Regierungspressekonferenz vom 22. April 2026

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 22. April 2026

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
•    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
•    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
•    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an den Missionen KFOR im Kosovo und EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina
•    Äußerungen des Bundeskanzlers zur Rentenreform
•    Kabinettssitzung in der kommenden Woche
•    Forderung von Medienverbänden nach einem medienregulatorischen Rahmen im Umgang mit künstlicher Intelligenz
•    Besuch von Reza Pahlavi in Berlin
•    Untersagung der Durchleitung kasachischen Rohöls durch die Druschbapipeline über Territorium der Russischen Föderation hin zur PCK-Raffinerie in Schwedt
•    Kerosinversorgung der Luftwaffe
•    Entwicklung der Benzin- und Dieselpreise
•    Gewährleistung der Sicherheit von Raffinerien
•    mögliche Komplettübername von T-Mobile US durch die Deutsche Telekom AG
•    Rüstungsprojekt FCAS
•    Abstimmung im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ über eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens EU-Israel
•    EU-Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Ukraine
•    Verweigerung der Überfluggenehmigung für ein taiwanesisches Regierungsflugzeug durch mehrere afrikanische Staaten
•    Kerosinversorgung

38 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 22. April 2026

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Kornelius

  • Dr. Maier (BMJV)

  • Kaminski (BMI)

  • Mühlhausen (BMAS)

  • Elsässer (BMG)

  • Hinterseher (AA)

  • Müller (BMVg)

  • Wentzel (BMWE)

  • Kall (BMF)

 

(Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Kornelius sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Kornelius

Einen schönen guten Tag auch von mir!

Die erste Entscheidung des Bundeskabinetts betrifft das Versorgungsausgleichsrecht. Die Bundesregierung will die finanzielle Gerechtigkeit im Alter stärken und deshalb das Recht des Versorgungsausgleichs punktuell anpassen. Den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Gesetzentwurf hat das Kabinett heute beschlossen. Sie wissen, dass im Zuge einer Ehescheidung die in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits nach geltendem Recht zwischen den Eheleuten gerecht zu teilen sind. Bislang können verschwiegene oder vergessene Anrechte aber nicht mehr geltend gemacht werden, wenn gerichtlich bereits über den Versorgungsausgleich entschieden wurde. Diese fehlende Korrekturmöglichkeit kann im Einzelfall zu ungerechten Lösungen führen. Daher sieht der Gesetzentwurf jetzt die Möglichkeit eines nachträglichen schuldrechtlichen Ausgleichs in Gestalt eines Zahlungsanspruchs vor. Das heißt, dass im Alter dann monatlich die Hälfte der zum Beispiel vergessenen Rente überwiesen werden muss. Zudem sollen Rentenansprüche von Unternehmen, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden zurzeit nur im Zugewinnausgleich, nicht aber im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Diese Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. All dies dient nicht nur dem gerechten Ausgleich bei geschiedenen Ehen, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgung von Arbeitnehmern und Unternehmern.

Dann haben wir eine weitere Mitteilung: Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren beschlossen. Sie wissen, dass dies ein Gesetz mit einer langen Vorlaufzeit und einer enormen Wirkung ist. Die Bundesregierung setzt also nun ein starkes Zeichen. Dieses Gesetz ist zu lange ergebnislos diskutiert worden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden besonders im Kampf gegen Internetkriminalität deutlich zu stärken. Dabei geht es für die Behörden konkret um einen Ermittlungsansatz, den eine IP-Adresse liefern kann. Bei den im Internet begangenen Straftaten stellt die IP-Adresse, die einem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, oft den einzigen Ermittlungsansatz dar. Man spricht dabei von digitalen Spuren, die Täter im Netz hinterlassen.

Besonders relevant ist die IP-Adressspeicherung bei sexuellem Kindesmissbrauch im Internet, bei Cyberbetrug und bei Hasskriminalität im Netz. Die notwendige Bestandsabfrage der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden bei den Internetzugangsanbietern hat nur dann Erfolg, wenn die Daten auch noch gespeichert sind. Aus diesem Grund wird für Internetzugangsanbieter eine Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten eingeführt.

Zusätzlich wird das Instrument der Sicherungsanordnung geschaffen. Damit können die Strafverfolgungsbehörden die Sicherung von Verkehrsdaten für bis zu drei Monate anordnen, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen.

Schließlich regelt dieser Gesetzentwurf, dass eine sogenannte Funkzellenabfrage nicht nur bei Verdacht einer besonders schweren Straftat, sondern schon bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig ist.

Das Bundeskabinett hat außerdem den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Auch das ist von enormer Tragweite, besonders für die medizinische Notfallversorgung im ländlichen Raum. Die Bundesregierung bringt hierbei einen Baustein der umfangreichen Gesundheitsreform auf den Weg. Ministerin Warken hat gerade um 12 Uhr im Gesundheitsministerium in einer Pressekonferenz darüber informiert; deswegen stelle ich es hier nur in Kürze dar: Ziel des Gesetzes ist es, die medizinische Notfallversorgung zu verbessern sowie Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten. Dies soll langfristig auch zu Einsparungen führen. Mit der Reform soll die 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung zur Rufnummer für Hilfen in akuten Fällen ausgebaut und enger mit der Notfallnummer 112 vernetzt werden. So kann die Patientenversorgung besser gesteuert werden. Zudem sollen an ausgewählten Krankenhäusern flächendeckend sogenannte integrierte Notfallzentren aufgebaut werden. Sie bestehen dann aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und schließlich der Notaufnahme eines Krankenhauses. Schließlich werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, durchgängig telemedizinische Beratungen und Hausbesuche in akuten Fällen anzubieten.

Schließlich gibt es noch zwei Mitteilungen über die Verlängerung von militärischen Missionen: Die Bundesregierung hat heute die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Mission Kosovo Force, KFOR, und der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien-Herzegowina, kurz EUFOR Althea, beschlossen. Der Bundestag muss den Mandaten, die bis zum 30. Juni 2027 gelten sollen, noch zustimmen. Das KFOR-Mandat ist grundsätzlich unbefristet. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert: bei KFOR 400, bei EUFOR 50 Soldatinnen und Soldaten.

Das war es hierzu.

Frage

(zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren) Ich würde Herrn Kornelius ganz gern eine Frage stellen, weil es ja so ein lang diskutiertes und großes Thema ist: Ich würde gern wissen, wie sehr Sie darauf vertrauen, dass es diesmal tatsächlich EuGH-konform ist. Die Debatte darüber hat ja 20 Jahre auf dem Buckel.

StS Kornelius

Es ist richtig, die Debatte ist sehr, sehr lange geführt worden. Deswegen ist der Gesetzgebungsprozess auch mit der nötigen Akribie und Absicherung gelaufen. Die zuständigen Häuser haben sich eng abgestimmt. Das BMJV kann dazu sicherlich detaillierter Auskunft geben. Außerdem haben sich die zuständigen Minister dazu heute auch schon geäußert. Insofern bin ich sehr hoffnungsfroh, dass wir Rechtsprüfungen diesmal mit einem positiven Ergebnis bestehen.

Zusatzfrage

Dann möchte ich an dieser Stelle direkt das BMJV mit ansprechen, aber vielleicht auch das BMI mit einbeziehen: Es geht am Ende ja um ein Defizit der Zugriffsmöglichkeiten für die Strafverfolger bei den Anschlusszuordnungen. Ist das aus Ihrer Sicht tatsächlich ein Problem der Provider, oder ist es nicht eher ein Problem bei den Ermittlungsbehörden, da dort, sage ich einmal, die Prozesse viel zu langsam sind? Reichen drei Monate denn überhaupt?

