Telefonische Krankschreibung wieder möglich

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Bei leichten Erkrankungen Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Seit dem 7. Dezember 2023 können sich Patienten und Patientinnen wieder telefonisch krankschreiben lassen. Seit dem 18. Dezember können Eltern auch eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihrer Kinder per Telefon erhalten. 

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Die telefonische Krankschreibung hat sich während der Corona-Krise bewährt. Seit Anfang Dezember ist sie nun wieder möglich.

Die telefonische Krankschreibung hat sich während der Corona-Krise bewährt. Seit Anfang Dezember ist sie nun wieder möglich.

Foto: picture alliance/Frank May

Die telefonische Krankschreibung ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten dauerhaft möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 beschlossen. Voraussetzung ist allerdings, das Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.

Seit dem 18. Dezember 2023 können auch Eltern eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung ihres Kindes per Telefon bekommen. Eine solche Bescheinigung ist Voraussetzung, dass Eltern Krankengeld gezahlt wird, wenn sie aufgrund der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können. 

Krankschreibung kann nicht telefonisch verlängert werden

Damit gilt: Versicherte, die aufgrund einer leichten Erkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

Auch eine Bescheinigung über die Erkrankung eines Kindes können Eltern für bis zu fünf Werktage bekommen. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei der Krankschreibung für Erwachsene: Die Patientin oder der Patient muss in der Praxis bekannt sein, die Erkrankung darf nicht schwer sein und die Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob der telefonische Kontakt reicht oder nicht.  

Telefonische Krankschreibung entlastet Arztpraxen

Der Bundestag hatte den G-BA aufgefordert, eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung vorzulegen. Denn diese Möglichkeit entlastet Arztpraxen und reduziert für Patientinnen und Patienten die Gefahr, sich in vollen Wartezimmern anzustecken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bedankte sich beim G-BA, dass dieser den Auftrag des Gesetzgebers „ gründlich und schnell“ umgesetzt habe. „Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig.“

Die Krankschreibung per Telefon hatte sich während der Corona-Pandemie bewährt. Die Regelung hatte dazu beigetragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Nach mehrmaliger Verlängerung war sie am 31. März 2023 ausgelaufen.

Übrigens: Den „Gelben Zettel“ – die Krankschreibung auf Papier gibt es nicht mehr. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Er hat den G-BA mit der Aufgabe betraut den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren.

Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .