„Ein Beitrag für die Gemeinschaft, den jeder Einzelne leisten kann“

Bund-Länder-Beratungen „Ein Beitrag für die Gemeinschaft, den jeder Einzelne leisten kann“

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder rufen dazu auf, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger nun zügig gegen das Coronavirus impfen lassen. Das Impfen sei „ein Schutz für uns alle, nicht nur für den Einzelnen“, so die Kanzlerin. Bund und Länder berieten neben Maßnahmen gegen die Pandemie auch über Hilfen für die Hochwasser-Regionen.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel

Bundeskanzlerin Merkel berät in der kommenden Woche mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

Corona-Pandemie weiter eindämmen

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in den vergangenen Wochen wieder an. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag nach Beratungen von Bund und Ländern. Erfreulich sei, dass mehr als 80 Prozent der über 60-Jährigen geimpft seien und man davon ausgehen könne, dass auch bei der Delta-Variante die Impfwirkung sehr positiv ist, insbesondere bezüglich schwerer Verläufe.

Die Kanzlerin bat alle, die schon geimpft sind, in ihren Freundeskreisen, in der Familie, im Sportvereinen dafür zu werben, dass andere sich auch impfen lassen – „weil es einfach ein Schutz für uns alle ist, nicht nur für den Einzelnen“, so die Kanzlerin. Das Impfen sei ein Beitrag für die Gemeinschaft, den jeder Einzelne leisten könne.

Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre.

    Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
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Video Kanzlerin Merkel appelliert an alle, für eine Impfung zu werben

Lesen Sie die Beschlüsse von Bund und Ländern hier im Wortlaut PDF, 75 KB, nicht barrierefrei . Weitere Informationen finden Sie außerdem in einem eigenen Beitrag zu den Beratungen zur Corona-Pandemie .

Hilfen für die Katastrophengebiete

Bund und Länder werden zudem die Regionen, die vom Hochwasser besonders betroffen sind, gemeinsam unterstützen. Dazu sind umfangreiche Soforthilfen und ein Aufbauprogramm vorgesehen. „Wir können sagen, dass Deutschland und hier insbesondere die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in einer bisher nicht gekannten Art und Weise von den Folgen eines Hochwassers erfasst wurden“, sagte Kanzlerin Merkel.

Sie und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hätten ihr Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer und den Verletzten ausgedrückt.  Die Bundesregierung sei unendlich dankbar für die umfassende Hilfsbereitschaft aus dem ehrenamtlichen und privaten Bereich. Die Bewältigung der Folgen sei natürlich eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung.

Bund und Länder beschlossen unter anderem:

  • Der Bund beteiligt sich an den  bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst in Höhe von 400 Millionen Euro. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen.
  • Für den Wiederaufbau soll ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet werden. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Der Bund wird auch die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherstellen.
  • Die dezentrale Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall soll verbessert werden. Mit dem Sirenenförderprogramm des Bundes werden den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Millionen Euro für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt.
  • Mit dem Cell-Broadcasting-System soll künftig auch die  Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in einem eigenen Beitrag zu den Beratungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe .