Reparieren statt wegwerfen

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Gesetz stärkt Verbraucherrechte Reparieren statt wegwerfen

Defekte Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones werden oft nicht repariert, sondern durch neue Produkte ersetzt. Das soll sich ändern. Ein entsprechendes Gesetz, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Reparatur erhalten, ist in Kraft getreten.

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Defekte Smartphones liegen im Hintergrund, eine Person hält ein defektes Smartphone in der Hand.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Reparatur schadhafter Produkte.

Foto: Getty Images/iStockphoto/baranozdemir

Schadhafte Produkte sollen vermehrt repariert werden. Käuferinnen und Käufer bekommen das Recht auf Reparatur. Ziel ist es, einen nachhaltigen Konsum und eine Kultur des Reparierens zu fördern.

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wird ein Recht auf Reparatur geschaffen. Dieses kann gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer geltend gemacht werden. Wie lange das genau der Fall ist, bestimmt das Gesetz.

Verlängerte Gewährleistung nach einer Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei einer mangelhaften Sache schon jetzt das Recht auf Gewährleistung. Das bedeutet: Ein Händler muss zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen. Geht das gekaufte Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Händler verschiedene Rechte. Bei der Entscheidung für eine Reparatur wird sich künftig die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre verlängern.

Was ist ein Mangel?

Die neuen Regeln stellen klar: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das bei dieser Art von Produkt üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann Gewährleistungsrechte geltend machen.

Außerdem besteht durch das Gesetz die Möglichkeit, Ersatzteile und Werkzeug für die Reparatur zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu erhalten. Damit kann man die Reparatur selbst in die Hand nehmen.