Mehr Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur

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Masterplan Ladeinfrastruktur II Mehr Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur

Deutschland soll zum globalen Leitmarkt für Elektromobilität werden. Dafür ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur erforderlich. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung eine neue Gesamtstrategie erarbeitet, die als Fahrplan für die Aufgaben der nächsten Jahre dient. 

2 Min. Lesedauer

Blick auf eine E-Ladestation an einer Autobahn.

Um Elektromobilität weiter auszubauen, ist ein flächendeckendes Netz von Lademöglichkeiten wichtig.

Foto: picture alliance / Teresa Kröger/Kirchner-Media

Wozu gibt es einen Masterplan II?

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung den Masterplan Ladeinfrastruktur verabschiedet, in dem die Aktivitäten des Bundes zum verstärkten Ausbau der Ladeinfrastruktur gebündelt wurden. Dieser Masterplan wurde kontinuierlich evaluiert und seine Weiterentwicklung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode festgeschrieben.

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung eine neue ressortübergreifende Gesamtstrategie erarbeitet: Der Aufbau und Betrieb von Ladepunkten soll einfacher, bequemer und schneller werden; gleichzeitig soll Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiver werden und so stärkere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren.

Aus dem Koalitionsvertrag: „Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen.“

Was beinhaltet der neue Masterplan?

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II dient als Fahrplan für die Aufgaben der nächsten Jahre und umfasst insgesamt 68 Maßnahmen in den Bereichen Förderung, Befähigung von Kommunen, Flächenverfügbarkeit, Stromnetzintegration, Laden an Gebäuden sowie schwere Nutzfahrzeuge. Sie adressieren die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, Investoren, Betreiber und Anbieter sowie die Automobil- und Energiewirtschaft.

Im Masterplan II stärker in den Blick genommen werden unter anderem folgende Aspekte:

  • Die enge Verzahnung von Elektromobilität und Stromnetzen: So können Netzbetreiber die Stromnetze auf den Hochlauf der Elektromobilität vorbereiten und Ladeinfrastrukturplaner sowie -investoren die vorhandenen und geplanten Stromnetze bei ihrer Standortauswahl berücksichtigen.
  • Der Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge - also Lkw und Busse - sowohl an Autobahnen als auch auf Betriebsgeländen.
  • Die schnelle und möglichst unbürokratische Zurverfügungstellung der erforderlichen Flächen, gerade auch entlang von Autobahnen: Dafür stellt der Masterplan II unter anderem den Kommunen neue Instrumente zur Verfügung und der Bund geht mit ehrgeizigen eigenen Zielen als Vorbild voran.
  • Die Mobilisierung privater Investitionen: Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur müssen in erster Linie durch die Wirtschaft erfolgen.

Um die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, etwaige Fehlentwicklungen und Ausbaulücken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls nachzusteuern, haben Bundesverkehrsministerium und Bundeswirtschaftsministerium am 26. August 2022 die Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa) gegründet.