Dr. Maier (BMJV)

Es geht dabei nicht um ein Defizit in den Zugriffsmöglichkeiten, sondern es geht konkret darum, dass die Daten zu dem Zeitpunkt, zu dem zugegriffen wird, noch vorhanden sind. An den Zugriffsmöglichkeiten als solchen wird ja nichts geändert.

Kaminski (BMI)

Ich habe nichts Weiteres hinzuzufügen.

Frage

Frau Maier, könnten Sie einmal erklären, warum diese Regelung jetzt erforderlich ist? Das ist ja eine wichtige Vorgabe des EuGH gewesen.

Dr. Maier (BMJV)

Dazu hat sich die Ministerin ja schon hinreichend und vielfach geäußert. Sie hat gerade auch zusammen mit ihrem Kollegen Herrn Dobrindt eine Pressekonferenz dazu gegeben. Die Erforderlichkeit sehen wir anhand dessen, dass uns Ermittlerinnen und Ermittler immer wieder mitteilen, dass ihre Ermittlungen ins Leere laufen, weil die IP-Adressen zu dem Zeitpunkt, zu dem sie sie benötigen, nicht mehr verfügbar sind.

Zusatzfrage

Aber Ihr eigenes Haus hatte noch unter der Ampelregierung gesagt, dass die allermeisten Fälle aus empirischer Sicht auch ohne diese Speicherung möglich sind. Ist das immer noch Ihr Stand, oder haben sich die Zahlen jetzt massiv geändert? Ihr Haus hatte gesagt, auch ohne Anwendung der Vorratsdatenspeicherung würden 91 Prozent der bekannt gewordenen Fälle, die Herr Kornelius vorhin genannt hatte, aufgeklärt werden können bzw. verfolgt werden können.

Dr. Maier (BMJV)

Noch einmal zur Klarstellung: Es geht hierbei nicht um eine Vorratsdatenspeicherung. Es geht um eine IP-Adressenspeicherung. Das ist etwas grundsätzlich anderes. Ich habe es gerade ausgeführt und habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

Frage

Das möchte ich dann doch kurz noch einmal zum Anlass nehmen, nachzufragen. Ist es aus Ihrer Sicht denn tatsächlich durch irgendetwas gerechtfertigt, eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressenzuordnungen auf Vorrat, so wie sie auch im Gesetz bezeichnet wird, nicht als Vorratsdatenspeicherung zu bezeichnen? Inwiefern soll das keine Vorratsdatenspeicherung sein?

Dr. Maier (BMJV)

Ich glaube, die Prämisse, die Sie aufstellen, mache ich mir erst einmal nicht zu eigen. Es geht hierbei ja eben nicht darum, dass irgendwelche Bewegungsprofile erstellt werden oder Ähnliches erstellt wird, sondern es geht nur darum, dass IP-Adressen vorgehalten werden.

Zusatzfrage

Frau Maier, dann stelle ich doch noch einmal diese Nachfrage: Gerade im Zusammenwirken mit der Sicherungsanordnung und der Ausweitung der Funkzellenabfrage, wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, möchte ich gern wissen, inwiefern Sie glauben, dass wir hierbei nicht an der gleichen Stelle stehen werden wie vor zehn Jahren und vor 20 Jahren, dass wir am Ende wieder einen EuGH-Beschluss haben, der sagt, dass das nichts war?

Dr. Maier (BMJV)

Wenn Sie sich die Entscheidung des EuGH von 2024 ins Gedächtnis rufen, stellen Sie fest, dass es dabei ja Leitlinien gibt. An denen orientieren wir uns auch. Im Rahmen dieser Leitlinien befinden wir uns auch mit diesem Gesetzentwurf.

Frage

Sie möchten hier wirklich argumentieren: Wenn Daten für drei Monate auf Vorhalt gespeichert werden, dann ist es etwas anderes, als die Daten auf Vorrat zu speichern.

Dr. Maier (BMJV)

Es ist ein Unterschied. Die IP-Adressenspeicherung ist keine Vorratsdatenspeicherung.

Frage

Herr Kornelius, der Kanzler hat ja mit seinen Aussagen beimBankenverband jetzt eine Rentendebatte ausgelöst. Was genau hat er denn mit der Aussage, die gesetzliche Rente sei künftig nur noch eine Basisabsicherung, genau bezweckt?

StS Kornelius

Ich muss Ihnen, glaube ich, widersprechen. Es ist keine Rentendebatte ausgelöst worden. Dieses Land diskutiert seit langer Zeit über die Rente. Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, deren Ergebnisse wir noch in diesem Sommer erwarten. Danach wird eine Rentenreform auf den Weg gebracht. Die Äußerung des Bundeskanzlers stellt keinen Dissens zu den Plänen der Koalition dar. Sie wissen, dass wir drei Säulen der Altersvorsorge kennen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersversorgung. Diese drei Säulen werden neu zueinander gewichtet. Darauf läuft die Äußerung des Bundeskanzlers hinaus. Die betriebliche Säule haben wir bereits mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz gestärkt. Das ist seit Mitte Januar in Kraft. Wir haben die private Altersvorsorge gestärkt. Sie wissen, dass am 27. März im Bundestag dazu ein Gesetz verabschiedet wurde. Vom Kabinett wurden Eckpunkte für die Frühstart-Rente im Dezember beschlossen. Auch das ist ein Teil einer kapitalgedeckten Rentenvorsorge. Sie sehen also, dass die Dynamik in diese Richtung läuft. Insofern war diese Bemerkung des Bundeskanzlers in einen größeren Prozess eingebettet.

Zusatzfrage

Es gibt aber dennoch viel Kritik seitens des Koalitionspartners. Daher die Frage direkt an das BMAS: Inwiefern sieht denn die Ministerin die gesetzliche Rente künftig nur noch als Basisabsicherung an?

Mühlhausen (BMAS)

Haben Sie vielen Dank. Sie werden sich nicht wundern, dass ich hier an dieser Stelle die Worte des Kanzlers weder interpretieren noch kommentieren will. Aber die Ministerin selbst hat sich ja gestern geäußert. Das macht es mir leicht. Deswegen zitiere ich sie gern auch noch. Sie hat gestern gesagt:

„Eine ordentliche Rente nach einem Leben voller Arbeit ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit. Wir haben als Bundesregierung gemeinsam die Alterssicherungskommission auf den Weg gebracht, die derzeit unter Hochdruck Vorschläge erarbeitet, wie die Alterssicherung auch in den kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“

Sie hat auch darauf hingewiesen, dass viele Menschen nur die gesetzliche Rente haben, gerade in Ostdeutschland.

„Deshalb wird die gesetzliche Rente weiter ein wichtiger Baustein sein.“

Sie hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass in der Koalition fest miteinander vereinbart ist,

„dass wir erst die Kommission arbeiten lassen und, wenn die Vorschläge auf dem Tisch liegen, entschlossen handeln. Daran halte ich mich.“

Frage

Herr Kornelius, ich beziehe mich auf den Satz „die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein“. Wir sehen das in der transkribierten Form. Stand das und auch das Wort „allenfalls“ so im Redemanuskript?

StS Kornelius

Wir machen hier keine Textvergleiche mit dem Manuskript. Es gilt das gesprochene Wort. Das gilt für Sie wie für den Kanzler.

Zusatzfrage

Können Sie mir erklären, was sich denn dahinter verbirgt? „Basisabsicherung“ hatten wir vorher schon gehört, auch in anderen Texten. Aber was muss ich mir unter „allenfalls noch die Basisabsicherung“ vorstellen?

