Bau-Turbo für mehr Wohnungen
Städte und Gemeinden können schneller grünes Licht für den Wohnungsbau geben – auch ohne Bebauungsplan. Denn: der „Bau-Turbo” ist in Kraft und kann genutzt werden.
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Mit dem „Wohnungsbau-Turbo” soll schneller mehr, bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Foto: imago images/Arnulf Hettrich
In Deutschland fehlen hunderttausende bezahlbare, neue Wohnungen. Der Wohnungsbau dauert häufig viel zu lange – auch wegen langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Mit dem „Bau-Turbo“ will Bundesbauministerin Verena Hubertz Tempo fürs Bauen machen. „Wir brauchen schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Neuregelung ermöglicht es Gemeinden, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Das spart Zeit und Kosten”, hatte Hubertz nach dem Kabinettsbeschluss angekündigt und betont: „Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, die Bauwirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten.”
Der „Bau-Turbo“ ist der neue Paragraph 246e im Baugesetzbuch. Die Sonderregelung ist zusammen mit weiteren flankierenden Regelungen am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Sonderregelung ermöglicht schnelleren Wohnungsbau
Mit dem "Bau-Turbo" können Städte und Gemeinden auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichten.
Das spart neben Kosten vor allem viel Zeit. Denn bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vergehen oft mehrere Jahre.
Wichtig: Städte und Gemeinden müssen vorher entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den neuen „Bau-Turbo“ nutzen. Die Initiative kann vom Vorhabenträger ausgehen, aber auch die Gemeinde kann die Anwendung des § 246e BauGB anregen.
Wenn eine Gemeinde sich für die Anwendung des Bau-Turbos entscheidet, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden.
Der „Bau-Turbo“ ist eine Expermimentierklausel, die befristet bis Ende 2030 gelten soll. Ihre Anwendung wird jetzt in einem Umsetzungslabor in der Praxis getestet. Das Bundesbauministerium will zudem die Wirksamkeit bis Ende 2029 evaluieren und dabei vor allem prüfen, ob sie zur Schaffung neuen Wohnraums beiträgt.
Neu bauen, aufstocken und für Wohnen umnutzen
Zwei flankierende Änderungen im Baugesetzbuch ermöglichen es, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Gebäude in Wohnraum umzuwidmen, beispielsweise Gewerbeflächen und -gebäude.
Mit den neuen Regelungen können Städte und Gemeinden die Genehmigungsverfahren straffen und von bestehenden Bebauungsplänen abweichen.
Mit Umweltschutz vereinbar
Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung von Bauleitplänen nur dann möglich, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. Auch kann von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.
„Der Bau-Turbo verbindet beide Anliegen miteinander und zeigt: Schnelleres Bauen und Umweltschutz schaffen beide Lebensqualität, sie sind miteinander vereinbar. Da ist uns eine gute, schnelle und pragmatische Einigung gelungen”, sagte Bundesumweltminister Schneider zum Bau-Turbo.
Längerer Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
Mit dem Gesetzentwurf werden zudem befristete Regelungen verlängert, um mehr Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Das sind bestimmte Gebiete in Städten und Ballungsräumen, wo dringend mehr bezahlbarer Wohnungsraum gebraucht wird und sich auch viele Menschen mit normalen Einkommen oft die gestiegenen Mieten nicht mehr leisten können.
Dort soll zum Schutz von Mieterinnen und Mietern auch die Regelung gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen länger gelten – nämlich statt bis Ende 2025 nun bis Ende 2030. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen.
Schnelle Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum
Mit dem Bau-Turbo wird der Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Der „Bau-Turbo” ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Neben dem „Wohnungsbau-Turbo”hat die Bundesregierung außerdem die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert.