Regierungspressekonferenz vom 27. Dezember 2021

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 27. Dezember 2021

Themen: Tod von Desmond Tutu, COVID-19-Pandemie, Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten zur Abschaltung von Telegram, Rüstungsexporte, Lage in Mali, Russland, Situation am Gasmarkt, Studie zum Thema Rauchen, Lebensmittelpreise, Familienzusammenführung, Atomkraft, EEG-Umlage

32 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 27. Dezember 2021

Sprecher: SRS Büchner, Deffner (BMG), Escher (BMBF), Collatz (BMVg), Vick (BMI), Einhorn (BMWi), Sasse (AA), Hauck (BMEL), Göpner-Reinecke (BMAS)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Büchner: Schönen guten Tag! Wie Sie wissen, trauert die gesamte Welt mit Südafrika um den gestern verstorbenen Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu. Bundeskanzler Scholz hat in seiner Kondolenzbotschaft, wie zuvor schon Bundespräsident Steinmeier, den entscheidenden Beitrag von Desmond Tutu zur Überwindung der Apartheid in Südafrika hervorgehoben und betont, dass sich Desmond Tutu sein ganzes Leben lang für Menschlichkeit, Freiheit und Gleichheit eingesetzt hat. Desmond Tutu war damit ein Vorbild für uns alle. Zugleich war er ein wichtiger Wegbereiter des modernen Südafrika.

Als Vorsitzender der Wahrheits- und Versöhnungskommission war er tief davon überzeugt, dass eine Versöhnung der durch die Apartheid tief gespaltenen südafrikanischen Gesellschaft nur auf dem Wege der Wahrhaftigkeit und der Aufarbeitung der eigenen Geschichte gelingen konnte. Bei dieser zum Teil sehr schmerzhaften Aufarbeitung zählte für ihn das große Ganze, aber auch jede einzelne Biografie. Gerade dies ist ein wichtiges Vermächtnis Desmond Tutus.

Vorsitzender Feldhoff: Wir fangen mit dem Thema Corona an. Die erste Frage, zum Thema Novavax. Weiß man mittlerweile, wann der neue Impfstoff in den Impfzentren oder bei den Ärzten zur Verfügung stehen wird?

Deffner: Wie Minister Lauterbach schon letzte Woche angekündigt hat, gehen wir im Moment davon aus, dass die ersten Lieferungen im Laufe des Januars nach Deutschland kommen. Exaktere Angaben kann ich heute auch noch nicht machen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Büchner und auch an das Ministerium für Bildung und Forschung, wenn das möglich ist. Inwiefern würden Sie angesichts der aktuellen Lage den Ländern empfehlen, die Weihnachtsferien, die Schulferien zu verlängern?

SRS Büchner: Auch zu den Schulen hatte sich der Bundeskanzler nach der Ministerpräsidentenkonferenz geäußert. Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Situation mit großer Aufmerksamkeit. Erklärtes Ziel von Bundesregierung und Bundesländern ist und bleibt, dass die Kitas und Schulen offen bleiben und dass der für die Kinder und Jugendlichen so wichtige Präsenzunterricht weiterhin stattfinden kann. Zu beachten sind die psychischen und sozialen Herausforderungen und Folgen möglicher Schließungen. Bei ihren Beschlüssen in der vergangenen Woche zu erforderlichen Einschränkungen im Hinblick auf die Omikronvariante kam es daher zu keinen neuen Aussagen in diesem Bereich, auch heute nicht. Auch die Kultusministerkonferenz hat zuletzt am 10. Dezember bekräftigt, dass das Präsenzlernen in den Schulen oberste Priorität hat und dass das Offenhalten der Schulen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Dr. Escher: Dem ist vom Bundesministerium für Bildung und Forschung fast nichts hinzuzufügen, außer noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass die Ministerin Schulschließungen immer als letztes und auch als regionales Mittel gesehen hat. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: Ich habe eine kurze Nachfrage, weil Sie ansprechen, Schulschließungen seien letztes Mittel. Was ist denn da der Maßstab, wann ein letztes Mittel quasi gezogen werden muss?

Dr. Escher: Das ist - wenn die Frage an das BMBF geht - in einer dynamischen Lage immer ein Maßstab, der sich auch verändert. Aber momentan ist es noch das letzte Mittel.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMG und möglicherweise auch an den Regierungssprecher. Über Weihnachten haben sich Nachrichten - zum Beispiel aus dem Flugverkehr, aber nicht nur dort - gehäuft, dass es sehr viele Ausfälle gibt, weil viele Menschen in Quarantäne oder auch an Corona erkrankt sind. Gibt es Überlegungen, die Quarantäneregelungen dahin gehend zu verändern, dass man sich unter bestimmten Bedingungen früher freitesten kann oder dass dies zumindest für bestimmte Branchen zugelassen wird? Dazu gibt es auch entsprechende Forderungen aus dem parlamentarischen Raum.

Deffner: Diese Forderungen habe auch ich am Wochenende wahrgenommen. Es ist grundsätzlich so, dass man in einer Pandemie natürlich schrittweise gucken muss, wie sich die Entwicklung darstellt. Im Moment besteht dazu kein Anlass.

Ganz allgemein kann man sagen, dass in der Pandemieplanung des Bundes und der Länder theoretisch auch solche Instrumente mitgedacht sind. Das betrifft dann insbesondere die kritische Infrastruktur. Vielleicht möchte die Kollegin aus dem BMI noch dazu ergänzen. Ich glaube aber, darüber hatten wir schon in der letzten Woche reichlich gesprochen.

Vorsitzender Feldhoff: Gibt es eine Ergänzung aus dem BMI dazu? - Nein.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMVg. Das Kabinett hat ja in der vergangenen Woche beschlossen - ich glaube, das hat der Regierungssprecher vergessen zu erwähnen -, dass die Amtshilfe der Bundeswehr für die Kommunen weiterhin kostenfrei bleibt. Nun gab es über die Weihnachtstage einzelne Meldungen, dass sich Kommunen oder auch Landesbehörden, ich sage einmal flapsig, einen schlanken Fuß gemacht, ihre Leute in Urlaub geschickt haben und Soldaten die Lücken haben füllen lassen. Sind das Einzelfälle, oder ist das eine flächendeckende Beobachtung?