StS Kornelius

Ich glaube, das ist jetzt eine Textexegese, die den Rahmen hier übersteigt. Ich kann nur noch einmal sagen, dass wir in einen großen Rentenreformprozess eingebettet sind. Es wird eine der größten Sozialgesetzreformen werden, die dieses Land seit Jahrzehnten erlebt hat. Wir sind mitten in der Vorbereitung. Das Arbeitsministerium hat eben auch sehr ausführlich die Äußerung der Ministerin geschildert. Dabei gibt es keinen Dissens zwischen Frau Bas und dem Bundeskanzler. Die Reformdynamik steht. Das Element der privaten Altersvorsorge wird ein wichtiger Bestandteil sein. Darauf hat der Bundeskanzler hingewiesen.

Frage

Weil Sie gerade meinten, dass die betriebliche Altersvorsorge gestärkt worden sei, die private Säule gestärkt worden sei, kann man die Debatte so verstehen, dass die gesetzliche Säule jetzt geschwächt werden soll, Herr Kornelius, korrekt?

StS Kornelius

Das ist Ihre Interpretation, der ich mich nicht anschließen kann.

Zusatzfrage

Würden Sie behaupten, dass es jetzt um die Stärkung der gesetzlichen Rente geht?

StS Kornelius

Ich behaupte nichts. Ich habe gesagt, was ich gesagt habe. Behauptungen oder Interpretationen müssen Sie vornehmen.

Zusatzfrage

Warum stärken Sie die betriebliche Säule, die private Säule, aber nicht die gesetzliche?

StS Kornelius

Wir haben ja jetzt eine große Rentenreform in der Vorbereitung. Das Ergebnis der Arbeit der Kommission muss abgewartet werden. Das würde ich uns allen raten. Dann können wir die Gewichtung der Säulen zueinander besser beurteilen und auch sagen, ob sie nun gestärkt, geschwächt oder stabilisiert wurden.

Frage

Die Äußerung des Kanzlers hat für heftige Reaktionen vor allem bei Menschen mit niedrigem Einkommen gesorgt. Die Argumentation, die wir von dort hören, ist: Wir sind schlicht und einfach bei insgesamt steigenden Lebenshaltungskosten, die das, was wir verdienen, völlig auffrisst, überhaupt nicht in der Lage, beim besten Willen nicht, privat vorzusorgen. ‑ Was ist die Antwort des Kanzlers auf diese sich aus der Lebensrealität entwickelnde Befürchtung oder Sorge?

StS Kornelius

Der Bundeskanzler wird jetzt nicht diese Rentendebatte vorwegnehmen, die wir nach dem Vorliegen des Berichts der Kommission dann tatsächlich führen werden. Er hat gestern einen Satz gesagt. Die Dynamik, die sich aus diesem Satz ergeben hat, übrigens auch von Menschen mit nicht niedrigen Einkommensgruppen ‑ so habe ich es wahrgenommen ‑, zeugt davon, dass es hier um ein großes Reformvorhaben geht, das wir wirklich vor der Brust haben, das wir jetzt angehen müssen. Es werden alle Einkommensgruppen in diesem Reformprozess bedacht. Es muss eine Stärkung des Systems insgesamt geben, weil wir alle wissen, dass das System so auf Dauer nicht finanzierbar ist.

Zusatzfrage

Sie sagen, eine Antwort kann es eigentlich erst geben, wenn die Kommissionsvorschläge vorliegen. So verstehe ich Sie.

StS Kornelius

Ja.

Zusatzfrage

Ist der Kanzler überrascht von der spontanen Sorge, Befürchtung und auch dem Widerspruch, der überwiegend doch von Menschen mit geringeren Einkommensgruppen kommt? Hat ihn das überrascht?

StS Kornelius

Das müssten Sie mir konkretisieren. Ich habe jetzt möglicherweise den Reaktionsüberblick nicht so gut, wie Sie ihn haben. Ich habe sehr viele politische Äußerungen wahrgenommen, habe aber auch wahrgenommen, dass es, glaube ich, inzwischen eine Einordnung gibt, die dann doch wieder dazu beiträgt, dass wir zur Tagesordnung übergehen können.

Frage

Um es auf den Punkt zu bringen: Viele haben jetzt Angst, dass sie vielleicht bald, weil sie nur die gesetzliche Rentenversicherung haben, Flaschen sammeln müssen. Ist es das Ziel des Bundeskanzlers, dass mehr Rentner Flaschen sammeln sollen?

StS Kornelius

Was erwarten Sie für eine Antwort auf diese Frage?

Zusatz

Die Kollegin hat ja gerade die Problematik beschrieben. Wenn es ihm allenfalls um eine Basisabsicherung geht: Jetzt gibt es schon Rentner in Deutschland, die zu wenig Geld haben und Flaschen sammeln müssen. Das ist ja für viele ein Horrorszenario.

StS Kornelius

Die ehrliche Antwort auf Ihre Frage ist: Nein.

Frage

Noch einmal zu der Rentenkommission: Hat der Kanzler da jetzt schon etwas ausgeplaudert? War das das vorgezogene Fazit oder ist das der Rahmen, den er der Kommission gesetzt hat?

StS Kornelius

Es handelt sich um einen Satz, damit nicht um einen Rahmen, und er greift kein Ergebnis vorweg oder präjudiziert.

Zusatzfrage

Haben Sie mittlerweile ein genaueres Datum, wann die Kommission ihre Ergebnisse vorlegen wird?

StS Kornelius

Da muss ich leider passen, aber vielleicht weiß das Ministerium schon etwas.

Mühlhausen (BMAS)

Unterstützend kann ich dazu sagen, dass wir in dieser Legislatur beispielsweise neben der Stärkung der Betriebsrente oder der Einführung der Aktivrente oder Frühstartrente bereits die Haltelinie für die gesetzliche Rente bis 2031 verlängert haben. Auch das sollte nicht in Vergessenheit geraten.

Konkret zur Alterssicherungskommission, die ja gerade arbeitet und tagt: Das ist eine eigene Kommission, die gebildet wurde, über die ich auch keinen Kenntnisstand habe. Wir haben immer wieder gesagt, dass wir Ende Juni die Ergebnisse der Kommission erwarten. Daraus wird sich dann politisches Handeln ergeben.

Frage

Herr Kornelius, der Kanzler hat in seiner Rede beim Bankenverband auch die SPD aufgefordert, Blockaden aufzulösen. Dann hat er ein paar Beispiele genannt, etwa die Energiepolitik. In welchen Themenfeldern blockiert denn die SPD momentan aus Sicht des Kanzlers? Fallen die Reformen der Sozialsysteme aus Sicht des Kanzlers darunter?

StS Kornelius

Ich glaube, der Bundeskanzler hat sich auf die unterschiedlichen Energiegesetzesvorhaben bezogen. Wir sehen ja auch, dass dort jetzt tatsächlich die Ressortabstimmung eingeleitet wurde.

Frage

Mit Blick auf die Kabinettsitzung in der nächsten Woche ‑ es stehen ja sehr große Projekte auf der Tagesordnung ‑ wollte ich nachfragen: Bleibt es dabei, dass am 29.04. das Kabinett sowohl die Gesundheitsreform als auch Eckpunkte zum Haushalt und möglicherweise zur Einkommensteuerreform beschließen soll?

StS Kornelius

Sie wissen, dass diese beiden sehr, sehr großen und bedeutsamen Vorhaben unter hoher Dynamik, unter hohem Tempo verhandelt werden und zustande kommen. Deswegen überlasse ich jetzt dem Prozess erst einmal den Raum. Die Kabinettstagesordnung wird sich rechtzeitig zu Beginn der Woche verfestigt haben. Sie wissen, dass Kabinettsbeschlüsse sehr kurzfristig geändert werden können oder noch hereinkommen können. Die Planung zumindest ist, dass die Themen so eingebracht werden, wie Sie es vorzeichnen.

Zusatzfrage

Für alle drei Themen, die ich genannt hatte, also Gesundheitsreform, Eckpunkte zum Haushalt und zur Einkommensteuerreform?

