Gerichte erproben Online-Verfahren

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Digitale Zivilprozesse Gerichte erproben Online-Verfahren

Deutschland muss schneller, einfacher und digitaler werden – auch in der Justiz. Deswegen hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für eine neue Verfahrensart in Zivilprozessen auf den Weg gebracht. Die Erprobung für das Online-Zivilverfahren ist jetzt gestartet.

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Auf dem Foto zu sehen ist ein Mann am Laptop. Neben ihm auf dem Tisch liegen Gerichtsakten.

Gerichte testen digitale Verfahren. Dafür hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen geschaffen.

Foto: mauritius images / Alamy Stock Photos / Tero Vesalainen

Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für eine neue Verfahrensart in Zivilprozessen geschaffen: Zukünftig sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend machen können. Ein entsprechendes Gesetz ist in Kraft getreten.

Dadurch soll der Zugang zur Justiz einfacher und besser werden. Gleichzeitig lassen sich so die Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter und ressourcenschonender gestalten. Das soll unter anderem durch eine durchgehende Digitalisierung und stärkere Nutzung von Daten erreicht werden.

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist Teil der Modernisierungsagenda Bund . Mit dieser Agenda hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Schwerpunkt bildet dabei u.a. der spürbare Bürokratieabbau, um überkomplexe Regelungen zu vereinfachen und den Vollzug zu beschleunigen. Weiter wird schwerpunktmäßig eine bessere Rechtsdurchsetzung vorangetrieben – Regelungen, die nicht notwendig, praxisnah oder digitalisierbar sind, werden nicht gemacht. Auch werden Verwaltungsleistungen bürgernäher beschleunigt gestaltet werden. Zu dieser Staatsmodernisierung trägt das zivilgerichtliche Online-Verfahren bei.

Digitale Plattform erleichtert Kommunikation

Darüber hinaus soll eine digitale Plattform zur Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten entwickelt und erprobt werden. Über diese Plattform können Verfahrensdaten und Dokumente zentral zur Verfügung gestellt werden. Die Erprobung des Online-Verfahrens und der digitalen Rechtsantragsstelle hat am 15. April 2026 begonnen. Sie soll jeweils auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt sein und im Abstand von vier und acht Jahren evaluiert werden.

Finanzielle und zeitliche Entlastung

Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die neuen Regeln zeitlich und finanziell entlastet. Pro Jahr sollen geschätzt 98.000 Stunden Wegzeiten und rund 190.000 Euro für Porto- und Wegekosten entfallen.

Auch die Wirtschaft soll profitieren. Hier ist mit Einsparungen in Höhe von rund 80.000 Euro jährlich zu rechnen.