Die neue Mobilität: einsteigen, losfahren, bequem, sauber und kostengünstig ankommen. Die Annehmlichkeiten von Mobilität mit umweltfreundlichen Techniken zu verbinden ist ein großes Ziel. Elektromobilität und andere Neuerungen sind wichtige Schritte auf diesem Weg.

Alternativen Techniken sind die Zukunft
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- Vorfahrt für Elektroautos
- Anreize für Käufer von Elektroautos
- Batterieforschung verstärkt
- Gasfahrzeuge weiterhin begünstigt
- Mehr Bio-Kraftstoffe im Tank
- Bedeutung des Schienenverkehrs
Langfristig soll der Straßenverkehr unabhängig vom Öl werden. Denn Öl ist eine Ressource, die bald erschöpft sein wird und bei der Verbrennung eine große Menge CO2 und gesundheitsschädigende Stoffe freisetzt. Es ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern geboten, effiziente alternative Antriebsformen und Kraftstoffe zu entwickeln. Dann wird in ein paar Jahrzehnten der städtische Verkehr fast ganz auf fossile Brennstoffe verzichten können.
Vorfahrt für Elektroautos
Für Deutschland als Nation des Automobilbaus ist es nicht unwichtig, die technologische Marktführerschaft hierin zu bewahren. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren deshalb die Entwicklung alternativer Antriebe mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert. Die in dem Kontext gemeinsam mit der Automobilindustrie gegründete "Nationale Plattform Elektromobilität" (NPE)begleitet den Prozess. So beschäftigt sie sich etwa mit Themen wie Standards der neuen Technik, der Infrastruktur von Stromtankstellen sowie Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in der Elektromobilität. Der Bundesregierung übergibt sie regelmäßig Bestandsaufnahmen, die auch Handlungsempfehlungen enthalten.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits "Schaufenster-Regionen" mit 180 Millionen Euro gefördert. Das waren groß angelegte regionale Demonstrations- und Pilotvorhaben. In ihnen erprobten die Projektpartner innovative Elemente der Elektromobilität an der Schnittstelle von Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem. Die Ergebnisse sind im April 2016 auf einer Konferenz vorgestellt worden.
Und zuvor hat die Bundesregierung rund 220 Projekte zur Elektromobilität gefördert. Insgesamt wurden dafür Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden rund 20 Millionen Euro in den Aufbau von Pilot-Wasserstofftankstellen und eines Batterietestzentrums investiert. Mit 130 Millionen Euro entfiel der größte Teil der Fördersumme auf das Programm "Elektromobilität in Modellregionen", d.h. hier wurden Anwendungen im Alltag getestet. Anwenderfreundlichkeit, Umweltauswirkungen und Praxistauglichkeit waren die Hauptkriterien. Über 1.000 Ladestationen wurden errichtet. Testfahrer legten mit rund 2.400 Elektrofahrzeugen mehrere Millionen Testkilometer zurück. Das Programm umfasste dabei neben PKWs und Nutzfahrzeugen auch Zweiräder und Leichtfahrzeuge.
Im Juni 2016 hat die NPE einen Wegweiser Elektromobilität vorgelegt. Darin stellte sie die Entwicklung der Zulassungen von Elektrofahrzeugen in Deutschland dar. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 empfahl die Plattform für die Umsetzung des Ziels vor allem Forschung und Entwicklung auszubauen sowie unternehmerische Entscheidungen zugunsten einer integrierten Zell- und Batterieproduktion in Deutschland zu unterstützen. Und: es gilt, eine dichte Ladeinfrastruktur aufzubauen.
Anreize für Käufer von Elektroautos
Die Bundesregierung und Industrie fördern je hälftig den Kauf von Elektrofahrzeugen. Interessierte können dazu einen Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Für rein elektrische Fahrzeuge beträgt die Förderung, auch Prämie genannt, 4.000 Euro, für Plug-in-Hybride 3.000 Euro. Das Amt vergibt die Förderung solange, bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Förderprogramm ist bis Ende 2019 angelegt.
Das Aufladen eines Elektroautos beim Arbeitgeber ist steuerfrei. Wichtig zu wissen ist, dass dies nicht als geldwerter Vorteil versteuert wird. Auch Arbeitgeber profitieren von der Regelung: sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen.
