Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, können Veranstalter den Kunden auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten - anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises. Das Gesetz ist mit Wirkung vom 31. Juli 2020 in Kraft getreten. Hier finden Sie alle wichtigen Punkte im Überblick.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in diesem Frühjahr viele Reisen nicht stattfinden. Gutscheine können Reisekunden freiwillig annehmen.
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Die Bundesregierung kommt mit der freiwilligen Gutscheinlösung den Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie sowie Empfehlungen der EU-Kommission nach. Veranstalter sollen in der aktuellen Krisensituation vor dem Existenzverlust bewahrt werden.
Folgende Regelungen in Kürze:
Der Reisegutschein selbst muss - neben dessen Wert - die Hinweise enthalten:
Haben Kunden von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, anstelle sofortiger Erstattung, Gutscheine erhalten, werde diese an die Vorgaben des Gesetzes angepasst.
Pauschalreise oder nicht?
Pauschalreisen sind Reisen, bei denen Sie von einem Anbieter verschiedene Reiseleistungen als Gesamtpaket und auch nur eine Rechnung erhalten – zum Beispiel für Flug, Hotel und Mietwagen zusammen. Klassisch bucht man eine solche Reise im Reisebüro. Es gibt aber auch zahlreiche Online-Anbieter, die Pauschalreisen anbieten. Ihre Ansprüche machen Sie beim Reiseveranstalter geltend.
Wenn eine Reise dagegen einzeln bei verschiedenen Anbietern zusammengesucht und die Bausteine einzeln gebucht werden, handelt es sich um keine Pauschalreise. Deshalb sollte jeder, der direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht hat, selbst aktiv werden. Die Verbraucherzentralen bieten dabei Unterstützung an.