Auf den Ernstfall gut vorbereitet sein

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Im Kabinett beschlossen Auf den Ernstfall gut vorbereitet sein

Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz reagiert die Bundesregierung auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und den wachsenden Anspruch an den Schutz der Bevölkerung. Der Pakt sieht unter anderem Investitionen von insgesamt zehn Milliarden Euro bis 2029 vor. 

2 Min. Lesedauer

Einsatztruppe des Technischen Hilfswerks Miesbach mit Rettungsfahrzeug in Bereitschaft auf Parkplatz.

Mit Investitionen in Ausrüstung und Fortbildung soll auch das THW zukünftig noch besser für den Bevölkerungsschutz gerüstet sein.

Foto: picture alliance/Martin Ley

Deutschland und Europa sehen sich seit Jahren neuen konkreten Bedrohungen ausgesetzt – sei es der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die steigende Gefahr durch Naturkatastrophen oder die zunehmenden hybriden Angriffe. 

Die Bundesregierung handelt, um sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Mit den im Kabinett beschlossenen Eckpunkten zum Pakt für den Bevölkerungsschutz leistet die Bundesregierung einen umfassenden Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der Zivilen Verteidigung.

Bessere Koordinierung und Ausbau der Investitionen

Die Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz von Bund, Ländern und Kommunen wird künftig deutlich besser koordiniert. Die Verzahnung ziviler und militärischer Planung wird gestärkt. Hierfür wird ein Steuerungsstab Kommando Zivile Verteidigung im Bundesministerium des Innern/BBK eingerichtet und die Zivile Alarmplanung (ZAP) ausgebaut. Der Bund entwickelt mit den Ländern ein gemeinsames digitales Lagebild Inland für den Bevölkerungsschutz, damit alle Verantwortlichen eine einheitliche Informationsgrundlage für ihre Einsätze haben, digital und in Echtzeit. 

Der Bund wird zudem bis zum Jahr 2029 insgesamt zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Vorgesehen sind unter anderem umfangreiche Investitionen in eine hochmoderne Ausstattung der größtenteils ehrenamtlichen Einsatzkräfte, moderne Warn- und Kommunikationssysteme, die weitere Stärkung des Technischen Hilfswerks (THW) mit resilienten Standorten einschließlich Logistikzentren sowie die Verbesserung der Trinkwasser- und Notstromversorgung.

Intensivierung der Wissensvermittlung

Auch das bundesweite Warnsystem soll weiter verbessert werden. Dazu wird ein stabiles, digitales und zentral in Echtzeit ansteuerbares Instrumentarium geschaffen. Die NINA--Notfall-Informations- und Nachrichten-App Warn-App wird weiter optimiert und um Empfehlungen für öffentliche Zufluchtsorte überall im Land ergänzt. Die Sirenenförderung wird fortgesetzt: Bis 2027 wird die zentrale Ansteuerung der Sirenen über das Warnsystem ermöglicht, um überall in Deutschland die Menschen mit Warnungen zu erreichen.

Einen zentralen Baustein des Pakts bildet die Wissensvermittlung an Einsatzkräfte und Bevölkerung: Nur wer gut informiert ist, kann sich gut vorbereiten und weiß, was zu tun ist, wenn es darauf ankommt. Weiter ausgebaut wird die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte für den Zivilschutz auf allen Ebenen. Hierfür werden neue, bundesweit einheitliche Ausbildungsstandards entwickelt. Damit Kinder früh lernen, wie in einem Ernstfall gehandelt werden muss, soll das Thema Zivilschutz außerdem Teil des Schulunterrichts werden. 

Was ist unter Zivil- und Katastrophenschutz zu verstehen?

Der Begriff Bevölkerungsschutz ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. 

Man unterscheidet den Zivilschutz und den Katastrophenschutz. Der Bund ist nach dem Grundgesetz für den Zivilschutz (Schutz im Verteidigungs- und Spannungsfall) zuständig, während die Länder für den Katastrophenschutz (Schutz vor dem Eintritt und den Folgen einer Naturkatastrophe) zuständig sind. 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das THW haben im Bereich des Bundes den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen.