Im Wortlaut
Themen
Kabinettssitzung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an den Operationen EUNAVFOR MED Irini und Sea Guardian
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Reisen des Bundesaußenministers nach Belfast und Paris
Gefährdung des Luftverkehrs durch Drohnenflüge
Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines
EU-Verordnungsentwurf CSA‑VO-E zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Forderungen nach einer Anhebung des Renteneintrittsalters
Fortschreibung der Düngeverordnung
Rücktritt des französischen Premierministers
Vorschläge des Präsidenten der Deutschen Bundesbank zur Schaffung eines gemeinsamen EU-Verteidigungshaushalts
Automobildialog
möglicher Wechsel von Bundesminister a. D. Christian Lindner in die Wirtschaft
gemeinsame Erklärung der Außenminister des Golf-Kooperationsrates und der Europäischen Union zu drei vom Iran beanspruchten Inseln
39 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 8. Oktober 2025
Sprecherinnen und Sprecher
Staatssekretär Kornelius
Müller (BMVg)
Frühauf (BMI)
Lenz (BMBFSFJ)
Giese (AA)
Büddicker (BMV)
Beckfeld (BMJV)
Mühlhausen (BMAS)
Hauck (BMLEH)
Laiadhi (BMF)
Kleinschmidt (BMUKN)
(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
StS Kornelius
Guten Tag auch von mir!
Wir hatten eine umfassende Kabinettssitzung, und wir haben heute ohnehin einen großen Entscheidungstag. Es gibt im Bundestag sechs zweite und dritte Lesungen, 25 Gesetzentwürfe in erster Lesung, 20 ohne Aussprache. Sie sehen also: Es wird entschieden. Nennen Sie es Herbst, Winter oder was auch immer, aber es gibt viele Entscheidungen und dazu jede Menge Kabinettsentscheidungen: 30 TOP-1-Punkte und sechs Tagesordnungspunkte. Ich fange einmal an.
Die Bundesregierung hat heute die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an zwei Einsätzen beschlossen, nämlich erstens an dem Einsatz durch die Europäische Union - das ist die Operation European Naval Force Mediterranean Irini - und zweitens an der maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian. Die Beteiligung an beiden Missionen soll bis zum 30. November 2026 verlängert werden. Die rechtlichen Grundlagen, die personellen Obergrenzen sowie die Fähigkeiten der einzusetzenden Kräfte bleiben in beiden Fällen unverändert. Bei der EU Naval Force Mediterranean wurden die Nebenaufgabe zum Sammeln von Informationen und das Einsatzgebiet geringfügig erweitert. Deutschland leistet mit der Beteiligung an beiden Einsätzen einen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der südlichen Nachbarschaft Europas.
Wir hatten dann heute zweitens das Gesetz zur umfassenden Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundeskabinett. Dieses Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994; es war also modernisierungsbedürftig. Damit wurde ein prioritäres Koalitionsvorhaben umgesetzt und ein modernes Polizeigesetz mit zeitgemäßen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Der Innenminister hat sich vor einiger Zeit bereits dazu geäußert. Details gibt es gerne auf Nachfrage.
Ebenfalls hat das Bundeskabinett die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU verbessert und an neue technische Entwicklungen angepasst. Um dies zu erreichen, hat die Bundesregierung heute ein Gesetz auf den Weg gebracht, das EU-Regeln zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union umsetzen soll. Bei künftigen Ermittlungen soll es möglich sein, Informationen direkt bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern. So können zum Beispiel Chatverläufe, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden.
Nein, das hat nichts mit dem anderen Chatthema zu tun, nach dem Sie bestimmt nachher sehr viel fragen werden. Das ist ein komplett separates Dossier.
Mit den neuen Regeln reagieren die EU und die Bundesregierung auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, besonders bei grenzüberschreitender Kriminalität.
Schließlich hat das Kabinett heute den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Mit diesem Vorhaben wird die von der letzten Bundesregierung angestoßene Krankenhausreform angepasst, da sie in der Praxis so besser umsetzbar sein wird. Konkret erhalten die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder mehr Gestaltungsspielraum bei Ausnahmen und Kooperationen, um flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Es soll außerdem mehr Zeit für die Umsetzung geben. Leistungsgruppen und Qualitätskriterien werden angepasst. Der bisher von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanzierte Anteil am Krankenhaustransformationsfonds soll künftig aus Bundesmitteln getragen werden. Es bleibt aber dabei, dass die Ziele der Krankenhausreform weiterverfolgt werden. Es geht darum, die Versorgungsqualität durch klare Vorgaben zu verbessern -nicht jedes Krankenhaus soll jede Leistung erbringen können -, und die Grundversorgung soll flächendeckend vor Ort gewährleistet werden.
Ich habe schließlich noch den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, der heute auch beschlossen wurde. Dieser Entwurf sieht strengere Regeln zur Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vor, um belegbare Missbräuche einzudämmen und um die Patientensicherheit zu stärken. Cannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden dürfen. Reine Videosprechstunden reichen zur Erstverschreibung nicht aus. Bei Folgeverschreibungen muss es innerhalb von vier Quartalen mindestens einen Vor-Ort-Kontakt beziehungsweise einen Hausbesuch mit einem Arzt geben. Außerdem soll Medizinalcannabis angesichts der bestehenden Sucht- und Gesundheitsrisiken nur noch nach persönlicher Beratung in der Apotheke erhältlich sein. Der Versandhandel mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken soll verboten werden.
Frage
Ich hätte nur gerne eine kurze Präzisierung (zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an den Operationen EUNAVFOR MED Irini und Sea Guardian), weil Sie von einer geringfügigen Ausweiterung der Einsatzgrenzen gesprochen haben. Soweit ich es im Hinterkopf habe, ist dies ein Einsatz, der im Mittelmeer stattfindet. Wohin und warum hat man die Einsatzgrenzen erweitert? Kann mir dabei jemand helfen?
Müller (BMVg)
Ja, das kann ich. Zum einen soll die Mission auch dazu beitragen, das generelle Lagebild für das Mittelmeer insgesamt zu verbessern. Das heißt, die Lagebilderstellung wird insgesamt ausgeweitet und verbessert. Zum Zweiten soll es eine geringfügige Anpassung beim Einsatzgebiet selbst geben, die eine Umgehung der aktuellen Einsatzgrenzen, eine Schmuggelmöglichkeit aus Libyen heraus oder nach Libyen hinein, vermeidet. Das sind geringfügige Änderungen, einfach nur, um im Grunde eine Umgehung des Einsatzgebietes nach aktuellen Maßstäben zu vermeiden.
Frage
Können Sie noch einmal sagen, warum (im Bundespolizeigesetz) die anlasslosen Kontrollen jetzt sogar weiter gefördert werden, insbesondere da es um Racial Profiling usw. geht?
Frühauf (BMI)
Es geht hierbei nicht um Racial Profiling. Es ist schön, dass Sie unserer Polizei unterstellen, dass sie anhand rassistischer Beweggründe kontrollieren würde. Dem widerspreche ich natürlich. Es geht darum, dass man zum Beispiel in den Waffenverbotszonen die Möglichkeiten und die Kompetenzen hat, auch anlasslos zu kontrollieren. Das sind noch Befugnisse im Nachklapp des Solingen-Pakets. Wir stellen damit vor allem die Polizisten und die Beamten auf eine rechtliche Grundlage.
Zusatz
Racial Profiling unterstelle nicht ich, sondern Polizisten selbst, und Studien von deutschen Universitäten sind da ganz klar. Wie ist es überhaupt - -
Frühauf (BMI)
Ach dem würde ich widersprechen.
Zusatzfrage
Das ist ja erst einmal zweitrangig. - Wie sind denn diese anlasslosen Kontrollen mit den deutschen Grundrechten vereinbar?
Frühauf (BMI)
Sie können schon davon ausgehen, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das natürlich mit den Grundrechten, -
Zuruf
Wie denn?
