Im Wortlaut
Themen
Kabinettssitzung
Entwuf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden
Beobachtung der Aktivitäten der Medienplattform „red.“
mögliche Beteiligung der Bundesregierung an TKMS
Festnahme von Oppositionspolitikern in der Türkei
Netzeinspeisungsentgelte für Offshore-Windparks
Stromsteuer
geplante Einsparungen beim Bürgergeld
iranisches Atomprogramm
Begegnung des Bundesaußenministers mit dem chinesischen Außenminister
Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland
Umbau des Fliegerhorsts Büchel
Petitionen für ein sogenanntes Böllerverbot
mögliche Beteiligung deutscher Firmen an Aktivitäten im Westjordanland
Vorschlag der EU-Kommission für das Klimaziel 2040
Ankündigung der Einführung von Grenzkontrollen durch Polen
Äußerungen des Inspekteurs des Heeres in der Sendung „Maybrit Illner“
deutsch-britische Verteidigungsvereinbarung
Äußerungen des Bundeskanzlers hinsichtlich des Hissens der Regenbogenflagge über dem Deutschen Bundestag
46 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Mittwoch, 2. Juli 2025
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Hille
Kall (BMF)
Ungrad (BMWE)
Stolzenberg (BMUKN)
Giese (AA)
Kirschner (BMJ)
Müller (BMVg)
Mühlhausen (BMAS)
Gülde (BMG)
Bowinkelmann (BMI)
(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Hille
Ich möchte gerne kurz über vier Beschlüsse des Kabinetts von heute berichten. Das Erste, was das Kabinett beschlossen hat, ist ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Das ist ein komplizierter Name. Dahinter steckt aber eine Entwicklung, die uns mit einiger Sorge erfüllt. Es geht nämlich um den zunehmenden Missbrauch von Lachgas und sogenannten K.-o.-Tropfen. Ziel der Bundesregierung und dieses Gesetzes ist es, diesen Missbrauch einzudämmen. Unter anderem sollen künftig die Abgabe, der Erwerb und der Besitz der Stoffe an beziehungsweise für Minderjährige verboten sein. Außerdem soll es nicht mehr erlaubt sein, die Stoffe über den Versandhandel und über Automaten zu verkaufen.
Das zweite Gesetz trägt einen ähnlich langen Namen: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dahinter stecken die sogenannten Geldautomatensprengungen. Es geht um die effektivere Ahndung und Bekämpfung dieser Straftaten. Ziel ist die effektivere Ahndung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Dabei geht es darum, dass der Tatbestand des § 308 StGB um einen Qualifikationstatbestand ergänzt wird. Es geht darum, dass das Ganze bandenmäßig und gewerbsmäßig stattfindet, also organisierte Kriminalität am Werk ist. Mit dem Gesetz schließen wir Strafbarkeitslücken und passen die Strafprozessordnung an.
Dann hat das Kabinett noch zwei Umsetzungen beschlossen, die die Grundgesetzänderungen vom Frühjahr dieses Jahres betreffen. Dabei geht es um die Ausgestaltung dessen, was den Ländern an Möglichkeiten gewährt worden ist. Grundsätzlich ist ja in der vergangenen Woche schon beschlossen worden, welcherAnteil den Ländern und Kommunen am Sondervermögen zusteht. Jetzt geht es darum, wie das umgesetzt wird. Der Bundesregierung ist es nämlich wichtig, dass Länder und Kommunen schnell, flexibel und zielgerichtet investieren können. Das ermöglicht der Gesetzentwurf durch eine breite Verwendungsmöglichkeit der Mittel für die verschiedenen Infrastrukturbereiche vor Ort. Dabei geht es unter anderem um Schulen und Kitas, um Verkehrswege, um die Wärme- und Energieinfrastruktur sowie um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Mittel des Sondervermögens stehen den Ländern zeitlich flexibel zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Wunsch der Länder in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel.
Der vierte Gesetzentwurf trägt den Namen „Strukturkomponente für Länder-Gesetze“. Sie erinnern sich: Mit der Grundgesetzänderung hat der Bundestag auch beschlossen, dass die Länder die gleichen Verschuldungsmöglichkeiten bekommen, wie sie der Bund im Rahmen der Schuldenbremse hat, nämlich einen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent. Mit diesem Gesetz wird genau das ermöglicht und die Voraussetzung geschaffen, dass die Länder diese Verschuldungsmöglichkeiten auch umsetzen können. - Das war es von mir aus dem Kabinett.
Frage
Herr Hille, im ursprünglichen Gesetzentwurf stand ja, dass es sich um zusätzliche Investitionsmaßnahmen handeln soll. Diese Zusätzlichkeit steht dort jetzt nicht mehr drin. Warum nicht?
Kall (BMF)
Das ist ein Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz, also eine Zusage, die letztlich der Bundeskanzler den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gegeben hat. Das ist sowohl in der Ministerpräsidentenkonferenz als auch in der Bund-Länder-AG, in der es um den Wachstumsbooster und die finanziellen Kompensationen für Länder und Kommunen ging, jeweils besprochen worden. In der Ministerpräsidentenkonferenz, der MPK, ist dann beschlossen worden, dass dieses Kriterium der Zusätzlichkeit entfällt, damit Länder und Kommunen größtmögliche Flexibilität haben, um das Geld buchstäblich schnell auf die Straße zu bringen und um Investitionen schnell und auch flexibel vornehmen zu können. Es war ein wichtiges Anliegen der Länder, dass sie hier keine zusätzlichen Regularien des Bundes auferlegt bekommen, sondern selbst entscheiden können. An dieser Stelle - das muss man klar sagen - ist der Bund den Ländern entgegengekommen.
Zusatzfrage
Ursprünglich sollte darin ja auch eine 60-Prozent-Quote stehen, sodass 60 Prozent des Länderanteils in die Kommunen gehen sollen. Warum ist das auch gestrichen worden?
Kall (BMF)
Das sind genau die beiden Punkte, über die Bund und Länder beraten haben. Bei beidem ging es den Ländern darum, mehr Flexibilität zu erhalten und letztlich selbst darüber zu entscheiden, wo die Mittel aus diesem Investitionspaket von 100 Milliarden Euro, das Ländern und Kommunen zur Verfügung steht, am besten, am schnellsten und am wirkungsvollsten investiert werden können. Die Länder haben für sich beansprucht, dass sie das am besten gemeinsam mit ihren Kommunen in ihrem Land entscheiden können. Das hat der Bund den Ländern und Kommunen zugestanden.
Man muss auch klar sagen: Die Länder investieren das Geld ja nicht irgendwo, sondern das wird in den Kommunen und sicherlich auch in einer engen Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen geschehen, sodass der Bund dort auch mehr Flexibilität einräumen konnte. Die Mittel fließen ja in Bereiche, die für die Kommunen sehr, sehr wichtig sind - vor allen Dingen in Bildung, Betreuung, Kitas, Schulen, Krankenhäuser und in die kommunale Infrastruktur. In alle diese Bereiche wird ja investiert. Das kommt den Kommunen dann ja auch unabhängig vom genauen Verteilungsschlüssel zugute.
Frage
Herr Kall, wie wird den Kommunen geholfen, das Geld tatsächlich abzurufen? In den letzten Jahren ist es ja immer ein großes Problem gewesen, dass Geld da war, aber nicht alles abgerufen wurde.
Kall (BMF)
Diese 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen von insgesamt 500 Milliarden Euro, die der Bund für Investitionen bereitstellt und das der Bundestag mit den Verfassungsänderungen beschlossen hat, gehen an die Länder und von den Ländern dann an die Kommunen. Wie gesagt, über die Verteilung entscheiden dann jeweils die Länder. Die Verteilung auf die 16 Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auch darauf hat man sich in der Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt.
Natürlich haben wir ein Interesse daran, dass schnellstmöglich investiert, geplant und gebaut wird. Dazu dienen ja auch Beschleunigungen, etwa bei den Genehmigungsverfahren - Stichwort: Bau-Turbo -, bei denen das Bauministerium sehr schnell Verfahrenserleichterungen geliefert hat, die sich jetzt auch im parlamentarischen Verfahren befinden. Weitere Beschleunigungen, gerade auch bei Genehmigungsverfahren, sollen ja folgen. Das alles dient dazu, die Investitionen möglichst schnell umzusetzen.
Zusatzfrage
Ich habe es trotzdem noch nicht ganz verstanden. Gerade die schwächsten Kommunen haben ja auch Personalengpässe und Probleme, das Geld abzurufen. Dann geht es auch noch um komplexe Dokumentationspflichten und lange Förderverfahren. Wie helfen Sie gerade den schwachen Kommunen, die Milliarden abzurufen?
Kall (BMF)
Natürlich gehen wir davon aus, dass gerade die Länder - im föderalen Aufbau Bund/Länder/Kommunen haben ja die Länder und auch die Kommunalaufsicht primär mit den Kommunen zu tun - besonders darauf schauen, welche Kommunen einen besonders hohen Investitionsbedarf haben, in denen sich vielleicht über die letzten Jahre und Jahrzehnte hinweg besonders viel an Investitionsstau gebildet hat, und gezielt dort investieren. Es liegt dann aber - so ist der föderale Aufbau dieses Landes - in der Hand der Länder, das mit den Kommunen zu beraten und die Investitionen dann zielgerichtet dort vorzunehmen.
Zu den Verfahrenserleichterungen finden Sie auch einiges. Wir haben auch eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben. Bei den Investitionsmitteln und der Verwendung sollen so wenig Regeln wie möglich angesetzt werden. Das soll so unbürokratisch wie möglich laufen. Aber gleichzeitig ist auch klar, dass man bei 100 Milliarden Euro am Ende genau wird nachweisen müssen, wie und wofür das Geld eingesetzt wurde und welche Wirkung es hat. Das werden wir auch mit regelmäßigen Investitionsberichten insgesamt monitoren, was das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro angeht. Insofern gibt es natürlich bestimmte Nachweispflichten bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln in einer solchen Höhe. Aber verglichen mit anderen Förder- und Investitionsmaßnahmen sind das relativ niedrigschwellige Berichtspflichten.
Frage
Herr Kall, noch einmal zu den Berichtspflichten: Inwieweit gibt es dann eine Möglichkeit, nachzusteuern? Wenn sich bei diesen Berichten dann herausstellen sollte, dass alle zum Beispiel Spaßbäder oder so etwas bauen, inwieweit könnten der Bund oder Sie dann auf die Länder einwirken - das ist sozusagen genau das, was Sie gerade gesagt haben -, dass das Geld nicht nur ausgegeben wird, sondern so ausgegeben wird, dass ein Mehrwert entsteht?
Kall (BMF)
Das ist eine Frage an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder. In deren Verantwortlichkeit liegt das dann. Der Bund hat sich mit den Ländern - der Bundeskanzler mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten - darauf verständigt, dass die Länder über die Verteilung an die Kommunen entscheiden. Aber der Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben und den das Kabinett heute beschlossen hat, regelt ja die Investitionsbereiche genau. Das Wort „Spaßbäder“ habe ich da nicht gefunden, sondern die Worte „Bevölkerungsschutz“, „Bildung“, „Betreuung“, „Krankenhäuser“, „lokale Infrastruktur“ und „Verkehr“. Insofern sind die Bereiche, in die investiert wird, darin klar geregelt.
Ich kann noch ganz kurz ergänzen: Es gibt eine Pflicht, jährlich über die Verwendung der Mittel zu berichten. So ist es auch im Gesetzentwurf geregelt.
Frage
Das Kabinett hat heute der Unterzeichnung des vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Unitarisierungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden zugestimmt. Dabei geht es um die Gasförderung vor Borkum - ein Gasfeld, das sowohl auf niederländischem als auch auf deutschem Gebiet liegt. Warum wurde das Abkommen unterzeichnet, obwohl die Voraussetzungen für eine Exploration dieses Feldes noch nicht vorliegen?
Ungrad (BMWE)
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Zum einen geht es um das Unitarisierungsabkommen. Das Kabinett hat heute die Zeichnung des Unitarisierungsabkommens mit den Niederlanden beschlossen.
Das andere ist in der Tat die Genehmigung. Die Genehmigungsvorgaben liegen bei den Ländern. Wir fahren hier zweigleisig. Das eine sind die Länder, die letztendlich entscheiden müssen, ob Gas gefördert werden kann. Die Unternehmen haben bei dem Land Niedersachsen ihre Anträge gestellt. Gleichzeitig ging es um das Unitarisierungsabkommen, das in diesem Zusammenhang auch wichtig ist. Zumindest die Zeichnung wurde heute innerhalb der Bundesregierung beschlossen.
Zusatzfrage
Genau das war der Hintergrund meiner Frage. Das Unitarisierungsabkommen ist nach Auffassung der Bundesministerien die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Gasförderung eingegangen wurde. Meine Frage an das Umweltministerium: Ihr Minister weist darauf hin, dass die Gasförderung in deutschen Schutzgebieten in der Nord- und Ostsee - hier wäre es die Nordsee - nicht genehmigt werden würde. Wie viel des hier in Rede stehenden Gasfeldes vor Borkum liegt in einem solchen deutschen Schutzgebiet?
Ungrad (BMWE)
Ich würde gerne noch einen Satz hinsichtlich dessen ergänzen, was ich gerade gesagt habe. Die Voraussetzung ist, dass die Genehmigung durch das Land Niedersachsen erteilt wird. Das ist erst einmal die grundlegende Voraussetzung für das Projekt. Wir haben im Unitarisierungsabkommen auch Punkte in Bezug darauf gezeichnet, dass der Meeresschutz ein wichtiges Gut ist. Das steht auch in der Kabinettsvorlage explizit mit dabei: Um dies zu erreichen, besteht zusätzlicher Handlungsbedarf. Eine Gasförderung in Schutzgebieten stünde dem entgegen. - Daraus wird deutlich: Für den Bund ist klar, dass der Schutz der Meeresumwelt ein sehr hohes Gut ist. Das wollte ich gerne bezüglich des eben Gesagten noch ergänzen.
Zusatzfrage
Dann bleibt eben die Frage: Zu welchem Anteil liegt das in Rede stehende Gasfeld vor Borkum nach der Kenntnis der Bundesregierung in einem deutschen Schutzgebiet, wo dann - entsprechend dem, was Frau Ungrad gerade vorgelesen hat - eigentlich gar nicht gefördert werden dürfte?
Stolzenberg (BMUKN)
Vorneweg vielleicht noch ein Servicehinweis: Wir haben auch eine Stellungnahme des Bundesumweltministers geteilt. Falls sie Sie nicht erreicht haben sollte, geben Sie uns gerne einen Wink.
Diese Förderung ist ja noch gar nicht erteilt worden. Es steht ja noch ein Gerichtsverfahren aus. Insofern geht es dort quasi um eine Förderung, die außerhalb dieses Schutzgebietes stattfindet. Aber es ist richtig, dass das Gasfeld selber tatsächlich unter dem Nationalpark Wattenmeer liegt. Uns war es in den Verhandlungen immer wichtig, deutlich zu machen, dass der Meeresschutz eine sehr hohe Priorität bekommt. Die soll er auch in Zukunft weiterhin bekommen. Wir werden jetzt Möglichkeiten nutzen, den Meeresschutz weiter zu stärken, und werden tatsächlich einen neuen Rechtsrahmen dazu vorzuschlagen, damit er auch in diesem Punkt weiter gestärkt werden kann.
Frage
Sagen Sie doch bitte einmal konkret, wie und durch welche Maßnahmen der Meeresschutz gestärkt werden soll.
Stolzenberg (BMUKN)
Das wird jetzt erst einmal zu sehen sein. Wir müssen jetzt einen Rechtsrahmen dafür entwickeln und diesen sehr schnell vorlegen. Zu Details kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern.
Zusatzfrage
Die Umweltverbände äußern ja massive Kritik an diesem Vorhaben. Wieso wird das im Bundesumweltministerium nicht ernst genommen?
Stolzenberg (BMUKN)
Das wird ernst genommen. Der Meeresschutz ist uns durchgängig ein wichtiges Thema gewesen. Wir konnten uns dafür einsetzen, dass auch dem Meeresschutz innerhalb dieser Vereinbarung ein hohes Gut eingeräumt wurde und dass die Umweltstandards auch in der Umsetzung tatsächlich weiterhin hochgehalten werden.
Ungrad (BMWE)
Ich kann das gerne noch ergänzen. Ich habe das mit dem hohen Gut auch schon erläutert, das in dem Abkommen mit drin ist. Wie üblich erfolgen bei einem solchen Vorhaben die umweltrechtliche Bewertung und Genehmigung durch die zuständigen Fachbehörden des Landes Niedersachsen. Ich habe schon ein paar Mal gesagt, dass das Land entscheidet. Da liegen auch die umweltrechtlichen Vorgaben. Das ist jetzt nicht per se so beschlossen, sondern muss natürlich umweltrechtlich bewertet werden.
SRS Hille
Ich möchte in diesem Zusammenhang den Blick gerne noch eine Ebene höher lenken. Sie kennen die Linie der Koalition. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns von fossilen Energieträgern aus Russland unabhängiger machen müssen. Dazu gehört natürlich der Ausbau erneuerbarer Energien. Aber dazu gehört auch - darauf hat sich die Koalition verständigt -, die Potenziale konventioneller Gasförderung in Deutschland zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist der Beschluss hinsichtlich Borkum zu sehen.
Frage
Sie wollen sich von fossilen Energien aus Russland unabhängig machen, aber nicht von fossilen Energien an sich. Das ist doch angesichts der Klimaherausforderungen ein wenig abstrus. So hört sich das zumindest an. Herr Stolzenberg, in welcher Welt widersprechen sich Meeresschutz und Erdgasförderung nicht?
Stolzenberg (BMUKN)
Wir haben hier verschiedene Herausforderungen. Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden. Es ist klar - das ist auch in der klimapolitischen Debatte klar -, dass Gas in den nächsten Jahren eine Rolle spielen wird. Aber natürlich muss es dafür auch eine Nachfrage geben. Wir sind auf dem Pfad der Klimaneutralität. Die erneuerbaren Energien werden eine immer größere Rolle spielen. Trotzdem wird Gas für den Übergang eine Rolle haben, aber nur, soweit es nachgefragt wird. Es ist auch dem Unternehmen klar, das dort Gas fördert, dass eben nur so lange gefördert werden kann, wie auch Gas nachgefragt wird. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt, der mit dieser Entscheidung verbunden ist. Jedem, der heute in fossile Infrastruktur investiert, muss klar sein, dass das endlich ist. Die Gasförderung ist nichts für die Ewigkeit, sondern ist tatsächlich auch dem Ziel der Klimaneutralität unterworfen. Das ist dem Unternehmen auch klar. Es ist deutlich geworden, dass dieses Unternehmen dann, wenn es keine Nachfrage mehr gibt, auch nicht weiter fördert.
Insofern sind wir erst einmal guten Mutes, dass das im Einklang mit den Klimazielen steht, auch wenn es natürlich eine bittere Pille ist, dass weiterhin Gas genutzt werden muss. Das ist aber im Sinne der Versorgungssicherheit. Das ist ein Zielkonflikt.
Zusatzfrage
Man will sich also nur von fossilen Energien aus Russland unabhängig machen, aber nicht von fossiler Energie. Verstehe ich das richtig? Das ist ja abstrus, Herr Hille, oder?
SRS Hille
Erstens weise ich „abstrus“ zurück. Nichts an dem Verhalten der Bundesregierung ist abstrus. Sie wissen, dass es in unser aller Sinne darum geht, in Deutschland eine sichere und diversifizierte Energieversorgung bereitzustellen. Dafür müssen wir mehrgleisig fahren, wie es gerade schon beschrieben worden ist. Dazu gehört natürlich der Ausbau erneuerbarer Energien. Da sind wir auf einem sehr guten Pfad. Aber für den Übergang braucht es auch weitere fossile Energieträger. Dazu gehören dann auch heimische konventionelle Gasvorkommen.
Giese (AA)
Die Bundesregierung beobachtet schon seit mehreren Monaten die Aktivitäten der Medienplattform „red.“, die von einer in der Türkei registrierten Firma betrieben wird. „red.“ stellt sich als revolutionäre Plattform unabhängiger Journalistinnen und Journalisten dar. Es bestehen aber enge Verflechtungen mit dem russischen Staatsmedium „RT“.
Wir können heute verbindlich sagen, dass „red.“ von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt wird. Dies konnten wir im Rahmen eines nationalen Attribuierungsverfahrens feststellen. Grundlage dafür ist eine umfassende Analyse der deutschen Sicherheitsbehörden.
Das Ziel solcher Kampagnen ist klar: Russland nutzt Plattformen wie „red.“, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu schwächen, indem Debatten manipuliert und durch Falschinformationen künstlich angeheizt werden, indem Misstrauen in Fakten, in Medien und in demokratische Strukturen geschürt wird und indem staatliche Strukturen diskreditiert oder als nicht handlungsfähig dargestellt werden.
Gemeinsam mit unseren EU-Partnern haben wir die Hintermänner von „red.“ mit Sanktionen belegt. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass Vermögenswerte innerhalb der EU eingefroren werden und je nach Einzelfall Reisebeschränkungen greifen. Wir teilen unsere Erkenntnisse auch mit internationalen Partnern, und wir stehen im Dialog mit den Betreibern von sozialen Medienplattformen, die gegen die Verbreitung von Desinformationen vorgehen müssen.
Ich möchte hier ganz klar sagen: Es gibt Konsequenzen für diejenigen, die im Auftrag Russlands oder anderer Staaten gezielt Desinformationen verbreiten und Informationen manipulieren. So wie wir gemeinsam mit unseren Partnern gegen diejenigen vorgehen, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wirtschaftlich begünstigen, so gehen wir auch gegen diejenigen vor, die im Netz systematisch Desinformationen verbreiten; denn auch das gefährdet unsere Sicherheit, und dagegen verteidigen wir uns.
Frage
Herr Giese, vielleicht können Sie noch erläutern, wie diese Attribuierung zustande kam. Denn sehr oft ist es ja nicht möglich, die Hintergründe genau zu checken. Warum war das in diesem Fall möglich?
Giese (AA)
Das fand durch die enge Zusammenarbeit fast aller deutschen Sicherheitsbehörden statt.
Zusatzfrage
Weil Sie die Türkei erwähnten, wo anscheinend der Sitz ist: Gibt es einen Austausch mit den türkischen Behörden? Gibt es die Aufforderung an sie, dass sie auch gegen diese Plattform vorgehen?
Giese (AA)
Es gibt einen Austausch mit den türkischen Behörden.
Zusatzfrage
Aber keine Forderung, dass die Türkei irgendwie aktiv wird?
Giese (AA)
Es gibt diesen Austausch. Ich habe ja gerade schon gesagt: Es gibt diese Sanktionierung durch die Europäische Union.
Frage
Wir hatten diesen Fall ja hier schon einmal vor einem Monat, dass der Chefredakteur von „Red Media“, Hüseyin Doğru, von der EU mit entsprechenden Kontosperrungen auch für seine Frau vollumfänglich sanktioniert wurde. Gestern ist bekannt geworden, dass die Krankenversicherung ihm und seiner Frau gesagt hat, dass keine Leistungen mehr erfolgen würden. Die Frau ist im siebten Monat schwanger und befindet sich in einer Risikoschwangerschaft. Er darf weder aus Deutschland ausreisen noch hier einreisen. Er ist deutscher Staatsbürger - im Gegensatz zur Darstellung des Auswärtigen Amtes; das ist nachgewiesen.
Mich interessiert vor diesem Hintergrund: Das Auswärtige Amt hat ja bisher alles verneint und gesagt, es müsse sich dazu nicht äußern - was Sie jetzt getan haben -, weil dies eine gemeinsame EU-Sanktionierung sei. Dazu interessiert mich die Einschätzung des Justizministeriums. Bisher dachte ich Naivling immer, dass diese massiven Eingriffe in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers und Journalisten nur auf der Basis von entsprechenden deutschen Gesetzen durchführbar sind, abgesegnet vom Deutschen Bundestag. Hat die EU tatsächlich das Recht, wie es das AA impliziert, so massiv in die Grundrechte eines deutschen Staatsbürgers per Sanktion einzugreifen?
Kirschner (BMJ)
Zu dem konkreten Einzelfall kann ich mich hier nicht äußern. Das ist ein europäischer Rechtsrahmen für diese Sanktionierung. Für die ist das Auswärtige Amt innerhalb der Bundesregierung zuständig. Insofern habe ich dem nichts hinzuzufügen.
Giese (AA)
Wenn ich etwas ergänzen darf: Dagegen gibt es natürlich Rechtsmittel. Anders als in Russland gilt in der Europäischen Union Recht und Gesetz. Selbstverständlich kann man gegen diesen Rechtsakt vorgehen. Nach den Informationen, die ich habe, gibt es da auch eine anwaltliche Vertretung.
Zusatzfrage
Die Argumentation der EU-Kommission war ja bisher, wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Doğru habe mit „Red Media“ indirekt die Handlungen der Russischen Föderation gestärkt, indem er kritisch über propalästinensische Proteste in Deutschland berichtet habe. Das öffnet ja. Diese Argumentation des Indirekten hat ja irgendwie ein bisschen einen Orwellschen Klang. Können Sie sagen, dass es nach wie vor die Haltung der Bundesregierung ist, dass eine Berichterstattung über propalästinensische Konflikte von der Bundesregierung und von der EU als indirekte Unterstützung Russlands gewertet wird? Das wäre ja ein Ansatz, den man im Zweifel auf jede regierungskritische Berichterstattung anwenden könnte. Könnten Sie vielleicht noch einmal klarstellen, wie die Haltung der Bundesregierung dazu ist?
Giese (AA)
Das, was ich zu den Begründungen dieser Attribuierung sagen kann, habe ich schon gesagt. Im Übrigen ist die Listungsbegründung öffentlich. Die kann jeder einsehen. Das können Sie auch machen.
Zusatz
Aus der habe ich zitiert. Da wird ja mit dieser indirekten Form argumentiert.
Giese (AA)
Wie gesagt, das ist eine EU-Entscheidung. Aber die ist genau so, wie sie getroffen worden ist.
Frage
Inwieweit konnten Sie im Rahmen dieser Attribuierung auch verifizieren, ob oder dass „red.“ eine Nachfolge von „Redfish“ ist?
Giese (AA)
Das müsste ich meine Kollegen fragen, ob das Teil dieser Attribuierung ist. Die Attribuierung habe ich Ihnen gerade vorgetragen. Es geht um die Aktivitäten von „red.“, nicht um Nachfolgefragen. Aber wenn ich dazu noch etwas habe, kann ich es Ihnen sagen, wenn meine Kollegen mir dazu etwas schreiben.
Frage
Ich würde mich auch freuen, wenn Sie das noch nachreichen könnten. - Russland ist ja bei Weitem nicht das einzige Land, das versucht, den deutschen Diskurs und spezifisch auch den Internetdiskurs zu beeinflussen. Letztes Jahr berichtete das ZDF etwa über gezielt eingesetzte israelische Chatbots, die versuchen, den Diskurs bezüglich des Gazakrieges zu beeinflussen. Gibt es auch Maßnahmen dagegen, wenn es sich nicht um unsere Feinde, sondern auch um unsere Freunde handelt?