StS Kornelius

Nein, für Gesundheitsreform und für Haushalt. Das ist die Planung. Wie gesagt, die Planung ist dynamisch. Deswegen möchte ich es hier nicht abschließend festlegen.

Zusatzfrage

Eine kurze Nachfrage zur Gesundheitsreform: Was wird denn dort verabschiedet? Die SPD hat ja schon Änderungsbedarf angemeldet. Soll das Kabinett jetzt erst den Entwurf von Gesundheitsministerin Warken verabschieden und die Änderungen kommen danach? Oder versucht man jetzt schon, die SPD-Änderungswünsche mit einzubauen?

StS Kornelius

Sie wissen, dass der Gesetzentwurf momentan in der Anhörungsphase ist. Vielleicht kann das Gesundheitsministerium hier noch Details geben. Der Gesetzentwurf wird sich im Lichte dieser Anhörungen entwickeln und dann in dieser finalen Form eingebracht werden.

Elsässer (BMG)

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das Ganze ist in der Abstimmung, die Gespräche laufen.

Frage

Ich habe noch eine Frage zum Kabinett, zu den Bundeswehreinsätzen. Herr Hinterseher oder Herr Müller, können Sie uns die Exit-Szenarien von KFOR und EUFOR nennen? Zu jedem guten Militäreinsatz gehört ein Exit-Szenario.

Hinterseher (AA)

Ich kann das gerne versuchen.

Eine dauerhafte Normalisierung ‑ dabei geht es jetzt um KFOR ‑ zwischen Kosovo und Serbien über die vollständige Umsetzung des Ohrid-Abkommens sowie andere Dialogverpflichtungen hinaus ist für uns zentral, auch für den Weg von Serbien und Kosovo in die EU.

Mittelfristig ist auch eine verstärkte Verantwortungsübernahme durch nationale kosovarische Einsatzkräfte der Kosovo Security Force erforderlich, um für die Schaffung eines sicheren Umfelds in Kosovo zu sorgen. Dazu bedarf es fortwährender internationaler Beratung und auch internationaler Unterstützung, sowohl bilateral als auch durch das NATO Advisory und Liaison Team, das unter deutscher Leitung im Rang eines Brigadegenerals ‑ dazu können Sie vielleicht noch ausführen ‑ geführt wird.

Mit dem fortgesetzten Engagement im Rahmen von KFOR übernimmt Deutschland Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Region. Auf dem Weg hin zu einer umfassenden politischen Lösung im Kosovo-Serbien-Dialog, der der Bundesregierung ja ein besonders wichtiges Anliegen ist, wird KFOR derzeit weiter als Sicherheitsgarant gebraucht.

Das wäre die Antwort auf die Frage nach dem Exit-Szenario für KFOR.

Zusatzfrage

Ist das dieselbe auch für EUFOR?

Hinterseher (AA)

Bei EUFOR haben wir natürlich einen etwas anderen Fall. Aber die Operation kann beendet werden, sofern die EU in ihrer Bewertung zu dem Schluss gelangt ‑ da gilt natürlich die Berücksichtigung der Einschätzungen und Bedarfe von Bosnien und Herzegowina ‑, dass die Fortschritte auf dem Weg zu einer dauerhaften Stabilität im Land selbsttragend sind. Das heißt konkret, dass die Stabilisierungsaufgaben nach dem Dayton-Abkommen erfüllt werden und dass demokratisch kontrollierte Sicherheitskräfte von Bosnien und Herzegowina dauerhafte Stabilität selbst garantieren können.

Das ist aktuell nicht vollumfänglich gewährleistet. Insofern wird die Operation aktuell weiter benötigt.

Müller (BMVg)

Das war sehr ausführlich dargestellt.

Ich kann vielleicht nur ergänzen, dass natürlich die Operationen, die Einsätze der Bundeswehr, auf Mandaten des Deutschen Bundestages erfolgen. Sowohl das internationale Mandat als auch das Bundestagsmandat unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Die Ziele der jeweiligen Operations- und Einsatzformen sind immer auch im Bundestagsmandat niedergeschrieben. Sie werden regelmäßig im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens besprochen, abgestimmt und dann gebilligt.

Frage

Es geht um ein Eckpunktepapier, das ARD, ZDF und mehrere große Verlage gestern veröffentlicht haben. Da geht es um die Sorge vor Ausbeutung durch KI. Die Bundesregierung wird ganz konkret aufgefordert, Gesetze national zu erlassen, sich aber auch im europäischen Gesetzgebungsverfahren einzubringen, um Ausbeutung von Medieninhalten durch KI zu verhindern. Herr Kornelius, hat die Bundesregierung das zur Kenntnis genommen, und teilen Sie die Sorge, die in dem Eckpunktepapier zum Ausdruck kommt?

StS Kornelius

Die Bundesregierung wird das sicher in dem Fachbereich zur Kenntnis genommen haben; das ist wohl so. Wir kennen die Probleme, die sich durch die KI-Nutzung ergeben. Wir sind sicherlich auch immer mit den Verlagen im Austausch. Da gibt es durch die Verbände immer wieder Vorstöße zur Bundesregierung, um die Position klarzumachen.

Zusatzfrage

Der Kanzler hat ja selber gesagt, dass eigentlich weniger KI-Regulierung notwendig wäre. Steht das noch?

StS Kornelius

Ich glaube, der KI-Regulierungsrahmen, der von der Europäischen Union gesetzt wird, beinhaltet auch, dass man im Detail über die Auswirkungen auf einzelne Branchen nachdenkt. Dabei geht es vor allem um die Nutzung von Daten, sozusagen um die Datenhoheit der Verlage selbst.

Frage

Federführend für das Urheberrecht ‑ darum geht es ja an der Stelle ‑ ist das BMJV. Insofern würde ich gerne wissen, inwieweit das BMJV eine Überarbeitung der DSM-Richtlinie für eben die einschlägigen Nutzungsartikel, Nutzungsausnahmen für KI-Trainingszwecke momentan für erforderlich sieht?

Dr. Maier (BMJV)

Sie können sich sicher sein, dass das BMJV fortlaufend Anpassungsbedarf in allen Rechtsakten prüft. Nach meinem Kenntnisstand soll die DSM-Richtlinie auch evaluiert werden.

Zusatzfrage

Das ist aber nicht die Frage, ob sie evaluiert wird. Das ist ja eine Aufgabe der Kommission, sie zu evaluieren. Die Frage ist, wie sich die Bundesregierung dazu verhält. Sieht sie dort aktuell einen Überarbeitungsbedarf, also im Sinne einer Nachschärfung?

Dr. Maier (BMJV)

Dazu habe ich Ihnen derzeit nichts mitzuteilen.

Zusatzfrage

Dann würde ich mich über eine Nachlieferung freuen, falls sich dazu Erkenntnisse einstellen sollten.

Frage

Herr Kornelius, inwiefern sind heute oder morgen Treffen von Regierungsmitgliedern mit dem Schahsohn geplant?

StS Kornelius

Es sind keine Treffen von Regierungsvertretern geplant.

Frage

Eine Frage an den Regierungssprecher und ans Auswärtige Amt: Welche Bedeutung hat denn Herr Pahlavi für die Bundesregierung insgesamt und für das Auswärtige Amt? Er ist ja nicht nur ein Privatmann.

StS Kornelius

Doch, er ist ein Privatmann, der natürlich für eine Bewegung steht oder von einer Bewegung getragen wird.

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, mit ihm das Gespräch zu suchen. Die Ansprechpartner für Iran sind momentan das Regime in Iran. Wir erwarten, dass eine unserer Grundforderungen gehört wird, nämlich, dass das iranische Volk die freie Entscheidung hat, über seine Führung zu bestimmen. Das ist der politische Zielpunkt der Bundesregierung.