Frühauf (BMI)
- mit dem Grundgesetz - - -
Zuruf
Wie denn?
Vorsitzende Hamberger
Würden Sie bitte ausreden lassen?
Frühauf (BMI)
Natürlich dürfen Bundespolizistinnen und -polizisten anlasslose Kontrollen in Waffenverbotszonen durchführen. Dabei geht es nicht darum, ob sie jetzt bestimmte Personen kontrollieren, sondern dabei geht es um die Sicherheit der Bürger. Dabei geht es auch um die Sicherheit beispielsweise bei Stadtfesten etc.
Frage
Es geht um einen etwas anderen Aspekt. Ich möchte gerne wissen, was jetzt der Beratungsstand hinsichtlich der Kombination des Bundespolizeigesetzes und des Luftsicherheitsgesetzes ist; denn beide hängen ja unmittelbar zusammen, sobald es um den Aspekt der Drohnenabwehr geht. Können Sie uns dazu schon etwas sagen?
Frühauf (BMI)
Das Bundespolizeigesetz ist heute erst einmal durch das Kabinett gegangen. Das war ja auch ein längerer Weg, wie Herr Kornelius gerade auch schon dargelegt hat.
Das Luftsicherheitsgesetz auf der anderen Seite geht demnächst in die Ressortabstimmung. Wir hoffen, dass das im Oktober der Fall sein wird und es hoffentlich noch in diesem Jahr auch durch das Kabinett gehen wird.
Frage
Sie haben ja eben dem Begriff „Racial Profiling“ widersprochen. Widersprechen Sie denn der Empirie, die vielfach festgestellt hat, dass Menschen mit signifikant anderem Aussehen, zum Beispiel, was Hautfarbe, Haare usw. angeht, häufiger als andere kontrolliert werden, die diese Merkmale nicht haben? Widersprechen Sie dieser Empirie oder nur dem Begriff?
Frühauf (BMI)
Ich widerspreche vor allen Dingen dem Begriff und der Unterstellung, dass die Polizei oder die Bundespolizei und die Beamten die Kontrollen nach rassistischen oder diskriminierenden Kategorien durchführen würden. Sie wissen, dass es bei den Bundespolizisten eine Sensibilisierung auch in der Ausbildung und bei dem Vorgehen bei Kontrollen gibt. Mehr habe ich dem eigentlich auch nicht hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Deswegen frage ich ja so differenziert. Wenn Sie nicht der Empirie widersprechen, möchte ich wissen, welche Begründung es dann dafür gibt, dass diese häufigeren Kontrollen von Menschen, die anders aussehen und anders zuzuordnen sind, stattfinden. Welche Begründung gibt es dann dafür, wenn Sie der Empirie nicht widersprechen?
Frühauf (BMI)
Auf welche Zahlen beziehen Sie sich denn genau?
Zusatz
Das ist die Kontrollhäufigkeit. Platt gesagt, werden Menschen, die als „normale Weiße“ angesehen werden, signifikant seltener kontrolliert als Menschen, die dunkle Hautfarbe haben, die andere Haare haben, die vom Hintergrund her ethnisch anders verortet werden können.
Frühauf (BMI)
Mir liegen die Zahlen und die Statistiken, auf die Sie sich beziehen und die Sie auch nicht konkretisieren, jetzt nicht vor, und ich habe dem, was ich bisher ausgeführt habe, auch nichts hinzuzufügen.
Frage
Nur ganz kurz zu diesem einen Aspekt: Es war ja nicht irgendwer, sondern das war ein Gutachten, das der Sachverständigenrat für Integration und Migration 2023, glaube ich, vorgestellt hat. Es beschreibt eine doppelte Häufigkeit bei Menschen, die offenkundig, sage ich einmal, keine Kartoffeln sind. Das würde ich dann schon gerne hier klargestellt haben. Es gibt entsprechende Untersuchungen, Befragungen usw. dazu. Dazu müssen Sie sich schon irgendwie verhalten.
Frühauf (BMI)
Dem habe ich ja nicht widersprochen. Ich habe gerade Herrn Jessen gefragt, auf was genau er sich bezieht, und ich habe gesagt, dass ich widerspreche, dass es ein Racial Profiling bei der Bundespolizei gibt. Auch da kann ich mich nur wiederholen: Ich kann dem nichts weiter hinzufügen.
Zusatzfrage
Dann doch noch einmal dazu nachgefragt: Wenn es kein Racial Profiling ist, wie erklären Sie denn dann für das BMI diese erhöhte Häufigkeit entsprechender Kontrollen?
Frühauf (BMI)
Ich kann noch einmal wiederholen, was ich schon gesagt habe. Die Bundespolizei ist bei all ihren Kontrollen und bei all dem, wie sie anlasslos auch in Teilen kontrolliert, natürlich sensibilisiert, tut das aber nicht aus irgendwelchen Beweggründen heraus, die rassistisch oder diskriminierend sind. Auch deswegen wird natürlich bei der Bundespolizei und auch bei der Ausbildung darauf eingegangen. Es gibt dafür natürlich eine Sensibilisierung. Wir drehen uns dabei ein bisschen im Kreis. Es geht vor allem darum, dass ich dem widerspreche, dass die Bundespolizei unter rassistischen und diskriminierenden Voraussetzungen Kontrollen durchführt. Da können wir jetzt weiter die Diskussion auch um das Thema der Studien führen, aber Sie werden dazu von mir keine andere Aussage bekommen.
Frage
Sie sprechen hier für das BMI. Wir fragen ja, ob das BMI dem widerspricht, nicht Sie persönlich, Frau Frühauf.
Auch das Familienministerium würde ich gerne fragen, weil die Antidiskriminierungsstelle des Bundes genau im Mai dieses Jahres einen Bericht, eine Studie über Polizeiverhalten und damit über Racial Profiling, veröffentlicht hat. Möchten Sie dem BMI beziehungsweise Frau Frühauf persönlich angesichts der Empirie, die wir hier eingebracht haben, widersprechen?
Lenz (BMBFSFJ)
Entschuldigung, können Sie die Frage bitte noch einmal wiederholen?
Zusatzfrage
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist Ihrem Ministerium zugeordnet. Sie hat im Mai dieses Jahres die Empirie zum Thema der Diskriminierung der Polizei und damit des Racial Profilings vorgestellt. Das BMI lehnt ab, dass es so etwas gibt. Tun Sie das auch?
Lenz (BMBFSFJ)
Ich kann hier nur auf das hinweisen, was die Antidiskriminierungsbeauftragte hier veröffentlicht hat, und kann dem jetzt auch nicht mehr hinzufügen.
Frage
(zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes) Wie bringen Sie diese neuen Regeln in Einklang mit dem Versprechen zu digitalisieren und zu entbürokratisieren? Die Regeln, die heute beschlossen wurden, gehen ja wirklich in genau die andere Richtung.
StS Kornelius
Das ist jetzt ein Zusammenhang, den Sie herstellen, der sachfremd ist. Man kann entbürokratisieren und gleichzeitig richtige Gesetzesvorhaben beschließen, wenn sie einem begründeten Zweck dienen - und das ist in diesem Fall auch begründet.
Zusatzfrage
Hat denn Minister Wildberger irgendwelche Bedenken in dieser Sache angemeldet?
StS Kornelius
Nein.
Vorsitzende Hamberger
Gibt es weitere Fragen dazu? - Wenn nicht, dann hat das Auswärtige Amt jetzt noch eine Reiseankündigung.
Giese (AA)
Außenminister Wadephul wird heute nach Belfast reisen zu einem Treffen im Rahmen des sogenannten Berliner Prozesses, zu dem in diesem Jahr das Vereinigte Königreich eingeladen hat. An dem Treffen nehmen die Außenministerinnen und Außenminister der sechs Staaten des Westlichen Balkans - das sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien - sowie weitere europäische Partner und Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union teil. Der Berliner Prozess unterstützt als informelles Format die EU-Annäherung der Länder des Westlichen Balkans. Dabei geht es um konkrete Schritte zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen Integration.
