Entlastung für Familien und die Gastronomie

Steuerliche Verbesserungen  Entlastung für Familien und die Gastronomie

Kinderbonus, ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie und Entlastungen für Unternehmen: Die Bundesregierung unterstützt Familien und Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind. Der Bundesrat hat dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz nun zugestimmt.

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Das Bild zeigt eine Mutter mit zwei jüngeren Kindern, die ein Buch anschauen.

Unterstützung für Familien: Rund 18 Millionen Kinder profitieren vom Kinderbonus.

Foto: Getty Images/Nick Dolding

Die Bundesregierung hat Verbesserungen im Steuerrecht auf den Weg gebracht, um die Corona-Folgen für Menschen und Unternehmen abzufedern. Ziel bleibt es, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu sichern und Familien zu unterstützen.

Diese Punkte werden mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt:

  • Eltern erhalten für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Wie schon der Kinderbonus im vergangenen Jahr, wird er nicht auf Sozialleistungen angerechnet und soll vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zu Gute kommen. Insgesamt profitieren rund 18 Millionen Kinder in Deutschland vom Kinderbonus. 
  • Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten bleibt von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll die Gastronomiein der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dazu wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.