Regierungspressekonferenz vom 25. März 2026

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 25. März 2026

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur
•    Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026
•    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren
•    Klimaschutzprogramm
•    Tod des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
•    Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien
•    Treffen der Außenministerinnen und Außenminister der G7
•    Krieg Israels und der USA gegen den Iran
•    völkerrechtliche Beurteilung der Konflikte in Venezuela und in Gaza
•    Auswirkungen des Krieges Israels und der USA gegen den Iran
•    Medienberichte über den Absturz einer Drohne aus Russland in Estland
•    Kampagne in sozialen Netzwerken zur Abspaltung einer sogenannten „Volksrepublik Narwa“ von Estland
•    israelische Bodenoffensive im Libanon
•    Debatte über die Höhe der Umsatzsteuer
•    ungeklärter Verbleib einer deutschen Journalistin in Syrien
•    Debatte über eine mögliche Preisobergrenze für Benzin und Diesel
•    mögliche Nutzung des VW-Standortes in Osnabrück zur Produktion von Rüstungsgütern
•    Beschaffung von Rüstungsgütern
•    Vorwurf der Übermittlung von Informationen an Russland gegen den ungarischen Außenminister
 

35 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 25. März 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Meyer

  • Ungrad (BMWE)

  • Fichtner (BMUKN)

  • Giese (AA)

  • Jenning (BMVg)

  • Keller (BMF)

(Vorsitzende Hamberger eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

Das Kabinett hat heute getagt und einige Beschlüsse gefasst. Über die wichtigsten möchte ich Sie hier einmal kurz informieren.

Betroffene von schweren Straftaten sollen im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Dazu hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen. Ein Strafverfahren kann für Menschen, die eine schwere Straftat erlitten haben, belastend sein. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Strafverfahrens. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, von Amts wegen eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten können, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Auch Betroffene von häuslicher Gewalt sollen in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch sowohl auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung als auch auf einen anwaltlichen Beistand haben. Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz von Opfern von Straftaten, insbesondere von Frauen und Opfern häuslicher Gewalt.

Die Bundesregierung hat zudem heute in der Kabinettssitzung den von der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Spitzensportförderung beschlossen. Damit löst die Bundesregierung eine der zentralen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag innerhalb eines Jahres ein. Dies stellt einen Meilenstein in der deutschen Sportförderung dar und bringt die jahrelangen Verhandlungen der Bundesregierung mit dem Sport zu einem guten Abschluss. Ziel ist es, mit dem neuen Gesetz den Leistungsgedanken wieder schärfer und stärker zu verankern und damit international wieder erfolgreicher zu werden.

Mit dem Gesetz wird der im Koalitionsvertrag vereinbarte Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung angegangen. Das neue Gesetz schafft erstmalig eine spezialgesetzliche und transparente Grundlage für die Spitzensportförderung in Deutschland. Die Spitzensportförderung wird grundlegend entbürokratisiert, professionalisiert und digitalisiert. Kernelement ist die Errichtung einer Spitzensport-Agentur, die künftig der eine zentrale Ansprechpartner für die Spitzensportförderung sein soll. Die Agentur wird ihren Sitz in Leipzig haben. Die Spitzensport-Agentur soll den Spitzensport in Deutschland wieder erfolgreicher aufstellen und die notwendigen Reformschritte im Fördersystem vollziehen. Ihre Entscheidungen sollen von eigener, unabhängiger sportfachlicher Expertise getragen sein und den Weg für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland weisen.

Gleichzeitig werden erstmalig Fördervoraussetzungen für verschiedene Bereiche gesetzlich verankert, zum Beispiel das entschiedene Vorgehen gegen jede Form interpersoneller Gewalt. Auch wird erstmalig eine verbindliche Regelung zur individuellen Förderung von Athletinnen und Athleten festgeschrieben, um sie auch beruflich und persönlich im Spitzensport zu unterstützen.

Wir bleiben sportlich. Das Kabinett hat heute die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 beschlossen. Diese WM wird vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA stattfinden. Die Liveübertragungen der Spiele werden damit in Deutschland eher in die späteren Abendstunden, wenn nicht gar in die Nacht fallen. Die generelle Regelung zum Lärmschutz greift bekanntermaßen allerdings grundsätzlich um 22 Uhr, wobei es Ausnahmemöglichkeiten gibt. Es gilt auch weiterhin ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Ruhestörungen und Lärmstörungen. Um ein Public Viewing der WM-Übertragung dennoch auch nach 22 Uhr rechts- und planungssicher zu ermöglichen, wird auf Wunsch der Bundesländer wieder eine Verordnung vorgelegt, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public-Viewing-Veranstaltungen explizit regelt. Damit trägt die Bundesregierung dem breiten Interesse an solchen Spielen wie schon in der Vergangenheit Rechnung. Es gibt zugleich keinen Anspruch auf Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Die örtlichen Behörden werden hierüber weiterhin im Einzelfall entscheiden.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Förderung der Reparatur von Waren. Defekte Produkte sollen vermehrt repariert werden, anstatt sie zu entsorgen und durch Neuware zu ersetzen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Reparatur von Waren beschlossen. Mit den Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Reparatur bekommen. Ziel ist es, einen nachhaltigen Konsum und eine Kultur des Reparierens zu fördern. Gelten soll dies für bestimmte technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese Geräte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar: Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl dies üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel. Damit können Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

Ein weiterer Punkt war heute hier auf dieser Bank bereits Thema. Das betrifft das Klimaschutzprogramm. Die Bundesregierung hat das Klimaschutzprogramm innerhalb der Einjahresfrist nach Vorgabe des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die gesamte Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesumweltministeriums intensiv daran gearbeitet und ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Das zeigt: Für die Bundesregierung ist Klimaschutz auch in diesen Zeiten besonders wichtig.

Über die Details wurde hier gerade auch schon in einer Pressekonferenz informiert. Deshalb wirklich nur noch mal das Wesentliche: Wir können mit diesem Klimaschutzprogramm nun die Klimaziele 2030 und 2024 erreichen. Im Klimaschutzprogramm 2026, wie Bundesminister Schneider es bereits vorgestellt hat, sind neue Maßnahmen enthalten, mit denen die in der Projektion noch vorliegende Lücke von 25 Millionen Tonnen CO2 2030 geschlossen werden kann, nämlich eine Stärkung der Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, eine Stärkung der Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie und des Weiteren auch ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Landsektors, das im Wesentlichen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUKN umgesetzt werden wird.

Das Klimaschutzprogramm lässt nachvollziehen, dass sich Klimaschutz positiv auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirkt. Erneuerbare Energien und Elektrifizierung machen Deutschland unabhängiger von fossilen Energieimporten und sichern heimische Energieversorgung, insbesondere in Zeiten geopolitischer Spannungen, wie wir sie auch gerade wieder erleben. Im Verkehrssektor werden Mindestanteile für erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch im Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Ebenfalls wird das Deutschlandticket verstetigt und die Anschaffung von E-Pkw gefördert.

Bei der Wärmeversorgung soll sich einiges tun. Im Gebäudesektor werden die Förderung energetischer Sanierung von Gebäuden und beim klimafreundlichen Neubau vorangebracht. Im Industriesektor sollen innovative Instrumente helfen, Emissionen einzusparen und Investitionen in Elektrifizierungstechnologien wie Wärmepumpen zu unterstützen.

Erstmals werden die Wirkungen sogenannter grüner Leitmärkte für den Klimaschutz angesprochen, also wie mit der Nutzung von klimafreundlich hergestellten Materialien wie Stahl und Zement zur Klimaschutzleistung in Deutschland beigetragen wird.

Der Bundesregierung ist es wichtig, auch für neue klimafreundliche Entwicklungen einen Handlungsspielraum zu schaffen. Dafür setzt das neue Klimaschutzprogramm den passenden Rahmen.

Ich möchte noch eine Sache außer der Reihe erwähnen, weil es dazu passt und weil dieses Klimaschutzprogramm sehr stark mit seinem Vermächtnis zu tun hat: Das Kabinett hat heute Carsten Trägers gedacht, der am Wochenende völlig überraschend verstorben ist. Der Bundeskanzler würdigte Carsten Träger als parteiübergreifend wirklich sehr geschätzten Kollegen, der als Parlamentarischer Staatssekretär auch an mehreren Kabinettssitzungen teilgenommen hat. Die gesamte Bundesregierung ist in dieser sehr schweren Zeit in Gedanken bei seiner Frau und seinen zwei Kindern. Carsten Träger hinterlässt als Politiker eine große Lücke. Als Mensch wird er uns als Bundesregierung unheimlich fehlen.

Frage

Die Frage geht an das BMWE. Steht denn Ministerin Reiche zu 100 Prozent hinter den Zielen aus dem Klimaschutzprogramm?

Ungrad (BMWE)

Ja, natürlich steht Ministerin Reiche zu 100 Prozent dahinter. Das ist ja ein Klimaschutzprogramm, das innerhalb der Bundesregierung beschlossen worden ist. Ministerin Reiche steht auch hinter den Klimazielen, um das gleich mit anzufügen. Die Vorschläge, die aus unserem Haus kommen, sind natürlich Vorschläge auch der Ministerin.

Zusatzfrage

Sie sprachen es ja gerade schon an: In Houston hat sich die Ministerin für mehr Flexibilität bei den europäischen Klimazielen ausgesprochen. Wie stellt sie sich das denn dann vor?

Ungrad (BMWE)

Noch einmal: Die Ministerin hat sich mehrfach öffentlich zu den Klimazielen bekannt. Daran hat sich nichts geändert. In Houston hat sie lediglich dafür geworben, das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz stärker auszubalancieren, weil das in letzter Zeit nicht im Vordergrund stand. Aber das ist wichtig, denn es muss bezahlbar sein. Es muss für die Verbraucher und Verbraucherinnen und auch für die Wirtschaft bezahlbar sein. Das ändert aber nichts daran, dass sie nicht an den Klimazielen rüttelt.

Zusatzfrage

Direkt daran anschließend: Soweit mir bekannt ist, hat die Ministerin in Houston aber auch dafür geworben, die Neutralitätsziele für 2040, glaube ich, um bis zu zehn Prozent zu reduzieren. Wie verträgt sich dieser Vorschlag mit dem Bekenntnis zum deutschen Klimaschutzprogramm, das ja noch strengere Werte vorsieht?

Ungrad (BMWE)

Das hat sie meines Erachtens nicht getan.

Zusatzfrage

„POLITICO“, wo dieses Zitat veröffentlicht wird, erklärt, man habe das korrekt wiedergegeben. Es gebe eine Bandaufnahme dieser Aussage. Das steht jetzt im Widerspruch zu dem, was Sie sagen. Was gilt? Was hat die Ministerin über die mögliche Reduzierung von EU-Klimazielen gesagt?

Ungrad (BMWE)

Ich kann das nicht kommentieren, weil ich bei der Veranstaltung nicht dabei war. Mir liegt auch kein Manuskript vor. Was die Ministerin aber auf jeden Fall gesagt hat, ist, dass sie das auf die letzten zehn Prozent bezogen hat, darauf, dass die letzten zehn Prozent am teuersten werden. Das hat sie dort noch einmal zur Sprache gebracht.

Zusatzfrage

Darf ich noch ganz kurz nachfragen? Bekennt sich die Ministerin auch in Gänze zu den EU-Klimazielen, was CO2-Neutralität angeht?

Ungrad (BMWE)

Die Ministerin hat die EU-Klimaziele nicht infrage gestellt.

Frage

Noch eine Frage zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, Frau Ungrad: Herr Schneider sagte kurz vor der Regierungspressekonferenz, dass es bei der Frage eines Redispatchvorbehalts beim Zubau erneuerbarer Energien keinen Konsens mit dem BMWE gebe. Das wäre aber wichtig, um diese vorgesehenen zwölf Gigawatt der zusätzliche Wind-an-Land-Ausschreibungsmenge auch tatsächlich ans Netz zu bringen. Gehen Sie da aufeinander zu? Wie könnte eine Einigung aussehen, oder ist es dafür an der Stelle einfach zu früh?

Ungrad (BMWE)

Zunächst einmal ist es ein großer Erfolg, diese zwölf Gigawatt dann am Ende zusätzlich auszuschreiben. Wir befinden uns da in den finalen Abstimmungen. Deswegen kann ich mich noch nicht detailliert dazu äußern.

Frage

Diese zwölf Gigawatt an Land sollen, so die Auskunft des Ministeriums, vor allem in Bayern errichtet werden. Gibt es dann für bayerische Betreiber sozusagen besondere finanzielle Konditionen? Werden die in besonderer Weise gefördert? In der Vergangenheit hat sich Bayern ja immer eher gegen den Ausbau von Windenergie an Land auf bayerischem Gelände ausgesprochen.

Ungrad (BMWE)

Davon ist mir nichts bekannt. Wie gesagt, wir befinden uns hier noch in der finalen Endabstimmung. Aber zu dem Thema ist mir nichts bekannt. Für uns gilt natürlich, dass es wichtig ist, dass die Anlagen dort entstehen, wo sie gebraucht werden. Mir sind Sonderkonditionen hier also nicht bekannt.

Fichtner (BMUKN)

Ich kann das vielleicht auch noch einmal klarstellen: Es geht natürlich nicht um einzelne Bundesländer, sondern es geht darum, dass Anlagen dort entstehen, wo es netzdienlich ist, und das ist natürlich im Süden stärker der Fall als im Norden.

Zusatzfrage

Wenn es aber so ist, dass der Süden, sage ich einmal, seinen langanhaltenden Widerstand gegen den Ausbau von Windenergie aufgegeben hat, dann kann man ja vermuten, dass das auch deswegen gemacht wird, weil man erkannt hat, dass sich das jetzt für ihn rechnet. Gehen Sie davon aus, dass die Anlagen dann da beim Bau oder bei der Zuschreibung mit einer besonders guten Förderung ausgestattet werden?

Vorsitzende Hamberger

Wer möchte antworten?

Ungrad (BMWE)

Ich dachte, die Frage geht an Sie.

Fichtner (BMUKN)

Die Ausgestaltung liegt dann beim BMWE. Wir haben jetzt heute die gemeinsame Sprache im Klimaschutzprogramm vereinbart. Das ist ein ganz wichtiges Signal an die Branche der erneuerbaren Energien, aber auch an alle Stromkundinnen und Stromkunden, weil das den Strompreis billiger machen wird. Wie die konkrete Ausgestaltung läuft, ist dann natürlich Sache des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ungrad (BMWE)

Ich habe die Frage beantwortet. Mir sind Sonderkondition nicht bekannt.

Frage

Frau Ungrad, habe ich das richtig verstanden? Wenn die Ministerin in Houston eine Rede hält, dann wissen Sie im Anschluss nicht, was sie gesagt hat?

Ungrad (BMWE)

Das weiß man ja logischerweise nur, wenn man vor Ort ist. Diejenigen, die draußen sind, wissen ja auch nicht, was ich gesagt habe. Das ist ja eher normal. Es gibt kein Redemanuskript. Insofern gilt das gesprochene Wort. Wir haben die Ministerin im Anschluss damit befasst, und ich kann Ihnen das sagen, was wir mit der Ministerin dazu besprochen haben.

Zusatzfrage

Wenn „POLITICO“ das dokumentiert, dann stellen Sie das jetzt als Art Fake News dar, habe ich richtig verstanden.

Sie spricht auch davon, dass die Unternehmen bezahlbare Energie bräuchten. Bei bezahlbarer Energie gerade in der Zukunft kann ja nur davon ausgegangen werden, dass es erneuerbare Energien sind, Wind, Sonne, Wasser usw. Das meint sie aber nicht. Sie meint mit „bezahlbarer Energie“ Atomkraft und fossile Energie. Korrekt?

Ungrad (BMWE)

Sie interpretieren jetzt die Ministerin in Bezug darauf, was sie meint.

Zuruf

Das wissen Sie ja besser!

Ungrad (BMWE)

Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns hier auf ein Zwölf-Gigawatt-Programm geeinigt haben, was Wind an Land angeht. Die Ministerin bekennt sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zu den 80 Prozent. Das hat die Ministerin nie bestritten. Insofern ist klar, dass es auch um erneuerbare Energien geht. Aber wir brauchen natürlich für den Übergang noch Gas. Das ist ja unbestritten.

Zusatzfrage

In der allgemeinen Wissenschaft wird ja von nicht bezahlbarer Energie in Sachen ‑ ‑ ‑

Ungrad (BMWE)

Ich verstehe Sie akustisch nicht. Bitte lauter!

Zusatz

Zukünftig wird bezahlbare Energie angesichts der CO2-Preise und alles Möglichen ja nicht fossil sein können. Sie sprechen aber davon, dass es auch fossile Energie sein kann, die bezahlbar ist.

Ungrad (BMWE)

Derzeit funktioniert unser Energiesystem noch nicht ohne Gas. Wir brauchen Gas auf jeden Fall noch für einen Übergang, und darum geht es bei diesen Aussagen.

Fichtner (BMUKN)

Es ist auch völlig unbestritten, dass wir weiterhin Gas brauchen. Ich würde aber, weil wir die Zahlen aufbereitet haben, gerne noch einmal etwas ergänzen. Diese zwölf Gigawatt zusätzlicher Windstrom, das sind 2000 Windräder. Das wird uns im Jahr 2030 helfen, 15 bis 20 Gaskraftwerke weniger zu haben. Es wird der deutschen Volkswirtschaft rund eine Milliarde Euro beim Import von Erdgas sparen, drei Milliarden Kubikmeter Erdgas. Das ist also auch ökonomisch ein richtig gutes Geschäft.

SRS Meyer

Wir würden, da das gestern auch bekannt gegeben wurde, gerne noch einmal etwas zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien ergänzen. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die politische Einigung der Europäischen Kommission mit Australien auf ein Freihandelsabkommen. Der Bundeskanzler hat sich gestern bereits auf X geäußert. Das ist eine gute Nachricht für unsere Wirtschaft, hat er dort gesagt.

Die Europäische Union setzt damit ein weiteres wichtiges Zeichen für freien, fairen und regelbasierten Handel. Jetzt muss es darum gehen, dass die nächsten Schritte in der EU schnell umgesetzt werden. Zusammen mit der vorläufigen Anwendung des EU-MERCOSUR-Abkommens ab dem 1. Mai, die wir auch ausdrücklich begrüßen, sind das wichtige Signale der europäischen wirtschaftlichen Souveränität und Handlungsfähigkeit. Denn insbesondere in der aktuellen geopolitischen Situation brauchen wir starke Partner und einen freien, fairen und regelbasierten internationalen Handel. Dafür setzt sich die Bundesregierung auch in Zukunft mit aller Kraft ein. Mit dem MERCOSUR-Abkommen und mit den Abkommen, die wir mit Indien und jetzt auch mit Australien erzielt haben, machen wir wirklich Tempo hinsichtlich Handelsabkommen, die über lange, lange Zeit verhandelt und diskutiert wurden. Es ist sehr gut, dass wir hier jetzt wirklich Schritt für Schritt auch vorankommen.

Frage

Sie haben jetzt einige Freihandelsabkommen aufgelistet. Ein weiteres ist ja das mit den USA. Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass es unverändert verabschiedet werden sollte? Es gab ja jetzt zwischenzeitlich auch Drohungen des US-Präsidenten, was passieren würde, wenn das nicht geschieht.

SRS Meyer

Sie sind jetzt beim Thema der Zölle.

Zusatzfrage

Ja, aber auch Handelsabkommen betreffen ja Zölle.

SRS Meyer

Die Position der Bundesregierung dazu ist unverändert. Uns geht es am Ende dann auch um Planungssicherheit. Uns geht es aber auch darum, dass Absprachen und Dinge, die gemeinsam besprochen und auch vereinbart wurden, dann natürlich auch in die Tat umgesetzt werden.

Zusatzfrage

Also unveränderte Annahme?

SRS Meyer

Unveränderte Position.

Giese (AA)

Ich habe eine Reiseankündigung zu machen. Außenminister Wadephul wird ab Donnerstagnachmittag am Treffen der G7-Außenministerinnen und -Außenminister unter dem Vorsitz Frankreichs in der Nähe von Paris teilnehmen. Wie bei diesen Treffen üblich, sind bis Freitag verschiedene Arbeitssitzungen angesetzt. Außerdem wird der Außenminister die Gelegenheit für bilaterale Gespräche mit seinen Amtskollegen nutzen.

Natürlich werden sich die Minister intensiv über den Iran und die Auswirkungen der Krise auf die Region sowie den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine austauschen. Wie schon unter unserem Vorsitz im Jahr 2022 und in den letzten Jahren sind die G7 bei der Unterstützung der Ukraine weiter ein wichtiger Abstimmungsmechanismus. Deswegen nimmt auch der ukrainische Außenminister an dem Treffen teil.