In diesem Jahr legen die Gastgeber mit Belfast als Ausrichtungsort zudem einen Schwerpunkt auf das Thema Versöhnung. Das Treffen dient auch der Vorbereitung des Gipfels im Rahmen des Berlin-Prozesses am 22. Oktober, der in London stattfinden wird.
Am Donnerstag reist Außenminister Wadephul weiter nach Paris. Dort findet auf Einladung des französischen Außenministers ein Ministertreffen europäischer, arabischer und weiterer muslimischer Staaten zur Umsetzung des US-Friedensplans für Gaza statt. Wir sehen in dem Plan eine einmalige Chance, den fürchterlichen Krieg in Gaza zu beenden, endlich die Geiseln zu befreien und für dringend benötigte humanitäre Hilfe zu sorgen.
Deutschland ist international ein gefragter Partner in Sachen humanitärer Hilfe, Stabilisierung und Wiederaufbau. Das hat der Außenminister auf seiner aktuellen Reise in den Nahen Osten auch deutlich gemacht. Deutschland steht bereit, die Unterstützung des US-Friedensplanes durch konkrete Schritte zu unterstützen. Gleichzeitig spielen die Teilnehmer des Treffens in Paris eine Schlüsselrolle zur Lösung des Konflikts und beim Wiederaufbau. Da ist es gut, dass wir uns in diesem Rahmen abstimmen, wer welche Unterstützung leisten kann.
Frage
Herr Giese, können Sie sagen, wer an der Konferenz in Paris noch teilnimmt, vielleicht auch seitens der arabischen Staaten?
Giese (AA)
Da wir nicht der Einlader sind und das noch im Fluss ist, würde ich Sie da um Geduld bitten. Das würden wir zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, beziehungsweise ich würde Sie bitten, da die französischen Kollegen zu fragen.
Frage
Herr Giese, könnten Sie uns in dem Zuge noch mehr Details zu der geplanten Wiederaufbaukonferenz nennen? Hängt die in irgendeiner Form mit der Konferenz am Donnerstag zusammen? Gibt es schon konkretere Pläne, die Sie mitteilen können, zum Beispiel wo es stattfindet?
Giese (AA)
Das ist etwas, was wir ja gemeinsam mit dem BMZ durchführen würden. Ich kann Ihnen dazu jetzt keine weiteren Details nennen, außer dass sie stattfinden wird.
Der Zusammenhang ist klar: Es geht um den Wiederaufbau von Gaza, aber natürlich auch um langfristige Lösungen für die Stabilität in der Region, auch zum Schutz Israels vor weiteren Aggressionen. Das ist der Gesamtzusammenhang. Da werden sich jetzt verschiedene Maßnahmen einreihen. Dieses Treffen in Paris ist eine Art Startschuss. Danach wird es weitere Sachen geben, über die wir Sie zu gegebener Zeit informieren werden.
Frage
Herr Giese, unterstützt die Bundesrepublik die Profitorientierung des Wiederaufbaus Gaza, so wie Herr Trump das angekündigt hat?
Giese (AA)
Ich kenne diese Trump-Äußerung, auf die Sie jetzt Bezug nehmen, nicht.
Zuruf
Sie steht im Plan. Die Rede ist von den Investitionen.
Giese (AA)
Wir unterstützen eine langfristige Friedenslösung für Gaza.
Zusatzfrage
Wie ist es mit der Profitorientierung der Amerikaner?
Giese (AA)
Ich mache mir das nicht zu eigen, was in diesem Plan steht. Wir unterstützen, wie gesagt, eine Aufbaulösung, und daran wird sich Deutschland auch beteiligen.
Zusatzfrage
Aber Sie unterstützen doch den Plan, haben Sie gesagt.
Giese (AA)
Wir unterstützen das Ziel des Plans. Das ist der beste Plan, den es derzeit auf dem Markt gibt; es gibt keinen anderen. Deswegen werden wir alles tun, um dem Ziel zum Erfolg zu verhelfen, nämlich ein langfristiger Frieden für die Menschen in Gaza und Sicherheit für Israel.
Frage
Herr Kornelius, nach Angaben der deutschen Flugsicherung gab es in diesem Jahr ähnlich viele Gefährdungen des Luftverkehrs durch Drohnenflüge wie im Jahr 2018. Die Bundesregierung hat diesen Anstieg zum Teil der sogenannten hybriden Kriegsführung Russlands zugeordnet. Gibt es denn bei einzelnen dieser Gefährdungen Anhaltspunkte, dass diese tatsächlich auf russischen Einfluss, russische Agenten oder russische Modelle zurückgehen?
StS Kornelius
Ich kann Ihnen über die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse wenig Auskunft geben. Es stellt sich so dar, dass wir eine deutliche Zunahme der Drohnenzwischenfälle feststellen. Unter diesen Zunahmen ist auch ein signifikanter Teil über sicherheitsrelevanten Einrichtungen in Deutschland. Es scheint sich hier um systematische Vorfälle zu handeln.
Ansonsten ist das Thema Attribuierung - das hatte ich auch am Montag schon gesagt - ein schwieriges Thema bei dem Thema Drohnen. Man kann sagen, dass keine unmittelbare Gefährdung für die Bevölkerung zu verzeichnen war, aber eine Zunahme dieser destabilisierenden Flüge, die sich zu einem gewissen Teil sicherlich auch dem privaten Drohnenbesitz zuschreiben lassen, aber eben nicht in der vollständigen Zahl.
Zusatzfrage
Wenn ich das zusammenfassen darf: Es wurde noch niemand erwischt?
StS Kornelius
Es wurden immer wieder auch Drohnenpiloten festgestellt. Den einzelnen Lageberichten können Sie das entnehmen, auch den Landespolizeidienststellen, die damit befasst sind. Die Bundeswehr betreibt ja auch eine umfassende Drohnenabwehr zum Schutz ihrer Liegenschaften. Aber weitere Details dazu - - -
Zusatzfrage
Aber nicht mit Bezug zu Russland, abgesehen von den bekannten Spionageversuchen?
StS Kornelius
Es gab in Polen, wenn Sie sich erinnern, einen klaren Zwischenfall, der auch attribuiert werden konnte. Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Erkenntnisse, dass diese russischen Drohnen und Destabilisierungsmaßnahmen auch über dem deutschen Luftraum stattfinden.
Frage
DJI, der Weltmarktführer bei Drohnen für den privaten Gebrauch, der auch einen signifikanten Marktanteil in der EU und in Deutschland hält, hat ab Beginn 2025 auf das sogenannte FlySafe-System umgestellt: Statt Blockade in der Nähe von sensiblen Einrichtungen werden die privaten Besitzer nur noch gewarnt.
Die Implikation wird von entsprechenden Fachforen bereits seit acht Monaten unter der Überschrift „DJI hat Geofencing abgeschafft“ diskutiert. Das wäre unter Umständen ein weiterer Erklärungsansatz für die zunehmenden Sichtungen. Die Frage ist, ob der Bundesregierung diese Änderung des FlySafe-Systems für einen Großteil der privaten Drohnen bekannt gewesen ist. Wenn ja, wieso wurde das bisher nicht im Kontext der genannten Vorfälle nach außen kommuniziert?
StS Kornelius
Die Details der technischen Ausstattung von Drohnen einzelner Hersteller sind mir nicht bekannt.
Zusatzfrage
Dann noch in diesem allgemeinen Kontext: Die „Tagesschau“ hat Kanzler Merz mit den Worten zitiert, außer am Flughafen München hätte es entsprechende Vorfälle in Frankfurt und Kopenhagen gegeben, und hat dies in den direkten Zusammenhang mit Russland gestellt.