Collatz: Zu den einzelnen Lagen in den Kommunen kann ich hier keine Angaben machen. Wir gehen davon aus, dass alle in den Kommunen, in den Ländern und auf Bundesebene ihre Hausaufgaben machen. Dort, wo dann noch immer Not am Mann, an der Frau ist, steht die Bundeswehr zu ihrem Wort, ist bereit und hilft auch so lange, wie sie helfen muss.

Zusatzfrage: Das ist mir schon klar. Das ist ja die Standardaussage seit anderthalb Jahren. Mich würde interessieren, ob es Hinweise darauf gibt, dass Kommunen oder Länder das nutzen, um ihre eigenen Lücken, die sie noch nicht gefüllt haben, zu stopfen.

Collatz: Grundlage für jede Hilfe der Bundeswehr ist ein Amtshilfeantrag. Das ist auch rechtliche Voraussetzung dafür. Dieser Amtshilfeantrag wird natürlich auf seine Begründung und auf seine Sachlichkeit hin überprüft. Nur wenn überall ein Haken drangemacht werden kann, kann die Bundeswehr auch in Amtshilfe eintreten.

Vorsitzender Feldhoff: Ich pflege einmal eine Frage zum Thema Malusregelung in Krankenversicherungen ein. Das ist ein Vorstoß aus Bayern. Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek regt an, bei einem Verstoß gegen die allgemeine Impfpflicht auch eine Malusregelung in der Krankenkasse zu prüfen. Wäre das aus der Sicht des BMG überhaupt möglich, und für wie sinnvoll hält das BMG diese Maßnahme?

Deffner: Vielen Dank für die Frage. - Möglich ist so ziemlich alles. Aber ganz grundsätzlich muss man sagen - das hat Herr Minister Lauterbach gestern geäußert -: Jetzt geht es erst einmal darum, überhaupt über die allgemeine Impfpflicht zu diskutieren und zu debattieren, bevor man dann im nächsten Schritt Maßnahmen überlegen kann, wie man Sanktionen durchsetzt. Dafür ist es im Moment tatsächlich zu früh.

Frage: Ich habe eine Frage zur kritischen Infrastruktur. Am Wochenende oder jetzt über Weihnachten gab es die Äußerung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dass kein Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur zu erwarten ist, aber wohl Einschränkungen. Mit welchen Einschränkungen konkret rechnen Sie denn?

Vick: Ich kann den Ausführungen des BBK an dieser Stelle nichts hinzufügen.

Zusatzfrage: Gut. Aber das ist eine untergeordnete Behörde. Ich meine, es gab die öffentliche Äußerung eines Sprechers. Da muss es doch konkrete Vorstellungen geben, welche Einschränkungen da zu erwarten sind.

Vick: Die hypothetische Einschränkungseinschätzung kann ich von dieser Stelle aus nicht vornehmen.

Zusatzfrage: Herr Reul, der Innenminister aus Nordrhein-Westfalen, hat offensichtlich dazu geraten, Notvorräte usw. anzulegen. Würden Sie sich diesem Ratschlag anschließen?

Vick: Wie Sie wissen, kommentieren wir ja hier an dieser Stelle grundsätzlich keine Äußerungen aus dem politischen Raum, sodass ich da nur auf die Veröffentlichung des BBK hinweisen kann.

Frage: Ich habe an das Gesundheitsministerium eine Frage zu den Impfzahlen. Da gab es ja die 30 Millionen, die jetzt erreicht wurden. Gleichzeitig liegt die Zahl derer, die komplett geimpft sind, bei knapp 71 Prozent. Das stagniert offenbar, beziehungsweise es klettert nicht sehr stark. Was will die Bundesregierung tun, außer Appellen, um die Impfzahlen, also die Zahl der vollständig Geimpften, an dieser Stelle zu erhöhen? - Danke.

Deffner: Zunächst einmal können wir festhalten, dass es wirklich ein großartiger Erfolg war, dass schon früher als geplant - - - Wir hatten gesagt, bis zum Jahresende kann man mit großer Anstrengung die 30 Millionen Impfungen schaffen. Das haben wir jetzt schon an Weihnachten erreicht. Das war ein wirklich guter Erfolg. Es waren 30,27 Millionen und ein paar wenige Impfungen, also deutlich mehr als erfüllt.

Wir sehen bei den Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben, dass sich das jetzt bei rund 74 Prozent bewegt. Das ist ein hoffnungsfrohes Zeichen, dass sich auch da noch einmal etwas bewegt. Ich glaube, dass die Diskussionen der letzten Tage und Wochen auch im Hinblick auf eine Impfpflicht bei vielen zu einem Umdenken geführt haben, sich doch noch und möglichst schnell impfen zu lassen. Insofern gehen wir davon aus, dass wir bis Ende Januar 60 Millionen Impfungen erreichen können.

Vorsitzender Feldhoff: Passend dazu habe ich eine zum Thema Impfpflicht: Boris Palmer hat offenbar eine Beugehaft für Impfverweigerer vorgeschlagen. Können Sie sich so eine Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung einer Impfpflicht vorstellen? Wie wollen Sie denn eine Impfpflicht durchsetzen?

Deffner: Da gilt im Grunde genommen das Gleiche, was ich gerade gesagt habe. Jetzt werden erst einmal die Diskussionen und Debatten zur allgemeinen Impfpflicht abzuwarten sein, bevor man dann ganz konkret sagen kann, wie Sanktionen umgesetzt werden können. Ich meine mich zu erinnern, dass Herr Minister Lauterbach auch zu dieser Frage schon einmal geäußert hat: Es wird niemand wegen einer noch nicht erfolgten Impfung ins Gefängnis müssen. - Ich denke, das ist deutlich.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Frage, und zwar an den Regierungssprecher: Herr Büchner, mit welchen Fachleuten, die explizit Kritiker der Coronamaßnahmen und der Impfkampagne sind, hat sich der Kanzler bisher ausgetauscht?

SRS Büchner: Ich glaube, es ist bekannt, wie sowohl der Krisenstab als auch der Expertenrat zusammengesetzt sind. Der Expertenrat ist ganz bewusst aus verschiedenen Disziplinen und auch mit verschiedenen Betrachtungsweisen zusammengesetzt worden. Ich glaube, dass der Bundeskanzler und die Bundesregierung von diesem Expertenrat ganz hervorragend beraten werden. Der Bundeskanzler hat sich ja schon für die guten und wertvollen Vorschläge des Expertenrats bedankt.