Weitere Themen sind unter anderem die Krise im Sudan und die Lage im Indopazifik. Daneben werden sich die Außenminister unter anderem auch über die G7-Beiträge, die laufenden Reformprozesse der Vereinten Nationen, die UN-Peacekeeping-Missionen und über kritische Rohstoffe austauschen. Für den Außenminister bietet das Treffen zudem die Gelegenheit, die G7 über den Stand der Vorbereitung für die bevorstehende Sudan-Konferenz in Berlin zu informieren. Auch wird es um das internationale und deutsche Engagement für die Stabilisierung in Haiti gehen.

Neben den G7-Partnern werden auch die Außenministerinnen und Außenminister aus Brasilien, Indien, Südkorea, Saudi-Arabien und der Ukraine sowie die Präsidentin der Europäischen Bank für Wiederaufbau an dem Treffen teilnehmen.

Frage

Sie haben den Austausch über den russischen Angriffskrieg erwähnt. Über den anderen Angriffskrieg wird nicht gesprochen?

Giese (AA)

Ich weiß nicht, worauf Sie sich ganz genau beziehen. Aber ich versuche jetzt einmal, Ihre Worte zu ergründen. Das Thema des Iran, auf das Sie möglicherweise mit Ihrer Wortwahl anspielen, die ich nicht teile, wird da natürlich auch besprochen werden. Das habe ich gerade eben erwähnt.

Zusatzfrage

Wir leben ja in derselben Realität. Das ist ein Angriffskrieg der Amerikaner und der Israelis. Ich frage, warum Sie, wenn Sie den russischen erwähnen, den anderen nicht erwähnen.

Giese (AA)

Ich habe das dazu gesagt, was ich gesagt habe. Ich denke, thematisch sind wir uns darüber einig, was dort stattfindet.

Frage

Herr Giese, Sie haben eben bilaterale Treffen erwähnt. Mit wem sind bereits Treffen geplant? Mit dem indischen Außenminister, dem brasilianischen, dem südkoreanischen, dem ukrainischen? Stehen sie alle auf der Liste von Herrn Wadephul?

Giese (AA)

Was das angeht, möchte ich darauf verweisen, dass wir über diese Treffen unmittelbar vorher informieren, auch deswegen, weil jetzt natürlich noch viel geschoben und bewegt wird. Aber es wird Treffen mit den allermeisten Außenministerinnen und Außenministern, die vor Ort sind, geben, auch bilateral. Zwischen den gemeinsamen Segmenten gibt es immer kurz Zeit. Aber das wird teilweise auch relativ kurzfristig entschieden. Wir werden darüber informieren, welche Treffen es geben wird.

Frage

Wie weit ist das Auswärtige Amt mit seiner eigenen völkerrechtlichen Bewertung des Angriffs der USA und Israels auf den Iran? Wann wird sie öffentlich vorgelegt werden?

Teilt das Auswärtige Amt die Einschätzung des Bundespräsidenten und ehemaligen Außenministers zum Völkerrecht, der für diese Redepassage dort ja auch viel Beifall bekommen hat?

Giese (AA)

Ich möchte mit Ihrer letzten Frage beginnen. Das ist eine ganz grundsätzliche Aussage: Die Äußerungen des Bundespräsidenten stehen für sich. Die Bundesregierung nimmt die Äußerungen anderer Verfassungsorgane zur Kenntnis, aber kommentiert sich nicht. Das werde ich hier ebenfalls nicht tun.

Zur Frage der völkerrechtlichen Einschätzung des Irankrieges haben wir hier schon mehrfach gesprochen. Ich kann es aber noch einmal ganz kurz ausführen. Die Haltung der Bundesregierung hat sich diesbezüglich nicht geändert. Für uns ist das Völkerrecht weiterhin handlungsleitend. Die völkerrechtliche Bewertung konkreter Operationen erfolgt dabei stets im Lichte der UN-Charta und sonstiger Regeln des Völkerrechts.

Die USA und Israel haben ihr Vorgehen im Iran mit einem Brief gegenüber dem Sicherheitsrat notifiziert. Sie haben also diesen völkerrechtlich vorgegebenen Weg gewählt. Darin berufen Sie sich auf das Recht zur Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. Es bleibt dabei, dass es an den USA und Israel ist, darzulegen, warum die Gewaltanwendung in diesem Einzelfall aus ihrer Sicht gerechtfertigt war. Dazu stehen wir mit unseren Partnern weiterhin eng in Kontakt.

Zusatzfrage

Mit anderen Worten, Sie haben noch keine Bewertung, richtig?

Giese (AA)

Ich habe das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Frage

Herr Meyer, was sagt denn der Bundeskanzler dazu, dass sich der Bundespräsident auf einer Veranstaltung einfach einmal zu dem völkerrechtlichen Grundsatz der Bewertung des Krieges der USA und Israels geäußert hat?

SRS Meyer

Ich denke, es ist gute Sitte, dass wir als Bundesregierung Äußerungen anderer Verfassungsorgane, in dem Fall des Bundespräsidenten, nicht kommentieren, im Detail ausdeuten oder bewerten. Das möchte ich auch in diesem Fall so halten.

Frage

Zunächst eine Lernfrage, Herr Giese: Kann bei der völkerrechtlichen Beurteilung ein Land für ein anderes argumentieren, dass man präventiv eingegriffen habe, in dem Fall die USA zugunsten Israels? Ist das völkerrechtlich möglich?

Giese (AA)

An dieser Stelle der grundsätzliche Hinweis, dass das hier kein Völkerrechtsseminar ist. Insofern möchte ich mich etwas vorsichtig ausdrücken. Ich verweise auf das, was ich gerade gesagt habe. Die Darstellungslast, wenn Sie so sagen wollen, liegt bei den Parteien. Natürlich kann man aber anderen helfen. Das tun ja auch beispielsweise Staaten, die der Ukraine in ihrer Selbstverteidigung gegen den russischen Angriffskrieg beistehen. Eine solche Möglichkeit existiert im Völkerrecht selbstverständlich.

Zusatzfrage

Wir haben hier ja schon häufiger über die völkerrechtliche Beurteilung anderer Konflikte gesprochen. Sind die entsprechenden Bewertungen hinsichtlich Venezuelas und Gazas bei Ihnen mittlerweile abgeschlossen, oder kann man sich auf einen längeren Prozess bei Ihnen einstellen?

Giese (AA)

Ich denke, zu beiden Themen haben wir uns hier ausführlich geäußert. Dazu habe ich auch nichts nachzutragen. Diesbezüglich hat sich an der Position der Bundesregierung nichts geändert.

Zuruf

Sind sie also noch nicht abgeschlossen?

Giese (AA)

Ich möchte auf das verweisen, was wir hier schon besprochen haben.

Frage

Herr Giese, eine Lernfrage: Wie lange hat das AA 2022 gebraucht, um den russischen Angriffskrieg völkerrechtlich zu bewerten?