Da würde mich die faktische Grundlage interessieren - eingedenk der Tatsache, dass es im Fall Frankfurt, wie Sie schon erwähnt hatten, eindeutig ein Hobbypilot ohne jeden Kontext zu Russland war. In Kopenhagen beziehungsweise in Dänemark sind die Behörden massiv zurückgerudert. Sie sprechen nur noch von Luftbeobachtungen und sagen, dass gar nicht klar sei, ob es überhaupt Drohnenvorfälle gegeben habe.
All dies fand vor dieser Äußerung des Kanzlers statt. Deswegen würde mich, wie gesagt, die faktische Grundlage dieser Äußerungen gegenüber der ARD interessieren.
StS Kornelius
Der Bundeskanzler hat in der ARD eine allgemeine Attribuierung ausgesprochen und sich nicht auf diesen einen Zwischenfall in Frankfurt bezogen, den Sie offenbar im Kopf haben. Möglicherweise gab es auch mehrere Zwischenfälle.
Was die Erkenntnislage aus Kopenhagen angeht, verweise ich Sie auf die zuständigen Behörden dort.
Zusatz
Das Zitat der „Tagesschau“ ist dementsprechend falsch, die das explizit - - -
StS Kornelius
Ich kenne das Zitat nicht und möchte es deswegen nicht bewerten. Das überlasse ich Ihnen.
Frage
Ich wollte tatsächlich nur zu diesem praktischen Teil von Drohnenbeobachtung, respektive vielleicht auch Bekämpfung, die Frage an das BMI stellen, was denn jetzt eigentlich der Stand zum Pilotprojekt am Flughafen Frankfurt ist. In wie vielen Fällen konnte man inzwischen Drohnen erfolgreich dazu bewegen, sich nicht in den geschützten Luftraum hineinzubewegen?
Frühauf (BMI)
Ich glaube, wir hatten darüber in der vergangenen Woche schon einmal gesprochen. Ich muss nachfragen, ob es verkündbare Einzelheiten oder Informationen zu diesem Pilotprojekt gibt, und reiche sie Ihnen gegebenenfalls nach. Ich bin mir aber auch nicht sicher, inwieweit das zur Veröffentlichung bestimmt ist.
Zusatzfrage
An der Stelle eine Nachfrage an das BMV - denn es hängt unmittelbar damit zusammen; die Geofencing-Vorschriften liegen ja bei Ihnen -: Inwieweit hat man sich Gedanken gemacht, ob man noch einmal nachsteuern muss, was Flugverbotszonen für Drohnen und Ähnliches angeht, die nicht militärischer Bauart sind?
Büddicker (BMV)
Danke für die Nachfrage zum Geofencing. Das müsste ich nachreichen; das habe ich jetzt nicht dabei.
Zum Projekt, das Sie angesprochen haben: Da kann ich mich meiner Kollegin vom BMI anschließen, dass wir da eventuell noch etwas nachreichen. Mein Kenntnisstand dazu ist, dass zu diesem Projekt in Frankfurt Ergebnisse erst Ende 2025 vorliegen. Aber das können wir gern noch abklären.
Frage
Eine Verständnisfrage: Herr Kornelius, verstehe ich richtig, dass die Bundesregierung bei den Drohnenvorfällen, über die wir seit Wochen sprechen, basierend auf ihren nachrichtendienstlichen Erkenntnissen lediglich zuordnet, ob es russische oder nicht-russische Vorfälle waren? Oder können Sie uns noch andere Beispiele von anderen Piloten nennen?
StS Kornelius
Es gab auch andere Vorfälle, ja. Es gab auch andere Zuordnungen. Es gibt bei allen Zwischenfällen einen umfassenden Aufklärungsversuch. Natürlich gibt es nach den Fällen Ermittlungsbedarf. Ich habe jetzt zum dritten Mal gesagt, dass das Thema Attribuierung nicht leicht ist. Genauso ist es beim Thema Drohnenabwehr. Wir wissen, dass wir es hier mit einem Phänomen zu tun haben, das uns technisch, aber auch in der Bedrohungsanalyse, vor sehr komplexen Situationen stellt. Der Innenminister hat jetzt Maßnahmen angekündigt. Wir werden das Luftsicherheitsgesetz ändern. Drohnenabwehreinheiten werden eingesetzt, auch in der Bundespolizei. Die Ausstattung wird geändert. - Das sind alles Maßnahmen, die nicht über Nacht greifen, aber die jetzt angesichts dieser neuen Situation dringlich erscheinen.
Zusatzfrage
Können Sie uns denn noch andere zuordenbare - - -
StS Kornelius
Ich kann es, aber ich mache es nicht.
Frage
An Herrn Kornelius und wahrscheinlich auch an das Verteidigungsministerium: Es gab ja auch eine Reihe von Vorfällen mit russischen Kampfjets. Bei denen ist wahrscheinlich die Attribuierung einfacher, weil sie ja größer sind und auch ein Kennzeichen haben. Subjektiv ist mein Empfinden, dass diese Vorfälle im Nato-Luftraum in den letzten ein, zwei Wochen abgenommen haben. Deckt sich das mit Ihren Erkenntnissen? Da gab es offenbar auch ein Gespräch mit russischen Vertretern, in dem gesagt wurde, man würde darauf reagieren. Oder täusche ich mich da? Gab es noch weitere Vorfälle? Sehen Sie eigentlich irgendeinen Zusammenhang zwischen den Drohnen und den Kampfjets?
StS Kornelius
Mir liegt keine Statistik vor. Aber vielleicht kennt Herr Müller welche.
Müller (BMVg)
Eine Abnahme von Vorfällen kann ich in den letzten Wochen nicht bestätigen. Mir liegen jetzt aber keine Details vor. Die Luftwaffe ist damit ja sehr transparent; sie postet auch, wenn ein Vorfall, zum Beispiel über der Ostsee, stattfindet. Ich glaube, vor sieben oder zehn Tagen hatten wir wieder russischen Flugbetrieb, der sich nicht an die normalen Regeln gehalten hat, also in Bezug auf Flugplan, Transponder, Annäherung an unsere Lufträume, an den Nato-Luftraum - da sind wir aufgestiegen. Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass es weniger geworden ist.
Ich kann nur über die Gesamtzahl der letzten Jahre reden. Da haben wir ein gleichbleibend hohes Niveau. Die letzte Auswertung, die ich gesehen habe, zeigt für die Ostflanke, also speziell für das Baltikum, wo die Luftwaffe regelmäßig ist - im Grunde in jedem Jahr für vier, fünf Monate -, regelmäßig einen hohen Anteil. Da kommt es schon vor, dass Eurofighter mehrfach in der Woche aufsteigen.
In Deutschland, wo wir einen Großteil Ostseeraum haben und dann aufsteigen, haben wir auch regelmäßig Vorfälle. Wir reden dann von zwei, drei Aufstiegen im Monat, was so das Normale ist. Das ist in den letzten Jahren, vor allen Dingen seit Beginn des russischen Angriffskrieges, auf einem gleichbleibend hohen Niveau.
Zusatzfrage
Sehen Sie eigentlich irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Vorkommen von Kampfjets und Drohnen, also geografisch, zeitlich? Gibt es da ein Muster, oder läuft sozusagen beides nebeneinander her?
Müller (BMVg)
Die Detailauswertung ist mir nicht bekannt. Wenn sie durchgeführt wird, dann unterliegt sie der militärischen Sicherheit, weil dann unsere Intelligence-Leute daran arbeiten. Man kann aber sagen: Natürlich ist das immer ein Austesten - ganz klar -, auch an der Ostflanke.
Wir hatten ja die Vorfälle auch schon, bevor es jetzt zu diesen gravierenden Vorkommnissen im Bereich der nördlichen Ostflanke gekommen ist, schon vor Jahren. Es wird immer wieder geguckt und auch getestet: Wann steigen Eurofighter auf oder Flugzeuge anderer Nationen? Wie funktioniert die Nato-Luftverteidigung? Wie schnell sind die?