Hinterseher (AA)

Ich kann dem wenig hinzufügen. Wir haben immer gesagt ‑ das hat der Regierungssprecher gerade ausgeführt ‑, dass es an der iranischen Bevölkerung liegen soll und muss, selbst über die Zukunft ihrer eigenen Regierung zu entscheiden. Ich glaube, da haben wir von hier keine Ratschläge zu erteilen.

Darüber hinaus haben wir diplomatische Beziehungen zu Iran, wie Sie wissen, und die pflegen wir im Rahmen des aktuell noch Möglichen.

Frage

Aber es ist ja so, dass gerade das Auswärtige Amt immer wieder Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Exil, Opposition usw. einlädt und auch das Gespräch sucht. Warum hat sich der Bundesaußenminister oder Ihr Haus jetzt entschieden, das Gespräch mit Herrn Pahlavi nicht zu suchen?

Hinterseher (AA)

Na ja, wir informieren uns fortlaufend über die Lage in und um Iran. Das Auswärtige Amt steht im ständigen Austausch mit der iranischen Zivilgesellschaft, mit Aktivistinnen und Aktivisten, mit Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, mit Thinktanks, mit Wissenschaftlern, Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, Kunstschaffenden. Wir haben also einen sehr regen Austausch und Kontakt mit der iranischen Seite, mit Exil-Iranerinnen und Iranern.

Darüber hinaus habe ich hier heute nichts darzubieten.

Frage

Herr Kornelius, Sie und auch Herr Hinterseher sagten, die Bundesregierung habe das Gespräch nicht gesucht. Gab es denn Versuche aus dem Lager Pahlavi ‑ so sage ich es einmal ‑, mit relevanten Regierungsvertretern und -vertreterinnen ins Gespräch zu kommen, die Sie dann abgelehnt haben?

StS Kornelius

Mir ist dazu nichts bekannt.

Zusatzfrage

Herr Hinterseher, sind bei Ihnen Versuche angekommen?

Hinterseher (AA)

Wir haben Kenntnis von dem Aufenthalt. Aber ich habe Ihnen ja, auch schon am Montag, gesagt, dass ein Austausch mit Vertretern des Auswärtigen Amts, übrigens der ganzen Bundesregierung, nicht geplant ist.

Zusatzfrage

Ja, das habe ich gehört. Die Frage ist aber gewesen: Gab es Versuche von Herrn Pahlavi oder seines Umfeldes, mit Regierungsinstitutionen ins Gespräch zu kommen?

Hinterseher (AA)

Ich verstehe das Erkenntnisinteresse, aber wir bieten hier nicht die ganze Bandbreite unserer Kontakte dar, die teilweise vertraulich geschehen.

Darüber hinaus habe ich Ihnen heute nichts mitzuteilen.

Frage

Herr Kornelius, sind denn aus Sicht des Bundeskanzlers die Tage des Regimes weiterhin gezählt?

StS Kornelius

Sie sehen ja die Situation im Iran. Die Bundesregierung hat ihre Position stets klar gemacht. Die Bundesregierung dringt darauf, dass es jetzt zu einer friedlichen Beilegung des Krieges, zu einem Waffenstillstand, kommt und sich dann das iranische Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Führung geben kann. Die Hoffnung darauf lässt nicht nach. Die Forderung besteht weiterhin, dass das nukleare Anreicherungsprogramm, das Raketenprogramm Irans und die Bedrohung der Nachbarschaft eingestellt werden. Wir haben ein breites außenpolitisches Interesse an der Stabilität in der Region, die sich weit über Iran hinaus erstreckt. Insofern arbeitet die Bundesregierung auf dieses Ziel hin.

Zusatzfrage

Ich beziehe mich jetzt natürlich auf die Aussagen des Kanzlers in den ersten drei Monaten des Jahres und auch nach Ausbruch des amerikanisch-israelischen Angriffskriegs. Da hat er gesagt: Die Tage des Regimes sind gezählt, das Mullahregime geht jetzt bald zu Ende.

Die Realität sieht mittlerweile anders aus. Jetzt will der Bundeskanzler wieder mit dem Regime, auch direkt, verhandeln. Darum frage ich mich, ob für ihn dieses Regime immer noch kurz vorm Ende ist. Dementsprechend könnte man ja einmal mit dem Schahsohn reden.

StS Kornelius

In der Äußerung des Bundeskanzlers steckt die Botschaft, dass dieses Regime keine Legitimation hat, und bei dieser Aussage bleibt der Bundeskanzler.

Zusatzfrage

Aber warum will er dann mit denen reden?

StS Kornelius

Sie verstehen, glaube ich, dass die internationale Politik häufig von solchen Situationen geprägt ist, dass man auch mit einem System, dem man keine Legitimation zubilligt, den Kontakt suchen muss, um einer internationalen Situation, einer Spannung, einer Anspannung, einem Krieg einen politischen Prozess entgegenzusetzen.

Frage

Die Bundesregierung hat gesagt, Russland lasse kein kasachisches Öl mehr nach Schwedt durch. Herr Kornelius und Herr Wenzel, was sind die Folgen davon? Könnte es irgendeine Form von Kompensation für dieses kasachische Öl geben? Denn daran hängt ja auch die Treibstoffversorgung von Teilen Polens und Ostdeutschlands.

StS Kornelius

Da haben Sie recht. Ich kann Ihnen sagen, dass die Treibstoffversorgung sichergestellt ist, dass der Wegfall der Leistung aus der Pipeline, die Sie genannt haben, den Raffineriebetrieb in Schwedt nicht signifikant einschränken wird. Wir arbeiten an Alternativmöglichkeiten, gerade auch zur Versorgung mit Kerosin. Insofern ändert sich an der prinzipiellen Einschätzung der Versorgungslage durch die Bundesregierung momentan nichts.

Zusatzfrage

Ist das eine Momentaufnahme? Fürchten Sie, dass vielleicht schon in ein oder zwei Wochen ein Mangel entstehen könnte, oder für wie lange gilt das?

StS Kornelius

Wie Sie wissen, ist alles in unserem Leben eine Momentaufnahme, vor allen in diesen Zeiten.

Vorsitzender Feldhoff

Will das Wirtschaftsministerium ergänzen?

Wentzel (BMWE)

Nein.

Frage

Herr Wentzel, wenn ich es richtig verstanden habe, dann ging es bei dem kasachischen Öl um Pipelineöl, also nicht um auf separatem Wege noch zu importierendes Öl. Gibt es überhaupt Pipelinealternativen, die Sie momentan nutzen können, oder müssen Sie auf dem Seewege Öl herantransportieren, was möglicherweise eine gewisse Versorgungsunterbrechung, wenn ich so sagen darf, mit sich brächte?

Wentzel (BMWE)

Wir importieren Rohöl aus Norwegen, den USA und bisher über die genannte Druschbapipeline. Ob es weitere Pipelines neben der Druschbapipeline gibt, da bin ich, ehrlich gesagt, gerade überfragt. Die Antwort muss ich nachreichen.

Zusatzfrage

Nun ist das Ölpipelinenetz in Deutschland auch nicht in alle Richtungen nutzbar. Ich möchte daher im Nachgang um eine Darlegung bitten, inwieweit überhaupt Pipelinemöglichkeiten beispielsweise für das norwegische Öl nach Schwedt bestehen, falls Sie es nicht jetzt schon aus dem Effeff beantworten können.

Wentzel (BMWE)

Das kann ich in der Tat nicht aus dem Effeff beantworten. Aber ich unterstreiche noch einmal, was der Regierungssprecher gerade gesagt hat. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur als Treuhänderin der Rosneft Deutschland wird in allen weiteren Entscheidungen die Sicherstellung der Versorgungssicherheit weiterhin berücksichtigen.