Giese (AA)
Ganz generell: Informationsmanipulation, die Manipulation der öffentlichen Meinung, die sich in feindlicher Weise gegen Deutschland richtet, ruft natürlich die Sicherheitsbehörden in Deutschland auf den Plan. Ich weiß nicht, was Sie mit Ihrer Frage insinuieren. Das ist mir nicht bekannt. Das kann ich nicht sagen. Aber generell gilt: Die Sicherheitsbehörden in Deutschland schauen sich natürlich an, wer hier versucht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Zusatzfrage
Noch einmal konkret: Gab es in den vergangenen zwei Jahren einen Austausch mit der israelischen Regierung bezüglich dieser Informationsmanipulation im deutschen Diskurs? Hat man dort zumindest angemahnt, dass so etwas nicht stattfinden soll?
Giese (AA)
Ich habe mich nicht dazu geäußert, was Sie jetzt insinuieren. Mir ist das nicht bekannt. In Bezug auf die Sicherheitsbehörden in Deutschland insgesamt würde ich mich jetzt auch ungern äußern, weil ich hier nur für das Auswärtige Amt sitze.
Frage
Verstehe ich es richtig, dass Sie sich nur für Desinformation von Feindesstaaten interessieren?
Giese (AA)
Wir wollen die philosophische Diskussion jetzt nicht komplett aufmachen.
Zusatz
Das ist ja nichts Philosophisches.
Giese (AA)
„Desinformation“ unterstellt ja ein kleines bisschen auch eine negative Absicht, die damit einhergeht.
Zusatzfrage
Sie haben ja gerade den Kontext bei der Frage der Kollegin Jäckels aufgemacht. Geht es für Sie um Desinformation von jeglichen ausländischen Staaten oder nur von verfeindeten Staaten wie Russland, Iran usw.? Es ist ja nachweislich so, dass Desinformationskampagnen auch von befreundeten Staaten in Deutschland stattfinden.
Giese (AA)
Wie gesagt, die Desinformationen, die wir überprüfen – das insinuiert, dass das in einer feindlichen Absicht geschieht. Das ist auch diesem Begriff inhärent.
Zusatz
Desinformationen können hier ja auch von befreundeten Staaten stattfinden, damit diese Staaten hier weiterhin ein positives Bild haben. Es ergibt ja gar keinen Sinn, dass Desinformation ausschließlich von Feinden kommt!
Giese (AA)
Wie gesagt, das ist ein geordnetes Verfahren. Es würde jetzt ein bisschen weit führen, hier die Unterschiede zwischen Information und Desinformation aufzudröseln. Aber es geht um Sachen, die nicht wahr sind.
Frage
Noch einmal zum Verständnis dieser Einschätzung: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die gerade von Ihnen formulierte Einschätzung zu „Red Media“ auf geheimdienstlichen Erkenntnissen beruht, die Sie vermutlich nicht zu veröffentlichen planen?
Hintergrund meiner Frage ist, dass Herr Doğru sich mehrmals sehr explizit dazu geäußert und gesagt hat, dass es bei „Redfish“ eine Querfinanzierung von „Ruptly“ gab, dass er dann aber sozusagen mit Freunden diese Neugründung als linkes Medienportal vorgenommen hat und dass er zumindest selbst ausgeschlossen hat, dass es da eine Querfinanzierung durch russisches Geld gibt.
Diesen Aussagen von ihm widersprechen Sie. Geht es um russisches Geld, oder um welche Art von Einflussnahme geht es? Hier wird immerhin ein deutscher Staatsbürger und Journalist ohne jedes Gerichtsurteil massiv sanktioniert. Dann müssten für die Öffentlichkeit schon ein bisschen mehr Infos kommen als der Verweis auf irgendwelche angeblichen nachrichtendienstlichen Erkenntnisse.
Giese (AA)
Ich habe das Wort „nachrichtendienstlich“ gar nicht benutzt. Das sind alle möglichen Erkenntnisse - auch ganz viele Erkenntnisse, die öffentlich einsehbar sind. Wie gesagt - ich kann mich nur noch einmal wiederholen -, es gibt einen Rechtsweg dagegen. Es ist ein geordnetes rechtliches Verfahren dagegen möglich.
Zusatzfrage
Es wurde ja von beiden Seiten erwähnt, dass seine gesamten Konten eingefroren seien. Können Sie mir bitte darstellen, wie man sich rechtlich wehren kann, wenn man keinerlei finanzielle Ressourcen mehr hat, außer regelmäßig bei der Bundesbank den Notgroschen einzufordern, wenn ich richtig informiert bin, um zumindest Lebensmittel und Medikamente kaufen zu können?
Giese (AA)
Eine der Rechtsfolgen, die mit dieser Sanktionierung einhergeht, ist ein „asset freeze“. Das ist die Folge der Handlungen.
Zusatzfrage
Meine Frage war: Wie soll man dann Anwälte bezahlen?
Giese (AA)
Ich habe das schon vorher geäußert. Ich will da jetzt nicht zu tief ins Detail gehen, aber nach meinen Informationen gibt es da eine anwaltliche Vertretung. Das scheint also möglich zu sein.
Zusatzfrage
Meine Frage war: Wie soll einer von Sanktionen Betroffener, bei dem die Konten - - -
Vorsitzende Wefers
Nein. Jetzt - - -
Zuruf
Entschuldigung! Dabei geht es um einen Kollegen. Ein bisschen Solidarität könnte man auch von Ihrer Seite her zeigen!
Vorsitzende Wefers
Ich sehe jetzt hier aber nicht noch andere Kolleginnen und Kollegen, die sich vertieft dafür einsetzen wollen.
Zusatz
Das spricht auch für sich.
Vorsitzende Wefers
Das ist Ihre Meinung. Die lassen wir jetzt gerne einmal so stehen.
Frage
Herr Müller, ist es zutreffend, dass der Bund von einem Einstieg bei der Werftengruppe TKMS absieht?
Müller (BMVg)
Wir hatten das Thema TKMS ja schon mehrfach hier. Wir haben uns schon mehrfach dazu geäußert. Ich glaube, Herr Harms hat vor 14 Tagen dazu etwas gesagt. TKMS hat Veränderungen vor. TKMS hat aber auch entsprechende Technologien und ist für uns und vor allen Dingen für unsere Marine von Bedeutung. Deswegen begleiten wir das und schauen uns genau an, was dort passiert. Aber von Entscheidungen habe ich hier nichts zu berichten. Wir befinden uns in Gesprächen, um auch die Sicherheitsinteressen des Bundes zu wahren.
Zusatzfrage
Können Sie noch einmal erklären, welche konkreten Sicherheitsgarantien oder Mitspracherechte der Bund im Fall eines Einstiegs oder Börsengangs verlangt?
Müller (BMVg)
Nein.
Frage
Herr Hille, was ist das Interesse der Bundesregierung an dieser U-Boot-Sparte? Reicht es aus, wenn man nur Sicherheitsgarantien formuliert, um dann einem Teilverkauf des Unternehmens zuzustimmen, oder ist ein Verkauf an einen Dritten - also nicht anteilig - beziehungsweise an die Bundesregierung möglich?
SRS Hille
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung natürlich all solche Transaktionen und Verkäufe eng im Blick hat. Was Ihre konkrete Frage angeht, muss ich gestehen, erwischen Sie mich etwas auf dem falschen Fuß. Das würde ich Ihnen nachliefern.
Zusatzfrage
Hat das Wirtschaftsministerium zu dem Thema auch etwas zu sagen?
Ungrad (BMWE)
Nein, die Federführung liegt im BMVg. Ich habe dazu nichts zu ergänzen.
Frage
Ich habe eine Frage an das AA zur Türkei. Wie bewerten Sie die jüngsten Entwicklungen in der Türkei, insbesondere die Festnahme zahlreicher Oppositionspolitiker in Izmir?
Giese (AA)
Genau 100 Tage nach der Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu kam es gestern zu zahlreichen Festnahmen von Vertretern der größten türkischen Oppositionspartei CHP in ihrer Hochburg Izmir. Das verstärkt unsere Sorgen um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. Wir sehen mit der gestrigen Verhaftungswelle in Izmir, dass das massive Vorgehen gegen die CHP eine immer größere Dimension erlangt. Wir erwarten, dass die Vorwürfe schnellstmöglich und transparent im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens aufgeklärt werden.
Zusatzfrage
Sie haben ja die Sorge angedeutet. Würden Sie sagen, dass die Türkei noch eine funktionierende Demokratie ist?
Giese (AA)
Die jüngste Festnahmewelle wirft zum wiederholten Male ein besorgniserregendes Licht auf das türkische Justizsystem und nährt Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Justiz und polizeilichen Ermittlungen. Der Eindruck, dass in der Türkei der eigentlich politische Wettstreit zunehmend mit den Mitteln der Justiz geführt wird, ist leider nicht neu.
Frage
Die Bundesregierung verurteilt also weder die Verhaftungen noch fordern Sie die Freilassung. Korrekt?
Giese (AA)
Ich habe das, was ich dazu zu sagen habe, gerade gesagt. Wir fordern da ein rechtsstaatliches Verfahren.
Zusatzfrage
Warum verurteilen Sie diese Verhaftungswellen nicht, und warum fordern Sie die Freilassung nicht, so wie Sie das bei anderen Staaten tun?
Giese (AA)
Ich habe das gesagt, was ich dazu sagen will.