Unser Bild ist, dass sich die Nato da in den letzten Jahrzehnten gut präsentiert hat. Sie hat auch die baltischen Staaten in der Luftverteidigung unterstützt und immer Präsenz gezeigt, wenn sie vonnöten war.
Frage
Eine Frage zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes an das BMI: Vorhin hat Minister Dobrindt gesagt, er möchte in Zukunft Regelungen treffen, damit die Bundeswehr zum Einsatz kommen kann. Heißt das konkret, dass die Bundeswehr dann Drohnen abschießen könnte? Ist es das, was er konkret meint? Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, dass jemand Klage beim Bundesverfassungsgericht einreicht?
Frühauf (BMI)
Zur zweiten Frage kann ich Ihnen nichts sagen, weil es eine hypothetische ist.
Zur ersten Frage: Wir äußern uns jetzt nicht zu Gesetzgebungsverfahren im Detail.
Die Bundeswehr könnte dann möglicherweise in bestimmten Fällen - das wird jetzt in dem Luftsicherheitsgesetz geregelt - zum Einsatz kommen, zum Beispiel, wenn Drohnen eine sehr hohe Flughöhe haben und die technische Ausstattung der Polizei, der Bundespolizei, das nicht leisten kann. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen dann in dem Luftsicherheitsgesetz geregelt werden. Wie gesagt, da bitte ich um Ihr Verständnis: Der Gesetzgebungsprozess läuft. Da können wir noch keine Details sagen.
Müller (BMVg)
Ich würde hier gerne noch einmal ergänzen: Ich habe heute Morgen auf dem Weg wieder gehört, dass Zuständigkeiten angeblich nicht sauber geregelt seien. Ich möchte noch einmal ganz klar sagen: Die Zuständigkeiten in Deutschland sind ganz klar geregelt. Es ist genau festgelegt, wer wofür zuständig ist.
Hier geht es jetzt um die Verschränkung, um die gegenseitige Unterstützung, wenn man Unterstützung leisten kann oder ein anderer Bereich Unterstützung benötigt. Wie dargestellt geht es darum, einen Bereich unterstützen zu können, der diese Fähigkeiten und Mittel in diesem Moment, an diesem Ort, nicht hat. Das ist genau der Punkt, der sich gerade in der Abstimmung befindet.
Die Zuständigkeiten in Deutschland, also über militärische Liegenschaften und über zivile Liegenschaften, sind in Deutschland gesetzlich und klar geregelt; die haben wir ja umfangreich dargestellt.
Frage
Herr Kornelius, wie zuversichtlich ist die Bundesregierung, dass Wolodymyr Z. von Polen nach Deutschland ausgeliefert wird? Ich frage nicht nur unter juristischem Aspekt, sondern auch politisch. Anders als in Deutschland wird dieser Fall in Polen nicht unbedingt gesellschaftlich und politisch als Sabotage betrachtet.
StS Kornelius
Sie wissen, dass das ein Verfahren ist, das beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe liegt. Er führt die Ermittlungen; diese Ermittlungen laufen. Die Bundesregierung ist nicht Teil dieser Ermittlungen, deswegen werde ich mich nicht dazu äußern.
Zusatzfrage
Laufen schon irgendwelche diplomatischen Kanäle parallel zu diesen Ermittlungen?
StS Kornelius
Die Justiz arbeitet in dieser Frage unabhängig.
Frage
Der polnische Ministerpräsident Tusk hat gestern gesagt, das Problem von Nord Stream sei nicht, dass es gesprengt wurde, sondern dass es gebaut wurde. Wie bewerten Sie diese Aussage?
StS Kornelius
Die Aussage haben wir zur Kenntnis genommen. Wir kommentieren sie nicht. Die Bundesregierung hat, wie gesagt, ein hohes Interesse daran, dass die Hintergründe juristisch aufgeklärt werden, und dazu müssen wir jetzt auch die Entscheidung der polnischen Justiz abwarten.
Zusatzfrage
Wie kommentieren Sie denn das, was im September 2022 mit Nord Stream passiert ist?
StS Kornelius
Meinen Sie die Sprengung? - Ich verweise auf das, was die Bundesregierung damals kommentiert hat. Ich sehe heute keinen Anlass, diesen Vorfall noch einmal zu kommentieren.
Frage
Ich versuche es auch noch einmal. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung denn die Weigerung des polnischen Premiers, den wegen des Terroranschlags gesuchten Tatverdächtigen Wolodymyr Z. auszuliefern, auch vor dem Hintergrund bewertet, dass das ja eigentlich eine Angelegenheit zwischen der deutschen und polnischen Judikative sein sollte.
StS Kornelius
Aus unserer Sicht ist das ein Vorgang, der bei der deutschen Justiz und der polnischen Justiz liegt, und insofern würde ich ihn auch dort belassen. Was andere dazu kommentieren, habe ich nicht zu kommentieren.
Zusatzfrage
Der erwähnte Terroranschlag gegen die Nord-Stream-2-Pipelines, in die deutsche Konzerne ja alleine schon acht Milliarden Euro investiert hatten, gilt als der größte Sabotageakt der europäischen Geschichte und ein Terroranschlag, bei dem laut GBA - - - Ich habe gerade nur den „Spiegel“ zitiert.
StS Kornelius
Ja, ich weiß, dass Sie wieder den Kontext liefern. Ich danke Ihnen sehr!
Zusatzfrage
Auf jeden Fall impliziert ja der bisherige Kenntnis- und Ermittlungsstand des Generalbundesanwalts, dass hochrangige staatliche ukrainische Akteure in die Sprengung involviert waren. Da würde mich interessieren, was die Bundesregierung denn an Konsequenzen im Umgang mit der Ukraine zumindest einmal antizipiert oder in Vorbereitung hat, falls sich das bestätigen sollte.
StS Kornelius
Die Erkenntnisse, die Sie zitieren, sind der Bundesregierung in diesem Detail nicht bekannt, und deswegen will ich sie auch nicht kommentieren. Die Beziehungen der deutschen Regierung zur ukrainischen Regierung sind exzellent. Sie wissen, dass Deutschland der wichtigste Unterstützer der Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen die russische Aggression ist. Daran wird sich nichts ändern.
Frage
Herr Kornelius, ich würde auch gerne noch einmal nachfragen wollen. Donald Tusk hat gesagt, es sei schlicht nicht im Interesse Polens, die Festgenommenen hinsichtlich Nord Stream 2 an Deutschland auszuliefern. Deswegen die Frage an Sie: Ist es denn im deutschen Interesse, dass sie ausgeliefert werden?
Frau Beckfeld, könnten Sie vielleicht noch sagen, wie dieser Prozess von der juristischen Seite her aussieht?
StS Kornelius
Sie wissen ja, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist. Das Verfahren liegt bei der deutschen Justiz, und die deutsche Justiz verfolgt die Interessen, die der Rechtsstaat und das Gesetz ihr vorgeben. Deswegen hat die Bundesregierung sich dort nicht einzumischen.
Die Äußerungen des polnischen Premiers stehen für sich, die habe ich nicht zu kommentieren.
Beckfeld (BMJV)
Ich habe nichts zu außer dem ergänzen, was der Regierungssprecher gesagt hat, nämlich dass das Verfahren läuft. Das ist das, was aktuell der Stand ist.
Zusatzfrage
Können Sie vielleicht etwas zum Stand dessen sagen, wie die Kommunikation mit der polnischen Seite gerade verläuft? Gibt es da die Aussage, dass sie nicht ausgeliefert werden? Ist das formell tatsächlich der Stand, oder ist das einfach eine politische Äußerung des polnischen Premiers?
Beckfeld (BMJV)
Das ist ein Verfahren zwischen der polnischen und der deutschen Justiz - das hat der Regierungssprecher ja auch gesagt -, und dementsprechend sind das Abstimmungen zwischen den beiden Justizen. Diese Verfahren laufen.