StS Kornelius

Wie Sie wissen, gibt es eine Pipeline von Rostock nach Schwedt. Das heißt, auch über die Seeversorgung über Rostock lässt sich Schwedt mit Rohöl versorgen.

Zuruf

Aber das ist dann eben Seeversorgung.

StS Kornelius

Teils über See, teils per Pipeline. Nach Schwedt kann kein Schiff.

Zusatz

Technisch gesehen, nur sehr leichte Schiffe. Aber das ist das, was ich eben meinte: entweder Pipeline oder Schiffsversorgung. Rostock, das ist offenkundig keine Pipeline-, sondern ‑

StS Kornelius

Eine Seeversorgung, richtig.

Frage

Die Rede ist oft von Kerosin und der Kerosinversorgung. Herr Müller, wie ist das für die Luftwaffe? Kann sie sich autark mit Kerosin versorgen? Werden die Bedarfe der Luftwaffe bevorzugt behandelt? Es ist ja immer die Rede von dem NATO-Pipelinenetz. Aber das Flugzeugkerosin muss ja irgendwie eingespeist werden.

Müller (BMVg)

Wir haben das Thema hier schon am Montag behandelt, und ich habe dazu ausgeführt. Die Versorgung der Bundeswehr erfolgt in der Regel über das NATO-Pipelinesystem oder über ganz normalen Einkauf über „contractors“, die vor Ort in die Tanklager kommen. Wir haben erhebliche Tank- und Reservemöglichkeiten an den jeweiligen Stützpunkten und zentral, sodass die Versorgung der Streitkräfte für Übungsbetrieb, Grundbetrieb und Einsatzbetrieb sichergestellt ist.

Frage

Da wir jetzt beim Thema der Benzinpreise sind, habe ich eine Frage an das BMWE. Der ADAC hat eine Analyse veröffentlicht, wonach das Österreichmodell mit der einmaligen Erhöhungsmöglichkeit um 12 Uhr die Spritpreise verteuert hat. Teilt das Ministerium diese Einschätzung?

Wentzel (BMWE)

Sie wissen, dass wir Analysen, die wir nicht selbst in Auftrag gegeben haben, zur Kenntnis nehmen und nicht kommentieren. Das Gesetz sieht eine Evaluierung der neuen Regelung vor, die im Kraftstoffmaßnahmenpaket eingeführt wurde. Mir ist noch keine Evaluierung des BMWE bekannt.

Zusatzfrage

Wann wird sie erfolgen?

Gibt es schon Überlegungen für Nachbesserungen?

Wentzel (BMWE)

Die gesetzliche Evaluierung ist binnen eines Jahres vorgesehen. Das ist natürlich die langfristige, fundierte Evaluierung. Wir beobachten aber die Lage auch weiterhin aktiv.

Frage

Ich habe eine Frage zum Thema der Sicherheit von Raffinerien. Ich weiß nicht genau, an wen sie geht. Weltweit haben jetzt, glaube ich, schon über 40 Raffinerien gebrannt oder brennen noch. Es wird Sabotage vermutet. Wie werden die deutschen Raffinerien gesichert? Sind sie überhaupt gesichert? Wer kann mir das beantworten?

Wentzel (BMWE)

Die Federführung bei diesem Thema würde ich beim BMI vermuten, das für die kritische Infrastruktur zuständig ist.

An der Stelle kann ich auf die Frage von dem Kollegen die Information nachreichen, dass auch die Lieferungen aus Norwegen über Pipeline erfolgen, nicht über Schiffe.

Kaminski (BMI)

Sie haben es in Ihrer Frage schon gesagt. Solche kritische Infrastruktur muss natürlich gesichert werden. Wie es sich ganz konkret in Bezug auf Raffinerien verhält, müsste ich Ihnen nachliefern.

Zusatzfrage

Das wäre nett. Haben Sie vielleicht irgendwelche Bedrohungserkenntnisse?

Kaminski (BMI)

Die Sicherheitsbehörden sammeln selbstverständlich Erkenntnisse bzw. schauen sich die Sicherheitssituation an, gerade auch in Bezug auf die kritische Infrastruktur.

Zusatzfrage

Beobachten sie die Lage weltweit?

Kaminski (BMI)

Grundsätzlich beobachten die Sicherheitsbehörden die Sicherheitslage in Deutschland, richtig.

Frage

Meine Frage geht wahrscheinlich an das Finanzministerium, eventuell auch an das Wirtschaftsministerium. Es gibt Berichte über mögliche Absichten der Deutschen Telekom, die US-Konzerntochter T-Mobile komplett zu übernehmen. Können Sie das bestätigen? Können Sie dazu etwas sagen? Denn der Bund ist ja ein großer Anteilseigner der Telekom.

Kall (BMF)

Nein. Es tut mir leid. Das sind Spekulationen, die wir ja grundsätzlich nicht kommentieren. Sie wissen, dass wir uns, wenn Spekulationen oder angebliche Informationen eine Relevanz für die Kapitalmärkte haben, grundsätzlich nicht äußern können. In diesem Fall sind es, wie gesagt, einfach Spekulationen.

Zusatzfrage

Ähnlich wie bei der Commerzbank ist das Problem dabei auch ein wenig, dass in dieser größeren Unternehmung der deutsche Unternehmensanteil doch sehr stark schrumpfen würde. Ist das generell ‑ ich frage nicht explizit auf die Telekom gerichtet ‑ eine Entwicklung, die die Bundesregierung beunruhigt, oder sieht sie ihr, im Grunde genommen, gelassen entgegen?

Kall (BMF)

Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium etwas dazu sagen will. Für das Finanzministerium kann ich sagen: Sie fragen ganz klar im Kontext der Nachrichten, die es jetzt zur Telekom gibt. Deswegen bleibt es dabei, dass wir uns zu Spekulationen nicht äußern. Das Thema der Commerzbank ist ein anderes Thema, zu dem sich die Bundesregierung ja immer wieder geäußert hat.

Wentzel (BMWE)

Eine grundsätzliche Linie der Bundesregierung oder des Bundeswirtschaftsministeriums zu internationalen Unternehmen und dazu, wie stark der Standort in Deutschland innerhalb eines solchen Unternehmen sein muss, ist mir nicht bekannt.

Frage

Herr Kall, plant die Bundesregierung, ihre Anteile an der Deutschen Telekom zu veräußern?

Kall (BMF)

Ich kenne keine solche Pläne. Es bleibt dabei, dass wir uns zu den aktuellen Spekulationen nicht äußern.

Zusatzfrage

Ich weiß, dass das hypothetisch ist, aber frage es trotzdem: Es gibt Überlegungen, den Standort der Deutschen Telekom dann ins Ausland zu verlagern. Wäre das aus Sicht der Bundesregierung überhaupt akzeptabel?

Kall (BMF)

Das ist eine hypothetische Frage zu Spekulationen. Dazu können wir uns schon gar nicht verhalten.

Frage

Meine Frage geht an das Bundeswirtschaftsministerium und das Innenministerium. Die Telekom ist ja kein Telekommunikationsanbieter beliebiger Art, sondern sie ist ein ganz besonderes Telekommunikationsunternehmen. Diese kritische Infrastruktur ist auch für die Betriebsfähigkeit der Bundesrepublik äußerst relevant.

Gibt es in irgendeiner Form eine Art von Einstufung, dass sich die Telekom als sozusagen staatswichtiges Unternehmen nicht mehrheitlich in ausländischer Hand befinden darf?

Wentzel (BMWE)

Das ist mir nicht bekannt. Ich mache mich gern schlau dazu, falls es dazu etwas gibt. Ansonsten gilt wieder: BMI, kritische Infrastruktur.