Zusatz
Das beantwortet die Frage nicht.
Giese (AA)
Ich kann gerne noch einmal wiederholen, was ich gesagt habe.
Frage
Präsident Erdoğan hat gestern im Zusammenhang mit den Verhaftungen erklärt, er habe damit nichts zu tun, die türkische Justiz arbeite völlig unabhängig. Entspricht es dem Kenntnisstand der Bundesregierung, dass die türkische Justiz völlig unabhängig, unbeeinflusst von der politischen Führung des Landes, arbeitet?
Giese (AA)
Auch dazu habe ich gerade schon etwas gesagt.
Zusatz
Nein.
Giese (AA)
Doch. Ich kann das aber auch noch einmal wiederholen: Die jüngste Festnahmewelle wirft wiederholt ein besorgniserregendes Licht auf das türkische Justizsystem und nährt Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Justiz und polizeilichen Ermittlungen.
Zusatzfrage
Danke. Heißt das auf Deutsch, aus Ihrer Sicht ist die Erklärung von Erdoğan unzutreffend, oder wie darf ich das verstehen, was Sie gesagt haben?
Giese (AA)
Sie können das genau so verstehen, wie ich es gesagt habe, und das steht für sich.
Frage Peters
Ich habe eine Frage an das BMWE. Es geht um die sogenannten Netzeinspeisungsentgelte für Offshore-Windparks. Die Bundesnetzagentur hat jetzt einen Vorschlag gemacht, dass diese eingeführt werden sollen. Die Betreiber der Offshore-Windparks finanzieren den Netzausbau durch die Versteigerungsentgelte schon erheblich mit. Was ist der Hintergrund dieser Vorschläge von der Bundesnetzagentur, die ja von Ihnen beaufsichtigt wird? Warum wird da jetzt ein neues Entgelt aufgemacht, wo es doch schon alte Beiträge zur Finanzierung des Netzanschlusses gibt?
Ungrad (BMWE)
Das kann ich jetzt nicht kommentieren. Das liegt mir nicht vor. Wenn ich dazu etwas habe, reiche ich es gerne nach.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMWE. Wird die Wirtschaftsministerin beim Koalitionsausschuss mit dabei sein, wenn es um die Stromsteuer geht? Wenn nein, warum nicht?
Ungrad (BMWE)
Nein, die Wirtschaftsministerin ist nicht Teil des Koalitionsausschusses.
Zusatzfrage
Dann habe ich noch eine Nachfrage an das BMF. Was ist denn der Lösungsvorschlag des BMF, wie man eine Stromsteuersenkung hinbekommen könnte? Erwarten Sie da heute noch ein Ergebnis?
Kall (BMF)
Der Bundesfinanzminister setzt darauf, vertraulich im Koalitionsausschuss zu beraten. Anders als es vielleicht andere in den letzten Tagen getan haben, geht es uns ja darum, einen guten Haushalt und eine gute Finanzplanung aufzustellen. Teil dessen sind ja auch die Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise. Das hat das Bundeskabinett ja am letzten Dienstag, nachdem die drei Maßnahmen in Gesprächen zwischen dem Bundeskanzler, dem Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsministerin vorbereitet worden waren, zusammen mit dem Haushalt und der Finanzplanung beschlossen.
Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir durch die drei verabredeten Maßnahmen bereits von einer Entlastungswirkung in Höhe von bis zu drei Cent für alle, also ebenso für private Verbraucherinnen und Verbraucher, private Haushalte und Familien wie für Unternehmen, ausgehen - das können wir mit den drei verabredeten Maßnahmen erreichen, eine Entlastung in Höhe von bis zu drei Cent pro Kilowattstunde - und dass wir mit der Stromsteuersenkung, so wie sie aktuell vorgeschlagen wurde, über 600 000 Betriebe und Unternehmen in Deutschland entlasten können. Das ist bei Weitem nicht nur die Industrie, sondern das umfasst auch Handwerker, die produzieren, Bäcker und Fleischer, also Mittelständler, kleine Handwerksbetriebe, kleine lokale Betriebe. All das ist produzierendes Gewerbe.
Das oberste Ziel der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, Arbeitsplätze zu sichern. Insofern wollen wir eine breite Wirkung im gesamten produzierenden Gewerbe erreichen. Das ist das, was im ersten Schritt - das hat die Bundesregierung betont - aktuell finanzierbar ist, wenn man auch den Finanzierungsvorbehalt aus dem Koalitionsvertrag zugrunde legt. Ob weitere Schritte folgen können und wann diese finanziell verantwortbar sind, darüber wird der Koalitionsausschuss beraten. Vorher würden wir keine weiteren öffentlichen Vorschläge diskutieren, sondern wir setzen darauf, dass der Koalitionsausschuss das beraten wird, natürlich auf der Grundlage dessen, was die Bundesregierung insgesamt vergangenen Dienstag beschlossen hat.
Frage
Frau Ungrad, Sie haben den zweiten Teil der Frage der Kollegin nicht beantwortet. Warum ist die Wirtschaftsministerin nicht beim Koalitionsausschuss dabei?
Ungrad (BMWE)
Es ist nicht meine Aufgabe, die Frage, wie der Koalitionsausschuss aufgestellt ist, zu beantworten.
Zusatzfrage
Wessen Aufgabe wäre das, und könnte die Person mir das sagen? Es gibt ja auch die Kritik, dass wie schon im vorherigen Koalitionsausschuss nur eine einzige Frau dabei sein soll.
SRS Hille
Grundsätzlich kennen Sie unsere Haltung in Bezug auf Koalitionsausschüsse. Diese Veranstaltungen werden von den Parteien, die die Koalition tragen, veranstaltet und auch von diesen sozusagen mit entsprechenden Funktionen bestückt. Von daher müssten Sie diese Frage bitte an die Parteizentralen richten.
Frage
Herr Kall, warum ist es so schwierig, nachzuvollziehen, dass, wenn in einer Erklärung „Stromsteuersenkung für alle“ steht, sich tatsächlich alle, die zu diesem „alle“ gehören, alle Bürger dieses Landes, angesprochen fühlen und enttäuscht sind, wenn es dann nicht kommt?
Ist das, was aus der CDU offenbar als Deal vorgeschlagen wird, dass man nämlich wohl eine Stromsteuersenkung für alle machen und durch eine Senkung der Förderung von Wärmepumpen gegenfinanzieren könne, etwas, was Sie ernsthaft erwägen?
Kall (BMF)
Das haben wir hier schon vergangenen Mittwoch und vergangenen Freitag besprochen. Durch das Zusammenspiel der drei Maßnahmen, die die Bundesregierung verabredet hat, ergibt sich tatsächlich bereits eine Entlastungswirkung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Höhe von bis zu drei Cent pro Kilowattstunde. Das sind noch nicht die gesamten fünf Cent, die im Koalitionsvertrag als Ziel angegeben sind. Aber da greift im Moment der Finanzierungsvorbehalt, dass das nicht in einem Schritt finanzierbar ist, sondern in mehreren Schritten umgesetzt werden muss. Wie schnell weitere Schritte erfolgen können, darüber wird der Koalitionsausschuss beraten.
Zusatzfrage
Die zweite Frage war, ob das CDU-Angebot, dass man eine Stromsteuersenkung für alle machen und durch eine Senkung der Förderung für Wärmepumpen finanzieren könne, eine Möglichkeit ist, die Sie in Erwägung ziehen.
Kall (BMWE)
Nochmals: Die Bundesregierung hat gemeinsam einen Haushalt und eine Finanzplanung beschlossen. Das ist erst eine Woche her. Es ist auch erst eine Woche her, dass der Bundesfinanzminister Ihnen das hier in der Bundespressekonferenz vorgestellt hat, übrigens zusammen mit den drei Maßnahmen zu den Energiepreisen. Da sind nicht sämtliche Vorschläge, die jetzt öffentlich diskutiert werden, maßgeblich, sondern erst einmal das, was die Bundesregierung beschlossen hat und was jetzt im parlamentarischen Verfahren ist. Alles Weitere wird man im Koalitionsausschuss diskutieren und nicht in der Öffentlichkeit, jedenfalls von unserer Seite aus.
Frage
Herr Hille, wenn Sie sagen, dass der Koalitionsausschuss eine Sache der Parteien sei, dann wüsste ich gern, warum er eigentlich im Kanzleramt stattfindet. Es würde ja näher liegen, dass er reihum in den Parteizentralen stattfindet.
SRS Hille
Auch Sie begleiten den Betrieb ja schon viele Jahre. Das ist traditionell so.
Frage
Aber wenn etwas im Kanzleramt stattfindet, dann haben wir doch das Recht dazu, Sie als Sprecher des Kanzlers zu fragen.
Herr Kall, wie kommen Sie auf die drei Cent Entlastung?
Kall (BMF)
Auch da einmal zur Erklärung: Hier geht es um Regierungshandeln. Deswegen erläutern wir auch das, was die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen hat. Die Zusammensetzung des Koalitionsausschusses ist primär Sache der Parteien.
Die Entlastung in Höhe von bis zu drei Cent pro Kilowattstunde ergibt sich aus den drei Maßnahmen, die die Bundesregierung verabredet und vergangene Woche beschlossen hat. Das sind die Abschaffung der Gasspeicherumlage, eine Unterstützung bei den Netzentgelten und die Stromsteuersenkung. Aus dem Zusammenspiel ergibt sich die Entlastungswirkung.