Frage: Noch einmal zu den Impfzahlen: Könnten Sie das noch einmal ein bisschen sortieren? Die 30 Millionen, die jetzt bis Ende Januar noch kommen sollen, von welchem Zeitpunkt an werden die gezählt? Sind das nur Erst- oder Zweit- beziehungsweise Boosterimpfungen? Bis wann soll das 80-Prozent-Ziel erreicht werden, und wer fällt alles darunter?

Deffner: Die 60 Millionen Impfungen waren sozusagen Schritt zwei. 30 Millionen sollten ab 18. November bis zum Jahresende erreicht werden - Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen - und bis zum Ende des Januars weitere 30 Millionen, sodass man bis Ende Januar 2022 60 Millionen Impfungen ab 18. November 2021 verabreicht haben möchte. Dementsprechend wird sich dann auch die Impfquote hoffentlich erhöhen, sodass wir, wenn alles wirklich gut läuft, bei den angestrebten 80 Prozent landen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Frage: Wird Novavax auch für Kinder in den nächsten Monaten nutzbar werden können?

Deffner: Bislang ist der Impfstoff für Erwachsene zugelassen. Ob es künftig auch eine Zulassung für Kinder unter 18 Jahren geben wird, das entzieht sich im Moment meiner Kenntnis. Das bleibt abzuwarten oder ist gegebenenfalls bei Novavax einmal nachzufragen.

Vorsitzender Feldhoff: Ich habe noch eine Nachfrage zu den kritischen Experten: Herr Büchner, Sie haben die Frage nicht konkret beantwortet. Bitte sagen Sie konkret, ob und, wenn ja, mit welchen Kritikern der Coronapolitik sich der Kanzler austauscht.

SRS Büchner: Ich habe die Frage aus meiner Sicht ausreichend beantwortet.

Frage: Herr Deffner, die Benchmark von 80 Prozent war zuletzt, wenn ich es richtig im Kopf habe, nicht mehr so zwingend. Es hieß, es müssten vielleicht auch mehr sein. Wenn Sie jetzt von 80 Prozent sprechen, wäre dies tatsächlich das Ziel? Das bedeutet dann was? Sind wir dann so weit durch mit Corona? Das ist wahrscheinlich ein bisschen sehr lax. Aber könnten Sie das bitte noch erläutern? - Danke.

Deffner: Herr Minister Lauterbach hat mehrfach gesagt, dass bei Omikron wahrscheinlich auch 80 Prozent nicht reichen werden. Wir hören aber auch Ende Januar nicht auf, zu impfen. Das Ziel muss sein, rechtzeitig und schnell zu impfen, damit wir die sich aufbauende Omikronwelle möglichst weit fernhalten und anschließend ausreichend Immunisierung in der Bevölkerung aufbauen, damit eine Überlastung sowohl im Gesundheitsbereich, in den Krankenhäusern etc. als auch bei der kritischen Infrastruktur vermieden wird.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Frage an das BMG zum Thema Quarantäneregeln: Was spricht aus der Sicht des BMG dagegen, dass Menschen, die 2G erfüllen, eine Freitestung erlaubt wird und dass Geboosterte Schnelltests machen können, wie von der Union gefordert?

Deffner: Ich glaube, das ist eine Frage, mit der sich zunächst einmal die Experten, Infektiologen und Epidemiologen auseinandersetzen müssen, die das auch tun. Das kann ich im Moment nicht einschätzen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Frage, auch an das BMG: Christian Drosten hat bei weiteren Pandemiedynamiken eine 1G-Regelung als mögliche Notwendigkeit benannt. 1G gleich geboostert. Erwägt die Bundesregierung eine solche Option?

Deffner: In Erwägung gezogen wird grundsätzlich alles. Aber bei dem jetzigen Stand mit bereits sehr vielen Boosterimpfungen, aber noch nicht ausreichend vielen Boosterimpfungen erübrigt sich im Grunde genommen die Diskussion.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Frage: Wie kann das Impfziel schon erreicht worden sein? Zwischen dem 18. November und dem 26. Dezember gab es 24,7 Millionen Booster plus 2,8 Millionen mindestens einmal Geimpfte, auch Zweitimpfungen mitgezählt. Das sind 27,5 Millionen Impfungen. Was stimmt hier nicht?

Deffner: Da müssten Sie die Zahlen bitte noch einmal vorlesen, weil die tatsächlich nicht mit denen übereinstimmen, die sich aus dem digitalen Impfmonitoring ergeben.

Vorsitzender Feldhoff: Er sagt: 24,7 Millionen Booster- und 2,8 Millionen Erst- oder Zweitimpfungen.

Deffner: Nein. Da hat er offenbar nicht korrekte Zahlen vorliegen. Aus dem digitalen Impfmonitoring ergeben sich genau die Gesamtzahlen, die ich Ihnen vorgelesen habe: 30 270 265.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Herrn Büchner zur allgemeinen Einschätzung. Wenn sich die Bundesregierung jetzt die Zahlen anschaut, wie wird die Lage bewertet? Wie aussagekräftig ist das, das wir da im Moment sehen?

SRS Büchner: Wie Sie gerade schon vom Bundesgesundheitsministerium gehört haben, ist der Bundeskanzler zunächst einmal sehr zufrieden und sehr erfreut, dass das ehrgeizige Ziel von 30 Millionen Impfungen erreicht wurde. Jetzt geht es darum, die nächsten 30 Millionen und unter diesen 30 Millionen möglichst viele Erstimpfungen zu erreichen. Wenn wir das erreichen, sind wir einen ganz großen Schritt weitergekommen. Dann geht es an das nächste Ziel, wie gerade auch beschrieben.

Zusatzfrage: Ich meinte eigentlich eher die allgemeine Coronalage, die Infektionslage, die Zahlen.

SRS Büchner: Da hat sich die Einschätzung gegenüber dem, was Sie in der letzten Woche gehört haben, nicht geändert. Es ist damit zu rechnen, dass es durch die Omikronvariante des Virus zu einem sehr dynamischen Infektionsgeschehen kommt. Aber jede einzelne Erstimpfung, die dazukommt, und jede einzelne Boosterimpfung, die dazukommt, sind ein Stück Abwehr gegen die sich aufbauende Welle. Die Bedrohung durch diese neue Variante hat sich ja deshalb nicht verändert.