Giese (AA)

Ich war 2022 nicht hier. Insofern muss ich Ihnen die genauen Daten schuldig bleiben. Aber wie wir das einschätzen, ist ganz klar. Das war vom ersten Moment an offensichtlich.

Vorsitzende Hamberger

Die Formulierung „schuldig bleiben“ würde ich interpretieren als „wird möglicherweise nachgereicht“.

Giese (AA)

Ich denke, das ist etwas, was Sie in den Äußerungen von 2022 selbst recherchieren könnten. Das war die vorherige Bundesregierung.

Zusatz

Auf der einen Seite kann man selbst recherchieren, auf der anderen Seite möchte ich von Ihrem Haus die Antwort haben, damit wir vergleichen können, wie es mit völkerrechtlichen Bewertungen von Angriffskriegen auf einer Zeitskala aussieht.

Giese (AA)

Dann noch einmal: Es geht um eine Bewertung in juristischer Hinsicht. Es geht um die Bewertung einer Tatsachenbasis. Bei beiden gibt es jeweils einen Erkenntnisbedarf. Bei beiden müssen sich diejenigen, die Gewalt anwenden, dazu äußern. Darüber hinaus einzelne Lagen zu vergleichen, das verbietet sich, denke ich, und das werde ich hier auch nicht tun.

Zusatz

Ich freue mich auf Ihre Nachreichung.

Giese (AA)

Das ist, wie gesagt, ein Recherchehinweis für Sie, 2022.

Frage

Die Reaktion auf die Rede Herrn Steinmeiers seitens verschiedener Regierungssprecher war, zu sagen, die völkerrechtliche Einschätzung obliege der Bundesregierung, hier dem Auswärtigen Amt, und sie sei noch nicht abgeschlossen. Das war der Wortlaut. Die Formulierung „noch nicht“ bedeutet ja: Es wird einen Zeitpunkt geben. Es wird ein Zeitpunkt angestrebt, zu dem die Prüfung abgeschlossen ist.

Wann ist dieser Zeitpunkt? Was ist der zeitliche Horizont?

Giese (AA)

Wir sind, denke ich, ein bisschen in einer Schleife gefangen. Vielleicht ein letzter Versuch, aus dieser Schleife zu entkommen: Es gibt eine Frage der Tatsachen. Da gibt es öffentliche Tatsachen. Da gibt es aber auch Tatsachen in Bezug auf die Bedrohungslage, die vom Iran ausgeht, die die USA geltend machen, die sie aber nicht öffentlich machen können, die sie gemeinsam mit Israel gesehen haben. Dann gibt es die Frage der rechtlichen Einordnung. Beides steht natürlich in einem gewissen Verhältnis. Die Tatsachen müssen bekannt sein, um die rechtliche Einordnung vorzunehmen. Was die rechtliche Einordnung angeht, gibt es, wie gesagt, einen Brief des US-Vertreters an den Sicherheitsrat, in dem sich die USA auf Artikel 51 der VN-Charta, also auf das Recht auf Selbstverteidigung, berufen. Auch da gibt es die Möglichkeit, eine rechtliche Darlegung noch zu erweitern. Diese Möglichkeit wird möglicherweise von den USA wahrgenommen werden. Beide Dinge müssen wir abwarten, um die Einschätzung vorzunehmen.

Insofern muss ich Ihnen den genauen Zeitpunkt leider schuldig bleiben. Das ist nichts, das in unserer alleinigen Entscheidungshoheit liegt.

Zusatzfrage

War dem Außenministerium und vor allem dem Außenminister der Text der Rede Herrn Steinmeiers vorab bekannt?

Giese (AA)

Ich glaube, der Text wurde vorab verteilt, wie es üblich ist. Ich glaube, er war Ihnen allen am Abend vorher bekannt.

Frage

Warum obliegt die völkerrechtliche Einordnung der Bundesregierung? Warum nicht ‑ ‑ ‑

Giese (AA)

Das ist eine Äußerung, die nicht von mir selbst stammt. Ich vermute, Sie zitieren Personen aus dem Bundestag, die sich geäußert haben. Ich glaube, was die ‑ ‑ ‑

Zusatz

Sie haben gerade gesagt: Das obliegt der Bundesregierung.

Giese (AA)

Ich glaube, das war ein ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Darf ich ausreden? ‑ Wir haben einen Bundespräsidenten. Wir haben einen Bundestag. Wir haben Wissenschaftliche Dienste. Wir haben Völkerrechtsexperten usw. Warum obliegt die völkerrechtliche Einordnung der Bundesregierung, wie Sie es gerade gesagt haben?

Giese (AA)

Das eine war die Abgrenzung, wer für die Bundesregierung spricht. Die Bundesregierung spricht für sich. Wenn die Bundesregierung als diejenige, die demokratisch legitimiert ist, dieses Land zu regieren, eine rechtliche Einschätzung vornimmt, dann nimmt sie sie selbst vor. Um mehr geht es nicht.

Darüber hinaus gibt es auch eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage, wer in Deutschland völkerrechtliche Einordnungen vornimmt. Das fällt, glaube ich, der Bundesregierung zu und in diesem Fall dem Auswärtigen Amt.

Frage

(zu Auswirkungen des Krieges Israels und der USA gegen den Iran) Frau Ungrad, es geht wieder um eine Äußerung der Ministerin, auch bei dem Besuch in den USA. Vielleicht können Sie da noch etwas helfen. Sie wird mit der Äußerung zitiert, dass Benzin und Diesel ab Ende April oder Anfang Mai knapp werden könnten, wenn der Konflikt nicht schnell ende. Ist das korrekt?

Ungrad (BMWE)

Zunächst: Die Situation ist nicht mit 2022 zu vergleichen. Damals hat Russland quasi über Nacht die Gasversorgung eingestellt. Deutschland war zu einem Großteil abhängig von russischem Gas. Das hatte große Auswirkungen auf die gesamte Energieversorgung, nicht nur auf Gas, sondern auch auf Öl. Das jetzt ist damit also nicht vergleichbar.

Die Äußerung der Ministerin war auf ein Worst-Case-Szenario unverminderter militärischer Auseinandersetzung auf unbefristete Zeit und eine dauerhafte Unpassierbarkeit der Straße von Hormus bezogen, nicht kurzfristig auf die aktuelle Situation. Wir beobachten die weiteren Entwicklungen natürlich genau, aber unsere Lieferketten funktionieren, mit Rohöl zum Beispiel aus Kasachstan und Norwegen. Wir sehen keine physischen Engpässe in Deutschland. Die Ministerin hat sich, wie gesagt, auf ein Worst-Case-Szenario bezogen, auf eine dauerhafte Schließung der Straße von Hormus.

Zusatzfrage

Dauerhaft ja nicht, es geht ja nur um einen Monat. Wenn sie sagt, dass Lieferengpässe Ende April oder Anfang Mai auftreten können, dann reden wir ja nicht über einen monatelangen Konflikt, sondern nur über einen Konflikt, der noch ein paar Wochen andauern kann.