Kaminski (BMI)

Sie haben nach den Besitzverhältnissen der Telekom gefragt. Dazu kann ich ‑ ‑ ‑

Zusatz

Das ist eher eine Frage der Auswirkung. Wäre es nach deutschem Recht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung überhaupt zulässig, dass sich die Mehrheit der Deutschen Telekom nicht in deutscher Hand befindet? Hätte die Bundesregierung eine Untersagungsmöglichkeit?

Kaminski (BMI)

Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Wentzel (BMWE)

Vielleicht kann ich grundsätzlich noch einmal auf die Möglichkeit von Investitionsprüfungen hinweisen. Sie nicken; vielleicht hat Ihre Frage ohnehin darauf abgezielt. Ob das in diesem Fall eine Rolle spielt, darüber vermag ich nicht zu spekulieren, aber die Investitionsprüfungen geben der Bundesregierung die Möglichkeit, Investitionen in Unternehmen in Deutschland daraufhin zu überprüfen, ob sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen, und dann gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen oder Anordnungen zu erlassen.

Frage

Herr Kornelius, FCAS ist ein Dauerthema. Jetzt gibt es die nächste Meldung. Danach habe der französische Verteidigungsminister gesagt, dass die Mediatoren noch zusätzliche zehn Tage forderten, um vielleicht doch noch eine Lösung zwischen den deutschen und den französischen beteiligten Industrieunternehmen hinzubekommen.

Ist die Bundesregierung mit dieser Verlängerung der Frist einverstanden? Ist das abgesprochen?

StS Kornelius

Wie Sie wissen, haben Bundeskanzler Merz und Präsident Macron am 18. März eine Mediation zwischen den Industrien vereinbart. Wir können dazu mitteilen, dass Deutschland und Frankreich in den nächsten Tagen darüber beraten werden. Einen konkreter Termin für eine Entscheidung des Bundeskanzlers nennen wir an dieser Stelle nicht.

Zusatzfrage

Ich muss trotzdem nachfragen, weil Herr Macron und der Bundeskanzler morgen und übermorgen aufeinandertreffen. Ist ausgeschlossen, dass sie auf Zypern über dieses Thema sprechen?

StS Kornelius

Ich schließe nie etwas aus. Die beiden sehen sich häufig. Auf Zypern wäre die nächste Gelegenheit.

Zusatzfrage

Herr Hinterseher, es geht um die Abstimmung über die Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel, die es gestern unter den Außenministern gab. Der Koalitionspartner SPD sieht es kritisch, dass Herr Wadephul dieser Aussetzung nicht zugestimmt hat. Ich hätte gern eine Erklärung dafür, warum die Bundesregierung diesen von Spanien und einigen anderen Ländern gewünschten Schritt nicht mitgegangen ist.

Hinterseher (AA)

Ich weiß nicht, ob Sie die gestrigen Äußerungen des Außenministers beim Außenrat gesehen haben. Er hat dort ausführlich begründet, wie wir diese Sache sehen. Sie haben möglicherweise auch gesehen, welche weiteren Forderungen mit Blick auf Israel er dort formuliert hat. Uns geht es darum, im Dialog mit der israelischen Regierung unsere Position klar und deutlich zu machen und natürlich auch kritische Fragen in aller Deutlichkeit ansprechen zu können. Wir sind davon überzeugt, dass wir das am besten in einem kritischen Dialog tun können. Das tun wir, wann immer es notwendig ist, etwa im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung der Todesstrafe oder auch mit Blick auf die grassierende Siedlergewalt im Westjordanland. Gleichzeitig wollen wir nicht, dass diese Maßnahmen die israelische Zivilgesellschaft oder andere Bereiche treffen, die vielleicht ‑ ich will es einmal so formulieren ‑ sachfremd sind. Damit könnte ein konstruktiver Dialog und eine Verbesserung der Lage erschwert werden. Wir haben gestern noch einmal betont, dass wir dabei auf Dialog setzen. Das war die Begründung dafür.

Zusatzfrage

Wir haben das Thema auch hier schon ein paarmal behandelt. Können Sie noch einmal sagen, wo die Bundesregierung von der israelischen Regierung wirklich irgendein Zugeständnis erreicht hat? Sie haben die anhaltende Gewalt der Siedler auf der Westbank erwähnt. Da scheint es doch wenig Entgegenkommen der israelischen Seite zu geben.

Hinterseher (AA)

Genau dieses Thema fehlt vermutlich in keinem der Gespräche der deutschen Seite mit der israelischen Seite. Dieses Thema sprechen wir natürlich fortlaufend kritisch an, weil die Siedlergewalt und vor allem auch die Zunahme der Siedlergewalt seit einigen Jahren aus unserer Sicht extrem besorgniserregend ist. Wir versuchen, in einem Dialog, wovon wir immer noch überzeugt sind, eine Verbesserung der Lage zu bewirken. Diesen Ansatz verfolgen wir an der Stelle weiter.

Frage

Nimmt die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt in Kauf, dass man in Europa und auf globaler Ebene das israelische Vorgehen in Libanon, auf der Westbank, in Gaza deckt, also israelische Kriegsverbrechen, die hier immer wieder Thema waren, andauernde Völkerrechtsverstöße, die Sie selbst hier einbringen, potenziellen Genozid in Gaza? Die Bundesregierung steht dafür, diese Verbrechen in Europa zu decken. Kann die Bundesregierung damit leben?

Hinterseher (AA)

Ich würde der Prämisse, die Sie in Ihrer Fragestellung mitschwingen lassen, widersprechen. Wir sprechen die Dinge sehr klar an, bei denen wir eine klare Analyse haben, zum Beispiel bei Völkerrechtsbrüchen hinsichtlich des Siedlungsbaus im Westjordanland, die die Bundesregierung auf allen Ebenen sehr klar anspricht. Darüber hinaus gibt es übrigens auch ‑ das vielleicht als Ergänzung zu Ihrer Frage vorhin‑ bereits Sanktionen der Europäischen Union gegen radikale Siedler. Dieser Diskussion verweigern wir uns auf europäischer Ebene mitnichten, sondern wir führen sie konstruktiv.

Zusatz

Aber es geht ja nicht nur um Siedler und die Westbank, sondern den anderen europäischen Staaten geht es auch um den potenziellen Völkermord in Gaza.

Hinterseher (AA)

Sie haben in Ihrer vorherigen Frage so viele Teilaspekte in eine Frage gesteckt, dass es mir schwerfällt ‑ ‑ ‑

Zusatz

Daran war nichts falsch!

Hinterseher (AA)

Ich sage, es fällt mir schwer, Ihnen auf Basis dieser Vermengung und Verquickung verschiedener Sachverhalte eine Antwort dazu geben zu können. Deswegen habe ich einen Teilaspekt herausgegriffen.

Frage

Aber die Sachverhalte werden von den anderen europäischen Staaten zusammen ‑ ‑ ‑

Vorsitzender Feldhoff

Lassen Sie Herrn Hinterseher doch bitte ausreden.

Hinterseher (AA)

Wie gesagt, ich glaube, ich kann hier jetzt nicht in eine Diskussion mit Ihnen darüber einsteigen. Ich habe versucht, die Frage zu beantworten, soweit ich sie beantworten kann. Natürlich betrachten wir all diese Teilaspekte sowie die sich daraus in den jeweiligen Kontexten ‑ etwa in Gaza oder im Libanon ‑ ergebenden Sachverhalte. Dabei steht für uns die Achtung des Völkerrechts immer an oberster Stelle; das fließt dort also mit ein. Gleichwohl müssen wir die einzelnen Aspekte separat betrachten. Das tun wir auch, glaube ich, indem wir hier über die letzten Tage und Wochen Ihre Fragen dazu sehr ausführlich beantwortet haben.