Vorsitzender Feldhoff: Wenn es keine Fragen im Saal mehr gibt, habe ich noch zwei Onlinefragen, eine noch an das BMG: Gibt es impfbedingte Ausfälle unter Intensivpflegekräften, wenn ja, wie umfangreich?

Deffner: Dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor. Da alle zugelassenen Impfstoffe in aller Regel sehr, sehr gut verträglich sind, kann es allenfalls einzelne Ausnahmen geben, die dann einmal ihren Dienst für ein oder zwei Tage nicht antreten können.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich eine verwandte Frage zum Thema Telegram und Chatgruppen: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert eine gesetzliche Möglichkeit, um Telegram abzuschalten. Wie sieht die Bundesregierung diesen Vorschlag?

SRS Büchner: Dazu haben sich in der Vergangenheit sowohl das Justizministerium als auch das Innenministerium geäußert. Wie Sie wissen, gibt es eine Aufforderung an Telegram, sich zu Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zu äußern. Es gibt ein Rechtshilfeersuchen, in dem sich die Bundesregierung darum bemüht, von Telegram eine Äußerung zu bekommen. Ich glaube, dass sowohl die Innenministerin als auch der Justizminister sehr deutlich gemacht haben, dass man sich sehr ernsthaft um dieses Thema kümmern wird. Wir werden Sie informieren, wenn hier ein neuer Sachstand anliegt.

Vorsitzender Feldhoff: Wir kommen jetzt zum Thema Rüstungsexporte. Wir fangen mit einer Frage an: Wie steht die Bundesregierung allgemein zum Thema Rüstungsexporte? Ist es das gemeinsame Ziel, den Umfang der Exporte in den kommenden Jahren im Vergleich zum Jahr 2021 zu senken?

SRS Büchner: Auch dazu hatten wir bereits vor Weihnachten informiert. Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ist da ganz klar. Er sieht eine restriktive Rüstungsexportpolitik vor. Zu den Vorhaben zählt unter anderem der Einsatz für eine EU-Rüstungsexportkontrollverordnung und ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz. Darüber hinaus hat sich die Außenministerin geäußert. Diese Äußerungen stehen für sich.

Frage: Herr Büchner, zum Jahresende läuft der Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien aus. Wie sieht es da aus? Wird das verlängert?

SRS Büchner: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt: Wir erteilen keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter an Staaten, solange diese nachweislich unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

Zusatzfrage: Das heißt, der beschlossene Exportstopp wird um ein Jahr, um zwei Jahre verlängert? Können Sie das genauer sagen?

SRS Büchner: Ich kann dazu sagen, dass die Liste der Länder, die von der Jemen-Klausel erfasst sind, fortlaufend überprüft wird. Saudi-Arabien ist davon erfasst. Die Rüstungsexportpolitik gegenüber Saudi-Arabien war im Übrigen schon bisher sehr restriktiv.

Frage: Stichwort „Saudi-Arabien“: Wenn ich das richtig verstehe, gibt es eine sogenannte Ruhensanordnung und keine endgültige Versagung bereits genehmigter Exporte. Wird es dabei bleiben, und wie lange plant die Bundesregierung, das auf diesem rechtlich vielleicht nicht ganz unumstrittenen Wege hinzuziehen?

SRS Büchner: An der Stelle müsste ich jetzt das Wirtschaftsministerium um Unterstützung bitten.

Einhorn: Das kann ich gerne machen. - Ich glaube aber, dass dem jetzt gar nichts hinzuzufügen ist. Es wurde ja gerade gesagt, dass es keine Exporte unter anderem an Saudi-Arabien gibt. Insofern - - –

Zusatzfrage: Das war nicht meine Frage. Entschuldigen Sie, dass ich so unpräzise formuliert habe. Die bisherige Versagung von Rüstungsexporten an Saudi-Arabien beruht auf sogenannten Ruhensanordnungen für bereits genehmigte Exporte. Das heißt, die bereits genehmigten Exporte dürfen nicht vollzogen werden. Wenn ich richtig informiert bin - da können Sie mich gerne korrigieren -, gibt es noch keinen Fall oder sehr wenige Fälle, in denen eine erteilte Exportgenehmigung endgültig zurückgezogen wurde. Ist das so, und soll das so bleiben? Wenn ja, wie lange?

Einhorn: Das Thema Ruhensanordnung reichen wir nach. Wir schauen, ob wir dazu noch etwas sagen können. Aber am Ende ist interessant und entscheidend, was passiert, nämlich dass es keine Exporte gibt. Aber ich habe Ihre Frage verstanden. Ich werde noch etwas nachreichen, wenn wir dazu noch etwas nachreichen können.

Zusatzfrage: Nach meiner Erinnerung ist Deutschland ein Rechtsstaat. Es muss ja bestimmte rechtliche Mechanismen geben. Nach denen habe ich gefragt.

Einhorn: Das habe ich verstanden. Wir reichen es nach, wenn wir dazu noch etwas sagen können.

Frage: Auch ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zu den am Wochenende bekannt gewordenen Rüstungsexporten, die die ehemalige Regierung in ihrer letzten Woche noch genehmigt hat. Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz kann eine Genehmigung auch jederzeit widerrufen werden. Denken Sie über so etwas nach, prüfen Sie einen solchen Schritt, oder bleibt es jetzt dabei?

Einhorn: Erst einmal zu den von Ihnen angesprochenen Genehmigungen: Das sind Genehmigungen, die die Vorgängerregierung erteilt hat und für die auch die Vorgängerregierung die Verantwortung trägt. Der Regierungssprecher hat gerade dargestellt, wie wir in Zukunft mit der Rüstungsexportpolitik verfahren wollen, nämlich sie noch restriktiver ausgestalten, unter anderem durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das entstehen soll. Wie gesagt, zu den Genehmigungen der Vorgängerregierungen kann ich mich jetzt nicht äußern.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie überprüfen auch nicht, ob Sie die Möglichkeit hätten, gewisse Genehmigungen wieder rückgängig zu machen?

Einhorn: Wir schauen uns immer alles an, aber ich kann dazu jetzt nichts sagen.

Frage: Vielleicht können Sie eine Sachfrage aufklären: Es gibt ja auch regelmäßige Rüstungsexportberichte, unabhängig davon, wer gerade an der Regierung sitzt. Es gab jetzt offenbar diese Genehmigungen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro in Richtung Ägypten. Könnten Sie sagen, was das genau umfasst? Es hieß am Wochenende, es ginge um die Fregatten und die Luftabwehrsysteme. Ist das korrekt oder ist das nicht korrekt?