Frage
Wenn ich mich nicht irre, dann liegt da doch ein europäischer Haftbefehl vor. Ist es rechtlich zulässig, dass ein Regierungschef sagt - trotz eines bestehenden europäischen Haftbefehls, an den Polen doch als Rechtsstaat auch gebunden wäre -, er werde nicht ausliefern? Ist das rechtlich zulässig?
StS Kornelius
Ich glaube, die Frage müssten Sie dem polnischen Premierminister stellen und nicht mir. Wie gesagt, die polnische Politik beziehungsweise die politische Haltung habe ich nicht zu kommentieren und verweise auf die Zuständigkeit der Justiz.
Zusatz
Na ja, die Frage ist doch, ob es aus Sicht der deutschen Bundesregierung - die deutsche Justiz hat ja den Haftbefehl beantragt – rechtsstaatlich notwendig ist, dass ein europäischer Haftbefehl befolgt wird.
StS Kornelius
Ich glaube mich zu erinnern, dass ich gesagt habe, dass dieses Verfahren von der deutschen Justiz betrieben wird und dass der Generalbundesanwalt das Verfahren in den Händen hält. Er wird dieses Verfahren auf seinen, den ihm üblichen Wegen nach den rechtsstaatlichen Verfahren, die europäisch und in Deutschland geregelt sind, weiterverfolgen. Die Bundesregierung ist dabei nur Zuschauerin.
Frage
Sind die Gespräche innerhalb der Bundesregierung zum Thema Chatkontrolle beendet? Sind die Aussagen von Justizministerin Hubig heute quasi das Ergebnis, auf das man sich geeinigt hat?
StS Kornelius
Wir machen hier keine Chatkontrolle. Es geht in diesem Verfahren darum, Prävention im Fall von Kindsmissbrauch durchzusetzen. Diese Debatte hat eine Schlagseite bekommen, die dem Inhalt der Verordnung, die europäisch verhandelt wird und hinsichtlich der das Verfahren noch läuft, nicht gerecht wird. Die Bundesregierung hat stets betont, dass die anlasslose Chatkontrolle für sie ein Tabu ist, dass wir verschlüsselte Kommunikation natürlich nicht kontrollieren und dass es in diesem Fall jetzt darum geht, die Ratsverhandlungen über einen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die seit 2022 laufen, positiv zu begleiten. Es geht um Kinderschutz, es geht um sexuellen Missbrauch von Kindern und nicht um Chatkontrolle.
Frage
Ich wollte dann doch noch einmal nachfragen, weil die Äußerungen von Frau Hubig sehr spezifisch sind. Das bezieht sich ausschließlich auf die sogenannte anlasslose Chatkontrolle. Gibt es eine andere Form von sogenannter Chatkontrolle, die sich Frau Hubig oder vielleicht auch das BMI vorstellen können? Es geht um die Frage der Infrastruktur zur Verfügungstellung durch die entsprechenden Anbieter.
Beckfeld (BMJV)
Wie Sie gesagt haben, hat sich die Ministerin hier klar in Bezug auf die anlasslose Chatkontrolle positioniert. Im Übrigen gilt das, was der Regierungssprecher ja auch schon gesagt hat, nämlich dass Deutschland sich weiterhin auf EU-Ebene für konstruktive Lösungen im Kampf gegen Missbrauchsdarstellung im Internet einsetzen wird.
Zusatzfrage
Gut, dann frage ich an der Stelle nicht nach, aber nach etwas anderem. Es gibt ja den zeitlichen Druck ausschließlich dadurch, dass Übergangsregelungen zum Abgleich mit bekanntem Material im nächsten Jahr auslaufen. Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, diese Übergangsregelungen erneut zu verlängern, um jetzt möglicherweise auch mehr Raum für Diskurs über diesen Vorschlag zu schaffen?
StS Kornelius
Ich glaube, die Bundesregierung spricht sich dafür aus, dass wir jetzt eine Verordnung im europäischen Rahmen zustande bringen, und das ist während der dänischen Ratspräsidentschaft noch möglich.
Frühauf (BMI)
Ich würde gerne vielleicht noch ergänzen, dass wir noch keine verkündbare Einigung in dem Prozess erzielt haben. Ich würde nur ein bisschen den zeitlichen Druck herausnehmen wollen, weil über eine Neuregelung wahrscheinlich erst im Dezember vom Europäischen Rat entschieden werden wird. Ja, nächste Woche wird das auch Thema beim JI-Rat sein, und Sie werden sich natürlich darauf verlassen können, dass wir dabei eine Position einnehmen werden, aber die endgültige Entscheidung wird dann erst im Dezember fallen.
Ich möchte auch noch einmal das ergänzen, was Herr Kornelius schon gesagt hat: Es ist schon verwunderlich, dass es bei dieser Diskussion immer um die Chatkontrolle geht. In der Bundesregierung führt keiner eine Diskussion um eine Chatkontrolle, sondern es geht tatsächlich um das Thema „Kindesmissbrauch und Kinderpornografie“. Wir stellen ja jedes Jahr einen Lagebericht des BKA vor, in dem wir auch immer wieder auf hohe Zahlen beim Thema Kindesmissbrauch schauen. Damit verbunden ist auch ein Bekenntnis, dagegen vorzugehen, und das wird mit dieser CSA-Verordnung geschehen. Darauf können Sie sich verlassen. Aber um das auch noch einmal klarzumachen: Es gibt noch keine verkündbare Einigung.
Frage
IHerr Kornelius, ich weiß jetzt nicht, ob Sie widersprochen haben oder ob Sie uns eigentlich schon die Antwort gegeben haben, auf die wir hier warten, weil Sie ja gerade meinten, die verschlüsselte Kommunikation werde nicht kontrolliert. Dafür setze sich die Bundesregierung ein. Verschlüsselte Kommunikation bedeutet nichts anderes als eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, und fast alle Chatanbieter und Messenger arbeiten so. Dann ist doch die Denklogik, dass Sie sich wie das BMI gegen die Chatkontrolle aussprechen. Korrekt?
StS Kornelius
Ich freue mich jedes Mal, mit Ihnen über Denklogik zu sprechen. Das ist ja dreimal die Woche der Fall.
Ich habe eben noch einmal gesagt: Es geht uns um die Prävention und die Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und nicht um Chatkontrolle. Die Ausarbeitung dieser Verordnung ist mit enorm viel technischen Detailregelungen verbunden, die wir zum jetzigen Zeitpunkt sehr gerne den Fachleuten und den beteiligten Häusern überlassen, weil dafür, wie die Kolleginnen eben auch ausführten, noch Zeit besteht. Deswegen geht es mir darum, ein bisschen die Aufregung zu dämpfen, zu sagen, was das politische Ziel der Bundesregierung ist, und gleichzeitig zu sagen, was die Bundesregierung ausschließt, indem wir sagen, dass anlasslose Chatkontrolle für die Bundesregierung ein Tabu ist.
Zusatz
Ja, aber nicht anlasslose Chatkontrollen sind ja eben kein Tabu, und diese Kontrollen müssten ja dann durch die Aufweichung der Ende-zu-Ende-Kommunikation betrieben werden, eben das, was, wie Sie gerade gesagt haben, nicht passieren soll, nämlich dass die verschlüsselte Kommunikation kontrolliert wird. Entweder widersprechen Sie sich da oder das ist ein Logikfehler.
StS Kornelius
Nein, das ist der Rahmen, den ich jetzt gesetzt habe. Die Feinheiten der Telekommunikationsgesetzgebung, der Strafverfolgung usw. werde ich jetzt hier nicht ausführen, weil das natürlich auch in diesem Fall Gegenstand der Verhandlung ist.
Frage
Herr Kornelius, Sie sagen, es gebe keinen zeitlichen Druck. Das heißt, Sie hätten auch kein Problem damit, wenn die technischen Diskussionen weiterhin andauern und wenn das Ergebnis der CSA-Verordnung, der Trilog, möglicherweise auch erst im kommenden Jahr beginnt. Habe ich das richtig verstanden?
