gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt – wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie.
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Es sei das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, so der Gemeinsame Bundesausschuss.
Mehr Informationen zur telefonischen Krankschreibung lesen Sie in einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.