Einhorn: Genau, wie Sie sagen, gibt es zweimal jährlich einen Rüstungsexportbericht, in dem dann in Kategorien untergliedert steht, was die jeweiligen Länder erhalten haben, was genehmigt wurde. Die neuesten Zahlen gehen zurück auf eine Parlamentarische Anfrage, die von uns beantwortet wurde. Diese Anfrage kann ich Ihnen auch gern noch zusenden, wenn Sie uns eine Mail schreiben. Das sind die Informationen, die wir dazu geben können, und mehr Informationen können wir auch nicht geben.

Frage: Herr Büchner, Sie haben gesagt, vor Weihnachten sei dieses Thema hier schon einmal besprochen worden. Erst über Weihnachten ist aber offenbar die Dimension dieser Genehmigungen deutlich geworden, auch durch die Anfrage, von der Frau Einhorn auch gesprochen hat. Hat Sie überrascht, dass das in den letzten Tagen und Wochen durch die geschäftsführende Regierung noch einmal entschieden wurde? Haben Sie möglicherweise vor, daran jetzt in der neuen Konstellation noch etwas zu ändern? Oder halten Sie es für einen völlig normalen Vorgang, dass Rüstungsexporte in einem so beträchtlichen Maße von einer geschäftsführenden Regierung entschieden werden?

SRS Büchner: Ich verstehe Ihr Interesse an dieser Frage gut, aber ich möchte mich dazu jetzt nicht anders äußern, als Herr Hebestreit und auch ich das an dieser Stelle schon einmal getan haben. Wir möchten sozusagen diese Entscheidungen der vergangenen Regierung hier jetzt kommentieren. Wie eben aber auch schon gesagt wurde: Man wird sich immer alles anschauen. Weiter möchten wir hier in der Kommentierung jetzt aber nicht gehen.

Frage: Sie haben jetzt mehrfach das Rüstungsexportgesetz angesprochen, das erstellt werden soll. Auch im Augenblick gibt es ja schon rechtliche Grundlagen, gesetzliche Grundlagen für Rüstungsexporte. Was wird denn qualitativ anders durch ein Rüstungsexportgesetz?

SRS Büchner: Was qualitativ anders werden soll - das können Sie auch dem Koalitionsvertrag entnehmen -, ist, dass man Rüstungsexporte in Zukunft restriktiver handhaben will. Das haben, glaube ich, alle Mitglieder der Regierung in diesem Koalitionsvertrag schon deutlich zum Ausdruck gebracht, und das wird jetzt auf den Weg gebracht.

Zusatzfrage: Gibt es da konkretere Überlegungen, auch Zeiträume? Wenn Waffen erst einmal exportiert sind, haben sie ja auch eine gewisse Wirkung. Wie stellt man sich das also vor?

SRS Büchner: Das sind ja Dinge, die jetzt beziehungsweise in der nächsten Zeit entwickelt werden. Es wird konkreter - natürlich wird das konkreter -, und sobald das konkreter ist und wir das hier berichten können, tun wir das gern.

Frage: An das Auswärtige Amt und gegebenenfalls an das BMVg: Am vergangenen Donnerstag hat das Auswärtige Amt zusammen mit 14 anderen Nationen eine Erklärung veröffentlich, in der die Stationierung russischer Söldner in Mali verurteilt wird. Am darauffolgenden Freitag hat die malische Regierung das sehr energisch dementiert. Bleibt das AA bei seiner Darstellung?

An das Verteidigungsministerium: Bei Ihnen gab es eine etwas andere Nuance. Während das AA die Stationierung verurteilt hat, sagte Ihre Ministerium sinngemäß: wenn es sich bestätigen sollte. Gibt es da unterschiedliche Einschätzungen der Situation?

Sasse: Vielleicht erst einmal grundsätzlich zur Lage in Mali: Wir schätzen die Lage in Mali weiterhin als sehr besorgniserregend ein, unter anderem deswegen, weil es ganz klar weiterhin in dem Land eine Bedrohung durch terroristische Kräfte gibt und weil die Transition aus unserer Sicht auch nicht wirklich vorankommt - zumindest nicht in dem Maße, wie es notwendig wäre.

Sie haben es angesprochen: Wir haben in der vergangenen Woche - am vergangenen Donnerstag, um genau zu sein - in enger Abstimmung mit 15 weiteren Staaten eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der wir unsere Sorge über diese aktuelle Lage, die ich gerade geschildert habe, zum Ausdruck gebracht haben. Es ist klar, dass wir vor dem Hintergrund dieser gemeinsamen Erklärung jetzt die Lage beziehungsweise auch die weitere Entwicklung in den nächsten Tagen genau im Auge behalten werden und genau beobachten werden. Dazu zählt natürlich auch, dass wir die Äußerungen, die von der malischen Regierung in den vergangenen Tagen gefallen sind, ebenfalls in unsere Abwägungsprozesse und Beobachtungsprozesse einbeziehen.

Collatz: Dem kann ich nichts qualitativ Anderes hinzufügen. Auch wir beobachten die Äußerungen der malischen Regierung natürlich mit Aufmerksamkeit, und die Ministerin hat sich genau so - und auch einvernehmlich und abgestimmt mit dem Auswärtigen Amt - entsprechend geäußert.

Zusatzfrage: Ich bitte um Entschuldigung, dass ich immer so unpräzise formuliere; ich frage deshalb gerne noch einmal etwas präziser. In Ihrer Erklärung vom Donnerstag sagen Sie: Wir verurteilen die Stationierung russischer Söldner - ich kann es Ihnen auch im englischen Original vorlesen. Die Regierung in Mali sagt: Es gibt diese Stationierung nicht. Meine Frage an Sie ist: Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, dass es diese Stationierung bereits gibt?

Sasse: Wir haben diese Erklärung vom vergangenen Donnerstag, die ich erwähnt habe, im Lichte von Erkenntnissen veröffentlicht, die wir haben. Aus unserer Sicht ist es weiterhin so, dass Mali ernsthafte Nachteile aus einer etwaigen Zusammenarbeit mit den Söldnern der Wagner-Gruppe drohen. Wir haben an anderen Krisenherden bereits beobachten können, welche Folgen dieses Vorgehen der Wagner-Gruppe hat, beispielsweise in der Zentralafrikanischen Republik. Da geht es um Destabilisierung von Ländern, da geht es auch um schwere Menschenrechtsverletzungen. Das alles ist der Grund, warum auch die EU ganz konkret beim letzten Rat einen Rechtsrahmen beschlossen hat, der künftige Sanktionen gegen Personen möglich macht, die diese Demokratisierung in Mali verschleppen.