Zusatzfrage
Warum sind es nicht zwei Cent oder vier Cent? Können Sie uns das ein bisschen mit Zahlen unterfüttern und dann nachreichen, damit wir es nachvollziehen können?
Kall (BMF)
Das haben die Ökonominnen und Ökonomen im Bundesfinanzministerium in Abstimmung mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium so berechnet. Das ist das Zusammenspiel der drei Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat.
Frage
Herr Hille, Herr Frei hat vor zwei Tagen gesagt, er könne sich eine Stromsteuersenkung durchaus vorstellen. Kann man das so verstehen, dass sich der Kanzler heute im Koalitionsausschuss dafür einsetzen wird, dass die nächsten Schritte vorgezogen werden oder noch kommen oder es doch noch eine Möglichkeit gibt, einen breiteren Kreis davon profitieren zu lassen?
SRS Hille
Ich verstehe Ihre Neugier. Es ist jetzt kurz vor zwei Uhr. Der Koalitionsausschuss beginnt seine Sitzung um 17 Uhr. Ich würde Sie noch um etwas Geduld bitten. Danach weiß man mehr. Genau dort werden all die Fragen diskutiert, die Sie und die Kolleginnen und Kollegen aufgebracht haben.
Alles andere hat Ihnen Herr Kall sehr ausführlich auseinandergelegt. Im Übrigen haben wir das hier auch schon vergangenen Freitag getan. Damals waren nicht allzu viele von Ihnen hier, aber - - -
Vorsitzende Wefers
Aber das ist immer sehr gut im Protokoll nachlesbar.
SRS Hille
Genau.
Frage
Herr Kall, das Finanzministerium will 2026 in einem ersten Schritt 1,5 Milliarden Euro und im Jahr darauf drei Milliarden Euro beim Bürgergeld einsparen. Auf welcher Datenbasis sind diese Summen zustande gekommen? Durch welche Zahlen sind sie konkret hinterlegt?
Kall (BMF)
Es sind ungefähre Größenordnungen, von denen wir in der aktuellen Finanzplanung ausgehen. Dabei spielen natürlich verschiedenste Faktoren, konjunkturelle Faktoren, aber auch die geplanten Reformen bei der Grundsicherung, eine Rolle. Aber sicherlich kann das BMAS ausführlicher erklären, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Mühlhausen (BMAS)
Ich darf den Ball aufnehmen. Das Bürgergeld ist immer wieder ein Thema, auch wenn es um mögliche Einsparungen geht. Ich will voranstellen, dass wir als BMAS immer ein Interesse daran haben, Menschen in Arbeit zu bringen. Das tun wir durch Qualifizierung, durch Weiterbildung und in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitarbeitenden in den Jobcentern.
Aber der Arbeitsmarkt ist eben ein Konstrukt, das nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern von konjunkturellen Entwicklungen und von Wirtschaftsimpulsen abhängig ist. Wenn Sie fragen, wie die diesbezüglichen Prognosen aufgestellt werden, dann antworte ich: Das erfolgt im Rahmen einer Frühjahrsprognose und in Betrachtung der angenommenen wirtschaftlichen Entwicklungen, auch der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften. Aber ich werde mich hier nicht zu einzelnen Zahlen äußern, sondern das muss man im Gesamtüberblick betrachten.
Zusatzfrage
Beruht das nur auf konjunkturellen Aussichten oder auch auf der Möglichkeit, dass es Leistungskürzungen bei den Leistungsempfängern gibt?
Mühlhausen (BMAS)
Sowohl als auch.
Frage
Ich habe eine Frage ans Auswärtige Amt zum Thema des iranischen Nuklearprogramms. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat gestern auf Twitter den Iran dazu aufgefordert, sein Atomprogramm ganz zu beenden. Wie steht Ihr Ministerium dazu?
Heute tritt im Iran ein Gesetz in Kraft, wonach die Zusammenarbeit des Landes mit der IAEO ausgesetzt wird. Wie bewerten Sie diesen Schritt?
Giese (AA)
Für eine diplomatische Lösung ist die Zusammenarbeit seitens Irans mit der IAEO essenziell. Die Zusammenarbeit mit der IAEO aufzukündigen beziehungsweise diesen Schritt auch umzusetzen, wäre ein verheerendes Signal, weil er das iranische Atomprogramm jeglicher internationaler Aufsicht entziehen würde. Iran ist wie alle Nichtnuklearwaffenstaaten, die ein ziviles Nuklearprogramm betreiben, nach dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag dazu verpflichtet, sein Nuklearprogramm vollständig durch die IAEO verifizieren zu lassen. Wir rufen Iran deswegen erneut dazu auf, die Entscheidung über die Suspendierung der Zusammenarbeit mit der IAEO sofort zurückzunehmen.
Können Sie Ihre erste Frage wiederholen?
Zusatzfrage
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat gestern auf Twitter den Iran dazu aufgefordert, sein Atomprogramm ganz zu beenden. Das ist eine ganz neue Entwicklung. Deswegen hätte ich dazu gern eine Stellungnahme.
Giese (AA)
Mir ist diese Äußerung nicht bekannt. Was ich gerade gesagt habe, steht für sich. Wir fordern den Iran dazu auf, seine nuklearen Anlagen und sein Atomprogramm durch die IAEO verifizieren zu lassen.
Zusatzfrage
Nur um es klarzustellen: Sie fordern nicht die Beendigung des Atomprogramms?
Das ist ja wichtig. In der G7-Erklärung haben Sie nur über die Anreicherung gesprochen, nicht über die Beendigung des Atomprogramms. Jetzt hat Kaja Kallas solch eine Äußerung gemacht. Sie wurde auch von allen Medien auf Twitter aufgegriffen. Deswegen meine Frage: Fordern Sie ein Ende des Atomprogramms, oder bleiben Sie bei der Position, die Sie beim G7-Gipfel hatten?
Giese (AA)
Wir bleiben bei der deutschen Position. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie die Äußerung von Kaja Kallas richtig verstanden haben oder ob - - - Eventuell haben wir ein unterschiedliches Verständnis dessen. Ich denke nicht, dass die Aufforderung in diese Richtung ging und damit ausschließt, dass beispielsweise eine zivile Nutzung von Nuklearenergie möglich ist. Das ist mir nicht bekannt.
Frage
Für morgen steht das Treffen zwischen dem deutschen und dem chinesischen Außenminister an. Welche Themenschwerpunkte wird es dabei konkret geben?
Im Rahmen dieses Treffens findet auch der achte chinesisch-deutsche strategische Dialog über Diplomatie und Sicherheit statt. Was genau werden die Themen sein? Warum wurden der genaue Zeitpunkt und der Inhalt des Treffens bis jetzt noch nicht klar kommuniziert? Geschah dies auf Wunsch Pekings?
Giese (AA)
In Bezug auf das Treffen haben wir für morgen zu einer Pressekonferenz eingeladen. Wie es hier gute Tradition ist, würde ich den Gesprächen morgen ungern vorgreifen. Aber Sie wissen ja, welche Themen uns angesichts der verschiedenen Krisen und der Herausforderungen beschäftigen. Dazu kommt natürlich eine ganze Reihe von bilateralen Themen.
Zusatzfrage
Wann findet die Pressekonferenz statt?
Giese (AA)
Dazu haben wir eine Information verschickt.
Frage
Mein Eindruck ist, dass Sie noch nicht so viel sagen wollen. Ich versuche es trotzdem. Es geht wieder um Frau Kallas, die kritisiert hat, dass von Peking Cyberangriffe durchgeführt und unfairer Handel betrieben würden und dass viele Unternehmen Rettungsanker Moskaus seien. Inwiefern sind das Themen für das Gespräch mit Herrn Wadephul?
Wird der chinesische Außenminister auf den Bundeskanzler treffen?
Giese (AA)
Ich kann Ihnen wiederholen,
Zusatz
Das müssen Sie nicht!
Giese (AA)
dass es um die verschiedensten weltweiten Krisen geht.
SRS Hille
Wenn wir Termine haben, die wir ankündigen können, dann tun wir das hier.
Frage
Herr Giese, wird es bei der Pressekonferenz auch Fragen geben? Das war bei Besuchern dieser Art manchmal nicht der Fall.
Giese (AA)
Zu einer Pressekonferenz gehören logischerweise auch Fragen.
Frage
Letztens hat Herr Wagner, Ihr Kollege im Auswärtigen Amt, deutlich gemacht, dass Menschenrechtsverletzungen angesprochen würden, wenn es Treffen mit chinesischen Vertretern der Regierung gebe. Jetzt ganz konkret: Es ist bekannt, dass auch deutsche Bürger nach China reisen, um sich dort Organe transplantieren zu lassen. Wird also das Thema des Organtourismus ein Thema sein? Denn es ist ja davon auszugehen, dass Organe mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem staatlich organisierten Organraub an Glaubensgefangenen wie Falun Gong-Praktizierenden oder Uiguren stammen. Werden solche Verbrechen gegenüber Herrn Wang Yi angesprochen?
Giese (AA)
Was die Themenauswahl angeht, bleibe ich bei dem, was ich gesagt habe.