Deswegen noch einmal die Frage: Sehen das Wirtschaftsministerium oder die Ministerin für den Fall, dass dieser Konflikt noch ein paar Wochen andauert, doch diese gravierenden Folgen?

Ungrad (BMWE)

Es ist klar: Wenn die Straße von Hormus weiterhin in dieser Form blockiert wird, dann wird es weltweit Auswirkungen auf die Nachfrage nach Rohöl geben.

Aber Ihre Frage bezog sich auf Deutschland. Bezogen auf Deutschland funktionieren die Lieferketten. Wir sehen keine Lieferengpässe für Deutschland.

Frage

Es geht noch einmal um die Frage möglicher LNG-Lieferungen aus Katar. Ihr Kollege sagte vorgestern hier, es gebe keine LNG-Lieferungen aus Katar nach Deutschland, die betroffen sein könnten. Nun ist aber im Jahr 2022 ein Vertrag geschlossen worden, demzufolge ab 2026, also ab diesem Jahr, pro Jahr zwei Millionen Tonnen LNG aus Katar nach Deutschland verschifft werden sollen.

Existiert dieser Vertrag noch? Wurde er ausgesetzt?

Welche Lieferungen wären für dieses Jahr eigentlich vorgesehen?

Warum kann es sein, dass man jetzt sozusagen sagen kann: „Wir hatten das zwar geplant, aber im Moment ist da gar nichts“?

Ungrad (BMWE)

Mir ist ein Vertrag, der 2022 geschlossen worden sein soll, nicht bekannt. Wenn Sie darauf anspielen, dass der frühere Wirtschaftsminister in Katar war, dann kann ich sagen, dass dabei keine Verträge geschlossen wurden. Verträge schließen Unternehmen. Die Politik begleitet und flankiert eventuelle Verträge natürlich politisch, schließt aber keine Verträge. Mir ist solch ein Vertrag nicht bekannt.

Das schließt nicht aus, dass es künftig Verträge für diese Region geben wird. Aber aktuell gibt es keine Lieferung aus Katar.

Zusatz

Bitte prüfen Sie dann doch noch nach, was in Ihrem Haus bekannt ist. Denn ‑

Ungrad (BMWE)

Das ist das, was im Haus bekannt ist.

Zusatz

‑ nach meinen Informationen gibt es einen Vertrag, der 2022 abgeschlossen wurde und vorsieht, dass ConocoPhillips dieses Gas über das LNG-Terminal in Brunsbüttel liefert. Das sind doch sehr konkrete Vereinbarungen. Aber jetzt sagen Sie, das alles sei Ihnen nicht bekannt.

Ungrad (BMWE)

Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass Unternehmen die Verträge schließen. Unternehmen müssen uns nicht sagen, welche Verträge sie geschlossen haben. Das ist in einem liberalisierten Gasmarkt Aufgabe der Unternehmen und nicht Aufgabe des Staates.

Sie haben gefragt, auch schon in der vorigen Regierungspressekonferenz, ob wir Gas aus Katar bekommen. Wir bekommen derzeit kein Gas aus Katar.

Frage

Ich bin gerade ein bisschen verwundert, Frau Ungrad. Ist es falsch ‑ Sie waren damals ja schon dabei ‑, dass Wirtschaftsminister Habeck das Abkommen mit Katar, zwischen den Unternehmen, das Abkommen, über das gerade geredet wurde, initiiert hat? Ist das falsch?

Ungrad (BMWE)

Ich spreche jetzt für diese Bundesregierung und kann jetzt nicht für die frühere Bundesregierung sprechen. Mir ist aber bekannt, dass es damals um Energiepartnerschaft ging und dass im Rahmen dieser Energiepartnerschaft auch über eine eventuelle Flankierung von Verträgen gesprochen wurde, aber damals zumindest in diesem Zusammenhang kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Zusatzfrage

Herr Habeck war ja in Katar. Da hat er ja auch Hände geküsst und alles. Das basierte doch auf diesem Abkommen, korrekt?

Ungrad (BMWE)

Ich habe mich gerade dazu geäußert.

Frage

Frau Ungrad, Sie sagten gerade, wenn überhaupt, dann wären es Unternehmen, die LNG-Lieferverträge abschlössen, beispielsweise auch mit ConocoPhillips und Katar. Wie steht es denn mit Unternehmen wie Uniper oder SEFE, die unter staatlicher Kontrolle stehen? Haben diese womöglich Liefermengen aus Katar, die jetzt gefährdet sind?

Ungrad (BMWE)

Danach müssten Sie die Unternehmen fragen. Mir liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Unternehmen solche Verträge hätten. Sie müssten am Ende die Unternehmen fragen. Aber uns liegen, wie gesagt, keine Erkenntnisse darüber vor, dass wir derzeit Gas aus Katar oder überhaupt der Region bekämen.

Zusatzfrage

Heißt das auch, dass Sie über mögliche Geschäftsverbindungen dieser verstaatlichten Unternehmen keine Angaben machen oder diese Angaben nicht haben?

Ungrad (BMWE)

Genau. Das aktuelle Geschäft ist Sache der Unternehmen, nicht Sache der Bundesregierung. Wir haben nur die Rückmeldung bekommen, dass wir kein LNG aus der Region bekommen, und dazu habe ich mich geäußert.

Frage

Frau Jenning, sowohl die USA als auch Israel sind jetzt im Nahen bzw. Mittleren Osten militärisch stark gebunden. Große Mengen an Marschflugkörpern, Patriot-Systemen etc. werden dort verwendet und aufgebracht. Gibt es innerhalb der Bundesregierung bzw. innerhalb des Verteidigungsministeriums Erkenntnisse, wonach Zusagen aus den USA und Israel für Waffen- oder Munitionslieferungen an Deutschland, an die Bundeswehr, deswegen ausbleiben könnten?

Jenning (BMVg)

Nein. Von derartigen Einschränkungen kann ich Ihnen nichts berichten.

Zusatzfrage

Sehen Sie die Gefahr, dass durch diese Bindung des israelischen aber vor allem des US-Militärs im Nahen und Mittleren Osten Abschreckungslücken durch die NATO an der Ostflanke gegenüber Russland entstehen oder sich vergrößern könnten und dass sich Putin in Russland vielleicht noch eher dazu bewogen fühlen dürfte, die Offensiven gegen die Ukraine oder sogar gegen die NATO zu verstärken?

Jenning (BMVg)

Sie wissen, dass ich die einzelnen Aktivitäten oder Handlungen von Partnern und Verbündeten hier nicht kommentiere und auch nicht bewerte. Aber Sie wissen auch ‑ das haben wir an dieser Stelle schon sehr oft betont, und das betone ich noch einmal ‑, dass wir natürlich in einem engen Austausch mit all unseren Verbündeten und Partnern stehen, natürlich auch zur Lage im Nahen und Mittleren Osten selbst, aber natürlich auch darüber hinaus.

Was insbesondere den Schutz der NATO-Ostflanke anbelangt, so wissen Sie ja, dass das nicht nur auf zwei Schulterpaaren ruht. Auch dazu sind wir natürlich in Abstimmungen. Sie wissen, dass wir dazu auch einen großen Beitrag leisten.