Das heißt, um auf Ihre Frage zurückzukommen, ob wir weiterhin zu dem stehen, was wir am vergangenen Donnerstag gesagt haben: Ja, das tun wir.

Zusatzfrage: Dann frage ich noch einmal ganz kurz, weil ich so simpel gestrickt bin: Sie sagen weiterhin, die sind da, auch wenn die Malier sagen, die sind nicht da? Habe ich das richtig verstanden?

Sasse: Wir stehen vollumfänglich zu der Erklärung, die wir am vergangenen Donnerstag veröffentlicht haben.

Vorsitzender Feldhoff: Bevor wir jetzt zu dem größeren Komplex Russland kommen, weil ich nur darauf hinweisen, dass seine Quelle zu den Impfungen stamme aus dem Impf-Dashboard. Ich darf vielleicht anregen, dass Sie einmal bilateral telefonieren, um die Zahlen miteinander abzugleichen, bevor wir uns hier im Kopfrechnen versuchen.

Dann kommen wir zum Thema Russland. Wir fangen an mit einer Frage an das Auswärtige Amt beziehungsweise an den Regierungssprecher: Am 12. Januar ist ein Treffen des Nato-Russland-Rats geplant. Welche Themen stehen dabei für die Bundesregierung im Vordergrund?

SRS Büchner: Ich kann gerne anfangen. Grundsätzlich wäre es eine sehr erfreuliche Entwicklung, wenn dieses Treffen des Nato-Russland-Rats auch unter Beteiligung Russlands zustande kommt, so wie es überhaupt gut ist, dass jetzt auf vielen Ebenen Gespräche stattfinden. Diesen Gesprächen kann ich jetzt in der Frage, welches Thema genau dort verhandelt wird, natürlich nicht vorgreifen. Grundsätzlich ist es aber erfreulich, dass wir eine Entwicklung sehen, wie sie sich ja auch der Bundeskanzler gewünscht hat, dass wir möglichst mit diplomatischen Initiativen vorankommen.

Sasse: Ich habe dem wenig hinzuzufügen, außer, dass wir natürlich die Einladung, die Generalsekretär Stoltenberg für den 12. Januar ausgesprochen hat, beziehungsweise diese Initiative begrüßen. Wir hoffen darauf, dass die russische Seite dieses Gesprächsangebot auch annimmt.

Frage: Ich habe jetzt die Termine nicht so präsent. Wird sich Herr Plötner mit seinem russischen Counterpart vor oder nach dem Treffen des Nato-Russland-Rats treffen?

SRS Büchner: Es gab ja schon ein Telefongespräch zwischen Herrn Plötner und Herrn Kosak. Wenn ich es richtig weiß, wird das Treffen vorher stattfinden.

Vorsitzender Feldhoff: Dann machen wir weiter mit einer Frage, in der es um das Normandie-Format geht: Herr Büchner, Russlands Präsident und unabhängige westliche Experten verwiesen immer wieder darauf, dass Kiew seine Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen seit mehreren Jahren nicht erfülle. Die weitere Beteiligung Russlands am Normandie-Format hänge auch davon ab. Hat die Bundesregierung vor, in dieser Frage gemeinsam mit Frankreich mehr Druck auf Präsident Selensky auszuüben, vielleicht auch im Rahmen der Beratungen zwischen Berlin und Moskau im Januar?

SRS Büchner: Sie haben es gesagt: Die Bundesregierung wünscht sich eine Wiederbelebung des Normandie-Formats auch unter russischer Beteiligung. Die Bundesregierung wäre zuversichtlich, im Rahmen dieses Formats dann alle Fragen zu lösen und auch zu einer vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens zu kommen, das ja bisher noch nicht vollumfänglich umgesetzt wurde.

Vorsitzender Feldhoff: Dann gibt es zwei Fragen zum Thema Gas.

Die erste Frage: Der russische Energiekonzern Gazprom hat in dieser Woche behauptet, Deutschland nutze seine Gasreserven, um Gas vor allem nach Polen zurückzuschicken. Können Sie dies bestätigen? Was ist der Grund dafür?

Einhorn: Ich nehme an, dass die Frage an mich geht. Dazu würde ich gern noch einmal ein bisschen die allgemeine Lage einordnen. Wir beobachten die Lage beim Thema Gas aktuell sehr genau, und auch die Bundesnetzagentur tut das, die hier eine Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet; das haben wir in den letzten Wochen immer wieder betont, und das gilt auch aktuell weiter. Es gibt keine Versorgungsengpässe.

Außerdem arbeitet das Ministerium kontinuierlich daran, die Mechanismen der Krisenvorsorge zu stärken, wenn es um das Thema Gas und um die Gasversorgung geht. So gibt es hier bereits seit 2018 kontinuierliche Arbeiten im engen Austausch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, basierend auf EU-Recht. Hier geht es darum, das Krisenmanagement im Gasbereich in der gesamten EU weiter zu verbessern. Beispielsweise gibt es da im Rahmen der EU-Gasversorgungssicherheitsverordung, der sogenannten Security-of-supply-Verordnung von 2018, bilaterale Solidaritätsverträge zwischen benachbarten EU-Mitgliedstaaten. Deutschland hat solche Verträge bereits mit Dänemark und Österreich abgeschlossen.

Es ist so, dass die Lage auf dem Gasmarkt in Deutschland von den Händlern und den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen bestimmt wird. Das heißt, hier ist es nicht die Bundesregierung, die über die Gasströme entscheidet, sondern eben der Markt beziehungsweise die Händler. Insofern können wir einzelne Meldungen oder Äußerungen Russlands, die die einzelnen Gasströme betreffen, hier auch nicht kommentieren; das müssten immer die Händler und die Marktverantwortlichen tun.

Frage: Können Sie einordnen, welche Rolle in diesem Zusammenhang die in manchen Berichten sehr hoch gehaltenen LNG-Lieferungen, die jetzt nach Europa umgeleitet werden, spielen?