Zusatzfrage
Die Arzneimittelversorgung ist ein großes Thema, auch für Deutschland. Man ist in hohem Maße auf China als Hersteller pharmazeutischer Wirkstoffe angewiesen. Man spricht davon, dass China 60 Prozent bis 90 Prozent produziere.
Wie plant die Bundesregierung, eine Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und eine strategische Unabhängigkeit Deutschlands in diesem Bereich zu erreichen?
Vorsitzende Wefers
Könnten wir das Thema ganz kurz behandeln? Ich fürchte, es hat Potenzial, sehr lang zu werden. Wir können es, denke ich, heute nicht lösen, hier an dieser Stelle um fünf Minuten vor zwei Uhr.
Gülde (BMG)
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, tatsächlich wieder mehr Arzneimittelproduktion nach Europa zu holen. Dazu wird es auch einen Maßnahmenkatalog und Gespräche geben. Dem kann ich hier aber nicht vorgreifen.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMVg, und zwar zum Umbau des Nato-Flugplatzes Büchel. Nach unseren Informationen sollen die Kosten dort um bis zu 800 Millionen Euro steigen. Können Sie diese Zahl bestätigen?
Müller (BMVg)
Ich kann sie nicht bestätigen. Wir haben in Büchel die komplexeste und größte Baustelle, die die Bundeswehr jemals hatte. Das Besondere an Büchel ist, dass es das schnellste Bauvorhaben in dieser Größenordnung ist, das wir jemals hatten. Es muss zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig sein, nämlich dann, wenn die F-35 im Jahr 2027 kommt. Diese Besonderheit bedingt, dass alle Maßnahmen, alle Veränderungen im Bauwesen, alles was unvorhergesehen im Rahmen der Bauarbeiten auftritt, trotzdem im zur Verfügung stehenden Zeitraum bewältigt werden muss.
Sie haben recht; es gibt eine Kostensteigerung, die die ursprüngliche Planung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro überschreitet. Die Überschreitungen werden vermutlich im dreistelligen Millionenbereich liegen. Aber noch einmal: Die Besonderheit ist, dass der Flugplatz im Jahr 2027 für die Aufnahme der F-35 fertig sein muss. Daran hängt eine Nato-Verpflichtung, nämlich nukleare Teilhabe und damit auch ein Teil der Abschreckungsfähigkeit des Bündnisses. Dazu gibt es keine Alternative.
Frage
Das niederländische Parlament hat jetzt ein Böllerverbot beschlossen. Dieses Thema diskutieren wir hier regelmäßig im Dezember und Januar. Mein letzter Stand ist, dass es zwei Petitionen gab und sich die Bundesregierung das anschauen wollte. Nehmen Sie sich jetzt eventuell ein Vorbild an den Niederlanden?
Bowinkelmann (BMI)
Ich kann Ihnen momentan leider nur sagen, dass das Thema Gegenstand auf der Innenministerkonferenz war und dass die weiteren Erörterungen dazu laufen. Aber leider kann ich Ihnen keinen neuen Stand mitteilen.
Zusatzfrage
Gibt es einen bekannten Willen des Bundesinnenministers?
Bowinkelmann (BMI)
Dazu kann ich Ihnen nichts mitteilen. Es tut mir leid.
Zuruf
Vielleicht fragen Sie ihn mal!
Bowinkelmann (BMI)
Das tue ich gern.
Frage
Ein neuer Bericht der UN-Beauftragten für die palästinensischen Gebiete zeigt auf, wie internationale Unternehmen von der illegalen Besatzung des Westjordanlands profitieren und sie unterstützen. Darin wird auch eine deutsche Firma aufgeführt.
Die Heidelberg-Materials AG hat demnach durch ihre Tochtergesellschaft Hanson Israel zur Plünderung von Millionen Tonnen von Dolomitgestein aus dem Steinbruch Nahal Raba beigetragen. Das ist auf Land, das palästinensischen Dörfern im Westjordanland weggenommen wurde.
Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Firmen dort an Aktivitäten beteiligt sind und von der völkerrechtlich illegalen Besatzung profitieren?
Gibt es Anweisungen des BMWE an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, diese Aktivitäten deutscher Firmen zu prüfen oder Schritte einzuleiten, um diese künftig einzustellen, wie es der IGH angeordnet hat?
Ungrad (BMWE)
Derzeit liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Eine Antwort würde ich eventuell nachreichen.
Zusatz
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie das nachreichen können.
Frage
Die EU-Kommission hat heute den Gesetzesvorschlag für das EU-Klimaziel 2040 vorgelegt. Unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag? Entspricht er den Bedingungen, die Sie dazu im Koalitionsvertrag aufgestellt haben, insbesondere der, dass sich die deutschen Klimaziele für 2040 nicht verschärfen sollen?
Stolzenberg (BMUKN)
Vorweg wieder der Servicehinweis: Wir haben ein Zitat von Carsten Schneider dazu verbreitet. Falls es Sie nicht erreicht hat, geben Sie mir kurz einen Hinweis.
Die Kommission hat heute den Vorschlag für das Klimaziel 2040 vorgelegt. Wir begrüßen diesen Vorschlag und werden ihn jetzt in allen Facetten prüfen. Für uns ist das Minderungsziel für 2040 ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität. Es bedeutet Rückenwind für die nationalen Bestrebungen. Wir müssen das nationale Ziel nicht anpassen, da es tatsächlich im Einklang mit dem nationalen Ziel steht.
Zusatzfrage
Vielleicht können Sie das erklären. Das nationale Ziel ist eine Reduktion um 88 Prozent; das EU-Ziel soll jetzt eine Reduktion um 90 Prozent sein. Wie passt das zusammen? Wie unterscheidet sich die Berechnungsmethode?
Stolzenberg (BMUKN)
Das ist sehr technisch. Man muss sich das sehr genau anschauen. Recht einfach betrachtet: Das europäische Ziel bezieht negative Emissionen ein. Das deutsche Klimaziel tut dies nicht. Das heißt, wir haben die CO2-Senken - das sind die Stellen, an denen CO2 gespeichert wird, in Wäldern und Böden, Mooren usw. - quasi ausgelagert. Das ist nicht mit einbezogen. Insofern gibt sich eine Differenz. Wenn man das auf die gleiche Berechnungsgrundlage bringt, dann kommt ungefähr das gleiche Ziel heraus.
Frage
Wird Deutschland auf die Grenzkontrollen, die Polen angekündigt hat, reagieren? Wird die Bundespolizei an den jeweiligen Grenzübergangspunkten mehr Präsenz zeigen?
Bowinkelmann (BMI)
Lassen Sie mich zuerst sagen, dass wir mit der polnischen Regierung diesbezüglich in einem engen Austausch sind und bleiben. Auch die seitens der Polen angekündigten Grenzkontrollen wurden uns im Vorfeld angekündigt. Die Grenzkontrollen erfolgen weiterhin in enger Abstimmung.
Minister Dobrindt hat gegenüber seinem polnischen Amtskollegen zum Ausdruck gebracht, dass es das gemeinsame Ziel ist, Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze gemeinsam durchzuführen. Wir würden das auch zu hundert Prozent gemeinsam auf der deutschen Seite durchführen, weil wir dort in enger Zusammenarbeit sind.
Zusatzfrage
Sie sagten, Sie würden das auch so durchführen. Wie werden die Maßnahmen der Polen die bisherigen Kontrollen der Deutschen verändern?
Bowinkelmann (BMI)
Die Maßnahmen der polnischen Seite werden keine direkten Auswirkungen haben, weil unser Ziel ist, wie ich gesagt habe, die Grenzkontrollen gemeinsam und weiterhin in enger Abstimmung durchzuführen.
Frage
Wie hat Polen bislang auf das Angebot reagiert, gemeinsam Kontrollen durchzuführen?
Bowinkelmann (BMI)
Dazu kann ich nur sagen, dass wir im ständigen Austausch stehen. Die polnische Seite hat ihre Maßnahmen angekündigt. Das ist erst einmal der Stand.
Zusatzfrage
Also gibt es noch keine Bereitschaft, das zu tun?
Bowinkelmann (BMI)
Das ist der aktuelle Stand.
Frage
Haben Sie einen aktuellen Stand, was die Zahl der Zurückweisungen angeht, gerade in Bezug auf die Änderungen unter der neuen Regierung?
Bowinkelmann (BMI)
Wenn Sie die Zahl der Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze ansprechen, dann kann ich Ihnen mitteilen, dass es seit dem 8. Mai dieses Jahres rund 1300 Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Landesgrenze durch die Bundespolizei gegeben hat. Darunter waren 130 Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben.
Zusatzfrage
130! Wie viele Bundespolizisten waren dafür extra im Einsatz, damit wir so ein Verhältnis bekommen?
Bowinkelmann (BMI)
Wie Sie wissen, äußern wir uns zu dem genauen Einsatz an den Grenzen vor Ort und der Lage nicht. Aber wie Sie auch wissen, haben wir im Rahmen der Zurückweisungen seit dem 8. Mai die Zahl der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auf 13 000 bis 14 000 erhöht.
Zusatzfrage
Darauf basiert meine Frage. Ist das verhältnismäßig?
Bowinkelmann (BMI)
Nach unserer Ansicht ist dieser Personaleinsatz nötig und richtig und zeigt auch entsprechende Erfolge.