StS Kornelius
Das ist mir jetzt wieder viel zu hypothetisch. Jetzt lassen Sie doch das Ganze einmal vorangehen. Wir haben jetzt den 8. Oktober, also haben wir noch ein bisschen Zeit.
Zusatzfrage
Es wurde gerade auf den Dezemberrat verwiesen. Deswegen frage ich nach. Fristen sind ja durchaus vorhanden. Ich habe noch nie einen Turbo-Trilog innerhalb von drei Monaten in Brüssel erlebt, außer möglicherweise im Kontext von Sanktionspaketen. Das wäre jetzt eine Neuerung. Vielleicht können Sie mich da aufklären. Wo soll das herkommen?
StS Kornelius
Jetzt warten Sie einmal ab, was bis zum Dezemberrat feststehen wird, und anschließend kann man dann über die Fristen und über die technische Abwicklung reden.
Frage
Ich habe eine kurze Frage vor dem Hintergrund eines noch einmal aufgetauchten Vorschlags des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, dass man das Renteneintrittsalter aufgrund der demografischen Entwicklung und der Lebenserwartung der Menschen doch einmal deutlich erhöhen sollte, und zwar auf 73 Jahre bis 2060. Jetzt habe ich kurz die Frage an das BMAS: Was spricht denn aus der Sicht des Ministeriums gegen eine rasche Anhebung des Renteneintrittsalters, und muss das immer so bleiben?
Mühlhausen (BMAS)
Haben Sie herzlichen Dank. - Es gibt immer wieder verschiedene Vorschläge, auch zum Thema der Rente; das ist vollkommen klar. Aber das ist jetzt eine Forderung aus dem politischen Raum, die ich an dieser Stelle nicht kommentiere.
Frage
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute geurteilt, dass die Bundesregierung, soweit ich es zumindest lesen kann, schleunigst ein neues Aktionsprogramm Nitrat auflegen und die Düngeverordnung ändern müsste. Können Sie dafür schon einen Zeitplan vorlegen? Wie schnell schaffen Sie das in puncto Aktionsprogramm? In welchen Schritten wollen Sie die Düngeverordnung jetzt ändern?
Hauck (BMLEH)
Danke für die Frage. – Sie haben recht, heute hat das Bundesverfassungsgericht dazu geurteilt. Vielleicht darf ich zur Einordnung noch einmal vorwegschicken: Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist wichtig, um die Bodenfruchtbarkeit und die Versorgung von Pflanzen mit Nährstoffen zu sichern. Gleichwohl wissen wir natürlich, dass in einigen Regionen die Gewässer durch hohe Nitratbelastungen gefährdet sind. Wir wollen in Deutschland ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder schaffen, insbesondere in den sogenannten roten Gebieten, in denen die Nitratbelastung im Grundwasser schon sehr hoch ist. Wer zur Gewässerbelastung beiträgt, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser und Klima schützt, soll auch entlastet werden.
Das Ganze und auch das Urteil heute gehen zurück auf die EU-Nitratrichtlinie, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Aktionsprogramme aufzustellen, die geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele und der EU-Nitratrichtlinie enthalten. Unser nationaler Aktionsplan ist die Düngeverordnung. Die nationalen Aktionspläne sind regelmäßig zu aktualisieren. Insofern geht es nicht um etwas Neues, sondern um die Fortschreibung. Die Düngeverordnung wurde 2017 und zuletzt 2020 fortgeschrieben. Im Moment evaluieren wir, wie es mit der Düngeverordnung weitergeht. Die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Die ist auf jeden Fall abzuwarten, damit wir die Urteilsbegründung dann auch kennen. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Weiterentwicklung der Düngeverordnung hat.
Einen Zeitplan kann ich dazu noch nicht nennen.
Zusatzfrage
Keinerlei Zeitplan?
Hauck (BMLEH)
Den kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen.
Frage
In Frankreich ist jetzt zur Lösung der Krise wohl eine Aufweichung der geplanten Rentenreform in Sicht. Inwiefern betrifft das auch deutsche Interessen, Herr Kornelius? Müsste Deutschland dann nicht jetzt schon intervenieren, bevor das da beschlossene Sache wird?
StS Kornelius
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Eine potenzielle Rentenreform hat jetzt keine Auswirkungen. Da das, glaube ich, wirklich eine hypothetische Diskussion ist, möchte ich darauf nicht eingehen. Das sind innenpolitische Entwicklungen, die wir hier an dieser Stelle grundsätzlich nie kommentieren.
Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass die Bundesregierung sehr vertrauensvoll und auf allen Ebenen mit der Regierung in Frankreich zusammenarbeitet und dass vor allem das Verhältnis zwischen Bundeskanzler Merz und dem Präsidenten sehr vertrauensvoll und auch sehr eng ist. Gleichwohl wissen wir, dass die Stabilität in Frankreich auch Auswirkungen auf die Stabilität in Europa hat. Wir haben aber hohes Vertrauen in die Institutionen in Frankreich und sind uns sicher, dass die Handlungsfähigkeit auch dort weiter gegeben ist.
Zusatzfrage
Aber Sie haben jetzt den Herbst der Reformen für Deutschland angekündigt. Müssten Sie nicht darauf achten, dass auch die EU-Nachbarn ihre Hausaufgaben machen?
StS Kornelius
Die Herbstreform in Deutschland beschäftigt uns hinreichend. Ich glaube nicht, dass wir auch noch einen Herbst der Reformen für den Rest Europas machen.
Frage
An Herrn Kornelius oder das Finanzministerium: Bundesbankchef Nagel hat sich gestern dafür ausgesprochen, einen gemeinsamen EU-Verteidigungshaushalt zu schaffen. Das ist ja eine Position, die bekanntermaßen der der Bundesregierung widerspricht. Ich frage mich nur: War das mit der Bundesregierung abgestimmt, und gibt es da vielleicht eine neue Positionierung?
StS Kornelius
Mir ist die Aussage nicht bekannt. Insofern war sie zumindest mit mir nicht abgestimmt. Aber das muss nichts heißen.
Laiadhi (BMF)
Ich habe da auch keine Ergänzung zu machen.
Zusatzfrage
Aber das ist Ihnen auch nicht bekannt?
Laiadhi (BMF)
Ich kenne keine Absprachen hinsichtlich dieser Aussage.
Frage
Herr Kornelius, zum morgen geplanten Autogipfel: Was ist denn die Erwartungshaltung der Bundesregierung? Treffen Sie sich mit der Branche nach dem heutigen Koalitionsgipfel mit einem Vorschlagskatalog, auf den man sich geeinigt hat, oder ist das eine Diskussionsplattform, im Rahmen derer dann vor Ort Maßnahmen erörtert werden?
StS Kornelius
Der Automobildialog ist ein wichtiges Treffen zwischen den Beteiligten dieser Branche, also zwischen der Bundesregierung als Einladender und natürlich der Automobilindustrie, den Arbeitnehmervertretern, aber auch den Vertretern der Standorte, also den Ländern. Es geht darum, schnellstmöglich Lösungen zu finden, um dieser deutschen Schlüsselindustrie eine Perspektive für die Zukunft aufzuweisen. Es geht um Technologie, es geht um Arbeitsplätze, es geht um Klimaziele. Sie kennen das große Portfolio, das mit diesem Dossier verbunden ist. Diese Diskussion läuft an. Es wird an Papieren gearbeitet, es wird an Maßnahmen gearbeitet, die beschlossen werden sollen.
Ich kann und möchte dieser Diskussion nicht vorgreifen, aber Sie können sich sicher sein, dass die beteiligten Parteien hier bereits im Vorgriff im engsten Austausch sind. Die Bundesregierung hat das Ziel, diese drei Handlungsfelder, die ich genannt habe, sehr konkret zu besprechen. Im Mittelpunkt steht dabei natürlich die Wettbewerbsfähigkeit. Wir alle sehen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland uns dazu zwingt, dass wir die Schlüsselindustrie Automobil in puncto Wettbewerbsfähigkeit verbessern und wieder kraftvoll, stärker machen. Dazu werden auch heute im Koalitionsausschuss entsprechende Themen vorbereitet. Wichtige Fragen sind zum Beispiel der europäische Regulierungsrahmen.
Das ist ungefähr der Rahmen, in dem sich das bewegt - noch einmal: im Dreiklang Technologieoffenheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz.
Zusatzfrage
Der Bundeskanzler hat sich ja für eine Aufweichung des Ziels eines Verbrenner-Aus in 2035 ausgesprochen. Sieht er dafür eine Mehrheit auf europäischer Ebene, wo das ja zu entscheiden ist?
StS Kornelius
Die europäischen Klimaziele, vor allem die Flottengrenzwerte, werden bis zum Jahresende von der Kommission überprüft und überarbeitet. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen. Der Bundeskanzler hat seine Erwartungen deutlich gemacht. Es geht nicht um eine Aufweichung, sondern es geht um eine Ausweitung, vor allem in Richtung Technologieoffenheit. Dazu hat er sich häufig genug geäußert, und das wird er bestimmt auch morgen im Verlauf des Gipfels noch einmal tun.
Frage
Direkt daran anschließend: Der Dreiklang, den Sie gerade genannt haben, Herr Kornelius, klingt ja schon sehr nach Hilfen und nach Unterstützung für die Autoindustrie. Gibt es auch etwas, was der Kanzler ganz konkret von der Automobilindustrie einfordert?
StS Kornelius
Ich glaube, wir sollten das alles jetzt gelassen abwarten. Ich möchte auch nicht die News für morgen schon heute produzieren. Deswegen muss ich Sie da um etwas Geduld bitten.
Frage
Herr Kornelius, wenn es beim Autogipfel um die Klimaziele geht, warum sind dann keine Vertreter von Umweltverbänden oder zumindest der Umweltminister dabei?
StS Kornelius
Sie wissen ja nicht, wer dabei ist - oder wissen Sie es?
Zusatzfrage
Möchten Sie dementieren, dass dort keine Umweltverbände - - -
StS Kornelius
Der Umweltminister ist selbstverständlich dabei; insofern ist Ihre Vermutung, dass der Umweltminister nicht dabei sei, nicht korrekt. Ich kann das also dementieren.
Zusatzfrage
Er ist ja ein Vertreter der Bundesregierung. Umweltverbände sind aber nicht dabei?
StS Kornelius
Über die Teilnehmer kann ich jetzt keine detaillierte Auskunft geben. Das ist im Fluss. Warten Sie ab, wer morgen kommt. Es muss auch nicht jeder Gipfel und nicht jedes Treffen komplett alle Teilnehmenden in diesem Bereich widerspiegeln. Sie wissen, dass die Automobilindustrie ein wahnsinnig großer Sektor ist, der gesellschaftlich sehr viele Gruppen umfasst. Es geht der Bundesregierung darum, die Kernakteure zusammenzubringen, um tatsächlich Fortschritte für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Industrie zu erzielen.
Zusatzfrage
Die Teilnehmerliste bekommen wir morgen?
StS Kornelius
Die bekommen sie selbstverständlich.
Frage
Herr Kornelius, Sie sagen, es gehe nicht um eine Aufweichung der Klimaziele. Die Vorschläge, die es jetzt gibt, beziehen sich ja auf Plug-in-Hybride oder Range-Extender beziehungsweise auf eine Flexibilisierung, sodass es erst einmal nicht für 100 Prozent, sondern nur für 90 Prozent oder so gilt. Alles drei würde doch aber bedeuten, dass die Klimaziele zwangsläufig aufgeweicht werden; denn alle drei Maßnahmen würden ja bedeuten, dass mehr Autos, die noch CO2 ausstoßen, auf der Straße sind. Können Sie diesen Widerspruch noch kurz aufklären?
Zum Zweiten an das Umweltministerium: Herr Schneider hat sich ja relativ klar gegen jede Aufweichung beim Verbrennerverbot positioniert. Steht diese Position noch, und was heißt das für den morgigen Gipfel?
StS Kornelius
Die Bundesregierung ist wirklich sehr entschlossen, dass sie sowohl Arbeitsplätze sichern will als auch Klimaziele einhalten möchte. Das lässt sich auch mit einer Technologieoffenheit erreichen, die ich nicht als Aufweichung bezeichnen würde. Ich glaube aber, da kämen wir jetzt in eine semantische Auseinandersetzung, die ich hier nicht führen möchte.
Kleinschmidt (BMUKN)
Der Minister hat seine Grundsatzposition, die Sie ja gerade angesprochen haben, diese Woche auch noch zweimal wiederholt, zum einen in einem Printinterview und zum anderen in einem Radiointerview. Dem habe ich auch nichts hinzuzufügen.
Frage
Daran hat sich seitdem auch nichts geändert, mit dieser Position geht er jetzt also auch in den Autogipfel?
Kleinschmidt (BMUKN)
Gestern hat er zuletzt ein Interview gegeben, und an der Position hat sich seitdem auch nichts geändert.
Frage
Herr Kornelius, die dpa hat berichtet, dass dem Kabinett Anträge auf Genehmigung des Wechsels von Christian Lindner in die Wirtschaft vorlägen. Diese Genehmigungen müssen erteilt werden. Wurden die heute erteilt, und wenn ja, wofür?
StS Kornelius
Diese Anträge auf Aufhebung der Karenzzeit - die sogenannten individuellen Anzeigen zur nachamtlichen Beschäftigung - werden vertraulich behandelt. Wir äußern uns aus Prinzip immer erst nach Abschluss des Verfahrens. Das sind komplexe rechtliche Verfahren, die auch angefochten werden können; deswegen äußern wir uns nicht während des Verfahrens. Ein Verfahren gilt als abgeschlossen, wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Ich müsste Sie also bitten, Geduld zu haben, bis das geschehen ist.
Frage
Herr Giese, die Außenminister der EU und der Golfländer haben in einer gemeinsamen Erklärung Iran aufgefordert, die Besetzung von drei umstrittenen Inseln aufzugeben. Es fällt auf, dass das von der deutschen Position von früher abweicht. Deutschland hat bisher nicht von Okkupation gesprochen und hat die Emirate und Iran aufgefordert, das Problem im Dialog zu lösen. Was ist jetzt die Position von Deutschland?
Giese (AA)
Danke für die Frage. Das gibt mir Gelegenheit, noch einmal klarzustellen, wie die Position der Bundesregierung ist.
Die Position der Bundesregierung zu den drei Inseln im Persischen Golf, die Sie angesprochen haben - Abu Masa, Greater Tunb und Lesser Tunb - ist auch im vergangenen Sommer vom damaligen Regierungssprecher geäußert worden, und sie ist unverändert: Die Bundesregierung unterstützt eine einvernehmliche und friedliche Lösung von Differenzen um die drei Inseln im Persischen Golf zwischen Iran und den Vereinigten Arabischen Emiraten durch bilaterales Engagement auf Grundlage des Völkerrechts.
Büddicker (BMV)
Ich habe noch eine Nachreichung zum Thema Geofencing und Drohnen: Seit 2022 gibt es die Digitale Plattform für Unbemannte Luftfahrt, die die Deutsche Flugsicherung entwickelt hat. Das ist eine Webseite, die Informationen, Regeln und Abläufe für den Betrieb von Drohnen in Deutschland sammelt. Auf dieser Seite gibt es ein Map-Tool, in dem geografische Fluggebiete online ausgewiesen werden. Das heißt, Drohnennutzer und Drohnenbetreiber können sich dort über die Gebiete informieren.