Einhorn: LNG ist ja eine weitere Möglichkeit, die Gasnachfrage teilweise zu bedienen. Deshalb gibt es auch zunehmend LNG-Infrastruktur in Europa und auch in Deutschland. Dazu, wie groß der Anteil von LNG ist und ob sich das aktuell verändert, kann ich, wie gesagt, nichts sagen, weil nicht wir dieses Gas bestellen - sei es Gas über die Pipelines oder sei es verflüssigtes Gas, LNG, über Schiffe -, sondern das die Marktteilnehmer tun. Insofern kann ich dazu jetzt nichts sagen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Onlinefrage zum Thema Gas: Was bedeutet der Gaslieferstopp aus Russland für unsere Energieversorgung? Können Sie Engpässe ausschließen?

Einhorn: Ich habe es gerade ja schon gesagt: Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet und es gibt keine Versorgungsengpässe. Nach unserer Kenntnis ist es auch so, dass Russland seinen Lieferungen nachkommt. Aber wie gesagt, das Bestellen und auch das Abwickeln läuft nicht über uns; insofern können wir dazu nichts sagen.

Frage: Ich bin gerade ein bisschen irritiert: Ja, die ordnende Hand des Marktes, die wir alle wollen, das ist sehr schön - aber kommen wir nicht an einen Punkt, an dem Versorgungssicherheit auch eine Regierungsaufgabe ist? Ich habe gerade den Eindruck, die Regierung hat damit sehr wenig zu tun.

Einhorn: Dann ist Ihr Eindruck falsch. Wir beobachten die Lage sehr genau, und ich habe eingangs gesagt - so bin ich ja in das ganze Thema eingestiegen -, dass es die Bundesnetzagentur gibt, die hier eine Aufsichtsfunktion hat. Die beobachtet die Sache und ist natürlich auch im Austausch mit den Marktgebietsverantwortlichen. Wie beobachten die Lage und äußern uns ja auch seit Wochen dazu. Wie gesagt, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet, es gibt keine Engpässe. Insofern ist das die aktuelle Lage, die jetzt auch kein Eingreifen akut erforderlich macht.

Vorsitzender Feldhoff: Es gibt noch eine Nachfrage zum Thema Normandie-Format: Sieht die Bundesregierung ein, dass Kiew seine Verpflichtungen aus dem Minsker Abkommen nicht erfüllt? Wie will die Bundesregierung die gegenseitige Erfüllung der Verpflichtungen anstoßen?

SRS Büchner: Ich nehme an, die Frage geht an mich. Ich habe mich eben ja schon dazu geäußert. Möglichen neuen Beratungen im Normandie-Format, an denen dann wieder alle vier teilnehmen, möchte ich jetzt nicht vorgreifen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann gibt es noch eine letzte Frage zu dem Komplex Russland an den Regierungssprecher: Gibt es eine grundsätzliche Meinung zu dem Interview, das Botschafter a. D. Heusgen gestern RT gegeben hat? Er fragt das wegen der umstrittenen Position dieses Senders.

SRS Büchner: Ich möchte mich hier nicht zu Interviewäußerungen äußern.

Frage: Ich hätte noch eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Thema Rauchen: Herr Deffner, es gibt eine Studie, wonach die Zahl der Raucherinnen und Raucher wieder zugenommen hat. Hat das Bundesgesundheitsministerium sich dazu schon eine Meinung gebildet? Was können Sie dazu sagen?

Deffner: In der Vergangenheit war es immer so, dass sich die Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung sehr eng mit diesen Themen beschäftigt hat. Ich gehe davon aus, dass das auch in Zukunft so sein wird. Ich kann deshalb an dieser Stelle noch keine konkreten Aussagen zu Gründen geben.

Zusatzfrage: Weil ich es nicht weiß: Wird der Posten des beziehungsweise der Drogenbeauftragten wieder besetzt, und wenn ja, wann?

Deffner: Ich gehe davon aus, dass dieser Posten zeitnah besetzt wird. Mir liegen jedenfalls keine anderen Informationen vor.

Vorsitzender Feldhoff: Dann hoffen wir auch darauf, dass der oder die neue Drogenbeauftragte dann hier in der Bundespressekonferenz aufschlägt.

Frage: An das Landwirtschaftsministerium: Der Minister hat ja von einem Ende von Ramschpreisen für Lebensmittel gesprochen. Wie wollen denn das Ministerium oder die Bundesregierung dafür sorgen, dass zum Beispiel Fleischkonsum nicht eine Frage des Geldbeutels wird? Gibt es da schon Pläne?

Hauck: Danke für die Frage. Das gibt mir die Möglichkeit zur Einordnung der Aussagen des Ministers, weil vielfach auch in der Berichterstattung zu lesen war, dass der Minister die Lebensmittelmittelpreise erhöhen oder selbst die Lebensmittelpreise festlegen möchte.

Ich will ganz klar sagen: Es geht nicht darum, staatlich den Kilopreis von Fleisch oder vielleicht den Preis von einem Bund Möhren festzulegen. Der Minister hat betont, es geht um Wertschätzung und darum, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass wir in Deutschland eine Landwirtschaft haben, die sicheres und gutes Einkommen für die Bäuerinnen und Bauern sicherstellt, für gesundes Essen für alle sorgt und für mehr Tierwohl, Umwelt und Klimaschutz steht. Ramschpreise hingegen stehen nicht für Wertschätzung.

Der Minister hat aber auch gesagt, Lebensmittel dürfen kein Luxusgut werden. Der Preis von Lebensmitteln muss die ökologische Wahrheit zum Ausdruck bringen. Ramschpreise, wie schon gesagt, verhindern mehr Tierwohl, belasten das Klima und befördern das Artensterben. Wir wollen - und das ist auch so im Koalitionsvertrag vereinbart - die Entwicklung der Tierbestände mit der verfügbaren Fläche und den Zielen von Umwelt und Klimaschutz in Einklang bringen. Außerdem muss die Nutztierhaltung artgerecht umgebaut werden, und die Landwirte müssen bei dieser Herausforderung unterstützt werden.

Zusatzfrage: Ich wollte trotzdem noch einmal nachfragen. Gibt es denn Überlegungen, dass man bei steigenden Preisen für einen sozialen Ausgleich sorgt? Wie könnte das aussehen?

Hauck: Ich kann zunächst für die Preisseite sagen: Im Koalitionsvertrag wird angestrebt, ein durch die Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe zweckgebunden ausgeglichen und Investitionen gefördert werden, ohne den Handel bürokratisch zu belasten.

