Das macht die Bundesregierung für Entlastungen bei den Energiepreisen

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Stromstecker auf Geldscheinen.

Durch niedrigere Netzentgelte werden Stromkundinnen und -kunden finanziell entlastet.

Foto: picture alliance / pressefoto_korb

Die Bundesregierung will private Haushalte und die Wirtschaft bei den Energiepreisen deutlich entlasten. Dafür hat sie früh umfassende Beschlüsse gefasst. Ihr oberstes Ziel ist es, Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen.

Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage und dem Bundeszuschuss für niedrigere Strom-Netzentgelte entlastet die Bundesregierung alle Verbraucherinnen und Verbraucher um etwa 10 Milliarden Euro im Jahr – zusätzlich zur bereits bestehenden Entlastung von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der ehemaligen EEG-Umlage.

Haushalte, die Strom und Gas beziehen, können 2026 durchschnittlich etwa 160 Euro sparen (bei 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr / 20.000 kWh Gasverbrauch im Jahr). 

Kurzfristige Hilfe wegen hoher Spritpreise in Folge der Iran-Krise: Die Regierungskoalition will die Mineralölsteuer für zwei Monate senken und eine Entlastungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Industriestrompreis und niedrige Stromsteuer für wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze

Die Bundesregierung hat für die Jahre 2026 bis 2028 einen Industriestrompreis eingeführt. Am 16 April 2026 hat die Europäische Kommission dafür grünes Licht gegeben, am 7.Mai ist die entsprechende Förderrichtlinie in Kraft getreten. Angesichts hoher Energiepreise ist das ein wichtiges Entlastungsinstrument für energieintensive Unternehmen in Deutschland. Damit stärkt sie die energieintensive Wirtschaft weiter – vom Taschentuch- oder Schraubenhersteller bis zur Stahl- und Kupferindustrie. Der Industriestrompreis ergänzt die Strompreiskompensation, die dauerhaft gelten und auf weitere Branchen ausgeweitet werden soll.

Bereits zu Jahresbeginn hat die Bundesregierung die Stromsteuer für mehr als 600.000 produzierende Unternehmen dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Das gilt auch für die Land- und Forstwirtschaft. Die niedrigere Stromsteuer entlastet nicht nur große, sondern vor allem auch viele mittelständische Betriebe – angefangen von der Fleischerei und Bäckerei über energieintensive Unternehmen bis hin zum Baugewerbe.