Ein hohes Tempo bei den Booster-Impfungen, angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln und „2G plus“ in der Gastronomie – dies sind einige der Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder verständigt haben. Bisherige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Damit soll der Omikron-Virusvariante begegnet werden, die sich in Deutschland verbreitet.
„Wir brauchen weiteren Impffortschritt“, betonte Bundeskanzler Scholz nach dem Bund-Länder-Gespräch zur Pandemielage.
Foto: Bundesregierung/Denzel
Mit der neuen Virusvariante Omikron wird es in Deutschland höhere Infektionszahlen und viele neue Patienten in den Krankenhäusern geben, sagte Bundeskanzler Scholz nach der Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Lage: „Deshalb müssen wir uns auf diese Situation vorbereiten und tun dies auch“, betonte Scholz.
Im Zentrum steht nach wie vor das Impfen und Boostern, das man weiter vorantreiben wolle. Scholz: „Der beste Schutz vor der Omikronvariante ist eine Boosterimpfung.“
Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen durchzuführen, habe man erreicht. Man wolle nun „ehrgeizig“ an dem Ziel arbeiten, bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen zu organisieren.
„Wir brauchen weiteren Impffortschritt“, so Scholz. Man sei beim Impfen vorangekommen, doch die „Impfquote in Deutschland ist unverändert nicht sehr hoch“. Scholz verwies darauf, dass sich die Bund-Länder-Runde gemeinsam für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen habe. Der Bundestag werde demnächst darüber beraten. Er würde es begrüßen, „wenn am Ende eine allgemeine Impfpflicht steht“.
Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier PDF, 124 KB, nicht barrierefrei .
Demnächst werden die Länder neue Zugangsregelungen in der Gastronomie umsetzen. Besuche von Restaurants oder Cafés sollen dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich sein („2G Plus“). Letztere müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen, und zwar ohne Wartezeit ab dem Tag der Booster-Impfung.
Grund für die verschärfte Regelung ist, dass in der Gastronomie häufig keine Masken getragen werden. Daher ist dort das Infektionsrisiko bei der Omikron-Variante erhöht. Bundeskanzler Scholz bezeichnete dies als eine strenge, aber notwendige Regelung, die dazu beitrage, „dass wir die Infektionen besser kontrollieren können, als es jetzt der Fall ist.“
Bund und Länder haben sich außerdem darauf geeinigt, die Quarantäne- und Isolationsregeln zu entschärfen:
Auf diese Quarantäne-Regeln haben sich Bund und Länder verständigt.
Topline: Bund-Länder-Beschluss, darunter
Überschrift: Quarantäne und Isolation
Tabelle, hier ausgeschriftet:
Erster Teil zur Isolation für Infizierte. Allgemein gilt: Entlassung nach 7 Tagen mit PCR- oder Schnelltest. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Entlassung nach 7 Tagen mit verpflichtendem PCR-Test (negatives Ergebnis oder Ct-Wert über 30) und wenn zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei. Für Kinder und Jugendliche in Kita, Schule etc. gilt: Entlassung nach 7 Tagen mit PCR- oder Schnelltest.
Zweiter Teil zur Quarantäne für Kontaktpersonen. Allgemein gilt: Entlassung nach 7 Tagen mit PCR- oder Schnelltest. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Entlassung nach 7 Tagen mit PCR-Test oder Schnelltest. Für Kinder und Jugendliche in Kita, Schule etc. gilt: Entlassung nach 5 Tagen mit PCR- oder Schnelltest (Ausnahmen bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Test- uns Maskenpflichten möglich).
Darunter:
Ohne Testung gilt: Entlassung aus Isolation oder Quarantäne nach 10 Tagen
Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Qurantäne: Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene. „Frisch“ bedeutet, dass die Erkrankung/Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt.
Foto: Bundesregierung
Grafik zum Download: Bund-Länder-Beschluss zu „Quarantäne und Isolation“
Des Weiteren vereinbarten Bund und Länder unter anderem:
Bund und Länder wollen am 24. Januar wieder zusammenkommen, um sich erneut zur aktuellen Pandemie-Situation und zu möglichen weiteren Schritten zu beraten.
Von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffene Unternehmen erhalten weiter Unterstützung. Finden Sie hier einen Überblick über die Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung PDF, 67 KB, nicht barrierefrei .