Die Renten steigen

Altersbezüge Die Renten steigen

Erfreuliche Nachrichten für alle Rentnerinnen und Rentner: Am 1. Juli steigen die Renten. Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren und die gestiegenen Löhne. Die Altersbezüge in Ost und West gleichen sich weiter an.

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Die Renten steigen: Das Foto zeigt ein Rentnerpaar.

Die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne in den vergangenen Jahren sorgen für ein ordentliches Rentenplus.

Foto: Getty Images/Portra

Die Renten steigen am 1. Juli in Westdeutschland um 3,45 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent. Für eine Standardrente bedeutet das: Künftig beträgt sie im Westen monatlich 1538,55 Euro (51,37 Euro mehr als im Vorjahr) und im Osten 1495,35 Euro (60,30 Euro mehr als im Vorjahr).

Ost- und West-Renten gleichen sich weiter an

In diesem Jahr greift für die neuen Bundesländer zum dritten Mal die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 97,2 Prozent des Westwerts erreicht.

Die Standardrente ist eine Regelaltersrente, die eine Durchschnittsverdienerin oder ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn sie beziehungsweise er 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich sind, wird diese fiktive Rente stellvertretend für die gesamten Altersrenten in der Berechnung der Anpassung verwendet.

Guter Arbeitsmarkt und steigende Löhne

Möglich wird das Rentenplus durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne der letzten Jahre. Die Löhne stiegen 2019 im Westen im Vergleich zu 2018 um 3,28 Prozent. Im Osten waren es 3,83 Prozent.

Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) für im Ruhestand befindliche Landwirte beträgt 15,79 Euro beziehungsweise 15,32 Euro (Ost). Gleichzeitig ändern sich auch die Leistungen für Versorgungsberechtigte wie Kriegs- und Wehrdienstopfer sowie Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Die Versorgungsbezüge erhöhen sich am 1. Juli um 3,45 Prozent.