Die Regelungen im Überblick
Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus. Die Zahlen steigen weiter. Dies stellte Kanzlerin Merkel nach dem Gespräch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder fest. Gemeinsam wurde beschlossen: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, der Einzelhandel wird bis auf Ausnahmen geschlossen, Schulen verzichten auf die Präsenzpflicht.
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Nach wie vor ist es das Ziel, die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen und eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu erreichen. "Deshalb sind wir jetzt zum Handeln gezwungen – und wir handeln", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen von Bund und Ländern. Es müssten jetzt weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Kontakte ergriffen werden, um die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Bund und Länder fassten dazu einen erneuten Beschluss PDF, 86 KB, nicht barrierefrei .
Kanzlerin Merkel dankte allen Menschen in Deutschland dafür, dass sie sich in großer Zahl an die Regeln gehalten und damit zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Die Kanzlerin bat alle eindringlich, "in den nächsten Tagen Abstand zu nehmen von Kontakten, die nicht unbedingt notwendig sind, und damit einen Beitrag zu leisten, dass unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird". Einen besonderen Dank richtete die Kanzlerin an die Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten. Für sie werde dies ein sehr schweres Weihnachtsfest und deshalb seien "unsere Beschlüsse dringend geboten, um gerade sie zu unterstützen und Menschen mehr gesundheitliche Sicherheit zu geben".
Es besteht dringender Handlungsbedarf
Folgendes haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unter anderem beschlossen:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben bis zum 10. Januar 2021 gültig.
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Für die Weihnachtstage gilt: In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.
- Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
- Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.
- Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
- Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
- Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.
- In den Alten- und Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal sind regelmäßige verpflichtende Tests durchzuführen.
- Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen.
- Wirtschaftsbereiche, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, werden weiterhin finanziell unterstützt.