Eine quasi direkte Verbindung sehen wir nicht. Auch da gilt weiterhin, dass unser Engagement hochgehalten wird. Sie kennen die Brigade in Litauen, aber auch so etwas wie Baltic Sentry oder Baltic Air Policing, an dem wir uns regelmäßig auch im Norden beteiligen. All das stützt natürlich auch die NATO-Ostflanke. Das sind anerkannte Missionen der NATO, an denen wir natürlich weiterhin unverändert festhalten, und zwar nicht nur wir, sondern auch mit unseren verbündeten Partnern.

Frage

Meine Frage geht wahrscheinlich an Frau Jenning oder Herrn Giese. Haben Sie Informationen über den Drohneneinschlag, der in einem Kraftwerk in Estland gemeldet wurde?

Jenning (BMVg)

Wir haben die Meldung von heute Vormittag natürlich zur Kenntnis genommen. Ich habe aber keine eigenen Erkenntnisse dazu, die wir Ihnen geben könnten.

Giese (AA)

Das Gleiche gilt für mich.

Zusatzfrage

In den letzten Tagen gab es auch Meldungen über Aktivitäten, mit denen in Estland eine Volksrepublik Narwa für den russischsprachigen Teil des Landes vorbereitet werde. Das erinnert ein bisschen an die Grüne-Männchen-Vorbereitung, die es 2014 auf der Krim gab. Haben Sie darüber irgendwelche Erkenntnisse?

Giese (AA)

Ich habe die Presseberichterstattung, die es dazu gab, zur Kenntnis genommen. Es sieht sehr nach einem weiteren Beweis dafür aus, wie Russland beispielsweise mit psychologischer Kriegsführung versucht, mit psychologisch aggressivem Verhalten NATO-Länder zu destabilisieren und unsere Einigkeit in der Unterstützung der Ukraine zu unterminieren. Das wird aber nicht gelingen.

Frage

Gibt es eine Reaktion auf die israelische Ankündigung, den Südlibanon bis zum Litani zu besetzen?

SRS Meyer

Der Europäische Rat hat sich dazu bereits in der vergangenen Woche deutlich positioniert. Die Europäische Union wird die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit des libanesischen Staates sowie seine Bemühungen um den Aufbau funktionierender Staatlichkeit weiterhin unterstützen. Entsprechend haben wir uns dazu geäußert.

Zusatz

Jetzt geht es ja um die israelische Ankündigung. Israel ist der Partner dieser Bundesregierung. Finanzminister Smotrich hat sogar gesagt, dass der Litani, also der Fluss, die neue Grenze Israels werden müsse. Hier werden ja Grenzen neu verschoben, wogegen sich die Bundesregierung doch immer verwahrt.

Giese (AA)

Das, was ich Ihnen dazu sagen kann, ist, dass wir diese Äußerungen einzelner israelischer Minister ‑ einen davon haben Sie genannt ‑ mit großer Sorge zur Kenntnis genommen haben. Unseres Wissens ist es nicht die Regierungslinie. Jedenfalls hat die israelische Regierung dazu nicht erklärt, dass es das sei. Sie wissen um die israelische innenpolitische Lage. Dort beginnt ein Wahlkampf. Ich fürchte, dass wir in der Zukunft noch mit mehreren solcher Äußerungen werden umgehen müssen, insbesondere von Kräften wie der Person, die Sie genannt haben.

Ganz klar ist, dass wir alle Beteiligten weiterhin zu einer Rückkehr zum Waffenstillstand sowie zur Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats aufrufen. Diese ist weiterhin geltendes Völkerrecht und handlungsleitend und auch bewertungsleitend für die Bundesregierung. Ganz klar ist, wie gesagt, dass es eine parteipolitische Äußerung eines einzelnen Ministers ist. Aber einfach, um das hier zu betonen: Eine Annexion libanesischen Territoriums durch Israel wäre selbstverständlich völkerrechtswidrig und würde durch die Bundesregierung auch nicht akzeptiert werden.

Zusatzfrage

Derjenige, der die Grenzziehung erwähnt hatte, war Herr Smotrich. Das andere ist ja die Aussage des Verteidigungsministers, also von demjenigen, der die IDF im Südlibanon leitet. Er hat über die Besatzung gesprochen. Wie bewerten Sie die Zerstörung von Brücken im Libanon durch die IDF?

Giese (AA)

Ich werde jetzt zu einzelnen Angriffen, zu einzelnen Kampfhandlungen, die dort stattgefunden haben, keine Stellung nehmen, auch weil mir die Einzelheiten dazu nicht bekannt sind.

Frage

Es gibt widersprüchliche Berichte zu einer möglichen Mehrwertsteueranhebung durch die Bundesregierung. Gibt es dazu konkrete Gespräche? Inwiefern ist sich die Koalition darin einig?

SRS Meyer

Wenn wir innerhalb der Bundesregierung jetzt in eine Phase der weiteren Reformschritte eintreten, ist es grundsätzlich erst einmal nicht überraschend, dass es politische Forderungen gibt, die dann auch in der Öffentlichkeit erhoben werden. Wenn ich davon jetzt jede einzelne jeweils immer kommentieren würde, dann hätte ich, glaube ich, sehr, sehr viel zu tun. Insofern würden wir die Berichterstattung hier jetzt nicht kommentieren. Noch einmal: Es ist normal, dass Vorschläge im Raum stehen. ‑ Sie kennen auch den Koalitionsvertrag, der eine solche Maßnahme nicht vorsieht. Aber noch einmal: Ich steige jetzt nicht in eine Kommentierung jedes einzelnen Vorschlags ein, den wir sicherlich heute und auch in den nächsten Tagen im politischen Raum sehen werden.

Frage

Meine Frage ist zu einem ganz anderen Thema, geht allerdings auch an das Auswärtige Amt: Sie haben gesagt, Sie seien intensiv um Aufklärung bemüht, was das Schicksal der in Syrien verschwundenen deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann angeht. Dazu gibt es jetzt Äußerungen von der Familie, die sehr ungeduldig ist und sagt: Wir haben nicht den Eindruck, dass die Bundesregierung ihre guten Beziehungen zur Übergangsregierung nutzt, um ihr Schicksal aufzuklären und zu helfen. ‑ Ich wüsste gern, was Sie dazu sagen. Wie weit sind Sie mit der Aufklärung, zumal heute ja auch in mehreren Städten Demonstrationen in Solidarität mit dieser Journalistin stattfinden sollen?

Giese (AA)

Mir sind diese Äußerungen im Einzelnen jetzt nicht bekannt. Ich kann natürlich sehr, sehr gut nachvollziehen, dass sich die Familie und die Freunde der Journalistin, die Sie angesprochen haben, sehr, sehr große Sorgen machen. Diese Sorgen teilen wir. Deswegen setzen wir uns sehr intensiv dafür ein, diesen Fall aufzuklären. Auch unsere Botschaft in Damaskus und auch die für konsularische Angelegenheiten zuständige Botschaft in Beirut stehen in Kontakt mit den syrischen Behörden. Aber im Übrigen würde ich Sie wirklich darum bitten, zu akzeptieren, dass wir in solchen Einzelfällen keine weiteren Informationen geben können. Aber seien Sie versichert, dass wir dabei intensiv um Aufklärung bemüht sind.