Andere Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm Elektromobilität sind u.a.:
- Kfz-Steuerbefreiung für zehn Jahre für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß unter 50 Gramm pro Kilometer,
- Wechselkennzeichen: Wer zwei E-Autos hat, kann beide mit einem Nummernschild nutzen und spart so eine Versicherungsprämie,
- Sonderparkflächen sowie Lockerungen von Zufahrtsverboten,
- Mitbenutzungsmöglichkeit der Busspur.
Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran: Der Fuhrpark der Bundesregierung wird schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Künftig soll jedes fünfte Neufahrzeuge des Fuhrparks ein Elektrofahrzeug sein. Der Bund investiert hierin weitere 100 Millionen Euro.
Batterieforschung verstärkt
Schon seit 2007 unterstützt die Bundesregierung die Batterieforschung. Die neueste Maßnahme "Batterie 2020" setzt die strategische Linie fort. Sie adressiert drei Batteriematerialien. Im Fokus stehen Material- und Prozesstechnik für Lithium-Ionen-Systeme, die in näherer Zukunft zur Anwendungen gelangen werden. Neue und weiterentwickelte Materialien tragen zu einer neuen Generation von Hochenergie- und Hochleistungs-Batteriesystemen bei. Sie versprechen höhere Reichweiten für Elektrofahrzeuge bei größerer Sicherheit und geringeren Kosten.
Gasfahrzeuge weiterhin begünstigt
Die Bundesregierung fördert weiterhin Erdgasfahrzeuge. Da die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz bis auf Weiteres steuerlich begünstigt bleibt, gestalten sich die Preise entsprechend attraktiv.
Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) wird fortgesetzt. Denn die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet ist längst nicht abgeschlossen. Außerdem gilt es, Wasserstoff- und Brennstoffzellen wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dafür stellt die Bundesregierung bis 2018 rund 161 Millionen Euro bereit. Bis 2023 sollen bis zu 400 Wasserstofftankstellen in Deutschland verfügbar sein.
Mit der Gründung des branchenübergreifenden Unternehmens H2 Mobility Deutschland hat die Industrie die Weichen für den stufenweisen Ausbau des bundesweiten Wasserstoff-Tankstellennetzes gestellt. Dafür sollen 350 Millionen Euro in die Hand genommen werden. Eine Förderrichtlinie zur Marktaktivierung fördert Innovationen wie beispielsweise Sonderfahrzeuge in der Logistik, autarke Stromversorgung für kritische oder netzferne Infrastrukturen sowie Anlagen zur Erzeugung strombasierter Kraftstoffe.
Mehr Bio-Kraftstoffe im Tank
Die Bundesregierung wird den Bio-Anteil in Kraftstoffen weiter steigern und den Einsatz von Bio-Kraftstoffen noch klimafreundlicher gestalten. Die Automobil- und Kraftstoffindustrie soll technische Voraussetzungen für einen Bio-Anteil über zehn Prozent bei Benzin und sieben Prozent bei Dieselkraftstoffen schaffen. Außerdem möchte die Bundesregierung die Nutzung von Bio-Kraftstoffen auf Bahnverkehr und Binnenschifffahrt ausdehnen.
Alle in der EU und in Deutschland verwendeten Biokraftstoffe müssen seit 2011 nachhaltig erzeugt sein. Die Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) definiert Kriterien, die sicherstellen, dass beim Biomasseanbau weltweit wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere – wie Moore oder Regenwälder – erhalten bleiben. Zudem müssen die Kraftstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette mindestens 35 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen einsparen und damit eine deutlich positive Umweltwirkung entfalten. Diese Vorgaben erhöhen sich ab 2017 auf 50 Prozent.
Bedeutung des Schienenverkehrs
Vor allem weil zu erwarten ist, dass der Güterverkehr zunimmt, wird die Bundesregierung die Investitionen in die Schieneninfrastruktur auf hohem Niveau fortsetzen. Investitionsschwerpunkt sind der Ausbau der Knoten, die Beseitigung von Engpässen sowie der Bau spezieller Korridore für den Schienengüterverkehr.