Was die Einkommensseite angeht, kann vielleicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ergänzen.

Vorsitzender Feldhoff: Das machen wir vielleicht gleich. - Ich habe noch eine Frage zu dem Komplex: Wie lässt sich bei steigenden Lebensmittelpreisen verhindern, dass verstärkt billige Lebensmittel importiert werden, und wie exportabhängig ist die deutsche Landwirtschaft? Was bedeuten steigende Preise für den Export?

Hauck: Vorweg noch einmal: Wo Landwirtschaft ist, ist das Land lebendig. Wir brauchen Landwirtschaft als wichtigen Faktor der Wertschöpfung in unseren ländlichen Regionen. Damit das so bleibt, müssen die Landwirte in Deutschland auch mit Umweltschutz, Klimaschutz und Tierwohl Geld verdienen können. Landwirtschaft soll also auch in Deutschland zu einer verlässlichen Säule des Einkommens der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden und das auch bleiben. Dazu brauchen vor allem die Tierhalter eine bessere Perspektive. Das heißt dann nicht mehr „wachse oder weiche“, sondern eben bessere Preise durch die Haltung.

Ich habe ja gerade schon gesagt, was konkret im Koalitionsvertrag dazu vereinbart wurde. Zu erwähnen ist hier noch, dass die Landwirtschaft künftig an den Grundsätzen des ökologischen Landbaus ausgerichtet werden soll. Das sind alles Punkte, durch die die Landwirte Alleinstellungsmerkmale haben und dann auch ein höheres Einkommen für ihre Produktion erzielen können.

Göpner-Reinecke: Zur Einkommensseite ist Ihnen ja bekannt, dass im Koalitionsvertrag als Vorhaben steht, dass es ein neues Bürgergeld geben soll. Arbeitsminister Hubertus Heil hat das in Interviews häufig als eine sehr große Sozialreform bezeichnet. Aber die Details, die genaue Ausgestaltung, müssen natürlich noch abgewartet werden. Insbesondere kann ich jetzt noch nicht sagen, inwiefern sich darin ganz konkret Preise von Lebensmitteln, die Herr Özdemir gemeint hat, wiederfinden werden. Es ist aber so, dass auch in der Grundsicherung die Preissteigerungen immer wieder in die Neuberechnungen einfließen.

Frage: Herr Hauck, vieles von dem, was Sie gerade genannt haben, steht ja auch im Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft. Da hätte ich gern gewusst: Ist der Minister eigentlich bereit, diesen Bericht so zu übernehmen und fortzuführen, also das, was unter großen Mühen von verschiedenen Seiten erreicht wurde? Oder legt er das jetzt beiseite und entwickelt neue Dinge?

Hauck: Der Minister hat sich in der vergangenen Woche mit den Mitgliedern der Zukunftskommission zu einem ersten Austausch getroffen. Er hat betont, dass er die Arbeit der Kommission wertschätzt und es wichtig war, unterschiedliche Sichtweisen unter einen Hut zu bringen. Er hat gesagt: Jetzt geht es an die Umsetzung.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich eine Frage: In den vergangenen Jahren wurde das Kontingent, tausend Menschen monatlich im Rahmen des Familiennachzuges einzureisen lassen, nicht ausgenutzt. Welche Familiennachzugskontingente gelten aktuell? Werden nicht genutzte Kontingente aus den vergangenen Jahren - von 2018 bis 2020 waren es 9.944 statt 29.000 - doch noch von der Ampelkoalition genutzt?

Vick: Herr Lücking hat ja schon auf die Ampelkoalition und die neue Regierung verwiesen. Sie kennen ja alle den Koalitionsvertrag, in dem neue Vereinbarungen und Planungen beschlossen wurden. Dazu laufen gerade Gespräche; die sind abzuwarten.

Vorsitzender Feldhoff: Wenn Herr Kollege noch Nachfragen hat, empfehle ich eine bilaterale Kontaktaufnahme zum BMI.

Dann hätte ich eine Frage zum Thema Stromversorgung/Atomkraft: Gibt es Überlegungen oder Bestrebungen in der Bundesregierung, die Abschaltung von weiteren drei Atomkraftwerken zum Jahresende abzusagen oder aufzuschieben, um der Gefahr eines Blackouts vorzubeugen?

Einhorn: Ich kann gern zwei Sätze dazu sagen. Da hat sich unsere Haltung nicht geändert. Die Haltung der Bundesregierung zur Atomkraft ist klar. Der Atomausstieg in Deutschland ist beschlossen und klar im Gesetz geregelt. Er gilt und wird umgesetzt. Die Versorgungssicherheit ist auch beim Strom in Deutschland hoch und weiterhin gewährleistet. Wer sich das in Zahlen ansehen will, der kann gern einmal die Zahlen der Bundesnetzagentur zu den sogenannten SAIDI-Werten aufrufen. Das sind die Werte, die angeben, wie lange der Strom in verschiedenen Ländern ausfällt. Da hat Deutschland im internationalen Vergleich regelmäßig und immer noch sehr gute Werte.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich noch eine Frage an den Regierungssprecher beziehungsweise das BMWi: Zum Jahresende wird die EEG-Umlage sinken, um Bürgerinnen und Unternehmen zu entlasten. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass durch die gleichzeitig steigenden Energiepreise bei Verbraucherinnen und Verbrauchern davon real nichts ankommen wird?

SRS Büchner: Ganz grundsätzlich kann ich sagen, dass es der Bundesregierung ein großes Anliegen ist - das wird ja auch im Koalitionsvertrag ausgedrückt -, dass auch Menschen mit wenig Geld gut zurechtkommen. Man wird sich jetzt im Regierungshandeln darum kümmern, dass das entsprechend umgesetzt wird.

Vielleicht kann sich das BMWi noch ein bisschen konkreter äußern.

Einhorn: Im Koalitionsvertrag steht ja auch, dass wir die EEG-Umlage komplett abschaffen wollen. Das wird dann zu weiteren Entlastungen führen. Wir werden diese Entwicklung weiter im Blick haben. Ganz wichtig ist natürlich, dass der weitere Ausbau der Erneuerbaren und die Transformation auf dem Energiemarkt so gestaltet werden, dass es für alle bezahlbar bleibt - wie der Regierungssprecher das eben schon gesagt hat.