Frage

Können Sie „unter drei“ noch etwas mit uns dazu teilen?

Giese (AA)

Auch „unter drei“ nicht, sorry!

Frage

Ich habe eine Frage an das BMF, und zwar hat der Finanzminister Preisgrenzen für Benzin und Diesel wie in Luxemburg vorgeschlagen. Können Sie darstellen, wie das finanziert werden soll?

Keller (BMF)

Ich würde auf das verweisen, was wir hier ja schon in den letzten Wochen immer diskutiert haben: Wir sehen die Belastung. Wir sehen die Belastung von Pendlerinnen und Pendlern. Wir sehen die Belastung gerade auch von kleinen und mittleren Unternehmen, die die gestiegenen Energiepreise mit sich bringen.

Dazu haben wir hier auch in den letzten Wochen ja diskutiert, dass wir dabei natürlich viel beobachten, aber eben nicht nur beobachten, sondern uns auch aktiv überlegen, was wir dabei machen können. Dazu hat der Minister jetzt einen Vorschlag vorgestellt. Es gibt viele andere Vorschläge. Es gibt Dinge, die wir in der Bundesregierung schon getan haben. Darin fügt sich das ein. Ich kann an dieser Stelle jetzt noch keine weiteren Details nennen, weil das, wie gesagt, eine der Maßnahmen ist, die diskutiert werden. Aber wir sind im Einzelnen nicht an der Stelle, dass wir dazu jetzt schon Konkretes anzukündigen haben.

Zusatzfrage

Jetzt ist es ja so, dass die Preise in Luxemburg schon nah am Marktpreis sind. Lediglich die Steuern und Abgaben sind niedriger als in Deutschland. Wie soll es hier dann ohne Subventionen möglich sein? Gab es dazu schon eine Idee?

Keller (BMF)

Ich glaube, ich habe dem, was ich eben gesagt habe, an der Stelle nichts hinzuzufügen.

Frage

Ich habe eine Frage an Herrn Meyer: Unterstützt die Regierung die Pläne, den VW-Standort in Osnabrück zur Rüstungsproduktion zu benutzen?

Dann habe ich eine Frage an das BMVg: Verhandelt das BMVg mit Rafael über die Beschaffung von Iron Dome?

SRS Meyer

(zur möglichen Nutzung des VW-Standortes in Osnabrück zur Produktion von Rüstungsgütern) Ich kann ganz generell dazu sagen, dass die Bundesregierung die Medienberichte zur Kenntnis genommen hat. Die Automobilbranche befindet sich in einer Transformation und steht in einem anspruchsvollen internationalen Wettbewerb. Als Bundesregierung begrüßen wir selbstverständlich Vorhaben, die Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Die Bundesregierung hat die Lage der Automobilbranche weiterhin genau im Blick.

Wir haben dazu auch bereits im vergangenen Jahr, auch mit den betroffenen Unternehmen, mit den Bundesländern, in denen auch große Automobilkonzerne ihren Sitz haben, einen größeren Gipfel veranstaltet. Wir haben uns auf Maßnahmen verständigt, um auch die Branche zu unterstützen. Insofern nehmen wir die Medienberichte zur Kenntnis. Wir können jetzt nicht sozusagen in Einzelheiten einsteigen oder Einzelheiten kommentieren. Aber noch einmal: Wir begrüßen selbstverständlich Vorhaben, die Arbeitsplätze in Deutschland sichern.

Jenning (BMVg)

(zur Beschaffung von Rüstungsgütern) Ich darf zu dem Thema vielleicht einmal ganz allgemein etwas ergänzen. Zum Thema von Iron Dome finden Sie ja einige Informationen auf unseren Internetseiten. Zur Frage nach möglichen Beschaffungsinitiativen darf ich darauf verweisen, dass wir solche Gespräche, selbst, wenn es sie gäbe, natürlich immer intern führen und dass wir über Beschaffungen dann informieren, wenn sie auch entsprechend parlamentarisch bestätigt sind. Ich bitte ausdrücklich darum, dies weder als Dementi noch als Bestätigung, dass es solche Überlegungen gibt, zu verstehen, sondern es ist einfach etwas, das dann vertraulich ist und über das wir erst dann berichten, wenn es so weit ist.

Frage

Ich habe noch einmal ein Thema, das wir auch bereits vorgestern hatten, nämlich, dass der ungarische Außenminister mutmaßlich sozusagen als IM des russischen Außenministeriums aus EU-Sitzungen und über EU-Sitzungen berichtet hat. Das wurde jetzt seitens des ungarischen Außenministers bestätigt. Was bedeutet das für die Bundesregierung im Umgang mit Vertretern Ungarns, die an vertraulichen europäischen Sitzungen teilnehmen?

Giese (AA)

Ich glaube, wir haben uns hier schon am Montag darüber unterhalten. Ich glaube, es bleibt bei dem Grundsatz, dass wir von den Mitgliedern der Europäischen Union Solidarität einfordern. Es ist das Recht aller Staaten, das von allen anderen Staaten zu fordern. Es ist auch eine Verpflichtung. Es ist ganz offensichtlich, dass die ungarische Regierung dieser Solidarität inzwischen in ganz, ganz vielen verschiedenen Bereichen nicht nachgekommen ist. Dies ist ein weiterer.

Zusatzfrage

Der Unterschied zu Montag ist eben, dass es seitens der ungarischen Regierung bzw. des Außenministers selbst jetzt bestätigt wird. Deswegen habe ich die Frage, was das konkret für das Verhalten auch in EU-Gremien, in denen Deutschland und Ungarn sind, bedeutet. Ist die Bundesregierung dafür, bestimmte Gespräche nur noch unter Ausschluss ungarischer Vertreter zu führen, oder wie gehen Sie mit diesem nun eingestandenen Vertrauensbruch um?

Giese (AA)

Ich möchte die Äußerungen des ungarischen Außenministers jetzt weder für noch gegen ihn bewerten. Ich glaube, sie stehen erst einmal für sich. Ich glaube, es war eher so eine Ausflucht zur Seite, unabhängig davon, ob er, wie Sie es jetzt unterstellen, diese Anschuldigung eingeräumt hat oder nicht. Aber unabhängig davon ‑ ich will das hier gar nicht bewerten ‑ ist die Frage nach dem prozeduralen Vorgehen, die Frage, wie man beispielsweise bei Europäischen Räten verhandelt und nach welchen Regeln man dann Informationen austauscht, eine Frage, die im europäischen Kreis entschieden werden muss. Daran wird sich die Bundesregierung mit Sicherheit beteiligen. Aber das ist keine Entscheidung, die hier in der Regierungspressekonferenz getroffen wird.