Frage
Es ging schon am Montag darum. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sagte, die Einschätzung des Innenministers, es handele sich bei dem Urteil dazu um eine Einzelfallentscheidung, sei nicht richtig. Am Montag hieß es hier, an der Einschätzung des BMI habe sich nichts geändert.
Deshalb noch einmal die Frage: Auf welchen Informationen basiert die Einschätzung des BMI, ein Gerichtsurteil besser auslegen zu können als der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts?
Bowinkelmann (BMI)
An dem Stand hat sich nichts geändert. Ich kann noch nachliefern, dass nach unserer Erkenntnis das entsprechende Hauptsacheverfahren beim Berliner Gericht weiterhin anhängig ist. Darüber hinaus kann ich Ihnen aber keine weiteren Kenntnisstände oder Informationen mitteilen.
Zusatzfrage
Meine Frage haben Sie jetzt eigentlich nicht beantwortet. Basierend auf welcher Einschätzung, auf welchen Informationen, widersprechen Sie denn dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts? Was ist die konkrete Begründung dafür, dass Sie sagen, es sei ein Einzelfall, und er sagt, das stimme nicht?
Bowinkelmann (BMI)
Zunächst möchte ich sagen, dass wir da keinen Widerspruch sehen oder vorgenommen haben. Die Bewertung dieses Einzelfalls und des Urteils hat der Minister wiederholt vorgetragen, und an dieser Bewertung hat sich nichts geändert.
Giese (AA)
Es war eine Frage in Bezug auf die Verbindung zwischen „red.“ und einer Vorgängerorganisation, wie ich jetzt einmal in Anführungszeichen sagen würde, offengeblieben. Dazu nur ganz kurz: Wir haben im Rahmen dieses konkreten Attribuierungsverfahrens gewisse Operationsmuster und Hintergründe der Plattform „red.“ analysiert. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu den genauen Inhalten und Schritten des Verfahrens nicht näher äußern kann.
Frage
Alfons Mais, Generalleutnant und Inspekteur des Heeres, hat bei der letzten „Maybrit Illner“-Sendung „Krieg oder Frieden“ in Bezug auf Russland erklärt, dort habe man gerade die Wehrpflicht von einem auf zwei Jahre erhöht. Das führt er dann als einen zentralen Beleg dafür an, dass die Russische Föderation eine groß angelegte konventionelle Auseinandersetzung mit dem Westen suche und insbesondere Deutschland entsprechend reagieren müsse. Jetzt sprechen alle verfügbaren offiziellen russischen Quellen davon, dass es nach wie vor nur eine einjährige Pflicht gibt. Ich habe auch bei der Presseabteilung der russischen Botschaft angerufen, und die hat mir das bestätigt. Deswegen würde mich interessieren: Auf welcher Quellen- und Faktengrundlage hat sich denn der Heeresinspektor im Brustton der Überzeugung vor einem Millionenpublikum entsprechend geäußert?
Müller (BMVg)
Auf Grundlage unserer eigenen Lagebewertung.
Zusatzfrage
Der Heeresinspekteur der Bundesrepublik Deutschland hat im Perfekt gesagt: Die haben gerade die Wehrpflicht von einem auf zwei Jahre erhöht. - Es gibt keinerlei russische Quellen, die das besagen. Das hätte durch die Duma gehen müssen. Das ist nicht passiert. Die russische Botschaft hat gesagt, sie betrage nach wie vor nur ein Jahr, und Sie sagen, der Beleg dafür sei die Lagebewertung. Können Sie dazu einmal etwas ausführen?
Müller (BMVg)
Mir liegt nichts dazu vor, auf welche Grundlage der Heeresinspekteur seine Aussage getroffen hat. Wir haben eine militärische Lagebeurteilung, eine Lagebewertung, die auf unseren eigenen Quellen beruht. Diese legen wir in der Regel nicht offen, weil das die militärische Sicherheit betrifft, und deswegen kann ich dazu nicht mehr sagen.
Zusatzfrage
Aber das ist ja allem Anschein nach eine Falschaussage. Denken Sie, dass Sie das irgendwie noch korrigieren werden? Das wurde vor, glaube ich - ich habe nachgeschaut -, drei Millionen Zuschauern so geäußert und als ein Kernfaktor für eine massive, auch zulasten - - -
Vorsitzende Wefers
Ich glaube, wir haben jetzt verstanden, dass Sie eine andere Auffassung als das Verteidigungsministerium haben.
Zusatz
Ich habe keine andere Auffassung! Die Quellenlage ist da ziemlich eindeutig. Dann kann man ja nicht sagen, unsere - - -
Vorsitzende Wefers
Ihre Quellenlage ist eine andere Quellenlage als seine Quellenlage.
Müller (BMVg)
Genau, ich stimme zu. Ihre Quellenlage ist eine andere als unsere Quellenlage, und da werden wir uns wohl nicht einigen können.
Frage
Ich habe eine kurze Frage. Es gibt einen Bericht von „Politico“ darüber, dass das deutsch-britische Verteidigungsabkommen, das ja noch von der alten Regierung zusammen mit London in die Wege geleitet wurde, kurz vor der Vollendung stehe und noch im Juli, vor Beginn der Sommerpause, unterzeichnet werden soll. Stimmt das?
SRS Hille
An wen richtet sich die Frage?
Zusatz
An Sie oder das Verteidigungsministerium.
Müller (BMVg)
Ich habe zum Sachverhalt heute nichts mitzuteilen. Wenn es diesbezüglich Entwicklungen und einen Termin gibt, um so etwas dann gegebenenfalls zu verkünden, dann würden wir natürlich entsprechend über unsere Kanäle vorher darüber informieren.
Giese (AA)
Vielleicht kann dies ein Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung sein: Vielleicht haben Sie nach dem bilateralen Vertrag mit Großbritannien gefragt. Dazu kann ich mitteilen: Wir befinden uns in den letzten Zügen, um den Vertrag abschließen zu können. In beiden Ländern haben die Außenministerien die Verhandlungen federführend geführt. Ein Vertragsabschluss erfordert in Deutschland eine Kabinettsbefassung. Diese Befassung wird jetzt vorbereitet. Sie soll vor der Sommerpause erfolgen.
Frage
Zu der Frage, ob jetzt am Christopher Street Day die Regenbogenflagge auf dem Bundestag wehen wird oder nicht, äußerte sich jetzt auch der Bundeskanzler und sagte, der Bundestag sei ja kein Zirkuszelt. Können Sie noch einmal erläutern, inwiefern das Wehen der Regenbogenflagge auf dem Bundestag den Bundestag zu einem Zirkuszelt machen würde?
SRS Hille
Sie haben ja offensichtlich dem Bundeskanzler gestern im Interview gut zugehört. Dabei wird Ihnen aufgefallen sein, dass er sich nicht nur dahingehend geäußert hat, sondern dass er auch sehr klar die Bedeutung des Christopher Street Days unterstrichen hat. Der Christopher Street Day ist eine wichtige Veranstaltung für Vielfalt und die Rechte schwuler, lesbischer, queerer Menschen, und genau diese Ziele unterstützt die Bundesregierung.
Zusatzfrage
Was wäre dann das Problem dabei, an diesem Tag die Regenbogenflagge auf den Bundestag zu hissen, wenn es so ist, dass man diese Ziele unterstützt? Dabei geht es ja auch um Symbolik. Das kann ja auch eine Form der Unterstützung sein, die auch niemandem wehtun würde.
SRS Hille
Sie wissen, dass der Bundeskanzler nicht der Hausherr des Bundestages ist.
Frage
Herr Merz hat ja gesagt, der Bundestag sei kein Zirkuszelt, an dem man beliebig Flaggen hissen könne. Inwiefern wäre das Hissen der Regenbogenflagge an einem so signifikanten Tag und zu so einem Anlass beliebig? Welchen Begriff von Beliebigkeit hat der Bundeskanzler hier?
SRS Hille
Ich kann das wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Der Bundeskanzler ist nicht der Hausherr des Bundestages.
Zusatz
Nein, aber er ist der Regierungschef, und er äußert sich.
SRS Hille
Das ist zutreffend.
Zusatz
Er äußert sich von daher mit der ganzen Macht und Aufmerksamkeitsmacht seiner Position. Deswegen ist die Frage schon interessant, warum es aus seiner Sicht beliebig wäre, am Christopher Street Day die Regenbogenflagge zu hissen.
SRS Hille
Es ist sehr schön, dass Sie dem Bundeskanzler eine Wirk- und Aufmerksamkeitsmacht zusprechen. Dann möchte ich Ihr Augenmerk auch noch einmal auf die Bedeutung des Christopher Street Days an sich lenken, die der Bundeskanzler sehr klar in dem Interview und auch zuvor unterstrichen hat: Der Christopher Street Day ist ein wichtiges Zeichen für Vielfalt und für die Rechte schwuler, lesbischer, queerer Menschen, und diese Ziele unterstützt die Bundesregierung.
Zusatz Jessen
Dann wäre es ja nicht beliebig!
Vorsitzende Wefers
Ich würde jetzt, wenn es nicht noch sehr viele Fragen dazu gibt - das sehe ich jetzt nicht -, mit einem Blick auf die Uhr die Pressekonferenz schließen.