Frage

An Herrn Kornelius und/oder Herrn Hinterseher: Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat gerade bekannt gegeben, dass Ungarn seinen langanhaltenden Widerstand gegen die Auszahlung des 90-Milliarden-Euro-Kredits an die Ukraine aufgegeben hat. Das Hilfspaket kann jetzt also ausgezahlt werden. Wie bewertet die Bundesregierung diese Freigabe und das Ende dieser Blockade durch die scheidende ungarische Regierung?

StS Kornelius

Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie wissen, dass für die Auszahlung technisch noch eine einstimmige Änderung der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen durch den Rat nötig ist. Dazu hat heute der Ausschuss der Ständigen Vertreter das notwendige Verfahren eingeleitet. Soweit Ungarn im schriftlichen Verfahren nicht widerspricht, ist dann die Änderung nach Ablauf der 24-Stunden-Frist möglich, und dann können die 90 Milliarden Euro ausgezahlt werden.

Zusatzfrage

Hat dieses Hilfspaket, haben diese 90 Milliarden Euro in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Hilfslieferungen und Unterstützungsleistungen, die von Deutschland kommen?

StS Kornelius

Die Finanzierungszusage der Europäischen Union hat vor allem eine politische Wirkung, weil sie zeigt, dass Europa die Ukraine weiterhin bedingungslos unterstützt, sodass die Ukraine die Mittel dafür hat, den staatlichen Betrieb weiter zu versorgen und aufrechtzuerhalten. Sie wissen, dass die Finanzhilfe nicht nur in militärische Mittel fließt, sondern auch in andere Aspekte der Aufrechterhaltung der Staatlichkeit der Ukraine. Gleichzeitig ist natürlich der Kern die militärische Beschaffung. Diese militärische Beschaffung muss finanziert werden, und über die jeweiligen einzelnen Stränge der Beschaffung müssen wir im Detail reden.

Die Hauptbotschaft ist aber, dass die Ukraine nun für absehbare Zeit eine stabile Grundlage hat, auf der sie den Aggressionskrieg abwehren kann. Das ist auch eine klare Botschaft an Russland. Russland muss wissen, dass Europa nicht darin nachlässt, die Ukraine zu unterstützen, und dass dieser Krieg aussichtslos ist und nun mit Friedensverhandlungen beendet werden sollte.

Frage

An das Auswärtige Amt: Es gibt einen diplomatischen Streit zwischen Taiwan und China. Ein taiwanisches Regierungsmitglied wollte nach Eswatini in Südafrika reisen. Der Vorwurf ist, China habe durch Einfluss verhindert, dass drei Länder eine Überfluggenehmigung erteilen. Können Sie das kommentieren?

Hinterseher (AA)

Ich kenne die Medienberichte zu dieser Frage. Ich kann Ihnen darüber hinaus heute keine Informationen darbieten. Ansonsten möchten wir natürlich auch nicht die Entscheidung von Drittstaaten bewerten, und wir haben auch keine Kenntnisse, was genau dazu geführt hat.

Frage

In dem EU-Notfallplan für Kerosin, der heute vorgestellt wurde, gibt es viele Vorschläge zu freiwilligen Maßnahmen wie Homeoffice. Wie steht die Bundesregierung dazu grundsätzlich?

Der Verkehrskommissar hat gestern den Vorschlag in den Raum gestellt, dass es bei einem Kerosinmangel in einigen EU-Staaten, zum Beispiel Italien, einen Solidaritätsmechanismus geben könnte. Wie steht die Bundesregierung dazu?

StS Kornelius

Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen ausführlich über die Versorgungssicherheit kommuniziert. Das Wirtschaftsministerium kann dazu als federführendes Ressort gleich vielleicht auch noch etwas sagen.

Sie wissen, dass Versorgungssicherheit für uns alle sehr wichtig ist. Vor allem möchten wir, dass hier keine Sorge, keine Angst vor Versorgungsengpässen entsteht. Wir können deswegen bestätigen, dass wir momentan keine Versorgungsnotlage bei Treibstoffen haben, auch bei Kerosin nicht. Wir haben unsere Öl-, Kraftstoff- und Treibstoffversorgung diversifiziert. Wir haben zuverlässige Lieferwege, wir haben zuverlässige Raffinerieinfrastruktur. Wir haben auch eine sehr gut ausgebaute Reservestruktur. Das heißt, wir halten die Energieträger vor und können die jederzeit einsetzen, um auf eine angespannte Marktlage zu reagieren.

Mit den europäischen Partnern sind wir im Austausch. Wir nutzen die Instrumente, die Sie nennen, um gegenseitig Stabilität zu schaffen. Das geschieht natürlich alles marktabhängig; denn Sie wissen auch, dass wir nicht losgelöst von der Weltmarktsituation agieren können. Wir sehen natürlich, dass der Kerosinpreis hoch ist. Wir sehen auch, dass wir eventuell im Flugverkehr beeinträchtigt sind, weil andere Weltregionen die Flugintensität aus Kerosinmangel nicht aufrechterhalten können. ‑ Was war noch der letzte Teil?

Zusatz

Der Solidaritätsmechanismus, also der Vorschlag, dass Deutschland zum Beispiel an Italien und andere Länder Kerosin abgeben könnte, wenn wir genug hätten, diese Länder aber vielleicht nicht mehr.

StS Kornelius

Das müsste das BMWE beantworten, falls es da schon Erkenntnisse gibt.

Wentzel (BMWE)

Ich unterstreiche gerne erst einmal die Äußerungen des Regierungssprechers. Ich kann auch sagen, dass wir begrüßen, dass die EU-Kommission im Rahmen dieses Pakets jetzt weitere Transparenz- und Datenerhebungsmechanismen insbesondere für den Kerosinmarkt vorgeschlagen hat.

Zu dem, was Sie Solidaritätsmechanismus nennen, laufen jetzt die Gespräche. Da gibt es noch keine Position, die ich hier mitteilen kann.

Frage

Das ist ja auch eine Frage der Vorbildfunktion: Gibt es seitens der Bundesregierung intern Vorgaben, weniger zu fliegen respektive das eigene Flugverhalten einzuschränken und stattdessen die Bahn zu nehmen?

StS Kornelius

Ich glaube, die Bundesregierung ist sich prinzipiell der Situation bewusst. Sie sehen schon seit vielen Jahren, dass die Behörden gerade mit ihren Reisetätigkeiten sehr verantwortungsvoll umgehen. Es gibt in den Häusern vor allem für Inlandsreisen unterschiedliche Vorgaben, die aber auf dasselbe Ziel hinauslaufen, nämlich das energieschonendste Beförderungsmittel zu wählen.

Zusatzfrage

Da gibt es aufgrund der aktuellen Entwicklung jetzt aber keine verschärften Incentivierungen, auf alternative Verkehrsmittel auszuweichen?

StS Kornelius

Ich glaube, dass die Grundtendenz bereits in diese Richtung geht.

Frage

Wäre es aus Sicht des Bundeskanzlers hilfreich, wenn die Deutschen ihre Urlaubspläne überdenken und gegebenenfalls auf Urlaubsflüge verzichten?

StS Kornelius

Der Bundeskanzler möchte sich nicht in die Urlaubsplanung der Bürgerinnen und Bürger einmischen.

Zusatz

Aber er mischt sich ja in die Versorgungslage ein, und das ist als Regierungschef ja auch richtig. Die Versorgungslage betrifft eben auch Urlaubsflüge. Es gibt ein Recht auf Urlaub, aber es gibt ja kein Recht auf einen Urlaubsflug. Das ist Luxus und da könnte man sparen.

StS Kornelius

Der Bundeskanzler ist davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger mündig genug sind, um ein eigenes gutes Urteil zu fällen. Wir geben die Grundlagen dafür, indem wir für Energiesicherheit sorgen und indem wir jeder Panik vorbeugen möchten.